Datum: 25.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Alten Rathauses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Lindau
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 18:19 Uhr bis 21:08 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons eröffnet die 10. öffentliche Stadtratssitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Gegen die vorliegende Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, so mit gilt die als genehmigt.
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2. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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2 |
zum Seitenanfang
2.1. Sachstand Silvesterfeuerwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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2.1 |
Sachverhalt
Das verstärkt zu beobachtende Abbrennen von Silvesterfeuerwerkskörpern rund um den Jahreswechsel 2022/2023 und die damit verbundenen Auswirkungen, v.a. die hohe Feinstaubbelastung in Lindau, haben dazu geführt, dass Anfang des Jahres geprüft wurde, wie im Stadtgebiet Lindau das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerkskörpern durch Privatleute, beispielsweise durch eine Erweiterung der Verbotszonen, weitgehend verhindert werden könnte. Darüber hinaus wurde geprüft, ob die Stadt stattdessen auf Initiative und mit Finanzierung der Bürgerschaft ein kleines öffentliches Feuerwerk an einem zentralen Ort veranstalten könnte.
Die Ergebnisse wurden in der Hauptausschusssitzung am 04.04.2023 präsentiert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Stadt Lindau rechtlich keine Möglichkeiten hat, weitere Verbotszonen im Stadtgebiet einzurichten und nach derzeitiger Sachlage von der weiteren Planung eines zentralen Feuerwerks abgesehen werden soll. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, sich mit dem Anliegen an den Städtetag zu wenden und eine Meinungsbildung bzw. Initiative anzustoßen, dass durch eine Gesetzesänderung weitere Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen geschaffen werden sollen.
Vom Städtetag erhielt die Verwaltung die Rückmeldung, dass die Belange des Tier- und Naturschutzes in die Regelungen der Ersten Sprengstoffverordnung ausdrücklich aufgenommen werden sollen und eine entsprechende Änderung des Sprengstoffrechts noch für dieses Jahr angekündigt wäre. Der Städtetag wollte umgehend informieren, sobald die entsprechenden Änderungsvorschläge vorliegen.
Da bis zum heutigen Tag jedoch keine Änderungen des Sprengstoffrechts bekannt wurden, welche der Stadt weitere Eingriffs- bzw. Handlungsmöglichkeiten für den kommenden Jahreswechsel einräumen würden, ist von Seiten der Verwaltung aktuell dieselbe Vorgehensweise wie zuletzt zum Jahreswechsel 2022/2023 geplant.
Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung steht bzgl. der sicherheitsrechtlichen Beurteilung für Silvester 2023 bereits in Kontakt mit der Polizeiinspektion Lindau. Der Einsatz eines gewerblichen Sicherheitsdienstes auf der Lindauer Insel, welcher insbesondere die Einhaltung der Verbotszonen überwachen soll, ist geplant. In der Bürgerzeitung sollen die kraft Gesetzes bestehenden Verbotszonen wieder graphisch dargestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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236,22€ (Kosten 22/23)
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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2.2. Absturzsicherungen an Uferstellen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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informativ
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2.2 |
Sachverhalt
Der Stadt Lindau liegt inzwischen die Stellungnahme des Landratsamtes bezüglich der Beanstandung des Stadtratsbeschlusses vom 19. Juli 2023 vor. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde hält den Stadtratsbeschluss vom 19. Juli 2023 nicht für rechtswidrig.
Die Stadtverwaltung wird nun schnellstmöglich ein zweites Gutachten beauftragen. Die Haftungsrisiken sind nach wie vor unklar. Nach Einschätzung der GTL wird die Einholung des neuen Gutachtens rund drei weitere Monate in Anspruch nehmen.
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2.3. Freiraumkonzept / Landschaftsfinger
- Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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2.3 |
Sachverhalt
Anhand beiliegender Präsentation geht die Berichterstatterin auf den Sachverhalt zur Bürgerbeteiligung Freiraumkonzept / Landschaftsfinger ein.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Müller möchte wissen, was das kostet und wo beschlossen wurde, das so umzusetzen.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, antwortet, dass dies bereits im Haushalt 2020 veranschlagt war und noch keine abschließende Rechnung dazu vorliegt. Die Kosten für die Planung belaufen sich auf 40.000 Euro.
Dokumente
Download STR_2023_10_25_TOP_Ö2_BK-Landschaftsfinger.pdf
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3. Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und des Regiebetriebs Seniorenheim Reutin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Mit dem Beschluss haben alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft und können nicht mehr abgeändert werden.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können nur im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 25. Mai 2023 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin und am 17. Okt. 2023 über den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs GTL beraten.
Fachliche Bewertung
Die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamts wurden vom Rechnungsprüfungs-ausschuss ohne Änderungen übernommen.
- Prüfungsergebnis:
Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebs GTL und des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin für das Haushaltsjahr 2021 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen.
Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden beachtet. Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie der Jahresabschluss und der Vermögensnachweis ordnungsgemäß aufgestellt.
Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.
Die Zahlungsbereitschaft war im Haushaltsjahr 2021 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebs GTL und des Regiebetriebs Seniorenheim Reutin war im Haushaltsjahr 2021 insgesamt geordnet.
- Zusammenfassung / Fazit:
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung kann der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs GTL und des Regiebetriebs Senioren- und Pflegeheim Reutin durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 25. Mai 2023 und 17. Okt. 2023 einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.
Beschluss
Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss stellt der Stadtrat den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) und des Regiebetriebs Seniorenheim Reutin gemäß Art. 102 Abs. 3 GO i.V. mit § 25 Abs. 3 EBV und § 6 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung bzw. § 9 WkPV wie folgt fest:
Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL):
Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva und Passiva 64.874.291,22 EUR,
der Jahresüberschuss beträgt 335.511,92 EUR,
an Anlagevermögen wurden aktiviert 14.643.155,14 EUR.
Regiebetriebs Seniorenheim Reutin:
Die Bilanzsumme beträgt in Aktiva und Passiva 8.154.744,32 EUR,
der Jahresüberschuss beträgt 182.019,58 EUR,
an Anlagevermögen wurden aktiviert 10.722,51 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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4. Entlastung der Oberbürgermeisterin für die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Lindau (B) und ihrer Eigen- und Regiebetriebe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und der Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse beschließt der Stadtrat über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens und bedeutet, dass der Stadtrat die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2021 billigt. Die Entlastung stellt ein Vertrauensvotum hinsichtlich des finanzwirtschaftlichen Verwaltungshandelns dar, nicht aber ein Instrument einer allgemeinen Rechts- oder Zweckmäßigkeitskontrolle oder der politischen Kontrolle.
Eine Verweigerung oder Einschränkung der Entlastung müsste vom Stadtrat begründet werden; die maßgebenden Gründe müssten im Beschluss enthalten sein. Als Gründe könnten nur festgestellte Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung gelten.
Fachliche Bewertung
Die der Entlastung vorauszugehende örtliche Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2021 und deren Feststellungen durch den Stadtrat sind erfolgt.
Die Entlastung kann vom Stadtrat gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen werden.
Hinweis:
Eine Teilnahme der Oberbürgermeisterin an der Beratung und Abstimmung ist nach Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung nicht möglich. Der Vorsitz ist durch ihren Vertreter zu führen (Art. 36 Satz 2 GO).
Beschluss
Der Stadtrat erteilt für die mit Stadtratsbeschluss vom 14.12.2022 bzw. 25.10.2023 festgestellten Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Lindau (Bodensee) und ihrer Eigen- und Regiebetriebe gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons nimmt an Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO nicht teil.
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5. Feststellung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2022 der Stadt Lindau (B) und ihrer Eigen- und Regiebetriebe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse in öffentlicher Sitzung festzustellen.
Mit dem Feststellungsbeschluss des Stadtrates ist das Zahlenwerk der Rechnung fixiert. Das bedeutet, dass mit dem Beschluss alle Buchungen des Jahres, einschließlich der gebildeten und übertragenen Haushaltsreste, der Kassenreste und der Rücklagenzuführungen Bestandskraft haben und nicht mehr abgeändert werden können.
Nach dem Feststellungsbeschluss bekannt werdende Unrichtigkeiten können im Rahmen der Haushaltswirtschaft eines Folgejahres bereinigt werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss als örtliches Rechnungsprüfungsorgan hat in der Sitzung am 24. Oktober 2023 über den durch das städtische Rechnungsprüfungsamt angefertigten Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2022 beraten.
Hinweis:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs GTL konnte nicht geprüft werden, weil der Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfers noch nicht vorlag. Deshalb muss auch die Feststellung des Jahresabschlusses zu einem späteren Zeitpunkt (2024) nachgeholt werden. Erst danach kann die Entlastung der Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 erfolgen.
Fachliche Bewertung
Der Prüfungsbericht 2022 des Rechnungsprüfungsamts wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss ohne Änderungen übernommen.
- Prüfungsergebnis:
Als Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird aufgrund der geprüften Jahresrechnungen bzw. Jahresabschlüsse der Stadt, des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Lindau (IML) sowie der Regiebetriebe Senioren- und Pflegeheim Reutin, Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt, dass wesentliche Fehler und Mängel nicht vorliegen.
Die für die Wirtschaftsführung geltenden Grundsätze wurden im Wesentlichen beachtet.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sind eingehalten worden.
Die Einnahmen und Ausgaben sind begründet und belegt sowie die Jahresrechnung und die dazugehörigen Anlagen nach § 77 Abs. 2 KommHV ordnungsgemäß aufgestellt.
Bei den durchgeführten Prüfungen wurde festgestellt, dass die Verwaltung im Rahmen der Vorschriften und Grundsätze insgesamt rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam gehandelt hat. Die Mehrausgaben waren unabweisbar und im Rahmen des Haushalts gedeckt.
Die Einnahmen wurden weitgehend vollständig und richtig erhoben. Der rechtzeitige Einzug war ausreichend überwacht. Bei den Ausgaben ist im Allgemeinen wirtschaftlich und sparsam verfahren worden.
Die Erlässe, Niederschlagungen und Stundungen waren nicht zu beanstanden.
Die Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse und der Eigenbetriebskassen war im Haushaltsjahr 2022 gegeben.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der städtischen Dienststellen einschließlich ihrer Regiebetriebe sowie der Eigenbetriebe waren im Haushaltsjahr 2022 insgesamt geordnet.
- Zusammenfassung / Fazit:
Nach erfolgter örtlicher Rechnungsprüfung können die Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse 2022 durch den Stadtrat festgestellt werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2023 einstimmig die Empfehlung an den Stadtrat beschlossen.
Beschluss
Nach Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat, die Jahresrechnung 2022 der Stadt, den Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Immobilienmanagement Lindau und die Jahresrechungen 2022 der Regiebetriebe Krematorium, Parkraumbewirtschaftung, Pflege- und Seniorenheim Reutin, Grundstücksmanagement und Gebäude- und Energiemanagement festzustellen (genauer Wortlaut siehe Anlage).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download BV-Anlage Feststellung Jahresrechnung und -abschlüsse 2022.pdf
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6. Eigenbetrieb Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (B) - Auszahlung Eigenkapital
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss der GTL wies für das Jahr 2020 einen Gewinn in Höhe von 1.043.892 € aus. Abzüglich des Jahresüberschussanteil den KAG-Bereichs Abwasser in Höhe von 406.273 € ergab sich ein Ergebnisanteil der anderen GTL-Betriebsteile von 637.619 €. Seitens der Werkleitung wurde zur Verbesserung der Haushaltssituation eine einmalige Gewinnausschüttung in Höhe von 450.000 € in Aussicht gestellt.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Finanzausschuss/Stadtrat eine einmalige Rückzahlung aus verbesserten Ergebnissen in Höhe von 450.000 € in den Haushalt 2023 aufgenommen.
Fachliche Bewertung
Bisher wurde der förmliche Beschluss zur Auszahlung hierzu noch nicht gefasst. Da die Zahlung der 450.000 € noch im Rechnungsjahr 2023 erfolgen muss, ist der Stadtratsbeschluss notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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einmalig
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laufend
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Finanzielle Auswirkungen:
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450.000 €
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Mittel stehen (nicht) zur Verfügung
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Haushaltsstelle/
Deckungsvorschlag
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63100.21000
Betriebsmittelrückzahlung GTL
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Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Auszahlung von 450.000 € aus dem Eigenkapital der GTL an den Kernhaushalt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
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7. Verabschiedung des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes, Thomas Nuber (mündlicher Vortrag)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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7 |
zum Seitenanfang
8. vBP Nr. 133 "Dreierstraße 9" - Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
- Ausgangslage
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" (mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Westliche Insel") ist die Absicht des Vorhabenträgers im Bereich der Dreierstraße 9 ein Wohn- und Geschäftsgebäude zu errichten. Es ist ein Gebäude mit 17 Wohneinheiten und einem Café im Erdgeschoss geplant. Im Untergeschoss des Gebäudes soll zudem eine Tiefgarage mit Fahrzeugaufzug entstehen. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" trägt zur Deckung des Wohnraumbedarfs bei. Da das Vorhaben der SoBoN-Richtlinie der Stadt Lindau unterliegt, entsteht ein Anteil an sozial geförderten Wohnungen.
Das Vorhaben wurde zuletzt im Bau- und Umweltausschuss vom 15.09.2020 vorgestellt.
- Lage im Stadtgebiet
Der zu überplanende Bereich befindet sich im südwestlichen Bereich der hinteren Insel in Lindau (B). Im Osten des Plangebietes befindet sich derzeit ein Garagenkomplex samt Scheune, der im Zuge des weiteren Verfahrens abgerissen werden soll. Der übrige Bereich besteht überwiegend aus Schotterfläche und wird gegenwärtig für Autostellplätze genutzt.
Die Zufahrt erfolgt über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 591/3 (Teilfläche) im Nordwesten des Geltungsbereiches. Dieser Bereich ist im aktuell rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 90 "Westliche Insel" als Grünfläche festgesetzt. Die tatsächliche Nutzung ist derzeit bereits Verkehrsfläche. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" soll dieser Teilbereich nun geändert und zukünftig als Verkehrsfläche festgesetzt werden. Innerhalb des Geltungsbereiches und des Änderungsbereichs befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 577/6, 577/8, 580/25 (Teilfläche), 590/1, 590/2, 591/3 (Teilfläche), Gemarkung Lindau (B).
- Vorhabensbeschreibung
Prof. Dr. Dr. Werner Mang plant auf dem Baugrundstück Dreierstraße 9 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit teilgewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Einbindung einer Tiefgarage über zwei Untergeschosse. Der Baukörper liegt in Seenähe, zwischen der Karlsbastion und dem Bestandsgebäude Dreierstraße 7. Er erstreckt sich über vier Vollgeschosse und einem abschließenden Dachgeschoss mit Walmdach.
Geplant ist die Errichtung von insgesamt 17 Wohnungen unterschiedlicher Größe. Jede Wohnung verfügt entweder über eine ihr zugewiesene Terrasse, einen Balkon oder eine Loggia. Insgesamt 7 Wohneinheiten sind gemäß dem Beschluss der Stadt Lindau (B) zur sozialgerechten Bodenutzung (SoBoN) als geförderte Wohnung für untere und mittlere Einkommensgruppen vorgesehen.
Im Erdgeschoss ist neben der Wohnungsnutzung auch die Errichtung eines kleinen Café´s mit dazugehörigem Küchenbereich und WC´s vorgesehen. Im vorgelagerten Bereich sind einige Sitzplätze für die Außengastronomie geplant.
In zwei Tiefgaragengeschossen sind u.a. insgesamt 16 PKW-Stellplätze geplant, deren verkehrstechnische Erschließung über einen ins Gebäude integrierten PKW-Aufzug erfolgt.
Der Neubau nimmt hinsichtlich Maßstab, Proportion und Gebäudehöhe Bezug auf die bereits bestehenden, benachbarten Gebäude, insbesondere auch auf das Objekt Dreierstraße 7/ 7a.
Gemäß den Vorgaben des Rahmenplanes ist ein Baukörper geplant, der straßenseitig, im Verlauf der Dreierstraße auf die Gebäudeflucht des angrenzenden Bestandsgebäudes reagiert.
Im Dachbereich wurde zur Erzielung eines ruhigen Erscheinungsbildes auf Dachgaupen oder Dachvorbauten verzichtet. Die geplante Photovoltaikanlage wird in Dachfläche aus roten Biberschwanzziegeln integriert. Einzelne Ziegel sind hierbei als Indachkollektoren vorgesehen und lassen sich harmonisch in die mit Ziegeln gedeckte Dachfläche integrieren. Balkone sind für einzelne Wohnungen auf der vom öffentlichen Raum abgewandten Gebäudrückseite geplant. Im Verlauf der Dreierstraße erhalten die Wohnungen ausschließlich Loggien, um auch hier eine möglichst ruhiges Fassadenbild zu erzielen.
- Rahmenplan Hintere Insel
Das Vorhaben ist Teil des Rahmenplanes "städtebauliche Entwicklung Hintere Insel". Dieser dient der Schaffung eines neuen Stadtquartieres auf der Insel und soll somit die Insel in ihrer Zentrumsfunktion nachhaltig stärken. Konkret befindet sich das Vorhaben im Quartier Süd, welches sich durch die Nutzungen Wohnen, Neues Arbeiten, Co Working, Handwerk, Kultur, Veranstaltungen und Gastronomie auszeichnen soll. Es soll ein Wohnviertel mit dem Schwerpunkt für Dienstleistungen und Einzelhandel zur Alltagsversorgung entstehen. Die Vorgaben des Rahmenplanes "städtebauliche Entwicklung Hintere Insel" zur Nutzung werden durch das Vorhaben erfüllt.
- Planungsziel
Planungsziel ist die die Schaffung dringend benötigten Wohnraums sowie der Beginn der Umsetzung des Rahmenplanes Hintere Insel. Weiterhin ist es ein Ziel, die im Flächennutzungsplan dargestellte und ebenfalls im Rahmenplan vorgesehene gemischte Nutzung zu realisieren. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, attraktiven Wohnraum für die Bevölkerung zu schaffen.
- Verfahrenswahl
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 133 „Dreierstraße 9“ wird das klassische Vollverfahren mit Umweltprüfung und Umweltbericht gewählt. Ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a BauGB konnte nicht ausgewählt werden, da durch die Nähe zum FFH-Gebiet Bayerischer Bodensee Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in §1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter nicht ausgeschlossen werden konnten.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung „Wohnen und Gastronomie“ fest. Die Definition der Art der Nutzung erfolgt nicht auf der Grundlage des § 9 BauGB in Verbindung mit den Vorschriften der Baunutzungsverordnung (BauNVO), sondern als andere Bestimmung zur Zulässigkeit des Vorhabens (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Diese Vorgehensweise macht es möglich, dass die Festsetzungen sehr stark auf das konkrete Vorhaben zugeschnitten werden. Die Festsetzung der Zulässigkeiten orientiert sich an der Systematik der Zulässigkeiten entsprechend der §§ 2-9 BauNVO. Wie in der BauNVO werden die Zulässigkeiten anhand einer Positivliste definiert. Diese Liste regelt die Zulässigkeiten innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abschließend. Alle anderen Nutzungen sind im Umkehrschluss nicht zulässig.
Maß der baulichen Nutzung
Es wird eine auf das Vorhaben zugeschnittene max. zulässige Grundfläche (GR) von 425 m² festgesetzt. Die max. zulässige Gesamthöhe (GH) liegt bei 418,50 m ü. NHN. Als Erdgeschoss-Fußbodenhöhe (EFH) wird eine Höhe von 400,00 m ü. NHN festgesetzt. Als Bauweise wird eine offene Bauweise festgesetzt.
Weiterhin bestehen Festsetzungen zum Immissionsschutz und zur Grünordnung.
Fachliche Bewertung
Der Standort eignet sich für das Vorhaben besonders, da bereits ein Anschluss an vorhandene Wohnbebauung besteht. Zudem ist das Plangebiet durch die "Dreierstraße" ausreichend erschlossen. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich ein Garagengebäude, welches abgerissen werden soll. Folglich entsteht eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche, sodass durch das Vorhaben keine neuen, hochwertigen Böden versiegelt werden müssen.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Hummler regt an, größere Wohneinheiten mit drei bis vier Zimmer Wohnungen mit aufzunehmen.
Dem schließt sich Stadtrat Brombeiß an. Wenn man möchte, dass Familien sich auf der Insel ansiedeln, werden größere Wohnungen benötigt.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, verweist auf die Wohnbedarfsanalyse, die gezeigt hat, dass der Bedarf an kleineren Wohnungen da ist. Dennoch könne man die Fördermethode prüfen, ob auch größere Wohnungen zugelassen wären.
Auch Stadträtin Rundel findet den SoBoN-Wohnraum zu klein. Zudem erkundigt sie sich nach der Anzahl der Stellplätze des Cafés.
Der Berichterstatter, Herr Schmuck, merkt an, dass es keine Überversorgung an Stellplätzen geben wird.
Die Zusammenlegung einzelner, kleiner Wohnungen gibt er dem Bauherrn mit, so dass dies hinsichtlich der Förderkriterien geprüft wird.
Stadtrat Strauß möchte wissen, ob die Fahrradgarage öffentlich nutzbar ist.
Herr Schmuck verneint dies.
Zudem erkundigt sich Stadtrat Strauß danach, ob es sinnvoll wäre, den Ausgleichsbedarf an Bäumen wo anders anzusiedeln.
Herr Heumos merkt an, dass dies mit der unteren Naturschutzbehörde so besprochen ist und der Ausgleichsbedarf so abgestimmt ist.
Frau Hutner merkt an, dass es ursprünglich geplant war, den Ausgleich des Ökokontos irgendwo in Bayern anzusiedeln. Da der Ausgleich aber in Lindau behalten werden soll, hat man sich für diese Lösung entschieden.
Bürgermeister Hotz findet ebenfalls größere Wohnungen in Hinblick auf Familien sinnvoll.
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Koschka, wird diese Anregung mitnehmen und so dem Bauträger weitergeben.
Stadtrat Obermayr fände es gut, wenn man Nebenwohnsitze ausschließen kann.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, antwortet, dass man das nicht direkt ausschließen kann, aber einen Genehmigungstatbestand einfügen kann. Dies wird nachgeholt.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133 "Dreierstraße 9" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Westliche Insel" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 133 "Dreierstraße 9" mit 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 "Westliche Insel" mit Stand vom 10.10.2023.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat stimmt der Lage und Zuordnung der SoBoN-Wohnungen im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) mit Stand vom 06.10.2023 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 vBP Dreierstr 9_PLAN Vorentwurf.pdf
Download Anlage 2 vBP Dreierstr 9_BEGRÜNDUNG_UB.pdf
Download Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf
Download Anlage 4 Natura2000-Vorabschätzung.pdf
Download Anlage 5 vBP_Dreierstraße_9_Kurzbericht_aktualisiert.pdf
Download Anlage 6 Brandschutz.pdf
Download Anlage 7 Geotechnischer Bericht.pdf
Download STR_2023_10_25_TOP_ö8-BP133-Dreistr_sieberconsult.pdf
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9. Bebauungsplan Nr. 129 " „Alte Stadtgärtnerei": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
- Ausgangslage/ Wettbewerbsergebnis
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 beabsichtigt die Stadt Lindau, die städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung einer kontrollierten Nachverdichtung im Zentrum des Stadtteils Aeschach zu steuern. Das Plangebiet umfasst das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei, das zum einen durch vielfältige Pflanz- und Baumstrukturen geprägt wird und zum anderen einen denkmalgeschützten Gebäudebestand aufweist. Aufgrund der besonderen Lage sowie des besonderen Gebietscharakters, erfolgte im Jahr 2019 durch die GWG Lindauer Wohnungsgesellschaft mbH (GWG Lindau) die Auslobung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Ziel des Wettbewerbs war, ein städtebauliches Konzept zu erstellen, das als Schwerpunktthemen die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern für den einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau (EOF) und Reihenhäuser zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung von Flächen für Kinderbetreuung beinhaltete. Besondere Berücksichtigung sollte zudem die Beziehung zur westlich angrenzenden Parkfläche finden, die aufgewertet und auch für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden sollte. Auch die fußläufige Vernetzung sowie das Radwegenetz der Stadt Lindau sollten hier besonders berücksichtigt werden.
Im Bau- und Umweltausschuss vom 14.04.2021 wurde das Ergebnis des Wettbewerbs für ein städtebauliches Konzept für das Areal der ehemaligen Stadtgärtnerei in öffentlicher Sitzung vorgestellt.
Der Entwurf strukturiert sich in vier Teilbereiche. Um das Zentrum gruppieren sich drei polygonale Baukörper in Geschossbauweise um einen zentralen Quartiersplatz, im Norden befinden sich versetzte Reihenhauszeilen, im Südosten die denkmalgeschützten Gebäude als Rahmen. Diese werden mit Blickbeziehungen untereinander verbunden, der östlich gelegene Baukörper vermittelt hierbei zwischen den Raumbezügen des Palmen- und Stadtgärtnerhauses. Der Kindergarten wird als Solitär dem Park und Grünbereich zugeordnet, er erhält ein Dachgeschoss mit Wohnungen insbesondere für Erzieherinnen und Erzieher.
Die Geschosswohnbebauung ist gegliedert in ein viergeschossiges Gebäude zuzüglich eines Staffelgeschosses als städtebauliches Pendant zur Villa Engel und zwei dreigeschossigen Baukörpern mit Staffelgeschoss im Nahbereich der Orangerie. Die Traufkanten reagieren hiermit auf die umgebende Bebauung.
Im nördlichen Planungsgebiet sind je vier Reihenhäuser in zwei kompakten Zeilen zusammengefasst. Mit einer schmalen vorgelagerten Vorgartenzone und einem privaten Freibereich nach Westen binden sich die beiden Zeilen in das Grünraumgefüge ein. Die Reihenhäuser sind als zweigeschossige Baukörper mit ausgebautem Dachgeschoss konzipiert und bilden den Übergang zur Wohnbebauung des Schweizerhofwegs.
Ab dem Vorplatz der Villa Engel entwickelt sich das Quartier autofrei und fußgängerfreundlich. Ein öffentlicher Kinderspielplatz ist im Südwesten im Bereich der ergänzenden Fuß- und Radwegverbindung zur Anheggerstraße vorgesehen.
Die Nutzungen sind funktional klar abgegrenzt. Geförderter Wohnungsbau im Zentrum und Eigentumsgebäude im Norden. Die denkmalgeschützten Gebäude können ohne Beeinträchtigung gemischt als Büro- und Wohnflächen genutzt werden. Das denkmalgeschützte Palmenhaus soll den Mietern der Geschosswohnungsbauten als Gemeinschaftsfläche dienen.
Durch die kompakte Bebauung wird der bestehende Park weitgehend erhalten. Der im Freiraumkonzept definierte Landschaftsfinger wird von Norden nach Süden großzügig weitergeführt.
In der Stadtratssitzung vom 29.03.2023 wurde zuletzt der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ vorgestellt, welcher die Umsetzung des Vorhabens sowie dessen Erschließung und soziale Infrastruktur regelt.
Gegenstand dieser Beschlussvorlage ist die Einleitung des Bauleitverfahrens zum BP Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 mittels Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung.
- Lage im Stadtgebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach und ergibt sich im Detail aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 31.406 m² (3,1 ha) und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine Teilfläche der Flurnummer 214/2. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.
- Planungsziel
Die Planung dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum, darunter anteilig sozial geförderter Wohnraum. Mit der Errichtung einer Kindertagesstätte soll ebenfalls die erforderliche soziale Infrastruktur hergestellt werden. Die Grundzüge des Gewinnerkonzepts des städtebaulichen Wettbewerbs sollen umgesetzt werden.
Beim gesamten Planvorhaben wird, nach dem Leitgedanken „Wohnen im Grünen“, auf eine durchgängige Begrünung, Dachbegrünung und eine kompakte Bauweise geachtet, wodurch der Anteil überbauter Fläche auf ein Minimales reduziert wird und die bauliche Dichte durch die Geschossigkeit kompensiert und verträglich wird.
Ab dem Vorplatz der Villa Engel soll das Quartier weitestgehend autofrei und fußgän-gerfreundlich entwickelt werden. Die Zufahrt für den Hol- und Bring-Verkehr der Kin-derbetreuung mit Möglichkeiten zum Be- und Entladen und zu den bestehenden oberirdischen Stellplätzen der Villa Engel sowie des Stadtgärtnerhauses erfolgt an der bestehenden Zufahrt südwestlich des Plangebiets. Die Zufahrt wird entsprechend erweitert und mit einem Wendebereich ausgestattet. Das Quartier selbst ist ab hier lediglich für Feuerwehr-, Rettungs- sowie Ent- und Versorgungsfahrzeuge befahrbar und kann so weitestgehend autofrei entwickelt werden.
- Verfahrenswahl
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 erfolgt im Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichts und der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
- Festsetzungen des Bebauungsplanes
Art der baulichen Nutzung
Im Bereich der Reihenhäuser (WA 1), des Geschosswohnungsbaus inkl. Palmenhaus (WA 2) und der Kindertagesstätte (WA 3) wird ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Entsprechend des Nutzungskonzeptes sind im WA 1 und WA 2 Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Die über das Wohnen hinausgehenden zulässigen Nutzungen sollen zur Belebung und Attraktivierung des Quartiers beitragen. So wäre die Errichtung eines Quartiercafés oder beispielsweise einer Quartierswerkstatt möglich. Im Bereich der Kindertagesstätte (WA 3) sind im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss Anlagen für soziale Zwecke – konkret für die Kinderbetreuung – zulässig. Im 2. Obergeschoss (Dachgeschoss) ist zudem Wohnnutzung zulässig, da hier Wohnraum insbesondere für Erzieher:innen zur Verfügung gestellt werden soll. Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen sind nicht zulässig, da sich diese Nutzungen nicht in das gewünschte Nutzungsschema eines ruhigen, aber belebten und weitestgehend autofreien Wohnquartiers einfügen. Ferienwohnungen im Sinne des § 13a Satz 1 und Satz 3 BauNVO sind ebenfalls nicht zulässig, da der hier geschaffene Wohnraum der Bevölkerung und nicht dem Tourismus dienen soll. Aus diesem Grund sind zudem Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Allgemeinen Wohngebiet nur ausnahmsweise und im Mischgebiet nicht zulässig.
Im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude Villa Engel und Stadtgärtnerhaus wird entlang der Ludwig-Kick-Straße ein Mischgebiet festgesetzt. Hier wird eine dem Gebietscharakter entsprechende Nutzungsdurchmischung über die jeweiligen Geschosse gewährleistet. Im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss sind Geschäfts- und Büronutzungen, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe und Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig um auf die Vorprägung durch die Ludwig-Kick-Straße zu reagieren. Wohnnutzung ist aus immissionsschutzfachlichen Gründen und zum Schutz der Privatsphäre ausschließlich in den oberen Geschossen zulässig. Im Erdgeschoss ist keine Wohnnutzung zulässig. Darüber hinaus sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ebenfalls nicht zulässig. Für diese Nutzungen stehen andere Flächen im Stadtbereich zur Verfügung und sind an diesem Standort städtebaulich nicht gewünscht.
Maß der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl (GRZ): Zur Regelung der Bebauungsdichte sowie zur baurechtlichen Umsetzung der Gebäudeplanung des Wettbewerbentwurfs, erfolgt die Festsetzung einer jeweils für die Allgemeinen Wohngebiete WA1-3 maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) gemäß § 19 Abs. 1 BauNVO. Die zulässigen Maximalwerte sind entsprechend der Orientierungswerte der BauNVO für ein Allgemeines Wohngebiet mit 0,4 festgesetzt.
Für das Mischgebiet (MI) werden keine Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung getroffen, da hier eine Bestandsbebauung vorliegt, die zudem unter Denkmalschutz steht. Änderungen richten sich daher nach dem Denkmalschutzgesetz.
Höhe der baulichen Anlagen: Die Höhe der baulichen Anlagen wird bestimmt durch die Festsetzung einer Gesamthöhe und einer Wandhöhe. Die festgesetzten Höhen gliedern die Bebauung und stellen gleichzeitig die Einfügung in das Stadtbild sicher.
Weitere Festsetzungen sind:
- Überschreitung der GRZ durch Anlagen gem. §19 Abs. 4 1-3 BauNVO
- Bauweise
- Dachform und Dachneigung
- Dachgestaltung
- Materialien und Gestaltung
- Grünordnung und Immissionsschutz
Fachliche Bewertung
Dem Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lindau wurde das Projekt in seiner Sitzung vom 14.04.2021 vorgestellt und ein Empfehlungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Alte Stadtgärtnerei“ gefasst.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Strauß dankt für die gute Präsentation. Dennoch kann er dem BPlan nicht zustimmen, da er nicht nachvollziehen kann, dass man Einfamilienhäuser baut, wenn es einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Lindau gibt. Auch sieht er im Baumbestand Konfliktpotential.
Stadträtin Rundel findet den Nutzungsmix gut.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ sowie die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“, der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ mit Stand vom 25.10.2023.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 4
Dokumente
Download Anlage 1 Bebauungsplan Vorentwurf.pdf
Download Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download Anlage 3 Artenschutzbericht Stadtgärtnerei.pdf
Download Anlage 4 Zauneidechsen Zwischenbericht.pdf
Download Anlage 5 Schallschutzgutachten.pdf
Download Anlage 6 Baumschutz.pdf
Download Anlage 7 Baugrundgutachten.pdf
Download Anlage 8 Abfallrechtliche Vorbewertung.pdf
Download Anlage 9 Verkehrstechnische Stellungnahme.pdf
Download Anlage 10 Brandschutz.pdf
Download STR_2023_10_25_TOP_ö9_ö10_Stadtgärtnerei_opla_MT.pdf
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10. Flächennutzungsplanänderung im Bereich des BP Nr. 129 "Alte Stadtgärtnerei": Aufstellungsbeschluss und frühzeitge Beteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
- Ziel, Anlass und Erfordernis der Planung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen im Stadteil Aeschach im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Stadtgärtnerei.
Die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen stimmen nicht mit den im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ geplanten Nutzungen überein. Somit ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die zur Umsetzung der Planung erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ werden im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
- Abgrenzung des Änderungsbereiches
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, und 206, jeweils Gemarkung Aeschach.
Der Umgriff der 3. Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden und Nordwesten durch Flächen für die Landwirtschaft.
- Im Nordosten durch Wohnbauflächen.
- Im Süden und Südosten durch Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Schule, Öffentliche Verwaltung, Sportliche Zwecke) sowie die Ludwig-Kick-Straße.
- Im Westen durch Wohnbauflächen und ebenfalls Gemeinbedarfsflächen (Kirche) sowie die Anheggerstraße.
- Änderung des Flächennutzungsplanes
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirt-schaft und Gemeinbedarf für die Stadtgärtnerei und einen Kindergarten dargestellt. Im Zuge der Planung soll der Geltungsbereich im Flächennutzungsplan von einer landwirtschaftlichen Fläche zu einer öffentlichen Grünfläche und von einer Fläche für den Gemeinbedarf zu einer gemischten Baufläche im Südosten und einer Wohnbaufläche im Nordosten geändert werden.
Fachliche Bewertung
Um die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ umsetzen zu können, wird empfohlen den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 3. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“ gemäß § 8 (3) BauGB.
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 3. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 129 “Alte Stadtgärtnerei“, mit Stand vom 25.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2023-10-25_VORENTWURF_FNP_3_Aend_Begründung mit Umweltbericht.pdf
Download 2023-10-25_VORENTWURF_FNP_3_Aend_Plan.pdf
Download Anlage 1 Artenschutzbericht Stadtgärtnerei.pdf
Download Anlage 2 Zauneidechsen Zwischenbericht.pdf
Download Anlage 3 Schallschutzgutachten.pdf
Download Anlage 4 Baumschutz.pdf
Download Anlage 5 Baugrundgutachten.pdf
Download Anlage 6 Abfallrechtliche Vorbewertung.pdf
Download Anlage 7 Verkehrstechnische Stellungnahme.pdf
Download Anlage 8 Brandschutz.pdf
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11. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi Sennhofweg": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfes sowie Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzt die Kemptener Straße und im Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet. Die vorliegende Planung steht im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg“ und erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 "Neubau Aldi, Sennhofweg" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigem Lebensmittelnahversorgers und einer Kindertagesstätte. Hierdurch soll dem vorhandenen Bedarf nach solchen Einrichtungen Rechnung getragen werden.
Da die im Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen nicht mit der geplanten Nutzung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich und erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
- Wirksamer Flächennutzungsplan und geplante Änderung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Lindau stellt für die überplanten Flächen überwiegend gewerbliche Bauflächen und im östlichen Bereich als "Flächen für die Landwirtschaft" dar. Durch den Geltungsbereich verläuft von Nord nach Süd eine unterirdische Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitung.
Im Änderungsbereich wird ein sonstiges Sondergebiet Nahversorger (SO Nahversorger) sowie ein sonstiges Sondergebiet Kindertagesstätte (SO Kita) dargestellt. Darüber hinaus werden die Grünflächen im Plangebiet durch eine entsprechende Festsetzung gesichert und die „Hauptradroute Kategorie 1 Maßnahme 85 des Nahmobilitätskonzeptes Dez. 19.“ wird in die Planung aufgenommen.
Fachliche Bewertung
Der Standort eignet sich für das Vorhaben, da bereits eine gute Erschließung über die Kemptener Straße vorhanden ist und das Gebiet bereits teilweise versiegelt ist. Folglich entsteht im Sinne einer Innentwicklung eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche. Dennoch wird im Osten Fläche neu versiegelt. Grünflächen östlich des KiTa-Gebäudes werden durch eine entsprechende Festsetzung gesichert. Durch den neuen Radweg, welcher das Plangebiet quert, kann die Maßnahme 85 aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt werden.
Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandelsmarkt, den Räumen für die Lebenshilfe sowie der Kindertagesstätte wird sehr positiv bewertet. Die vorgesehene Verkaufsfläche 1.200m² stellt einen großflächigen Einzelhandel dar. Entsprechend war für die Einzelhandelsplanung gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO eine Einzelhandelsanalyse notwendig, die untersucht, ob das Vorhaben wesentliche negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche oder die wohnortnahe Versorgung in Lindau oder dem Umland erwarten lässt. Die Prüfung erfolgte durch die CIMA und hat ergeben, dass von der geplanten Ansiedlung der Fa. Aldi am Standort Kemptener Straße keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Lindau oder dem Umland ausgehen. Der geplante Aldi-Markt wird zudem die im Norden Lindaus aktuell noch vorhabende Versorgungslücke schließen können und damit für einen großen Teil der hier ansässigen Bevölkerung sowie die Bewohner: innen des geplanten Wohnbaugebiete eine fußläufige Nahversorgung sicherstellen.
Das Vorhaben wird insgesamt von Seiten der Stadtplanung positiv gesehen. Es wird daher empfohlen, den Flächennutzungsplan zu ändern und die frühzeitige Auslegung zu beschließen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 25.09.2023.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1_Plan.pdf
Download Anlage 2_Begründung.pdf
Download Anlage 3_Umweltbericht.pdf
Download Anlage 4_Artenschutz_Kurzbericht.pdf
Download Anlage 5_Auswirkungsanalyse.pdf
Download Anlage 6_Geotechnischer Bericht.pdf
Download Anlage 7_Schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Anlage 8_Verkehrstechnisches Gutachten.pdf
Download STR_2023_10_25_TOP_ö11-FNP-ALDI-sieberconsult.pdf
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12. vBP Nr. 135 "Neubau Aldi Sennhofweg": Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs sowie Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
- Anlass, Ziel und Zweck der Planung
An der Kreuzung Sennhofweg und Kemptener Straße sollen ein neuer Aldi-Markt, Räume für die Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., weitere Gewerbeflächen und eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen geschaffen werden.
Der zu überplanende Bereich befindet sich im Norden der Stadt Lindau (B) gegenüber der Denkfabrik. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603/3, 606/3 und 606/5 der Gemarkung Reutin. Nördlich und südlich des Plangebietes schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Im Westen begrenzt die Kemptener Straße und im Osten landwirtschaftlich genutzte Flächen das Plangebiet.
Im westlichen Teil des Geltungsbereiches befindet sich derzeit ein eingeschossiges Gewerbegebäude, das von der Firma Möbelgarten als Möbelhaus genutzt wurde. Anstelle des Bestandsgebäudes ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einem punktuellen, dreigeschossigen Kopfbau geplant. Der riegelförmige Baukörper entlang der Kemptener Straße stellt das Gegenstück zu dem bestehenden Parkhaus auf der gegenüberliegenden Straßenseite dar.
Das Erdgeschoss wird sowohl von einem Verbrauchermarkt mit ca. 1.200m² Verkaufsfläche genutzt, als auch von einer Bäckerei mit kleinem Gastraum. Diese ist im Gebäude integriert und dem Verbrauchermarkt südlich vorgelagert. Das 1. Obergeschoss beinhaltet für die Lebenshilfe Werkstätten, die dazugehörigen Nebenräume, Verwaltungs- und Aufenthaltsräume. Das 2. Obergeschoss bietet Platz für kleinteiligere, gewerbliche Nutzungen. Aktuell wird hier unter anderem mit medizinischem Gesundheitshandweck geplant.
Im östlichen Bereich ist außerdem ein separates, zweigeschossiges Gebäude vorgesehen, das eine Kindertagesstätte für vier Gruppen beherbergen soll. Die Gruppenräume grenzen in östlicher Richtung unmittelbar an eine Grünfläche, die den Kindern als Spielgarten dienen soll. Darüber hinaus befindet sich im Osten des Geltungsbereiches ein Stadel. Dieser soll erhalten und nach positiver statischer Bewertung als Unterstellmöglichkeit für Fahrrad- und Kinderwägen genutzt werden.
Freiraumgestaltung:
Der Freiraum zwischen den Gebäuden ist nutzungsbedingt überwiegend als Parkplatzfläche vorgesehen. Die Fahrgassen zu den Stellplätzen sind in Asphalt aufgeführt, wohingegen die Stellplätze gepflastert sind. Die gesamte Anlage wird durch Grünstreifen und Bäume aufgelockert. Der im Flächennutzungsplan bislang als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche ausgewiesene Bereich östlich der Kindertagesstätte soll als unbebauter Freiraum gewahrt werden. Hierzu sind gezielte Baumpflanzungen und die Herstellung von Wegen, wie auch Spielbereiche vorgesehen.
Erschließung
Die verkehrliche Erschließung und die Anlieferung des Verbrauchermarkes und Werkstätten erfolgt über die Kemptener Straße und den Sennhofweg. Derzeit gibt es dort keinen Linksabbiegestreifen in den Sennhofweg und der Gehsteig entlang der östlichen Straßenseite endet unvermittelt. Der Knoten ist in dieser Form nicht mehr ausreichend und soll daher ausgebaut werden. Die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur wurde rechnerisch nachgewiesen und soll in Form einer 2,8 m breiten und ca. 21 m langen Abbiegespur umgesetzt werden.
Der Sennhofweg erhält im Zuge des Vorhabens einen neuen Gehsteig in einer Breite von 2,30m, der vom neuen Knoten Kemptener Straße/Sennhofweg bis zur neuen KiTa bzw. dem Hammerweg geführt wird. Für den östlichen Gehweg werden ein geschützter Aufstellungsbereich und ein Schutzweg über den Sennhofweg geschaffen. Von hier aus wird eine Querungshilfe mit Mittelinsel über die Kemptener Straße erreicht.
Eine Umfahrung im Westen des Hauptgebäudes ist derzeit allein für die Sprinterkolonne der Werkstätten vorgesehen.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen der KiTa erfolgt über eine separate Zufahrt im Osten des Parkplatzes. Von hier ist die vorgesehene Parknische im Norden des KiTa-Gebäudes über eine Fahrgasse erreichbar.
In die Planungen des Vorhabens wird zudem ein Fahrradweg (Hauptradroute Kategorie 1) integriert, welcher vom Hammerweg im Süden über das Gelände bis zur Kemptener Straße verläuft. Mit der so entstehenden neuen Radwegeverbindung kann die Maßnahme 85 des Nahmobilitätskonzeptes umgesetzt werden.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt durch Anschluss an die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL), die Wasser- und Stromversorgung wird durch Anschluss an die Stadtwerke Lindau garantiert. Weitere Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die vorhandenen Erschließungsanlagen (Verkehrsflächen, Versorgungsleitungen, Abwasserleitungen) sind ausreichend dimensioniert und funktionsfähig.
Um die Umsetzung des Vorhabens planungsrechtlich zu sichern, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt werden.
- Plangrundlagen
Die Stadt Lindau (B) verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2013. Die überplanten Flächen werden hier als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Da die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Aktuell besteht im Bereich der Planung kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Das ISEK 2030 trifft für diese Fläche keine Aussage. Ebenso wenig der Landschaftsplan. Weitere relevante Plangrundlagen liegen für diese Flächen nicht vor.
- Festsetzungskonzept
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen vorgesehen:
Art der baulichen Nutzung:
Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Nahversorger mit folgenden zulässigen Nutzungen:
- Eine Aldi-Filiale mit 1.203,38 m² Verkaufsfläche
- Verwaltung, Produktion und ergänzende soziale Einrichtungen der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V., Kreisvereinigung Lindau
- Ein Hörakustikgeschäft und
- Gewerbliche Nutzungen nach Maßgabe des Durchführungsvertrages
Nicht zulässig sind als o.g. gewerbliche Nutzungen
- Ferienwohnungen nach § 13a Satz 1 BauNVO
- Ferienräume nach § 13a Satz 2 BauNVO
- Vergnügungsstätten
- Tankstellen.
Zulässig sind ausschließlich Nutzungen und Anlage, zu deren Durchführungsvertrag sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet.
Im sonstigen Sondergebiet mit Zweckbestimmung Kindertagesstätte sind folgende Nutzungen zulässig
Maß der baulichen Nutzung
Maximal zulässige Grundfläche Nahversorger: 2.670m²
Maximal zulässige Grundfläche Kindertagesstätte: 460m²
Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zu Überschreitung (50%) um weitere 50%, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt genannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen handelt:
- Nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten
- Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile im Sinne des §24 BauNVO sind
- Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird.
Der Begriff „nicht vollflächig versiegelt“ in Bezug auf Stellplätze sowie die Zufahrten bedeutet, dass es sich um wasserdurchlässige Beläge handeln muss. Durchgehende Asphaltbeläge scheiden hierdurch aus.
Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN Nahversorger: 440,70m
Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN KiTa: 437,00m
Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse wird verzichtet, da ein im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestelltes konkretes Bauvorhaben vorliegt.
Grünordnung:
Festsetzung von privaten Grünflächen, Festsetzung von Baumstandorten sowie deren Wuchsklasse entlang des Sennhofwegs sowie auf der Parkplatzfläche, Festsetzung variabler Baumpflanzung innerhalb der privaten Grünfläche des KiTa-Geländes, Festsetzung einer Pflanzbindung für erhaltenswerte Gehölze.
Immissionsschutz:
Festsetzungen zum Schallschutz entsprechend der Maßnahmenempfehlung des Schallgutachtens vom 16.08.2023.
Fachliche Bewertung
Der Standort eignet sich für das Vorhaben, da bereits eine gute Erschließung über die Kemptener Straße vorhanden ist und das Gebiet bereits teilweise versiegelt ist. Folglich entsteht im Sinne einer Innentwicklung eine Wiedernutzung einer bereits teilweise versiegelten Fläche. Dennoch wird im Osten Fläche neu versiegelt. Eine erhaltenswerte Gehölzgruppe am Nordrand des Plangebiets wird durch eine Pflanzbindung gesichert.
Der geplante Nutzungsmix aus Einzelhandelsmarkt, den Räumen für die Lebenshilfe sowie der Kindertagesstätte wird sehr positiv bewertet. Die vorgesehene Verkaufsfläche 1.200m² stellt einen großflächigen Einzelhandel dar. Entsprechend war für die Einzelhandelsplanung gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO eine Einzelhandelsanalyse notwendig, die untersucht, ob das Vorhaben wesentliche negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche oder die wohnortnahe Versorgung in Lindau oder dem Umland erwarten lässt. Die Prüfung erfolgte durch die CIMA und hat ergeben, dass von der geplanten Ansiedlung der Fa. Aldi am Standort Kemptener Straße keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Lindau oder dem Umland ausgehen. Der geplante Aldi-Markt wird zudem die im Norden Lindaus aktuell noch vorhabende Versorgungslücke schließen können und damit für einen großen Teil der hier ansässigen Bevölkerung sowie die Bewohner: innen des geplanten Wohnbaugebiete eine fußläufige Nahversorgung sicherstellen.
In der aktuell vorliegenden Planung werden ca. 48 Stellplätze mehr geschaffen, als es die Stellplatzsatzung der Stadt vorgibt (Berechnungen nur überschlägig). Die Vorhabenträgerin legt großen Wert darauf, dass die Kunden des Bäckers und v.a. des Aldi-Marktes jederzeit einen Parkplatz finden können. Neben klassischen Stellplätzen werden auch E-Ladestationen, Behindertenparkplätze und Eltern/Kind-Parkplätze geplant. Für Fahrräder gibt es klassische Fahrradstellplätze als auch Stellplätze für E-Räder und Lastenräder. Durch den neuen Radweg, welcher das Plangebiet quert, kann die Maßnahme 85 aus dem Nahmobilitätskonzept umgesetzt werden.
Die Freiflächengestaltungssatzung der Stadt schreibt vor, dass je 5 gebaute Stellplätze ein Baum mit Stammumfang von 20 - 25 cm gepflanzt werden muss. Die Bäume müssen die Stellplätze zwar nicht unmittelbar überschirmen, ein Bezug zu den Stellplätzen muss erkennbar hergestellt sein. Der Vorentwurf des vBP Nr. 135 löst dies, indem er zwischen den einzelnen Zufahrtswegen des Parkplatzes 2m breite Grünstreifen festlegt, in denen jeweils die Bäume gepflanzt werden sollen.
Das Projekt wurde im März und Juni 2022 dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Die Anregungen aus dem Gestaltungsbeirat wurden eingearbeitet. Das Vorhaben wird insgesamt von Seiten der Stadtplanung positiv gesehen.
Der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, auf Grundlage der vorliegenden Planungen, kann daher zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Jäger spricht die bereits jetzt viel befahrene Straße an.
Stadträtin Rundel ist der Meinung, dass eine Querungshilfe mit Mittelinsel nicht ausreichend ist.
Die Leiterin der Abteilung Stadtplanung, Umwelt und Vermessung, Frau Möller, merkt an, dass im frühzeitigen Beteiligungsverfahren dies mit dem Straßenbauamt geklärt werden kann.
Stadtrat Büchele möchte wissen, ob die Abladebucht des Autohauses berücksichtigt wurde. Zudem erkundigt er sich, ob man für die Bewässerung der Bäume Wasseranschlüsse berücksichtigen kann.
Frau Möller wird dies bis zur nächsten Stadtratssitzung klären können. Zudem wird bei Herrn Stiefenhofer wegen der Autohäuser nachgefragt.
Stadtrat Jäger möchte die Gebäudehöhen wissen.
Herr Uhlig antwortet, dass es im südlichen Teil 13 Meter sein werden und im nördlichen Teil 9 Meter.
Stadtrat Müller bittet um die Stellungnahme der Lebenshilfe.
Frau Hofmann von der Lebenshilfe führt aus, dass sie bereits über eine Werkstatterweiterung mir der Regierung von Schweben verhandle, da die Werkstatt in Lindau nicht ausreicht. Am vorgestellten Standort bekommt die Lebenshilfe das, was sie sich vorstellt, nämlich eine Werkstatt auf einer Etage. Bei diesem eingeschossigen Modell mit Aldi ist das Ziel 90 Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen.
Stadtrat Reich erkundigt sich nach dem Energiekonzept.
Herr Uhlig antwortet, dass noch nichts Konkretes vorliegt, es jedoch nach Mindeststandart sein wird.
Stadtrat Strauß stellt den Antrag, dass es vergleichbar dem Bau von Kaufland, PV-Anlagen auf dem Dach und Dachbegrünung geben soll, nicht nur kann. Zudem stellt er den Prüfauftrag, wie die Wasserversorgung der Bäume gewährleistet werden kann.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 „Neubau Aldi, Sennhofweg“ mit Stand vom 25.09.2023.
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Stadtrat stimmt für den Antrag von Stadtrat Strauß, dass es vergleichbar dem Bau von Kaufland, PV-Anlagen auf dem Dach und Dachbegrünung geben soll, nicht nur kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1_Bebauungsplan.pdf
Download Anlage 2_VEP.pdf
Download Anlage 3_Begründung.pdf
Download Anlage 4_Umweltbericht.pdf
Download Anlage 5_Artenschutz_Kurzbericht.pdf
Download Anlage 6_Auswirkungsanalyse.pdf
Download Anlage 7_Geotechnischer Bericht.pdf
Download Anlage 8_Schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Anlage 9_Verkehrstechnisches Gutachten.pdf
Download STR_2023_10_25_TOP_ö12_BP135_ALDI_sieberconsult.pdf
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13. Anfragen und Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Lindau)
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10. Sitzung des Stadtrates
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25.10.2023
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Stadtrat Prof. Dr. Schöffel merkt an, dass, seitdem der Fahrradständer am Alten Rathaus weg ist, mehr Räder gegen die Wand des Alten Rathauses gelehnt werden. Seiner Auffassung nach müsse hier wieder etwas angebracht werden.
Stadtrat Freiberg spricht die Bekanntgabe zu den Landschaftsfingern heute im öffentlichen Teil der Sitzung an. Seiner Meinung nach müsse im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nochmals darüber gesprochen werden, welche Projekte, wenn auch schon beschlossen, noch mit der gleichen Priorität, erfüllt werden sollen.
Oberbürgermeisterin Dr. Alfons merkt an, dass vergangenen Mittwoch zum Haushalt eine ämterübergreifende Besprechung stattgefunden hat. Zur Bürgerbeteiligung der Landschaftsfinger wird seitens des Bauamtes nochmals etwas aufbereitet und dargestellt.
Stadtrat Reich merkt an, dass die Stadt den Konsolidierungprozess betreffend, nach außen planlos wirkt. Eine richtige Linie sei nicht festgelegt und es fehlt eine Übersicht. Seiner Meinung nach sei es fair und vernünftig, im Rahmen der Transparenz, eine schnelle Übersicht zu geben.
Datenstand vom 09.11.2023 09:22 Uhr