Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338 an der Pettendorfer Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat dieser Bauvoranfrage grundsätzlich zuzustimmen. Zunächst ist jedoch eine entsprechende Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB erforderlich. Bezüglich der Stellplatzanordnung für das geplante westliche Gebäude wird die Variante 2 favorisiert, damit das Sichtdreieck hier eingehalten werden kann. Vor Satzungsbeschluss ist die grundbuchrechtliche Sicherung des Zweitwohnungsausschlusses vorzulegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.05.2022 09:10 Uhr