Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses sowie zwei Doppelhäusern bzw. alternativ eines Doppelhauses und eines Dreispänners auf den Grundstücken Fl.-Nr. 338, 338/6, 338/8 und 338/9 an der Pettendorfer Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat der Bauvoranfrage in der Variante 1 grundsätzlich zuzustimmen. Bezüglich des Grundstückes Fl.-Nr. 338/6 ist der Versiegelungsgrad zu reduzieren und die Stellplatzanordnung in diesem Zusammenhang zu optimieren. Zunächst ist jedoch eine entsprechende Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB erforderlich. Vor Satzungsbeschluss ist die grundbuchrechtliche Sicherung des Zweitwohnungsausschlusses vorzulegen. In der Bebauungsplanänderung ist ein Hinweis mitaufzunehmen, dass vom südlich angrenzenden Grundstück der Edeka Lärmemissionen ausgehen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu dulden sind.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2022 08:55 Uhr