Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 338 und 338/6 - 9 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13a BauGB - Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Dem Gemeinderat wurde die Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde vom 22.11.2022 inhaltlich zur Kenntnis gebracht, Einwendungen wurden nicht erhoben; die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen wurden beachtet bzw. eingearbeitet. 
Der Gemeinderat beschließt daraufhin auf Grund der § 9 und 10 des Baugesetzbuches, den vom Architekturbüro Petzenhammer, Bad Aibling, gefertigten Änderungsplan zum Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 338 und 338/6-9 an der Pettendorfer Straße in der überarbeiteten Fassung vom 05.12.2022 samt Begründung als Satzung.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 14:09 Uhr