Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.-Nr. 338 an der Pettendorfer Straße.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.01.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Nach Durchsicht und Prüfung der eingereichten Unterlagen beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses dieser Bauvoranfrage grundsätzlich zuzustimmen. Zunächst ist jedoch eine entsprechende Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB erforderlich. Bezüglich der Stellplatzanordnung für das geplante westliche Gebäude wird die Variante 2 favorisiert, damit das Sichtdreieck hier eingehalten werden kann. Vor Satzungsbeschluss ist die grundbuchrechtliche Sicherung des Zweitwohnungsausschlusses vorzulegen. In der Bebauungsplanänderung ist ein Hinweis mitaufzunehmen, dass vom südlich angrenzenden Grundstück der Edeka Lärmemissionen ausgehen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu dulden sind.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 08:13 Uhr