Änderung des Bebauungsplanes "Bruckfeld" im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 338 und 338/6 - 9 an der Pettendorfer Straße gemäß § 13a BauGB - Änderungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Gemeinderat Marquartstein beschließt, den Bebauungsplan „Bruckfeld“ im Bereich der Grundstücke Fl.-Nr. 338 und 338/6 - 9 an der Pettendorfer Straße gemäß dem Änderungsplan des Ing.-Büros Petzenhammer, Bad Aibling, in der Fassung vom 27.06.2022 samt Begründung zu ändern. 
Der Bebauungsplan wird in diesem Bereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) geändert; die Voraussetzungen hierfür sind erfüllt (§ 13a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und Satz 4 und 5 BauGB). 
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Vor Satzungsbeschluss ist die grundbuchrechtliche Sicherung des Zweitwohnungsausschlusses vorzulegen.
Bezüglich des zusätzlich entstehenden Baurechts weist die Gemeinde auf die noch festzulegende Abschöpfung hinsichtlich des Planungsgewinns hin.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Datenstand vom 03.08.2022 11:16 Uhr