Die Gebäude Römerstraße 52 und 54 wurden 1972/73 als Wohngebäude in Massivbauweise, vollunterkellert, EG – 2. OG mit Satteldach errichtet.
Im Gebäude befinden sich 18 Sozialwohnungen mit insgesamt ca. 1.123 m² Wohnfläche.
Die Wohnungen werden jeweils bei Mieterwechseln renoviert, d. h. Maler- und Fliesenarbeiten in den Wohnungen ausgeführt.
Jede Wohnung verfügt über einen Balkon auf der Westseite der Gebäude.
Im Auftrag der Gemeinde Poing wurde für die Gebäude 2008 ein Energieausweis sowie 2011 ein Energieberatungsbericht angefertigt.
Empfohlen wurden folgende Maßnahmen:
- Dämmung der Westfassade (die Ost- und Südfassade wurde bereits 2000 mit Wärmedämmverbundsystem nach damaligem Energiestandard, Dämmstoffstärke 8 cm, verkleidet, die Nordseite des Gebäudes schließt an die Nachbarbebauung Römerstraße 50 an)
- Dämmung der Kellerdecke
- Dämmung der obersten Geschossdecke (es besteht Nachrüstpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz)
- Austausch der Kellerfenster in den beheizten Räumen
- Solare Warmwassererwärmung
Aufgrund von Wassereintrag weisen die Balkone Farb- und Betonabplatzungen durch Bewehrungskorrosion auf. Bei den Balkonen handelt es sich um auskragende Betondeckenplatten.
Die Standsicherheit der Balkone wurde bereits zweimal durch einen Statiker überprüft und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefährdet. Eine Instandsetzung der Balkone wird aber als zwingend notwendig bewertet.
Die Fenster der Westfassade genügen nicht mehr den heutigen Anforderungen, sind nach Mieteraussage undicht und Beschläge nicht mehr erhältlich.
Das Architekturbüro Tekture wurde beauftragt, Kosten für die Instandsetzung der Balkone wie auch für eine zusätzliche energetische Sanierung zu ermitteln.
Die Kosten für die Balkoninstandsetzung inklusive Nebenkosten werden auf ca. 232.000 € brutto geschätzt.
Die Gesamtkosten für alle Maßnahmen inklusive Nebenkosten werden auf ca. 810.000 € brutto geschätzt.
Zusätzlich zur Balkoninstandsetzung sind folgende Maßnahmen in o. g. Kosten erfasst:
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung der Kellerdecke
- Entfernung der Fassadenplatten, Westfassade
- Dämmung der Westfassade
- Austausch der Fenster, Westfassade
- Austausch der Kellerfenster
- Streichen der gesamten Außenfassade
- Erneuerung der Hauseingangstüren einschl. Podeste
Die Balkonsanierung wird als Instandsetzung oder Erneuerung gegenübergestellt.
Die Fördermöglichkeiten der energetischen Sanierung werden geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt, alle genannten Maßnahmen unter Inanspruchnahme möglicher Fördermittel umzusetzen.
Eine Belegung mit PV-Anlagen wird im Vorfeld einer Dacherneuerung geprüft.