Unterhalt gemeindlicher Liegenschaften; Sozialwohnungen Römerstraße 52 - 54 Umsetzung PV-Anlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.10.2023 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2024 beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2024 ö beschließend 2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2025 ö beschließend 10
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2025 wurde beschlossen, die gemeindlichen Liegenschaften Römerstraße 52 und Römerstraße 54 mittels Photovoltaik ausgestattet auszustatten.

Dabei wurde auch folgender Beschluss hinsichtlich einer möglichen Mieterstromvariante gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt, eine 38 kwP PV-Anlage auf dem Gebäude Römerstraße 52 + 54 vorzubereiten. Das Projekt Mieterstrom soll mit der EBERwerk GmbH & Co. KG und der Energieagentur Ebersberg-München geprüft werden.“

Die Energieagentur München-Ebersberg hat daraufhin drei Einspeisevarianten für beide Gebäude mit jeweils 38 kWp  (Volleinspeisung, Eigenverbrauchsdeckung mit Überschusseinspeisung und Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom/ Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)) geprüft.

In Bezug auf die Eispeisevarianten wurden folgende Ergebnisse mitgeteilt:

1.        Volleinspeisung: 45.300 € + Zählerkosten (+ 450 € jährliche Betriebskosten)

2.        Eigenverbrauchsdeckung mit Überschusseinspeisung (ohne Speicher): 45.300 € + Zählerkosten (+ 450 € jährliche Betriebskosten)

3.        Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom / Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) mit 60 kWh Speicher: 75.300 € (PV 45.300 € + Speicher 30.000 €) + 11.500 € Messwandler, Zählereinkauf, Projektierung der Dienstleistung, Gateway = 86.800 € (+ 530 € jährliche Betriebskosten)

Hinsichtlich einer Belieferung der Bewohner mittels Mieterstrom / GGV ist festzustellen, dass dies zwar technisch möglich ist, jedoch aus rechtlicher Sicht und aus Abrechnungsgründen mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Da ein Mieterwechsel oder ein Betreiberwechsel mehrmals pro Jahr möglich wäre, ist mit einem erhöhten Mehraufwand für die Verwaltung zu rechnen (Kosten hierfür nicht abschätzbar). 

Herr Sassmann von der Energieagentur München-Ebersberg wird das Ergebnis der Untersuchung in der Sitzung vorstellen. 

Beschlussvorschlag

Die Photovoltaikanlage ist mittels Volleinspeisung umzusetzen.

Datenstand vom 29.04.2025 16:49 Uhr