Datum: 23.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 22.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Niederschrift aus der öffentlichen Stadtratssitzung vom 22.07.2024 wurde dem Stadtrat über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Einwendungen gegen die Niederschrift wurden nicht erhoben.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Niederschrift aus der o. g. öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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2. Grundschule Vilsbiburg - Standortüberlegungen inkl. Voruntersuchungen zum Verkehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Chronologie
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Entwicklung der Grundschule Vilsbiburg. Bereits im Jahre 2021 wurden dazu die ersten Überlegungen angestellt.
Die Schüler:innenzahlen der Grundschule sind seit 2020 wesentlich angestiegen. Die Stadt Vilsbiburg hat daher das Büro SAGS beauftragt, eine Prognose für die zukünftig zu erwartenden Schülerzahlen zu erarbeiten.
Seitens der Regierung von Niederbayern gibt es aktuell keine verbindliche Aussage zu den schulaufsichtlich anerkennenswerten Klassenzahlen. Allerdings werden auf Grundlage der Berechnungen des Büros SAGS Überlegungen für 24 Schulklassen – mit einer möglichen späteren Erweiterung auf 28 Schulklassen – als realistisch angesehen.
Am 10.05.2021 wurde die Stadtverwaltung Vilsbiburg beauftragt, Untersuchungen für eine Erweiterung am aktuellen Standort der Grundschule durchzuführen.
Weiter wurde in der Sitzung am 10.05.2021 der Bedarf durch die Entwicklung der Schülerzahlen vorgestellt. Dabei hat das Gremium beschlossen, dass die Grundschule Vilsbiburg weiterhin an einem Standort geführt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, Überlegungen und Prüfungen für einen geeigneten Grundschulstandort zu tätigen.
In der Sitzung am 06.12.2021 hat der Stadtrat die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Grundschule Vilsbiburg auf dem bestehenden Grundstück und den unmittelbar östlich angrenzenden städtischen Grundstücken zur Kenntnis genommen. Die ermittelten Daten wurden als Basis weiterer Überlegungen verwendet. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, geeignete Standorte für eine Erweiterung, oder eine neue Grundschule zu eruieren und Gespräche mit Grundstückseigentümern zu führen.
Am 25.07.2023 wurde das Büro hej mit der zweiten Phase für die Standortprüfung der Grundschule Vilsbiburg beauftragt. Weiter wurde in der Sitzung beschlossen, dass die Nachmittagsbetreuung in Form als (offener und/oder gebundener) Ganztag zukünftig erfolgt.
Das Raumprogramm für eine 6-zügige Grundschule mit der Option die Schule zu einem späteren Zeitpunkt auf 7-Züge erweitern zu können, das Raumprogramm für die Nachmittagsbetreuung sowie die Sporthallen- und Freisportflächen wurden durch das Gremium zur Kenntnis genommen und bilden die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.
In der Sitzung wurde auch eine Bestandsbewertung vorgestellt. Das Bestandsgebäude wäre bis auf den Rohbau zurück zu bauen. Um die bestehende Grundschule so zu sanieren, dass es den aktuellen schulischen und bautechnischen Anforderungen für einen längeren Zeitraum entspricht, sind viele weitreichende Eingriffe und Maßnahmen vorzusehen. Die Regierung von Niederbayern fördert einen Neubau, wenn die Kosten einer fiktiven Generalsanierung des Bestandsgebäudes 80 % der vergleichbaren Neubaukosten erreichen. Der Stadtrat von Vilsbiburg hat daraufhin beschlossen, dass eine Sanierung des Schulbestandsgebäudes von 1957 nicht als vorrangiges Ziel weiterverfolgt werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Vorgehen mit den Förderstellen abzuklären.
Zwischenzeitlich hat sich der Stadtrat von Vilsbiburg im Hinblick auf mögliche Grunderwerbsgeschäfte mit unterschiedlichen Standorten beschäftigt. In der Sitzung werden jetzt zwei Standorte welche sich in der finalen Auswahl befinden erörtert.
Mögliche Interimsgrundschule
Um eine Kosteneinschätzung für eine eventuell erforderliche Auslagerung der Grundschule während einer Bauzeit tätigen zu können, wurden Richtpreisangebote bei Containerfirmen eingeholt (Miete 36 Monate, ca. 4.500 qm BGF, 2- oder 3-geschossig, Standardelemente mit lichter Raumhöhe von 2,50 m).
Vor Ort fallen weitere bauliche Kosten an, z.B. für die Erstellung sowie den Rückbau von:
- Anschlüsse für Abwasser, Wasser, Strom, EDV
- Erdarbeiten
- Fundamentarbeiten
- Zufahrt und Eingangsbereich
- Bushaltestelle
- Pausenhof
- Evtl. Stützmauern und weitere Freianlagenarbeiten
Die Vor-Ort Baumaßnahmen wurden mit netto 478.000 Euro geschätzt.
Kosten für eine eventuelle Anmietung von nicht im städtischen Besitz befindlichen Grundstücksflächen sind darin nicht enthalten.
Richtpreisangebot 1
Containeranlage, Miete 36 Monate Richtpreisangebot netto 4.518.000 Euro
Vor-Ort Baumaßnahmen geschätzt netto 478.000 Euro
Summe netto 4.996.000 Euro
Summe brutto 5.945.240 Euro
Richtpreisangebot 2
Containeranlage, Miete 36 Monate Richtpreisangebot netto 4.700.000 Euro
Vor-Ort Baumaßnahmen geschätzt netto 478.000 Euro
Summe netto 5.178.000 Euro
Summe brutto 6.161.820 Euro
Für Interimsmaßnahmen wie der Containeranlage gibt es keine Förderung.
In der Sitzung werden die Unterlagen von Frau Hoernle – Büro hey (Zusammenfassung der bisher erarbeiteten Grundlagen und eine Bewertung der verschiedener Standortüberlegungen) vorgestellt.
Zuvor wird Herr Kunz vom Büro gevas eine verkehrliche Beurteilung der näher zu betrachtenden Standorte präsentieren.
Diskussionsverlauf
Nach einer ausführlichen Vorstellung der Unterlagen durch Stadtbaumeister Gerhard Binner, Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller und Herrn Kunz vom Büro gevas haben sich die Fraktionen zum zukünftigen Grundschulstandort geäußert.
Fraktionsübergreifend wurde bedauert, dass die Grundschule am aktuellen Standort auch nicht mit zusätzlichen Flächen rund um das St.-Johannes-Haus weiterentwickelt werden kann. Der Standort zwischen der Vilstalhalle und der Ballsporthalle wurde bevorzugt. Folgende Argumente wurden von StR Karlheinz Hiller vorgetragen und von den anderen Fraktionen bekräftigt:
- Bei einem Neubau auf dem bestehenden Gelände wären die Restflächen für den Pausenhof zu klein.
- Das Gebäude würde sich wg. der notwendigen Dimensionen städtebaulich nicht in das Gesamtareal einfügen.
- Die bereits angespannte Verkehrssituation rund um den bestehenden Standort wird sich durch die zukünftig höheren Schülerzahlen noch verschärfen.
- Kosten in Höhe von 6 Mio. € für eine Containeranlage als Übergangslösung während der Bauzeit sollten vermieden werden.
- Eine Erweiterung der Mitteschule wäre bei einer Bebauung des Arelas um das St.-Johannes-Haus nicht mehr möglich.
- Am Standort an der Brückenstraße kann man ohne weitere Einschränkungen planen.
- Die Nähe zur Ballsporthalle, zur Vilstalhalle und zu den Freisportflächen wurde als positiv angesehen.
Herr StR Hiller stellte für die FW-Fraktion folgende Forderungen für die weiteren Planungen zum neuen Standort:
- Es muss eine akzeptable Lösung im Hinblick auf den Verkehr für die Brückenstraße und die Ziegeleistraße gefunden werden.
- Eine Verbindung für den Fuß- und Radverkehr unter die Bahnlinie ist zu finden.
- Die geforderte Turnhalle und die Freisportanlagen sollten zwar mit geplant, aber nicht gebaut werden. Hier ist auf die bestehenden Anlagen um die Vilstalhalle zurückzugreifen.
StR Florian Anzender schloss sich den Forderungen der FW-Fraktion an und verwies auf das erhöhte Verkehrsaufkommen an der Stelle. Auch der LKW-Verkehr aus dem angrenzenden Gewerbegebiet soll bei den weiteren Planungen beachtet werden.
Er verwies bei dem Grundschulstandort an der Vilstalhalle auf die Nord-Ost-Umfahrung, welche hier eine Entlastung bringen könnte. Die Bereiche Fuß- und Radverkehr sowie Elterntaxi müssen am neuen Standort in Griff gebracht werden.
StRin Martina Strohhofer verwies bei einer vorübergehenden Containeranlage auf eine Zeit von vier Jahren, in welcher die Kinder darin unterrichtet werden müssten. Auch würde der Abbruch des bestehenden Gebäudes zusätzliche Kosten verursachen. Eine gute Verkehrsanbindung am neuen Standort muss laut Frau Strohhofer erarbeitet werden.
StRin Michaela Feß führt zur Erweiterung am bestehenden Standort aus, dass das Areal durch die Kirchstraße getrennt werden würde. Dadurch müssten alle Kinder bei einem Wechsel zwischen den Standorten begleitet werden. Weiter verwies Frau Feß darauf hin, dass fünf bestehende Gebäude abgerissen werden müssten. Die Erweiterung am bestehenden Standort würde trotz sehr hoher Kosten eine Notlösung bleiben. Die Standortnachteile an der Vilstalhalle müssen zum Beispiel durch eine Unterführung der Bahngleise und eine Verbreiterung der Brücke an der Brückenstraße ausgeglichen werden.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle fasste zusammen, dass es einen optimalen Standort nicht geben wird. Es müssen deshalb immer aller Vor- und Nachteile abgewogen werden. Der Standort an der Vilsthalhalle ist mit Blick auf die Ressourcen die wirtschaftlichste Lösung. Die Verkehrssituation muss aber verbessert werden.
Bezüglich einer Nord-Ost-Umfahrung von Vilsbiburg sagte Frau Entwistle, dass dazu anscheinend Gespräche bereits laufen. Sie hat sich darüber mit Christian Bernreiter Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am Wochenende in Vilsbiburg ausgetauscht. Aktuell liegen dazu aber noch keine Ergebnisse vor. Klar ist aber auch, dass die Stadt Vilsbiburg die Nord-Ost-Umfahrung nicht selber bauen bzw. finanzieren kann.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt, eine 6-zügige Grundschule mit der Option die Schule zu einem späteren Zeitpunkt auf 7-Züge zu erweitern auf dem Standort Variante 3 (zwischen Vilstalhalle und Ballsporthalle) zu realisieren. Das erarbeitete Raumprogramm sowie die Nachmittagsbetreuung in Form als (offenen und/oder gebundener) Ganztag werden für die weiteren Planungsgrundlagen verwendet. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240830-VIB-Präsentation-Stadtrat 5_komprimiert.pdf
Download gevas_VIB-Grundschul1_v4-0.pdf
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3. Kommunale Wärmeplanung - Vorstellung weiterer Ablauf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Vilsbiburg wurde im Rahmen einer Ausschreibung das Büro Luxgreen Climadesign GmbH aus Regensburg beauftragt.
Herr Trauner von Luxgreen informiert über die weiteren Schritte zur Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Wolfgang Schwimmer nach der geplanten Umfrage erklärte Herr Trauner, dass es dazu einen öffentlichen Aufruf geben wird. Nach Meinung von Herrn Schwimmer sollte die Stadt Vilsbiburg konkrete Anreize schaffen, damit die Bürger an der Umfrage teilnehmen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Kommunale Wärmeplanung zukünftig im Bau- und Umweltausschuss zu behandeln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Abwägung & Satzungsbeschluss Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO PV Pfaffenbach" - Abwägung & Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan "SO PV Pfaffenbach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 27.06.2024 bis einschließlich 29.07.2024 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Frau Linke vom Büro Linke+Kerling stellt den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes sowie den des Deckblatts zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch vor.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Karlheinz Hiller, warum der Aufbau der Anlage nur zu bestimmten Monaten erfolgen darf, erklärte Frau Linke, dass dies mit gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf den Artenschutz zu tun habe. Dies ist der einfachste Weg, diesen Vorgaben gerecht zu werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Pfaffenbach“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 28 wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO PV Pfaffenbach“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Das Deckblatt Nr. 28 zum Flächennutzungsplan wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Landshut ist einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Dokumente
Download FNP_D28_SO PV Pfaffenbach_Abwaegung_3.2_4.2_tab.pdf
Download BBP-GOP_SO PV Pfaffenbach_Abwaegung_3.2_4.2_tab.pdf
Download 03_BBP-GOP_genPF_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 04_BBP-GOP_genPF_Text_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 01_FNP-LP_D_28_genPF_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 02_FNP-LP_D_28_genPF_Text_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 02-1_FNP-LP_D_28_SO PV Pfaffenbach_Kriterienkatalog_2023-06-19.pdf
Download 05_UB_Text_genPF_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 06_UB_Bestand_genPF_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
Download 07_UB_Ausgleich_393_genPF_SO PV Pfaffenbach_2024-09-23.pdf
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5. Aufstellungsbeschluss für Deckblatt 1 zum Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1 wurde im Jahr 2019 in Kraft gesetzt. Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes war die damalige Planung eines Investors für den Umbau des ehemaligen Haslbeck-Gasthauses inklusive rückwärtigen Anbau. Als Nutzung waren Einzelhandel, Arztpraxen, Wohnen, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und kulturelle Einrichtungen geplant.
Auszug bisheriger Bebauungsplan:
Die neuen Planungen für das Areal sehen im Bestandsgebäude eine zukünftige Nutzung als Musikschule, zuzüglich der Errichtung eines Veranstaltungssaales für 300-400 Personen, vor. Dies ist im Rahmen der bestehenden Festsetzungen nicht möglich. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt greifen die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan in die Grundzüge der Planung ein. Aus diesem Grund ist der Bebauungsplan zu überarbeiten.
Zudem ist es geplant, die Gebietsart von einem Kerngebiet in ein urbanes Gebiet zu ändern um sich somit dem unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan „Innenstadt“ anzupassen und eine zusätzliche Erweiterungsmöglichkeit für das Rathaus zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass die Vorplanungen und Kostenerläuterungen in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorgestellt werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt ein Deckblatt 1 zum Bebauungsplan ABV-Gelände Bauabschnitt 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nr. 25/0, 28/0, 29/0 Teilfläche, 29/4 Teilfläche, 30/0, 31/0, 32/0, 33/0, 34/0 Teilfläche, 278/4, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,39 Hektar.
Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Stadtwerke Vilsbiburg - Änderung der Rechtsform vom Eigenbetrieb zum Kommunalunternehmen AdöR
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Ausgangssituation für die Überlegungen zur Rechtsformänderung für die Stadtwerke waren die Trennung des regulatorischen Bereichs Stromnetzbetrieb vom Betrieb der E-Ladesäulen oder von Batteriespeichern, wie das die Europäische Binnenmarktrichtline fordert. Für kleine Unternehmen endet die Frist zur Trennung der regulatorischen Bereiche von wettbewerblichen Bereichen am 31.12.2024. RA Dr. Thomas Wolf von Rödl & Partner stellte im Werkausschuss vom 01.07.2024 die Rechtslage und mögliche Konstellationen zur Weiterentwicklung der Geschäftsfelder der Stadtwerke Vilsbiburg dar, um künftig den gesetzlichen Regelungen gerecht zu werden.
Die Mitglieder des Werkausschusses sprachen sich einstimmig für die Umwandlung der Stadtwerke in ein Kommunalunternehmen aus, um künftig weiterhin den kommunalen Charakter des Unternehmens zu wahren und wettbewerbliche Geschäftsfelder wie z. B. den Betrieb von Ladesäulen und Batteriespeichern in eine dafür zu gründende Gesellschaft unter dem Dach Stadt oder der Stadtwerke auszulagern. Eine Abgabe der Ladeinfrastruktur an Dritte schloss der Werkausschuss aus.
Der Beschluss lautete:
Der Werkausschuss nimmt die Vorschläge zur Kenntnis. Die Planungen sollen weiter ausgearbeitet werden und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgestellt werden.
Abstimmung: 9 : 0
Der Werkleiter Wolfgang Schmid schlägt vor, die weiteren Schritte zur Rechtsformänderung wie z. B. die Beratung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen oder aber auch die Rechtsform des Unternehmens für die auszugliedernden Geschäftsbereiche (z. B. Ladesäulen und Batteriespeicher) im Werkausschuss zu beraten und abzustimmen. Die abgestimmte Unternehmenssatzung für die auszugliedernden Geschäftsbereiche (z. B. Ladesäulen und Batteriespeicher) ist vor Jahreswechsel dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen, um die gesetzlichen Fristen zur Trennung der Geschäftsfelder einzuhalten.
Diskussionsverlauf
StR Florian Anzender verwies darauf, dass die Angestellten der Stadtwerke Vilsbiburg durch die neue Firmierung nicht schlechter gestellt werden sollten. Stadtwerkeleiter Wolfgang Schmid erklärte, dass dies nicht der Fall sein wird. Die Stadtwerke bekommen in diesem Zusammenhang aber einen eigenen Personalrat.
StR Karlheinz Hiller sagte, dass es wichtig sein wird, den Namen Stadtwerke Vilsbiburg zu behalten. Eine Namensänderung ist aber durch die Umwandlung in ein Kommunalunternehmen nicht vorgesehen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Rechtsformänderung der Stadtwerke Vilsbiburg vom Eigenbetrieb zum Kommunalunternehmen AdöR - vorbehaltlich einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes - grundsätzlich zu.
Die Werkleitung wird beauftragt, die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen auszuarbeiten und dem Werkausschuss zur Abstimmung vorzulegen. Die abgestimmte Unternehmenssatzung ist dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
Zudem wird die Werkleitung beauftragt, Vorschläge zur Rechtsform des zu gründenden Unternehmens für die wettbewerblichen Geschäftsfelder im Werkausschuss vorzustellen. Das Ergebnis der Beratungen ist ebenfalls dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7 |
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7.1. Parksituation rund um die Krankenpflegeschule - Anfrage StR Saxstetter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
StR Franz Saxstetter verwies auf die Parksituation rund um die Krankenpflegeschule. Es sollte geklärt werden, wie viele Anwohnerparkausweise und wie viele Parkausweise für die Krankenpflegeschule in diesem Bereich ausgestellt wurden. Teilweise ist die Straße so mit PKW`s verstellt, dass Rettungsfahrzeuge keine Möglichkeit haben, im Ernstfall durchzukommen.Die Erste Bürgermeisterin sagte eine Überprüfung zu.
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7.2. Anreize zur Teilnahme an der Befragung im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7.2 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer brachten den Vorschlag, als Anreiz für eine Teilnahme zur Umfrage bei der Kommunalen Wärmeplanung einen Genossenschaftsanteil der Brauerei unter allen Teilnehmern zu verlosen.
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7.3. Baum am Balkspitz - Anfrage StRin Pollner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
|
ö
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informativ
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7.3 |
Sachverhalt
StRin Doris Pollner wollte wissen, wem der umgefallene Baum am Balkspitz gehört. Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass dies gerade geklärt wird.
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7.4. Pflege des Schulgartnes der Grundschule in der Ferienzeit - Anfrage StRin Pollner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7.4 |
Sachverhalt
StRin Doris Pollner sagte, dass Sie den Eindruck hat, dass der Schulgarten der Grundschule in den Sommerferien nicht gepflegt wird. Auch wäre in dieser Zeit das Gemüse reif zur Ernte.
StRin Ritt ergänzte, dass die Schüler der AG Garten sich in den Sommerferien für die Pflege des Schulgartens einteilen lassen können. Die Kinder dürfen in dieser Zeit auch dann das Gemüse ernten.
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7.5. Gehweg in der Ziegeleistraße - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7.5 |
Sachverhalt
In der Ziegeleistraße wurde der Gehweg aufgerissen und nur mit Kies verfüllt. Schüler schießen die Steine jetzt regelmäßig auf die Straße. Der Zustand sollte behoben werden.
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7.6. Radweg entlang der Frontenhausener Straße - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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23.09.2024
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ö
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informativ
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7.6 |
Sachverhalt
Der Radweg entlang der Frontenhausener Straße bei den Stadtwerken ist auf einer Läge von acht bis zehn Metern nicht fertig. Der Zustand sollte behoben werden.
Datenstand vom 25.09.2024 16:06 Uhr