TÖB 10 DB Netz AG, DB Immobilien, Schreiben vom 23.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 27.07.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die DB AG, DB Immobilien und ihrer Konzernunternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren:

Die Stellungnahmen mit unserem Aktenzeichen: TOEB-BY-22-141896 vom 20.09.2022 sind weiter zu beachten und einzuhalten.

Bei der weiteren Plangenehmigung und vor Durchführung einzelner Maßnahmen ist jeweils die Stellungnahme der Deutschen Bahn Immobilien, Region Süd, Kompetenzteam Baurecht, ktb.muenchen@deutschebahn.com einzuholen.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Satzungsbeschluss zu übersenden.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf den Bahnbetrieb ergeben, so behält sich die DB AG weitere Auflagen und Bedingungen vor.

Für Fragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Frau Kiefer, zu wenden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat sich bereits intensiv mit der Stellungnahme vom 20.09.2022 auseinandergesetzt und diese abgewogen.
Entsprechende Ergänzungen auf dem Bebauungsplan wurden bereits vorgenommen.
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wurde auch dem Investor und zukünftigem Bauherrn im Geltungsbereich zur Kenntnis gegeben.
Aufgrund des Abstandes des Projektareals zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG sind keine Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs und der infrastrukturellen Belange der Bahn zu erwarten. Dies gilt sowohl während der Bauarbeiten als auch während des Betriebs der Einzelhandelsnutzung.
Die der Deutschen Bahn AG–Immobilien bereits zur Kenntnis gegebene Abwägung der Stellungnahme vom 20.09.2022 wird vollumfänglich aufrechterhalten. 
Ob und inwieweit die Deutsche Bahn AG–Immobilien bei weiteren Plangenehmigungen oder vor Durchführung einzelner Baumaßnahmen beteiligt wird, regelt sich nach den rechtlichen Vorgaben und wird nicht innerhalb des Bebauungsplans festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2023 17:04 Uhr