TÖB 22 Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 26.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt , 27.07.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf zuletzt mit Schreiben vom 13.10.2022 Stellung genommen.
Es wurde festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, wenn bis zur Eröffnung des Lebensmittelmarktes auch die fußläufige Erreichbarkeit über einen Geh- und ggf. auch Radweg von Himmelstadt her gewährleistet ist. Darüber hinaus wurden Einwände aus landesplanerischer Sicht nicht erhoben.

Die Planunterlagen wurden nochmals geändert. U.a. wurde in den textlichen Festsetzungen aufgenommen, dass die Einzelhandelsnutzung erst dann aufgenommen werden darf, wenn die fußläufige Anbindung des Sondergebietes an das Gehwegnetz der Gemeinde Himmelstadt baulich realisiert wurde. Diese Festsetzung entspricht der landesplanerischen Forderung und ist daher zu begrüßen. 
Die Standorte der externen Ausgleichsflächen haben wir überprüft. Entgegenstehende raumordnerische Belange haben sich dabei nicht ergeben. 
Insgesamt werden zum vorliegenden Entwurf aus landesplanerischer Sicht keine Einwände erhoben.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. 

Bitte lassen Sie uns nach Abschluss des Verfahrens die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an die E-Mail-Adresse poststelle@reg-ufr.bayern.de zukommen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2023 17:04 Uhr