Datum: 04.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:25 Uhr bis 18:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Innere Kemptener-/südliche Luitpoldstraße: Änderung vom verkehrsberuhigten Bereich in Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (eingeschränkte Haltverbotszone/Tempo 20 ZONE) - Beschluss Verkehrsausschuss vom 11.09.2018, Nr. 14 -
2.2 Aufhebung der Fahrradstraße Rupprecht-Augusten- und Feistlestraße
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14, zweite Änderung (Radweg); Behandlung der Stellungnahmen, Verfahrensbeschluss
3.2 Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, vierte Änderung im Bereich Uferstraße; Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
3.3 Bebauungsplan W 80 – Gewerbedreieck; Behandlung der Stellungnahmen, Verfahrensbeschluss
3.4 Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest, erste Änderung; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfragen
4.2.1 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Froschenseestraße 21, Fl.Nr. 1066/3, Gemarkung Füssen
4.3 Bauanträge
4.3.1 Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung
4.3.2 Errichtung von 3 Wohnmobil-Stellplätzen, Kapellenweg 8, Fl.Nr. 335, Gemarkung Weißensee
4.3.3 Nutzungsänderung von einer Gewerbefläche im EG in eine Wohnfläche, Jesuitergasse 5, Fl.Nr. 71, Gemarkung Füssen
4.3.4 Erneuerung Dachstuhl und Anhebung des Dachstuhls, Einbau eines Quergiebels und einer Schleppgaube, Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in das Dachgeschoss, Energetische Sanierung des Gebäudes, St.-Urban-Weg 3, Fl.Nr. 479, Gemarkung Eschach
4.3.5 Abbruch des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses und Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen und Doppelgarage, Heidelsbuch 29, Fl.Nr. 282, Gemarkung Eschach
4.3.6 Umbau Dachgeschoss, Anbau Wiederkehrgiebel, Dachterrasse, Balkone, Bergstraße 13, Fl.Nr. 210/5, Gemarkung Hopfen am See
4.3.7 Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Sebastianstraße 12, Fl.Nr. 269/17, Gemarkung Füssen
4.3.8 Errichtung eines Mobilfunkmastes (Gittermast) Höhe 20m für ATC Germany Holdings GmbH, Nähe am Kühbrunnen, Fl.Nr. 1324/2, Gemarkung Füssen
5 Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.06.2023
6 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

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1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 1

Sachverhalt

Sperrung Ritterstraße
Seit 1. Juli voriger Woche bis einschl. 3. Oktober ist die Ritterstraße wieder täglich zwischen 10 h und 18 h für den motorisierten Verkehr gesperrt.
  

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für die Abnahme des Schildes „Vernünftige Radfahrer/innen steigen ab“ aus.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter, erläutert, dass das Schild vor ein paar Jahren genau in diesem Ausschuss durch das Gremium so gewünscht wurde, er aber gern die Abnahme des Schildes in Auftrag gibt.

Straßensperrungen / Umleitungen aufgrund von Veranstaltungen
Zahlreiche Veranstaltungen in den nächsten Wochen erfordern wieder diverse Straßensperrungen bzw. Umleitungen:

-Füssener Sporttage mit Radrennen am Do. Abend, 13.7. zwischen Füssen und
 Hopfen am See
 Altstadtlauf Fr., 14.7., abends Altstadtstraßen incl. Fußgängerzone

-Open Airs am Festspielhaus:
 Sa., 16.7. Eros Ramazzotti
 Fr., 21.7. Andreas Gabalier
 Sa., 22.7. Lea 
 So., 23.7. Cro

-Sa., 22.7. Romantik Marathon sowie Kinder-, Citylauf und Halbmarathon
Neu: alle Läufe an einem Tag, Start Marathon 7.30 h
Sperrung innere Kemptener Straße incl. Parkplätzen 

Fr., 28.7. Open Air Simply Red

28.-30.7. Gautrachtenfest Weißensee

4./5.8. Stadtfest FGZ und Altstadtstraßen

Ausweisung von Schwerbehinderten Parkplätzen 
Am Strandbad in Weißensee wurden 2 Parkplätze für Schwerbehinderte ausgewiesen, ein weiterer im Hinterhof ehem. Landratsamt Augsburger Str. 15


Parkbucht / Bushaltestelle neuer Dorfladen in Hopfen/ Seaside
In Hopfen am See ist an der Uferstraße beim neuen Dorfladen die Parkbucht mit Parkscheibe 15 Min. über die bisherige Bushaltestelle verlängert worden.
Die Bushaltestelle wurde etwas nach Osten (Seaside) verlegt, wo die Busse kurz auf der Fahrbahn halten.

Inbetriebnahme neuer Messanlage in der Uferstraße
Die Fa. Jenoptik teilt mit, dass die technische Inbetriebnahme der neuen Messanlage in der Uferstraße in Hopfen am See am 9. August erfolgt (in den beiden Wochen davor sind die Tiefbauarbeiten für die Elektroinstallation und die Messanlage eingeplant).    

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 2
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2.1. Innere Kemptener-/südliche Luitpoldstraße: Änderung vom verkehrsberuhigten Bereich in Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (eingeschränkte Haltverbotszone/Tempo 20 ZONE) - Beschluss Verkehrsausschuss vom 11.09.2018, Nr. 14 -

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Der Abschnitt der inneren Kemptener Straße mit südlicher Luitpoldstraße bis zur Einmündung von-Freyberg-Straße war bereits einmal incl. Altstadt als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in Form einer Tempo 10 ZONE ausgewiesen.
Nachdem die zulässige Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung einer Tempo 10 ZONE aus dem Verkehrszeichenkatalog entfernt wurde, beschloss der Verkehrsausschuss 2017 u.a. im Hinblick auf das ISEK-Programm, in welchem ein niveaugleicher Ausbau dieses Bereichs vorgesehen ist, die Altstadt sowie innere Kemptener Straße und südliche Luitpoldstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.

Ein Bürger beklagte sich über die permanente Nichteinhaltung der geltenden Schrittgeschwindigkeit in dem Abschnitt und beantragte die Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs für die beiden Straßen, was der Verkehrsausschuss in der Sitzung am 11.09.2018 gegen die Empfehlungen der Polizei und Verkehrsbehörde und mit dem Verweis auf die ISEK-Planungen jedoch ablehnte.

Nachdem die Situation in Anbetracht der Rechtslage weiterhin unbefriedigend ist, empfiehlt die Polizei die Änderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und Tempo 20 ZONE sowie eingeschränktem Haltverbot für eine ZONE, wofür der Abschnitt aufgrund durchgehend anliegender Geschäfte auch prädestiniert erscheint.

Da beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich die Vorfahrt zu gewähren ist wäre zukünftig im Gegensatz zur jetzigen Regelung die innere Kemptener Straße gegenüber der Ritterstraße vorfahrtsberechtigt.
Genau dies vermittelt jedoch der optische Eindruck, nämlich, dass die innere Kemptener-/Luitpoldstraße Vorrangstraßen gegenüber der gepflasterten Ritterstraße sind.

Die Parksituation bliebe unverändert.

Weiterer damit verbundener Vorteil wäre eine rechtlich unbedenkliche Überwachung der Geschwindigkeit durch den Zweckverband Oberland.

Stellungnahme von Polizeioberkommissar Herrn Heidbüchel kurz zusammengefasst:
In der Innenstadt von Füssen, überwiegend Teile der Kemptener Straße wurden u.a. aufgrund der baulichen Gegebenheiten (Bordsteinkante, etc.) der verkehrsberuhigte Bereich in Frage gestellt. Hierbei wurde auf die Straßenverkehrsordnung, VWV zu Zeichen 325.1/325.2 verwiesen. Dort heißt es…. „verkehrsberuhigte Bereiche müssen vielmehr so beschaffen sein, dass sich dem Kraftfahrer die Funktion des Bereichs auch dann aufdrängen würde, wenn kein Zeichen vorhanden wäre“. Dies ist im Bereich der Kemptener Straße nicht der Fall. Dies liegt u. a. am nicht vorhandenen, niveaugleichen Ausbau der Fahrbahn.  Somit ist der verkehrsberuhigte Bereich aufzuheben und wie der Vorschlag der Verwaltung auch lautet in eine Tempo 20 ZONE zu ändern.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich ob in einer Tempo 20 ZONE dann geblitzt werden darf.

Polizeioberkommissar Heidbüchel teilt mit, dass dann geblitzt werden darf. Er selbst würde aber eine Tempo 30 ZONE bevorzugen.

Nach kurzer Diskussion spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder für eine Tempo 20 ZONE aus.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Abschnitt innere Kemptener Straße ab Morissekreisverkehr mit südlicher Luitpoldstraße bis zur Einmündung von-Freyberg-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und Tempo 20 ZONE zu ändern, zumal eine absehbare bauliche Umgestaltung in nächster Zeit nicht erfolgen dürfte.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Abschnitt innere Kemptener Straße ab Morissekreisverkehr mit südlicher Luitpoldstraße bis zur Einmündung von-Freyberg-Straße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich und Tempo 20 ZONE zu ändern, zumal eine absehbare bauliche Umgestaltung in nächster Zeit nicht erfolgen dürfte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2.2. Aufhebung der Fahrradstraße Rupprecht-Augusten- und Feistlestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der damals vom Verkehrsausschuss gefasste Beschluss, eine Fahrradstraße zum Schulzentrum und als Nord-West Verbindung für den Radverkehr einzurichten, erfolgte damals äußerst umstritten.
 
In Vorgesprächen mit den Schulleitungen Grund- und Mittelschule zeigte sich bereits, dass
der Antrag zur Ausweisung einer Fahrradstraße für die Schulen nicht deren Vorstellung entsprach.

Auch die Polizei sah durch eine Fahrradstraße keine Erhöhung der Schulwegsicherheit.

Des Weiteren sprachen sich die Fahrschulen in Person ihres Kreisvorsitzenden gegen eine Fahrradstraße in einer bestehenden Tempo 30 Zone aus, da dies den Fahrschülern schwer vermittelbar ist.

Eine Stellungnahme der Regierung von Schwaben vom Juli 2016 besagte klar, dass eine Fahrradstraße nicht in eine bestehende Tempo 30 Zone integriert werden kann.

Dennoch beschloss der Verkehrsausschuss die Einrichtung einer Fahrradstraße!

Verwunderlich war, dass die Dr.-Enzinger-Straße als Verbindung zum Geh-/Radweg an der Augsburger Straße nicht in die Fahrradstraße integriert wurde und so gesehen eine Lücke in der Radwegverbindung darstellt.

Insgesamt entstand durch die Fahrradstraße eine unklare, vor allem aber in dieser Form unzulässige Verkehrssituation, welche bedauerlicherweise zuletzt in Verkehrsunfällen mit Verletzten negative Auswirkungen aufzeigte und ein Handeln unumgänglich macht.

Fahrradstraßen sollten bevorrechtigt sein (s. Fahrradstraße in der Mariahilfer Straße) und eine bestehende Rechts vor Links Regelung aufgehoben werden.

Die Vorrangregelung soll den Radfahrenden als langsamere Verkehrsteilnehmer ein zügiges und komfortables Vorankommen ermöglichen.



Stellungnahme kurz zusammengefasst von Polizeioberkommissar Herrn Heidbüchel:

In der Stadtratssitzung vom 04.07.2023 wurde der Bestand der Fahrradstraße in und um den Bereich der Feistlestraße (Nähe Grundschule) zumindest in Frage gestellt. Die Fahrradstraße wurde in einem Bereich installiert, in dem eine Tempo 30 Zone installiert ist. Hierzu halten wir fest … „die Anordnung einer Fahrradzone darf sich nicht mit der Anordnung einer Tempo 30 Zone überschneiden.“ (§ 45 Abs. 1 Nr. 1,i StVO) Weiter teilte Herr Heidbüchel mit, dass eine Umfrage gemacht wurde und alle befragten Kinder sich nach eigener Aussage auf dem Gehweg sicherer fühlen. 

Erich Nieberle ist der Meinung, dass die Fahrradstraße gut ist so wie sie ist.

Thomas Scheibel möchte noch wissen, ob es in einer Fahrradstraße erlaubt ist nebeneinander Fahrrad zu fahren.

Polizeioberkommissar Heidbüchel bejaht dies.

Thomas Meiler teilt mit, dass er bei der Einführung der Fahrradstraße damals schon dagegen war. Schützen müsse man die Kleinsten und diese sind verwirrt, wenn sie hier auf der Straße fahren müssen, da es sich um eine Fahrradstraße handelt und sonst den Gehweg unter 8 Jahren nutzen dürfen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter sagt, dass noch eine Stellungnahme von der Regierung von Schwaben eingeholt wird und ein Verkehrsplaner beauftragt wird. Wenn diese Unterlagen dann vorliegen, wird das weitere Vorgehen nochmals näher besprochen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3
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3.1. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 14, zweite Änderung (Radweg); Behandlung der Stellungnahmen, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigte nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten. Die Ergebnisse aus den Anliegergesprächen sind zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen in der Zeit von Mittwoch, 03.05.2023 bis Montag, 05.06.2023 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnten dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Alternativ bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Abwägung der während der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen siehe Anlage im Ratsinformationssystem für angemeldete Benutzer.

Eine wesentliche notwendige Änderung ist die Trassierung im Bereich der Fischerhütte. Dort ist keinerlei Eingriffen ins Grundstück zugestimmt worden. Daher ist es nicht möglich, einen Teil des Radwegs über das private Grundstück zu führen, wo sich bisher schon der Gehweg befindet. Die Wegeführung muss an dieser Stelle entlang des Uferbereichs erfolgen. Daraus resultiert eine größere Länge des dortigen Steges. Des Weiteren werden die Aussagen zu Grünordnung und Ausgleich angepasst und in das Textwerk des Bebauungsplanes eingearbeitet. 

Abstimmungsergebnis 12 : 1

Abstimmungsergebnis 12 : 1
Abstimmungsergebnis 12 : 1


Abstimmungsergebnis 12 : 1
Abstimmungsergebnis 12 : 1

Beschlussvorschlag

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Dokumente
Download 230628 BBP HaS Nr 14 Uferstraße Süd 2 Ä E.pdf
Download 230628 BBP HaS Nr 14 Uferstraße Süd 2Ä E Abwägung.pdf
Download 230628 BBP HaS Nr. 14 Uferstraße Süd 2 Ä E2 Satzung Begründung UWB.pdf

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3.2. Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, vierte Änderung im Bereich Uferstraße; Behandlung der Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigte am 04.04.2023 in öffentlicher Sitzung nach Kenntnisnahme und Abwägung der zur Beteiligung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen den Entwurf des Bebauungsplanes Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße gemäß § 13b BauGB, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 04.04.2023, zur erneuten, verkürzten öffentlichen Auslegung. Die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen wird auf die geänderten bzw. ergänzten Teile beschränkt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der geänderte Entwurf lag in der Zeit vom Freitag, 28.04.2023 bis Freitag, 12.05.2023 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig wurden die noch betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 


Abstimmungsergebnis 12 : 1


Abstimmungsergebnis 13 : 0

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung gemäß Einzelbeschluss.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße in der Fassung vom 04.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

  1. Abwägung gemäß Einzelbeschluss.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Hopfen am See Nr. 5, 4. Änderung im Bereich Uferstraße in der Fassung vom 04.07.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230616 BBP Hopfen am See Nr. 5 4. Ä.Uferstraße.pdf
Download 230616 BBP Hopfen am See Nr. 5 Uferstraße 4. Ä. E2 Abwägung.pdf
Download 230616 Hopfen am See Nr. 5 4. Ä. Uferstraße Satzung Begründung UWB.pdf

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3.3. Bebauungsplan W 80 – Gewerbedreieck; Behandlung der Stellungnahmen, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

Der Stadtrat billigte am 25.10.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans W 80 – Gewerbedreieck in der Fassung vom 25.10.2022 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung mit Umweltbericht lag in der Zeit vom Donnerstag, 17.11.2022 bis Montag, 19.12.2022 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Abwägung der Stellungnahmen siehe Anlage.

Die geforderte Schallschutzgutachten wurde erstellt und in den Entwurf eingearbeitet. Wohnungen für Betriebsleiter u. dgl. werden im Plangebiet im Hinblick auf die Nähe zu den höher liegenden Hauptverkehrsstraßen nicht zugelassen, da sonst wesentliche Einschränkungen der Nutzung die Folge wären.

Die Kosten des Ausgleichs über das städtische Ökokonto sind von den beteiligten privaten Grundstückseigentümern über die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a bis 135c BauGB der Stadt Füssen vom 9. September 2020 zu erstatten.

Abstimmungsergebnis 13 : 0




Abstimmungsergebnis 13 : 0

Abstimmungsergebnis 13 : 0
Abstimmungsergebnis 13 : 0

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Abstimmungsergebnis 13 : 0

Abstimmungsergebnis 13 : 0


Abstimmungsergebnis 13 : 0

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung gemäß Anlage.
  2. Billigungsbeschluss:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans W 80 – Gewerbedreieck, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Erschließungsplanung (Straße, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) Angebote einzuholen und die Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

Beschluss

  1. Abwägung gemäß Anlage.
  2. Billigungsbeschluss:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen nimmt die zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt nach eingehender Beratung den Entwurf des Bebauungsplans W 80 – Gewerbedreieck, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich der Erschließungsplanung (Straße, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) Angebote einzuholen und die Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 230704 BBP W 80 - Gewerbedreieck V.pdf
Download 230704 BBP W 80 Gewerbedreieck V Abwägung.pdf
Download 230704 BBP W 80 Gewerbedreieck V Satzung Begründung UWB.pdf

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3.4. Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest, erste Änderung; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss (Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Aktuell wird die Grund- und Mittelschule Füssen generalsaniert. Hierfür wurde der Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest aufgestellt und erhielt im Jahre 2021 seine Rechtskraft. Für den ruhenden Verkehr war im rechtskräftigen Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest bisher eine Tiefgarage unterhalb des Schulgebäudes vorgesehen. In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 13.12.2022 fand eine Beratung über Varianten des Verkehrskonzepts statt. Als Lösung zur Weiterverfolgung wurde die Variante 01 mit 23:0 Stimmen beschlossen.


Damit wird die Errichtung einer Tiefgarage nicht weiterverfolgt. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung vorgesehen. Die Stellplatzpflicht im Sinne des Art. 47 Abs. 3 BayBO lässt zu, die notwendigen Stellplätze statt auf dem Baugrundstück auch auf geeigneten Flächen in der Nähe des Baugrundstückes herzustellen. 

Das Planungsziel im Umgang mit dem ruhenden Verkehr hat sich damit für den Bebauungsplan in seinen Grundzügen geändert, was dessen Überarbeitung notwendig macht.

Durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich um die Bereiche ergänzt, in denen die Flächen für den ruhenden Verkehr festgesetzt sind. Die Erweiterung bezieht sich auf Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, auf Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Die sonstigen Grundzüge und Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes bleiben unverändert und behalten weiterhin ihre Gültigkeit. 

Die Änderung kann im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung / Nachverdichtung) durchgeführt werden. Das vorgesehene Plangebiet erstreckt sich über eine Fläche von ca. 2,2 ha. 



Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest. 

Ziel der Planänderung ist das vom Stadtrat beschlossene geänderte Verkehrskonzept, nach welchem die Errichtung einer Tiefgarage beim Umbau der Grund- und Mittelschule nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung festzusetzen. Hierbei wird der Geltungsbereich um die betroffenen Flächen erweitert um 

  • Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, 
  • Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie 
  • Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und 
  • Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Auf den obenstehenden Lageplan mit geändertem Geltungsbereich (blau gestrichelte Linie) wird Bezug genommen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplanes N 73 E in der Fassung vom 04.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans N 73 E - Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest. 

Ziel der Planänderung ist das vom Stadtrat beschlossene geänderte Verkehrskonzept, nach welchem die Errichtung einer Tiefgarage beim Umbau der Grund- und Mittelschule nicht weiterverfolgt wird. Stattdessen sind oberirdische Flächen für den ruhenden Verkehr in der unmittelbaren Umgebung festzusetzen. Hierbei wird der Geltungsbereich um die betroffenen Flächen erweitert um 

  • Teilflächen der Hilteboldstraße im Westen, 
  • Teilflächen der Augsburger Straße im Osten sowie 
  • Teilflächen der Bürgermeister-Wallner-Straße und 
  • Teilflächen der Straße An der Bildsaul im Süden. 

Auf den obenstehenden Lageplan mit geändertem Geltungsbereich (blau gestrichelte Linie) wird Bezug genommen.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Billigung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplanes N 73 E in der Fassung vom 04.07.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 05442-405-KCK_BBP_Satzung_Änderung Entwurf.pdf
Download 2022-11-07 Verkehrswegekonzept_Stellplätze_gem. Beschluss StR vom 13.12.2023.pdf
Download 2022-12-13 StR Beschluss.pdf
Download 5442-405-KCK_Ausgleichsbilanzierung.pdf
Download 5442-405-KCK_BP_Entwurf-A1 (004).pdf
Download Lageplan Geltungsbereich_Änderung Entwurf.pdf

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4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4
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4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

1.         Umbau 2-Familienhaus zu 3-Familienhaus mit 2 Wohnungen und einer Ferienwohnung, König-
Ludwig-Promenade 15, Fl.Nr. 1609/2, Gemarkung Füssen

Die Ausschussmitglieder möchten künftig jede Ferienwohnung im PBUV-Ausschuss behandelt haben.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter sichert dies zu.

2.         Einbau einer Schleppgaube, nachträgliche Genehmigung der zweiten Wohneinheit OG/DG, Baumeister-Fischer-Straße 4, Fl.Nr. 799/19, Gemarkung Füssen
3.         Neubau Fahrradschuppen, Josef-Lorch-Straße 9, Fl.Nr. 3054/16, Gemarkung Füssen

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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4.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.2
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4.2.1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage, Froschenseestraße 21, Fl.Nr. 1066/3, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 21.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Nutzung soll sechs Miet- oder Eigentumswohnungen umfassen und nach der Beschreibung ausdrücklich keine Zweit- oder Ferienwohnungen.

Es soll sich nach der formlosen Bauvoranfrage um ein dreigeschossiges Gebäude handeln. Das DG ist hierbei das dritte Vollgeschoß. 

Der Nähebereich zwischen der Froschensee- und Kagerstraße ist durch eine zweigeschossige Bebauung geprägt. Allerdings befinden sich unmittelbar auf der südlich und östlich gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls dreigeschossige Häuser. Ebenfalls dem Nähebereich zuzurechnen ist der Neubau an der Ecke Kager-/Hiebelerstraße mit einem drei- und einem viergeschossigen Gebäudeteil. Diese Umgebungsstruktur lässt eine Einfügung nach dem Maß der baulichen Nutzung annehmen. 

Verkehrstechnisch nachteilig sind die offenen (Besucher-) Stellplätze, die abweichend von der Stellplatzsatzung angeordnet sind, weil sie sich zudem nahe der Kurve der Straße befinden. Um eine satzungskonforme Lösung zu erreichen müsste das Gebäude kleiner oder anders geplant werden. 

Die asymmetrische Dachform ist ungewöhnlich; mit ihr sollen aber offensichtlich die Wandhöhe insbesondere an der Nordseite möglichst gering gehalten bleiben. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Von einer prägenden Wirkung des drei- und viergeschossigen Neubaus an der Ecke Kager-/ Hiebelerstraße wird auszugehen sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Geschoßen grundsätzlich zu erteilen.
Der von der Stellplatzsatzung abweichenden Situierung der Besucherstellplätze wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Geschoßen grundsätzlich zu erteilen.
Der von der Stellplatzsatzung abweichenden Situierung der Besucherstellplätze wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3
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4.3.1. Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Gebäude wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt. Dort wurde das Einvernehmen nicht erteilt, weil ein deutliches Überwiegen der Ferienwohnnutzung geplant war. 
Der Antrag wurde nun abgeändert.

             Antrag Eingang: 
    22.05.2023                                 19.06.2023

Dauergenutzte Wohnungen                            1                                    2
Wohnfläche in qm ca.                                  58                                192 (=62%)

Ferienwohnungen                                    3                                    2
Wohnfläche in qm ca.                                242                                118 (=38%)

Nach Bebauungsplan besteht für Ferienwohnungen eine ausnahmsweise Zulassungsmöglichkeit. 
Hinsichtlich der Zahl der Wohnungen besteht ein hälftiges Verteilungsverhältnis; hinsichtlich der Wohnfläche im qm liegt der Anteil bei knapp über einem Drittel. 
Der Abweichungsantrag begründet dies, dass das Gebäude eine andere Nutzung nicht ohne größere Umrüstungsmaßnahmen zulasse. Dieselbe Aussage war allerdings schon im ersten Antrag enthalten. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Ferienwohnnutzung müsse dafür überwiegen und dies ist der nach der insoweit relevanten Größe der Wohnfläche der Fall. Auf die Zahl der Wohnungen kann dabei nicht abgestellt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.2. Errichtung von 3 Wohnmobil-Stellplätzen, Kapellenweg 8, Fl.Nr. 335, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, jedoch auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes. 

Nach einer Vorbesprechung mit einem Vertreter des LRAes OAL wird davon auszugehen sein, dass bis zu drei Wohnmobilabstellplätze noch von der Privilegierung mitgezogen werden. 

Ein Konflikt mit dem Beherbergungskonzept ist ebenfalls nicht anzunehmen. Zwar wurde bereits ein Bauantrag für drei Ferienwohnungen im Hauptgebäude befürwortet. Drei Wohnmobilstellplätze werden trotzdem noch als hinsichtlich des Umfangs verträgliche Ergänzungsnutzung einzustufen sein. Von einer unpassenden Überprägung des landwirtschaftlichen Charakters ist die beantragte Fläche noch deutlich entfernt. Hinsichtlich des qualitativen Anspruchs wäre auf die Vorhaltung ausreichender technischer Einrichtungen z. B. zur Entsorgung von Schmutzwasser und Abfall, Anschluss Wasser und Strom etc. hinzuweisen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4.3.3. Nutzungsänderung von einer Gewerbefläche im EG in eine Wohnfläche, Jesuitergasse 5, Fl.Nr. 71, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 06.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Mit Schreiben vom 12.06.2023 teilt der Bauherr mit, dass er Anfragen von Gastronomen erhalten habe, die dringend Personalunterkünfte benötigen. Daher sei der Antrag zur Umnutzung in eine Wohnfläche eingereicht worden. 

Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben zulässig. Der Stellplatzbedarf ist teilweise mit dem anrechenbaren Altbestand aus der vormaligen gewerblichen Nutzung gedeckt (ein anrechenbarer Stellplatz); es ist ein Stellplatz zusätzlich nachzuweisen bzw. zu dem reduzierten Betrag von 1.000 Euro abzulösen. 

Hinweis: Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Abweichungen bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit der Ablösung eines Stellplatzes zu 1.000 Euro besteht Einverständnis.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Mit der Ablösung eines Stellplatzes zu 1.000 Euro besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.4. Erneuerung Dachstuhl und Anhebung des Dachstuhls, Einbau eines Quergiebels und einer Schleppgaube, Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit in das Dachgeschoss, Energetische Sanierung des Gebäudes, St.-Urban-Weg 3, Fl.Nr. 479, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 13.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das gegenüber liegende Haus Nr. 6 wurde über eine Einbeziehungssatzung genehmigt. Da dieses Haus errichtet wurde spricht dies für eine Erweiterung des Innenbereichs nach § 34 BauGB. 

Hinsichtlich des Einfügens nach § 34 BauGB ist aber festzustellen: Mit dem geplanten breiten Quergiebel an der Südseite in Kombination mit der relativ großen Gaube an der Nordseite ergibt sich eine Überschreitung der Vollgeschoßgrenze. Mit drei Vollgeschoßen fügt sich das Vorhaben nicht mehr in die Umgebung ein. Diese ist geprägt durch eine grundsätzlich zweigeschossige Bebauung mit Dachgeschoßen unterhalb der Vollgeschoßgrenze. Soweit die landwirtschaftlichen Gebäude größere Firsthöhen erreichen vermitteln diese aber keine Prägung für andere Gebäude. 

Eine Umplanung des DG wird damit notwendig werden, um die Vollgeschoßgrenze nicht zu überschreiten.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben ist dem Innenbereich zuzurechnen. Nach vorläufiger Einschätzung fügt es sich aber hinsichtlich der Wandhöhen zumindest am Quergiebel nicht ein, was eine Umplanung notwendig macht. Die Höhen landwirtschaftlicher Gebäude stellen dabei keinen Bezug dar.

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, über das Bauvorhaben so abzustimmen wie vorgestellt und teilen nicht die Einwände des Landratsamts Ostallgäu. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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4.3.5. Abbruch des bestehenden Betriebsleiterwohnhauses und Errichtung eines neuen Betriebsleiterwohnhauses mit zwei Ferienwohnungen und Doppelgarage, Heidelsbuch 29, Fl.Nr. 282, Gemarkung Eschach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Betriebsleiterwohnhaus ist im Außenbereich privilegiert. Die Zulässigkeit der Wohnflächengröße richtet sich nach Größe der Familie, was näher vom LRA OAL zu überprüfen sein wird. Die beiden Ferienwohnungen werden von der Privilegierung noch mitgezogen sein. Folgendes Verhältnis ist geplant: Betriebsleiterwohnung ca. 55 % und Ferienwohnungen ca. 45 % der Gesamtwohnfläche. 

Gestalterisch nicht optimal ist die mit 6,32 m überbreite Gaube an der Südseite. Hier wäre eine Aufteilung in zwei Gauben die bessere Lösung. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die beantragten Wohnflächen werden überprüft, wobei die Größe bei notwendiger Nutzung durch eine Familie mit Kindern anzuerkennen sein wird. Eine Rechtsgrundlage hinsichtlich einer Forderung zur Änderung der Gaube besteht nicht.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.6. Umbau Dachgeschoss, Anbau Wiederkehrgiebel, Dachterrasse, Balkone, Bergstraße 13, Fl.Nr. 210/5, Gemarkung Hopfen am See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 21.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das im unbeplanten Innenbereich gelegene Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Umgebung ein. 

Die Wohnung ist Altbestand. Formalrechtlich ergibt sich keine Stellplatznachweispflicht. Im Antrag ist die bestehende Garage, sowie ein offener Besucherstellplatz dennoch dargestellt. 

Die Garage überschreitet die Grenze zum städtischen Straßengrundstück an der Südostecke um 35 cm. Als Pläne für die Garage liegen auszugsweise Kopien aus einer Genehmigung aus 1957 vor. Eine Grundstücksgrenze ist dort nicht in eindeutiger Form bezeichnet. Den Darstellungen ist aber zu entnehmen, dass ein Abstand der Garage zur Straßengrundstücksgrenze von 3,00 m angedacht war, der heute aber nicht vorhanden ist. 

Der Besucherstellplatz ist im Plan vollständig auf dem Baugrundstück eingezeichnet. Im Hinblick auf die vorhandene Hangverbauung ist noch zu prüfen, ob dies den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird nach § 34 BauGB grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Wandhöhen beim Quergiebel werden noch mit der Umgebung zu vergleichen sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Zulässigkeit der Überbauung des städtischen Straßengrundstücks durch die Garage ist noch weiter privatrechtlich zu klären. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die Zulässigkeit der Überbauung des städtischen Straßengrundstücks durch die Garage ist noch weiter privatrechtlich zu klären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.7. Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Sebastianstraße 12, Fl.Nr. 269/17, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Ferienwohnung ist nur über einer Ausnahme von der BauNVO genehmigungsfähig. Nach den vorliegenden Erfahrungswerten wird das LRA OAL eine Rechtfertigung der Einvernehmens Verweigerung nicht anerkennen, zumal es sich nur um eine von relativ vielen Wohnungen in dem Gebäudekomplex handelt. Von einer Ersetzung eines nicht erteilten Einvernehmens ist auszugehen. 

Dennoch werden sich hier nachteilige Auswirkungen durch den zu erwartenden Verkehr mit Fahrzeugen ergeben, die üblicherweise zumindest bei der An- und Abreise bis vor die Eingangstür fahren. Eine Halte- oder Parkmöglichkeit besteht hier aber nicht, sondern ein absolutes Haltverbot an der hochfrequentierten Ortsdurchfahrt der Bundesstraße. Seitlich befindet sich der Gehweg, der ebenso wenig zum Abstellen eines Fahrzeugs geeignet ist wie der angrenzende Grünstreifen. Im Genehmigungsverfahren stellt dies aber grundsätzlich kein Hindernis dar, sondern eine Frage des späteren Vollzugs der verkehrsrechtlichen Anordnungen. 

Formalrechtlich besteht keine aktuelle und zusätzliche Stellplatznachweisverpflichtung; die Wohnung gilt als dauergenutzte Wohnung als legaler Altbestand, auch wenn keine Stellplätze vorhanden sind. Der Bedarf für die Ferienwohnung (ein Stellplatz) ist durch den anrechenbaren (fiktiven) Bestand gedeckt. 

Hinweis: Aufgrund der Lage im Sanierungsgebiet umfasst die Baugenehmigung auch die sanierungsrechtliche Erlaubnis.

Städtebaulich und nach dem Beherbergungskonzept ist die Nutzungsänderung unerwünscht.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023: Das Vorhaben ist einschließlich der notwendigen Ausnahme – soweit von einem WA auszugehen sein sollte, jedoch lässt die Lage sogar ein MI mit allgemeiner Zulässigkeit annehmen - grundsätzlich genehmigungsfähig und mit der Ersetzung eines ggf. nicht erteilten Einvernehmens ist zu rechnen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4.3.8. Errichtung eines Mobilfunkmastes (Gittermast) Höhe 20m für ATC Germany Holdings GmbH, Nähe am Kühbrunnen, Fl.Nr. 1324/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben ist in dem im Bebauungsplan W 20 festgesetzten Gewerbegebiet nach der Art der baulichen Nutzung zulässig. Hinsichtlich der Gebäudehöhen sind Festsetzungen vorhanden. Eine Traufhöhe im engeren Sinn besteht bei dieser Form einer Anlage nicht. Aufgrund der Anlagenhöhe von 20,40 m wird das LRA OAL das Luftamt Südbayern zu beteiligen haben. 

Nach der seit 2017 gültigen Bebauungsplanfassung müsste am Rand eines Baugrundstücks eine Bepflanzung geschaffen werden (3 m Breite). Das Betriebsgelände besteht hier allerdings bereits seit Jahren. Beim Inkrafttreten dieser Bebauungsplanfassung war hier kein durchgängiger Grünstreifen vorhanden. Im aktuell beantragten Bereich könnte er nun aber grundsätzlich gefordert werden, aber die Länge des von der Änderung betroffenen Bereiches beträgt gerade einmal 5,55 m; im Verhältnis zu der nicht betroffenen Gesamtlänge hat dies städtebaulich nahezu keine Relevanz. Eine anteilige Baumpflanzung (4 Bäume je 1000 qm Grundstücksfläche) ergibt sich rechnerisch nicht wenn die betroffene Anlagenfläche nur 44 qm beträgt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig. Wie oben beschrieben kann bei der kleinen Änderung bzgl. des flächenmäßigen Anteils auf dem Grundstück keine das Gesamtgrundstück betreffende Nachforderung von Bäumen etc. gestellt werden. Die Regelungen bzgl. Zahl der Geschoße und Traufhöhen sind nicht anwendbar, da es sich nicht um ein Gebäude sondern eine technische Anlage handelt.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der beantragten Masthöhe von 20,4 m und der dafür ggf. notwendigen Befreiungen zu erteilen. 

Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen einschließlich zu der beantragten Masthöhe von 20,4 m und der dafür ggf. notwendigen Befreiungen zu erteilen. 

Thomas Scheibel nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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5. Genehmigung der Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 06.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Zur Genehmigung steht die öffentliche Niederschrift vom 06.06.2023 an.

Beschlussvorschlag

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 06.06.2023 wird genehmigt.

Martin Dopfer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss

Die Niederschrift aus der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschusses vom 06.06.2023 wird genehmigt.

Martin Dopfer nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.07.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Grünstreifen in der Kemptener Straße / Weg zum Baumgarten Drogerie Müller
Jürgen Doser berichtet, dass der Grünstreifen in der Kemptener Straße (Höhe V-Markt, Siedlungswerk, Bauhof, etc.) dringend gemäht werden soll, da der Grünstreifen sehr ungepflegt aussieht und als Müllplatz benutzt wird. Auch der Weg zum Baumgarten hoch an der Seite vom Drogerie Müller sollte gemäht werden. Generell sollten ein paar Bereich mehr gemäht und gepflegt werden.

Dr. Martin Metzger möchte den erstellen Mähplan vorgestellt bekommen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter, berichtet, dass Herr Hundhammer zusammen mit Herrn Baier vom Tiefbauamt einen Mähplan erstellt haben. 

Zusätzlich den ersten Stellplatz in der Augsburger Straße noch X-en
Thomas Scheibel berichtet, dass wenn man von der Bgm.-Wallner-Straße kommend auf die Augsburger Straße nicht sieht und auf den Fuß- und Radweg sich stellen muss um etwas zu sehen. Daher sollte der erste Stellplatz an der Nordseite auch noch durch ein X gekennzeichnet werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies veranlassen.

Dr. Martin Metzger spricht noch die neu gepflanzten Bäume an. Wenn die Autofahrer so nah an die Pflöcke hin parken werden es einige Bäume nicht schaffen. 

Baustelleneinrichtung Höhenstraße/ Baurstraße
Andreas Eggensberger möchte wissen, ob eine Genehmigung für die Baustelleneinrichtung benötigt wird. Diese soll wohl bis Herbst noch bestehen.

Armin Angeringer erläutert, dass Baustelleneinrichtungen von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind.

Bepflanzung der Insel vor dem Kiosk am Strandbad in Weißensee
Mathias Friedl spricht die trostlose Bepflanzung an und bitte darum noch etwas unterzupflanzen, da der Stammmarsch beim Fest hier durchführt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass er dies dem Bauhof in Auftrag geben wird.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 06.09.2023 08:31 Uhr