27. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Stadtratssitzung, 03.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 12. Stadtratssitzung 03.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf ist beabsichtigt, den Regionalplan 8 (RP8) in den drei Teilkapiteln 5.2 „Bodenschätze“, 6.2.2 „Windenergie“ sowie 7.2 „Wasserwirtschaft“ punktuell neuen rechtlichen und fachlichen Grundlagen anzupassen. Ausschließlich die benannten Gebietsveränderung und die entsprechend markierten Textstellen sind Gegenstand des Beteiligungsverfahrens zur 27. Änderung.
Die Stadt Herrieden ist zu den Teilkapiteln 5.2 „Bodenschätze“ und 7.2 „Wasserwirtschaft“ nicht betroffen.

Änderung des Teilkapitels 6.2.2 „Windenergie“ 
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 16. Oktober 2019 in Kraft getretene 26. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“) erneut im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ – 6.2.2.3 („Vorbehaltsgebiete Windkraft“) – überarbeitet. In enger Abstimmung mit den kommunalen Planungsträgern soll im Rahmen der 27. Änderung ein bestehendes Vorbehaltsgebiet für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen erweitert werden.
  Vorbehaltsgebiet WK 26 (Stadt Ansbach; Stadt Herrieden)
Erweiterung eines bestehenden Vorbehaltsgebietes

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.01.2020 beschlossen, einer Windkraftanlage im Staatsforst zwischen Rös und Burgoberbach weiterzuverfolgen und bauplanungsrechtliche Schritte einzuleiten. Mit Schreiben vom 11.03.2020 hat die Stadt Herrieden im Rahmen der nächsten Änderung des RP8 um Aufnahme eines entsprechenden Vorbehaltsgebiet für Windkraftanlagen gebeten.  

Rechtliche Würdigung

Belange der Stadt Herrieden sind durch die 27. Änderung des RP8 im Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ betroffen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Gremium kamen verschiedene Wortmeldungen zu diesem Thema. Unter anderem wurde darauf hingewiesen, dass
  • Bürgerinfoveranstaltungen in den jeweiligen Ortsteilen durchgeführt werden;
  • die Energiewende mehr Alternativen braucht;
  • darauf zu achten ist, dass nicht über den Bedarf Energie produziert wird;
  • mehr Gewerbeflächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden;

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der 27. Änderung des RP8, Teilkapitel 6.2.2 „Windenergie“ zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
01_27._Änderung_Änderungsbegruendung (.pdf)
02_27._Änderung_ziele_und_grundsätze (.pdf)
03_27._Änderung_begründung (.pdf)
04_27._Änderung_umweltbericht (.pdf)
05_27_Änderung_begründungskarte_wasserversorgung (.pdf)
05_27_Änderung_boden_gebietsvorschlag_vr_gi18__vr_gi19_vb_gi_126 (.pdf)
05_27_Änderung_tekturkarte_wasserwirtschaft_web (.pdf)
05_27_Änderung_wasser_1_gebietsvorschlag_tr_7 (.pdf)
05_27_Änderung_wasser_2_gebietsvorschlag_tr_9 (.pdf)
05_27_Änderung_wasser_3_gebietsvorschlag_tr_20 (.pdf)
05_27_Änderung_wasser_4_gebietsvorschlag_tr_22 (.pdf)
05_27_Änderung_wasser_5_gebietsvorschlag_tr_25 (.pdf)
05_27_Änderung_wind_gebietsvorschlag_vr_wk_26 (.pdf)
06_27._Änderung_datenschutzhinweis (.pdf)

Datenstand vom 25.02.2021 07:30 Uhr