Datum: 20.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.07.2021
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Sachstandsbericht Verkehrskonzept
4.3 Antwort LRA Ansbach - Antrag auf Tempo 30 Staatsstraßen 2248/2249
5 Bauanträge
5.1 Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten
5.2 Bauantrag - Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand
5.3 Errichtung eines Carports
6 Bauleitplanung - Stadt Leutershausen "Am Stadtweiher"
7 Anfragen
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie zwei Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.07.2021 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Gleichzeitig wird der Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zugestimmt. Die Außenbesichtigung findet am Ende der öffentlichen Sitzung statt. Danach wird TOP 5.2 beschlussmäßig behandelt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll06.07.2021.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 4.1

Dokumente
Download Bekanntgabe Projektstände.pdf

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4.2. Sachstandsbericht Verkehrskonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 4.2

Dokumente
Download SACHSTANDSBERICHTVERKEHR (004).pdf

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4.3. Antwort LRA Ansbach - Antrag auf Tempo 30 Staatsstraßen 2248/2249

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 4.3

Dokumente
Download Vollzug der StVO - LRA Ansbach - Tempo 30 Innenstadt - Schreiben vom 24.06.2021.pdf

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5
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5.1. Abbruch und Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Abbruch und den Wiederaufbau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten, Garagen, Stellplätzen und Fahrradabstellplatzüberdachung von Huong Jasmin und Florian Buckel auf Flst. 1935/2, Gemarkung Herrieden, Ansbacher Straße 44.



Rechtliche Würdigung

Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich an der Ansbacher Straße.
Die ursprüngliche Nutzung des Grundstückes durch Wohnen und Gewerbe (Natursteinbetrieb) ist einem Mischgebiet zuzuordnen. Dem entsprechend wäre eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6 (0,8) bzw. Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,6 zulässig. Das derzeitige Erscheinungsbild der umliegenden Bebauung weist nur Wohnbebauung aus und somit ist nach BauNVO von einem Allgemeinen Wohngebiet auszugehen. Dann ist eine GRZ von 0,4 (0,6) und eine GFZ  1,2 anzusetzen. Das vorgesehene Bauvorhaben weist eine GRZ von 0,45 (0,61) und eine GFZ von 1,00 aus. Nach BauNVO §19 Abs. 4 können Überschreitungen in geringfügigen Ausmaß zugelassen werden.   

Diskussionsverlauf

Die Erneuerung des Kanals muss mit der Stadt abgestimmt werden. Die Kosten hierfür müssen in den Haushaltsplan 2022 eingestellt werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Dokumente
Download BA_01 Lageplan_11.pdf
Download BA_02 Abstandsflächen_12.pdf
Download BA_03 Grundrisse_13.pdf
Download BA_04 Schnitt_Ansichten_14.pdf
Download BA_05 Entwässerungsflächen_15.pdf

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5.2. Bauantrag - Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 20. Stadtratssitzung 28.07.2021 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 08.06.2021 wurde folgender Tagesordnungspunkt beraten: 
„Bauantrag für die Errichtung einer Lärm- und Sichtschutzwand der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 19 „Gewerbegebiet Rother Straße“, Rother Straße 1.“

Folgender Beschluss wurde gefasst:

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen: 

Die Einfriedung wird wie folgt gestaltet:

  1. Höhe: vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m, vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter
  2. städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortseingang (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)
  3. Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  4. Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (= gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vorgabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.“

In der heutigen Sitzung werden weitere Lärmschutzmessungen präsentiert. Dieses wird bis spätestens 16.07.2021 ins RIS eingestellt. Außerdem ist eine Stellungnahme der städtischen Beauftragten für Waldungen und Grünflächen zu diesem Thema eingegangen (s. Anlage im RIS).

Nachdem die Lärmmessungen möglicherweise eine konkretere Beurteilung der Frage nach der Höhe erlauben und die Antragsteller eine Befreiung hinsichtlich der festgesetzten Höhe. beantragen, wird heute dieser Aspekt der Beratungen noch einmal aufgegriffen. Außerdem liegt eine Stellungnahme der Beauftragten für städtische Grünflächen und Waldungen vor, die ebenfalls bei der heutigen Beratung erstmals berücksichtigt wird.

Nicht erneut zur Diskussion stehen in der heutigen Sitzung die Punkte, für die es keinen neuen Sachverhalt gibt.

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen: 

Die Einfriedung wird wie folgt gestaltet:

  • Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  • Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortsrand (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (=gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vergabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.“

Vorabstimmung zur Höhe:
In der vergangenen Ausschusssitzung hat das Gremium die gemeindliche Einvernahme mehrheitlich an die Voraussetzung geknüpft, dass die Höhe der Einfriedung vom Niveau des Radweges aus gesehen 2,5 m, vom Niveau des Firmengeländes 4 Meter max. betragen darf. Hierbei wurden die Aspekte Sichtschutz, Lärmschutz, städtebauliche Wirkung berücksichtigt. 

Es stellt sich nun die Frage, ob das Gremium aufgrund der Spitzenwertmessungen zu einer anderen Einschätzung gelangt ist. Es werden daher die einzelnen Höhen abgestimmt:

Durch die vorgelegten Spitzenwertmessungen kann die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes hinsichtlich der max. Höhe von 2,50 m der Einfriedung, gemessen vom Straßenniveau aus, mit einer Höhe von
  • 4 Metern                        dafür gestimmt:        0
  • 3,70 Metern                        dafür gestimmt:        2
  • 3 ,50 Metern                        dafür gestimmt:        7
  • 3,00 Metern                        dafür gestimmt:        0
  • 2,50 Metern                        dafür gestimmt:        2

begründet werden.

Diskussionsverlauf

Nach Auskunft der Geschäftsführer Herr Max Heller und Herr Manfred Niederauer ist eine Umstellung auf einen Dreischichtbetrieb nicht geplant. Beide erklären, dass 80 % der LKW Umladungen zwischen null Uhr und fünf Uhr dreißig in der Früh getätigt werden. 
Gleichzeitig sichern sie zu, dass die Rückversetzung der Mauer um 1,50 m in das Firmengelände hinein überprüft wird. Dadurch könnte die Verpflanzung der Baumreihe vermieden werden. Ein Austausch der Baumart ist nicht erforderlich. Eine Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe mit Hecken und Sträuchern wird zugesichert. 
Nachdem auch die Bewohner des Ortsteiles Roth von den Auswirkungen des Lärms betroffen sind, sollen auch die Lernschutzmaßnahmen Richtung Roth ertüchtigt werden.

Stadtratsmitglieder Franziska Wurzinger und Matthias Rank stellen den Antrag zur Geschäftsordnung die Beschlussfassung für diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben. 

Abstimmung: 2:7
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

  • Die Einfriedung soll bis zu 1,50 m in das Firmengelände hineinversetzt errichtet werden (in etwa dort, wo sich der jetzige Bauzaun befindet), um unter anderem eine Verpflanzung der Baumreihe vermeiden zu können.
  • Die max. Höhe der Einfriedung soll 3,50 m, vom Niveau der Straßenhöhe ausgemessen, sein.
  • Eine Unterpflanzung der bestehenden Baumreihe muss erfolgen.
  • Auf die 10 cm Abstand zwischen Einfriedung und Boden kann aufgrund der lebensfeindlichen Umgebung für Tiere jenseits der Einfriedung verzichtet werden
  • Die freistehende Reihe aus großen, ins Landschaftsbild hineinwirkenden Bäumen muss dauerhaft erhalten bleiben.
  • städtebaulich ansprechende Gestaltung am Ortsrand (nicht nur Beton, auch Holz oder Begrünung)

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde kein Einvernehmen zur Lage innerhalb der Bauverbotszone zur St 2249 erteilen kann, weil es sich hierbei nicht um eine Festsetzung nach BauGB (=gemeindliche Entscheidung) handelt, sondern um eine Vergabe aus dem Straßenrecht. Hiervon kann demzufolge die Stadt nicht einfach befreien – sondern eine Abweichung kann nur durch das Staatliche Bauamt – Bereich Straßenbau – erfolgen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Dokumente
Download 03_Satzung FestsetzungenSchüller.pdf
Download 06_Lärmschutzgutachtenschüller.pdf
Download 3201857 Anlage 1.pdf
Download 3201857 Anlage 2.pdf
Download 3201857 Anlage 3.pdf
Download 3201857 Anlage 4.pdf
Download 3201857 Textteil mit Unterschrift (002).pdf
Download Beauftragte für städtische Waldungen und Grünflächen (002).pdf
Download Befreiungsanträge Sicht- und Lärmschutzwand.pdf
Download Ergebnis schalltechnische Untersuchung.pdf
Download Genehmigungsplan Grundriss Ansicht Schnitt 1_200-210226.pdf
Download Lärmschutzwand - Parameterstudie_Wandhöhen.pdf
Download Planungsrechtliche Stellungnahme_Sichtschutzwand (003).pdf
Download Schreiben_Fa. Zäh.pdf

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5.3. Errichtung eines Carports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag für die Errichtung eines Carports von Walter und Edeltraud Kasseckert auf Flst. 1980/1, Gemarkung Herrieden an der Nürnberger Straße.

Die Verwaltung hat zum TOP in der Sitzung am 14.11.2017 folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Carport vor ca. 2 Jahren errichtet wurde. Von Seitens des Landratsamtes wurde der Bauherr aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen. Der Carport befindet sich in einem überplanten Bereich des Flächennutzungsplanes, im Bereich einer Grünzone, jedoch in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohnbebauung.“    

Dieser Antrag wurde in den BUL-Sitzungen am 14.11.2017 und am 20.03.2018 beraten. 
Die gemeindliche Einvernahme wurde nicht erteilt. 

Nunmehr hat sich folgender Sachverhalt ergeben. Das Landratsamt sieht den Bereich in dem sich das bereits errichtete Carport befindet als Innenbereich an, da sich in unmittelbarer Nähe eine Wohnbebauung und einige ähnliche Nebengebäude (Gartenhütten) befinden.

 

Diskussionsverlauf

Das Landratsamt soll entsprechend informiert werden. Das Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde muss entscheiden.

Bedenken bestehen von Seiten der Stadt hinsichtlich der Überbauung der städtischen Fläche.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hält am bestehenden Beschluss des BUL-Ausschusses fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung - Stadt Leutershausen "Am Stadtweiher"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 6

Sachverhalt

Benachrichtigung über die frühzeitige Auslegung nach § 3 (2) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (4) BauGB zur 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 27 „Am Stadtweiher“ 

Der Stadtrat der Stadt Leutershausen hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 27 „Am Stadtweiher“ beschlossen und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie für die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gestimmt.
Auf Grund von § 4 Abs. 2 BauGB sollen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren der Bauleitplanung beteiligt werden.

Die Auslegung und frühzeitige Beteiligung erfolgt im Zeitraum vom 05.07.2021 bis 03.08.2021.

Einwände bzw. Stellungnahmen sind bis zum 03.08.2021 bei der Stadt Leutershausen  einzureichen.

Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der BV-Ausschuss hat keine Einwände gegen das Bauleitplanverfahren – 2. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 27 „Am Stadtweiher “ – der Stadt Leutershausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download VE7010_372_210427_ND_2-00 Vorentwurf Bebauungsplan.pdf
Download VE7010_372_210427_ND_Vorentwurf Begründung.pdf
Download VE7051_374_210201_saP_f.pdf

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 7

Sachverhalt

Es werden keine Anfragen gestellt.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 16. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 06.10.2021 09:42 Uhr