Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Bauausschuss, 20.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 05. Bauausschuss 20.05.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Für die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten wurde in diesem Jahr bereits ein Antrag auf die Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen Az. 4.1-0142/25/V in der Sitzung des Bauausschusses am 25.03.2025 behandelt.

Es wurde der Beschluss gefasst:
Das gemeindliche Einvernehmen zur bauaufsichtlichen Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, wird zu den eingereichten Unterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.

Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:                9 (Ja) : 2 (Nein)

Der Bauantrag befindet sich zur Genehmigungsprüfung beim Landratsamt. 

Der neue Bauantrag wurde eingereicht, weil damit versucht wird, zusammen mit dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 140/50 der Gemarkung Heimstetten mit der Doppelhaushälfte Poinger Straße 28a ein Doppelhaus auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zu errichten. Mit der Errichtung einer baulichen Anlage auf der Grundstücksgrenze entfällt die Einhaltung der Abstandsflächenregelung der BayBO an dieser Stelle.

Nach Angaben des Planers wurde das Vorhaben und die Vorgehensweise mit dem Landratsamt abgesprochen.
Für das Vorhaben auf dem benachbarten Grundstück wird ein Vorbescheid beantragt, der diesem Ausschuss als TOP 3.2 vorliegt: „Neubau eines Mehrgenerationenhauses im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28a“ mit dem Aktenzeichen Az. 4.1-0027/25/VB und der Bauplanverzeichnis-Nr.: 17/25.

Der Anlage dieser Beschlussvorlage sind die Eingabeplanung, die Antragsunterlagen mit Einfügungsnachweis und ein Ausschnitt der Flurkarte und des Luftbildes von 2021 sowie die Eingabeplanung des Antrags Az. 4.1-0142/25/V beigefügt. Diesen Unterlagen können die wesentlichen Merkmale entnommen werden.

Tabellarische Gegenüberstellung der zwei Planungen: 

Mehrfamilienhaus Az. 4.1-0142/25/V
Neue Planung
Anzahl Wohneinheiten
3
5
Grundfläche
ca. 89 m² (13,61 m x 6,5 m)
ca. 136 m² (15,0 m x ca. 9 m)
Geschossfläche
192 m²
271,5 m²
Wandhöhe
6,60 m
6,00 m
Firsthöhe
9,33 m
8,80 m
Dachform
Satteldach, First in N-S-Richtung
Satteldach, First in S-O-Richtung
Dachneigung
40°
20,5°
Dachaufbauten
keine;
auf der Nordseite 1 Dachterrasse,
B: 6,5 m, T: 1,45 m
auf der Südseite: 1 Satteldachgaube 
Dachneigung 15°, Breite ca. 5,5 m
und Dachterrasse, B: ca. 5 m, T: 1,2 m
Vollgeschosse
E + OG, DG kein Vollgeschoss
E + OG, DG kein Vollgeschoss
Pkw-Stellplätz in TG
insgesamt 11 (mit Vorderhaus)
insgesamt 11 (mit Vorderhaus)
Fahrradstellplätze
12 Stellplätze im Garten, südlich des Neubaus
12 Stellplätze im Garten, südlich des Neubaus

Den Unterlagen sind Änderungen zur alten Planung des Mehrfamilienhauses Az. 4.1-0142/25/V zu entnehmen: 
  • eine Erhöhung der Anzahl der Wohneinheiten von 3 auf 5
  • eine Erhöhung der Grundfläche um ca. 47 m²; dabei wurde die Breite des Vordergebäudes von ca. 9 m übernommen und die Länge um ca. 2,5 m vergrößert.
  • eine Erhöhung der Geschossfläche um 79,5 m²
  • eine Verringerung der Wandhöhe um 0,60 m
  • eine Minimale Verringerung der Firsthöhe um 0,53 cm
  • eine Änderung der Dachneigung (40° zu 20,5°)

Darüber hinaus ist wie beim Mehrfamilienhaus mit dem Aktenzeichen Az. 4.1-0142/25/V eine Tiefgarage mit 11 Pkw-Stellplätzen geplant, die für den Stellplatznachweis der neuen Eingabeplanung und der Planung für das Mehrfamilienhaus an der Poinger Straße mit dem Aktenzeichen Az. 4.1-0143/25/V dienen soll. Dabei wurde das Kellergeschoss an die neue Planung angepasst.

Der Zeichnung des Erdgeschosses mit Umgriff ist zu entnehmen, dass an der südlichen Grenze zum Grundstück mit der Gleisanlage der Bahnlinie München Simbach anstelle der zwei versetzt dargestellten Gabionenwände mit der Höhe von 2,50 m nun eine durchgehende Gabionenwand mit dieser Höhe als Schallschutzwand geplant ist – mit Rankpflanzen versehen. Die Wand ist nicht als Teil der Grundstückseinfriedung sondern als Schallschutz zu verstehen. 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Als örtliche Bauvorschriften sind zu beachten:
  1. die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe,
  2. die Freiflächengestaltungssatzung, 
  3. die Stellplatz-und Fahrradsatzung, 
  4. die Einfriedungssatzung und 
  5. die Baumschutzverordnung. 

Mit den Antragsunterlagen wird keine Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften beantragt.
  
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Die Größe der Grundfläche des Doppelhauses auf der Grundstücksgrenze mit ca. 300 m² (Haus Fl.Nr. 140/50: 165 m² (11 m x 15 m) und Haus Fl.Nr. 140/9: ca. 136 m² (15,0 m x ca. 9 m)) weicht im Vergleich zu der Grundfläche des Doppelhauses Poinger Straße 26 a und 26 b mit ca. 136 m² und der Grundfläche des Doppelhauses Poinger Straße 34 a und 34 b mit ca. 172 m² in einer Größenordnung ab, die der gemeindlichen Bauverwaltung bedenklich erscheint. Das Landratsamt wird gebeten bei der Prüfung dieses Antrags und des Antrags auf Vorbescheid darauf zu achten, dass sich das Doppelhaus in der beantragten Form und Größe in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Aus Sicht der gemeindlichen Bauverwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben erteilt werden, wenn das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.

Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

H. Mayer, 
Kirchheim, der 15.05.2025

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, mit den eingereichten Unterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.

Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird zum Antrag auf Baugenehmigung für den „Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 140/9 der Gemarkung Heimstetten, Poinger Straße 28, mit den eingereichten Unterlagen gemäß Sachvortrag unter der Maßgabe erteilt, dass das Landratsamt feststellt, dass die Kriterien nach § 34 BauGB erfüllt werden.

Einer Abweichung von örtlichen Bauvorschriften wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Hausladen nimmt nicht an der Beratung und Abstimmung teil.

Dokumente
2025-05-11, Anlage 1 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Eingabeplanung, 25/16, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28 (.pdf)
2025-05-11, Anlage 2 Sitzungsvorlage BA 20.05.25,Antrag, 25/16, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28 (.pdf)
2025-05-11, Anlage 3 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Baubeschreibung, 25/16, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28 (.pdf)
2025-05-11, Anlage 4 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Einfügungsnachweis, 25/16, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28 (.pdf)
2025-05-14, Anlage 5 Sitzungsvorlage BA 20.05.25, Flurkartenausschnitt, Luftbild, 25/16, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im rückwärtigen Bereich (als Doppelhaushälfte), Poinger Straße 28 (.pdf)
2025-05-15, Anlage 6 Sitzungsvorlage BA 25.03.25, Eingabeplanung BA 25.03.25, 2508, Neubau (.pdf)

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