Stellungnahme der Stadt Lindau zum Entwurf der Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes Gemeinde Hörbranz


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 28.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Lindau) 6. Sitzung des Stadtrates 28.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Marktgemeinde Hörbranz hat die Stadt Lindau zu ihrem Entwurf einer Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes beteiligt. Der Flächenwidmungsplan ist das österreichische Pendant zum Flächennutzungsplan. Insgesamt werden aktuell fünf Teilabänderungen vorgenommen. Die Stadt Lindau wird jedoch nur von der Teilabänderung 03-2023 „An der Herrnmühlestraße“ in ihren Belangen berührt: 

Dort hat die Firma Rupp Food, ansässig in der Herrnmühlestraße in Hörbranz, bei der Marktgemeinde Hörbranz ein Ausbauprojekt vorgelegt. Inhalt der beantragten Teilabänderung ist eine Betriebserweiterung, die Parkplätze sowie Flächen für Sozialräume, Lager und händische Verpackung enthält. 

Für die Betriebserweiterung wird es kein weiteres Bauleitplanverfahren geben, sondern zwischen der Gemeinde Hörbranz und dem Unternehmen soll ein sogenannter Raumplanungsvertrag geschlossen werden, der den städtebaulichen Rahmen festlegt. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung soll anhand des Vorentwurfs (siehe Anlage) festgelegt werden und ebenfalls in den Raumplanungsvertrag aufgenommen werden. Die maximale Geschosszahl wird mit Keller, Erdgeschoss und zwei Obergeschossen festgelegt. 

Fachliche Bewertung

Durch die Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hörbranz wird die Stadt Lindau in ihren Belangen berührt. 

Durch die Betriebserweiterung des Unternehmens Rupp Food ist zu befürchten, dass die bereits bestehende geruchsbeeinträchtigende Situation noch weiter verstärkt wird. Schon jetzt liegen hierzu Beschwerden von Anwohnenden des Stadtteil Zechs bei der Stadt Lindau bzw. dem Landratsamt vor. 

In der Stellungnahme wird daher darum gebeten, dass im Rahmen des Vorhaben der Immissionsschutz (besonders die Geruchsimmissionen) betriebszogen und v.a. länderübergreifend untersucht wird und entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Raumplanungsvertrag festgelegt werden. Ziel der Stadt Lindau ist, dass die Geruchssituation für das Betriebsgelände insgesamt gutachterlich betrachtet wird und durch vertraglich festzulegende technische Einrichtungen, Orientierungen und Höhe der Abluftöffnungen etc. dauerhaft verbessert wird. 
Aus einem Telefonat mit der Gemeinde Hörbranz ist bekannt, dass bereits erste Minimierungsmaßnahmen gegen die Geruchsemissionen vorgenommen wurden, eine Bewertung der Maßnahmen jedoch noch aussteht. 

Durch die Betriebserweiterung wird zudem auch ein Konflikt mit dem Radverkehr gesehen. Der Radverkehr wird über die Herrnmühlestraße direkt am Betriebsgelände entlang geführt. Durch den an- und abfahrenden Lieferverehr und den neu entstehenden Parkplätzen entstehen schnell Konflikt- und Gefahrensituationen für den Fuß- und Radverkehr entlang des Betriebsgeländes. Es wird daher angeregt, den Radverkehr am westlichen Betriebsrand parallel zur Leiblach zu führen. Dort verläuft bereits ein kleiner Fußweg, der für den Radverkehr ausgebaut werden kann. In diesem Zuge bestünde auch die Möglichkeit die seit längerem angestrebte Verbindung zwischen den bisher parallel verlaufenden Radverkehrslinien der Gemeinden Lindau und Hörbranz durch eine Brücke über die Leiblach herzustellen. So können die allgemeinen städtebaulichen Ziele im Sinne einer klimagerechten Siedlungsentwicklung und die regionalplanerisch angestrebte Verbindung der Zentren Bregenz und Lindau weiter gestärkt werden. 

Die Stellungnahme bzw. die Unterlagen werden dem Landratsamt Lindau zur Kenntnis zugeleitet. 
 

Diskussionsverlauf

Stadtrat Strauß geht davon aus, dass die Lärmbelästigung bei der Erweiterung des Lagers durch vermutlich erweitere Produktion größer werden wird. 

Stadtrat Brombeiß merkt an, dass man in unseren Radweg einiges investieren müsse und man sich mit der Forderung der „Verlegen des Radweges an westlichen Betriebsrand“ lächerlich mache. 

Oberbürgermeisterin Dr. Alfons betont, dass es hier um eine Stellungnahme und keinerlei Entscheidung gehe. 

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung eine Stellungnahme gemäß der fachlichen Bewertung im Rahmen der Beteiligung zur Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Hörbranz abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 10

Dokumente
Kundmachung Flächenwidmung (.pdf)
STR_2023_06_28_TOP_ö7_Hörbranz (.pdf)
Teilabänderung Herrnmühlestraße (.pdf)
Vorentwurf Betriebserweiterung 28.03.2023 (.pdf)

Datenstand vom 03.07.2023 13:48 Uhr