1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.10.2021

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Es ist vorgesehen, den seit 10.04.2019 wirksamen Bebauungsplan Nr. 62 in folgenden Punkten zu ändern:

  • An der Plieninger Straße / Westring soll nunmehr eine Kreisverkehrsanlage festgesetzt werden.

  • Die Wertstoffsammelstelle nördlich der Bergfeldstraße / östlich der Lerchenstraße wurde optimiert und vergrößert. Der Beschluss hierzu wurde bereits im BUA am 09.03.2021 gefasst.

  • Neugestaltung / Umplanung des Westrings.

Für die Neugestaltung / Umplanung des Westrings wurden 4 Varianten erarbeitet.

Variante 1
Auf beiden Seiten des Westrings wird jeweils ein getrennter Geh- und Radweg hergestellt. Auf der Südseite wird hierzu der bestehende Gehweg nach Norden und somit weg von den schlecht einsehbaren Grundstückszufahrten gerutscht. Entlang des Westrings werden auf der Südseite einige Längsparkplätze geschaffen.

Variante 2
Die Südseite entspricht der Variante 1. Auf der Nordseite wird jedoch nur ein Radweg hergestellt.

Variante 3
Es erfolgt bei dieser Variante kein Eingriff in den Bereich nördlich des Westrings. Auf der Südseite wird anstelle des Einrichtungs-Radwegs ein breiterer Zweirichtungsradweg vorgesehen. Zwischen der Kreuzung Plieninger Straße und Rosenstraße ist der vorhandene Lärmschutz an den Platzbedarf G+R anzupassen.

Variante 4
Der Westring (Straße) wird auf der Nordseite um 1 m verbreitert. Hierdurch wird die Ausbildung eines auf beiden Seiten markierten Fahrradschutzstreifens ermöglicht. Auf der Südseite wird der vorhandene Gehweg zur Straße hin gerutscht, um Abstand von den schlecht einsehbaren Grundstückszufahrten zu erhalten. Auch in dieser Variante werden Längsparkplätze entlang des Westrings auf der Südseite hergestellt.

Von der Entscheidung über die Planungsvariante Westring ist die endgültige Kreisverkehrsplanung abhängig, die dann ebenfalls in die Bebauungsplanänderung zu übernehmen ist.

Der Vertreter der Polizeiinspektion Poing ist zur Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert.
Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:
„Aus polizeilicher Sicht wird die Variante 1 favorisiert.
Bei dieser Variante sind in beiden Fahrtrichtungen getrennte Geh- und Radwege vorhanden und die Verkehrssicherheit somit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrer und Fußgänger am besten gewährleistet.“

Im Zusammenhang mit der Umplanung/Ausbau des Westrings wurde eine Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Wohngebiet W 7 beauftragt. In diesem Verkehrsgutachten wurden die verkehrlichen Auswirkungen ermittelt und bewertet, um zukünftig eine verkehrssichere Abwicklung der Verkehre und verträgliche Erschließung sicherzustellen.
Es wurde festgestellt, dass die Planung des Westrings zu einer Fortführung der Straßencharakteristik der Bergfeldstraße zu Plieninger Straße führt, was mit Blick auf die Verständlichkeit der Verkehrsregelung sowie der durchgängigen Netzfunktion zu begrüßen ist. Im Zuge dessen wurde empfohlen, die bestehende Tempo-30-Zone im Westring aufzuheben. 

In einer daraufhin erstellten Schalltechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob die Beibehaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im Vergleich zu 50 km/h aus Gründen des Lärmschutzes gerechtfertigt ist. 

Als Ergebnis wurde festgestellt:

  • Unter Berücksichtigung einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h werden die hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Wohngebiet in Höhe von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts um bis zu 5 dB tags und bis zu 9 dB nachts überschritten. Bei einer Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h erhöhen sich die Überschreitungen auf maximal 8 dB in der Tagzeit und 12 dB in der Nachtzeit.

  • Die hilfsweise herangezogenen Auslösewerte der Lärmsanierung an Fernstraßen des Bundes für Reine und Allgemeine Wohngebiete in Höhe von 64 dB(A) tags und 54 DB(A) nachts werden im Istzustand bei 30 km/h noch teilweise eingehalten, bei einer Anhebung der Geschwindigkeit auf 50 km/h werden die genannten Auslösewerte durchwegs überschritten.

  • Die Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Westring von 30 km/h auf 50 km/h führt zu einer Verschlechterung der schalltechnischen Situation. Der Schallemissionspegel des Westrings erhöht sich (gerundet) um 3 dB. Unter Berücksichtigung der Schallemissionen wird die Pegelerhöhung auch an der angrenzenden Wohnbebauung festgestellt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanentwurfes wurde das Büro bgsm, München, beauftragt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt und es erfolgt keine Umweltprüfung (§ 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Nach der heutigen Grundsatzentscheidung werden im Rahmen einer Anliegeranhörung die Anlieger beteiligt.

Beschlussvorschlag

Der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe),
Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring" wird zugestimmt.

Die Neugestaltung / Umplanung des Westringes erfolgt auf der Grundlage der Variante 1 / 2 / 3 / 4.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, positiv
x        ja, negativ
       nein

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

x        ja
       nein

Begründung: Erläuterung hierzu in der Klimarelevanzprüfung

Beschluss

Der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für „Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe),
Wohngebiet sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring" wird zugestimmt.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Darlegung für die Öffentlichkeit sowie Behördenbeteiligung bzw. Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Das Planungsbüro Niedenzu (Straßenplanung) wird beauftragt, die Varianten 1 und 2 zum Westring entsprechend der Beratung zu überarbeiten und dem Bau- und Umweltausschuss erneut vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 14:15 Uhr