1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring"; Ausbau/Umbau des Westrings -Vorstellung des Pflanzplanes Entscheidung zur Umsetzung der Begrünung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2022 wurde entschieden, die Variante 2 mit den Ergänzungen des Ingenieurbüros Niedenzu und den Anregungen der Anwohner die Ausführungsplanung zum Rad- und Gehweg am Westring auszuführen.

Nachdem der Bebauungsplanentwurf am 29.11.2022 im Bau- und Umweltausschuss festgeschrieben und in der Gemeinderatsitzung am 21.07.2022 der Rad- und Gehwegumbau am Westring durch die ARGE Poing beschlossen wurde, liegt der Pflanzplan des Landschaftsarchitekten Bauer zur Umsetzung vor.

In der Planung sind auf der Südseite der Straße Westring als Ersatzpflanzung 26 Bäume der Qualität „3-mal verpflanzt“ mit einem Stammumfang 18-20 cm vorgesehen; eingesetzt in Baumgruben mit ausreichendem Volumen von 12 Kubikmeter Baumsubstrat.

Im nördlichen Grünstreifen entlang der Einfriedung zu den Kleingärten werden im Versatz zu den Neupflanzungen innerhalb den Kleingärten Strauchreihen gesetzt.

Die dargestellten Größen / Durchmesser der Bäume und Sträucher im Plan entsprechen in etwa der natürlichen Wuchsbreite, nicht der Größe zum Zeitpunkt der Pflanzung.

In den verbleibenden Grünflächen ist vorgesehen, die Ansaat mit Landschaftsrasen A, Regel-Saatgut-Mischung (RSM) 7.1 auf Oberboden anzusäen.

Im Vorfeld wurde die Planung mit dem Kreisfachberater der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Ebersberg) abgestimmt, welcher dem vorliegenden Vorabzug von fachlicher Seite zugestimmt hat.

Beschlussvorschlag

Der Pflanzplan wird zur Ausführungsplanung und Umsetzung freigegeben.

Finanzielle Auswirkungen

Die Bepflanzung fällt in die Maßnahmen aus dem Erschließungsvertrag zur äußeren Erschließung „Am Bergfeld“ auf den Erschließungsträger.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x        ja, positiv
       ja, negativ
       nein

Beschluss

Der Pflanzplan wird mit folgenden Änderungen zur Ausführungsplanung und Umsetzung freigegeben:

  1. Anstelle von Landschaftsrasenflächen sind Blühflächen zu realisieren.

  1. Falls erforderlich, soll auf der Westseite für die Entsiegelung des vorhandenen Geh- und Radweges die Verlegung der Wasserleitung erfolgen. 

  1. Außerdem sollen weitere Bäume unter Berücksichtigung der Sichtbeziehungen nördlich der Querungshilfe auf Kosten der Gemeinde angepflanzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2024 21:09 Uhr