1. Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 62 für "Poing Am Bergfeld (IV. Entwicklungsstufe), Wohngebiet W 7 sowie Gemeinbedarfsflächen Gymnasium und Kindertagesstätte für den Bereich zwischen Plieninger Straße (Kreisverkehr) und Lerchenstraße (Wertstoffsammelstelle) sowie Westring"; Westring - Planungsvarianten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Aus der Vorberatung in der BUA-Sitzung vom 28.10.2021 (TOP 2.1) ergaben sich für die vorgestellten Varianten 1 und 2 weitere Prüfaufträge.

Diese sind nunmehr abgearbeitet.

Prüfauftrag aus BUA 28.10.2021 / Plan mit Darstellung

  1. Die Führung des Geh- und Radweges im Bereich des begrünten/bepflanzten „Hügels“ im WestenVariante 2 b, Plan 2.1.1 (Lageplan Abschnitt West, Radweg beidseits, Gehweg nur Südseite mit Optimierung bestehender Querungshilfe für Radfahrer

  2. Prüfung, ob die Errichtung einer Querungshilfe im Bereich der geplanten Bushaltestellen möglich ist. – Variante 2 a, Plan 2.3.1 (Lageplan Abschnitt Ost, Radweg beidseits, Gehweg nur im Süden, Querungshilfe, LSW erneuern, Bushaltestellen verlegt und barrierefrei)

  3. Im Bereich Rosenstraße / Plieninger Straße soll hinsichtlich eines zusätzlichen Gehwegs – unter Einbeziehung der Lärmschutzwand im Südbereich des Westring – die Planung nochmal überprüft werden, da die Bushaltestelle an der Rosenstraße ebenfalls um wenige Meter verlegt werden soll. Variante 1 a, Plan 1.3.1 (Lageplan Abschnitt Ost, G+R-Weg beidseits, LSW erneuert und Bushaltestelle verlegt und barrierefrei)

Zu den jetzt vorliegenden Untervarianten gibt es eine Gegenüberstellung der Vor-/Nachteile.

Ebenso einen Übersichtsplan zu den vorhandenen / möglichen Bushaltestellen. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für den von Norden (Pliening/Ottersberg) kommenden Bus die Haltestelle an der Plieninger Straße und nicht am Westring – Parkplatz Kleingartenanlage anzuordnen.

Die Vorstellung erfolgt in der heutigen Sitzung durch Herrn Niedenzu.

Die vorgestellten Pläne werden Grundlage für die Anliegerversammlung.

Sobald eine Entscheidung für eine Variante feststeht, ist die schallschutztechnische Untersuchung entsprechend zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.

Beschlussvorschlag

Der Variante 1 / 2 wird als Grundlage für die Anliegerversammlung - mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:
…………….
zugestimmt.

Die endgültige Entscheidung zu einer Variante wird nach der Anliegerversammlung durch den Gemeinderat getroffen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz

       ja, negativ

Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungsoptionen?

       nein

Begründung: Jede bauliche Maßnahme, auch ein Geh- und Radweg, ist zunächst mal negativ.

Beschluss

Der Variante 2 wird als Grundlage für die Anliegerversammlung mit folgenden Änderungen / Ergänzungen zugestimmt:

Plan 2.1.1: Der geplante Geh- und Radweg entlang des Westrings (Südseite) soll etwas südlicher angeordnet werden, damit ein ausreichend breiter Pflanzstreifen für Bäume entsteht. Auf der Nordseite sollen keine Baumpflanzungen erfolgen.
Der „bepflanzte Hügel“ soll im südlichen Bereich (dafür Entsiegelung des vorhandenen Geh- und Radweges, Verlegung der Wasserleitung erforderlich) wieder hergestellt werden.

Plan 2.3.1: Die Querungshilfe und Bushaltestelle (an der Nordseite) soll im Bereich der Kleingärten wie im Plan vorgeschlagen verbleiben.
Für die Querungshilfe sind ausreichend dimensionierte Schleppkurven für Busse zu berücksichtigen.

Die endgültige Entscheidung zu einer Variante wird nach der Anliegerversammlung durch den Gemeinderat getroffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 15:08 Uhr