Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses Füssen
Gremium: Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten
1.1 Sprungturmanlage am Obersee
2 Verkehrsangelegenheiten
2.1 Hopfener Straße, Bereich Edeka-Neubau: Tempo 30 km/h und Querungshilfe
2.2 Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)
3 Bauleitplanung
3.1 Bebauungsplan Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost, Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
3.2 Bebauungsplan „Brand-Mühlbach“; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Verfahrensbeschluss
3.3 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Verfahrensbeschluss
3.4 Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest, erste Änderung und Erweiterung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Verfahrensbeschluss
3.5 Vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotelbetrieb zum Anwesen König-Ludwig-Promenade 23); Aufstellungsbeschluss zur Einleitung
3.6 Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung; Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung
3.7 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Kreuzstraße und Umgebung
3.7.1 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes
3.7.2 Erlass einer Veränderungssperre
3.8 Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Roßbergweg und Umgebung
3.8.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Leite“
3.8.2 Erlass einer Veränderungssperre
3.9 Bebauungsplan W 40 – Kemptener Straße; Einstellung des Aufhebungsverfahrens und Aufhebung der Veränderungssperre
4 Bauangelegenheiten
4.1 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge
4.2 Bauvoranfragen
4.2.1 Errichtung einer Gruft auf dem Waldfriedhof
4.3 Bauanträge
4.3.1 Tektur zur Sanierung des Einzeldenkmals Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227, Gemarkung Füssen
4.3.2 Nutzungsänderung der best. Wohnung zur Ferienwohnung, Kreuzstr. 1, Fl.Nr. 817/19, Gemarkung Füssen
4.3.3 Neubau 2 Dachgaupen und Balkon, Keltensteinstraße 5, Fl.Nr. 761/7, Gemarkung Füssen
4.3.4 Nutzungsänderung einer 2-geschössigen Betriebsleiterwohnung in eine 1-geschössige Betriebsleiterwohnung, sowie 3 Mitarbeiterzimmer und Änderung der Büroräume im EG zum Aufenthaltsraum, Schäfflerstraße 15, Fl. Nr. 1032/14, Gemarkung Füssen
4.3.5 Neubau eines Wohnheimes für 24 Menschen mit Behinderung, Bildhauer-Sturm-Straße, Fl.Nr. 1363/4, Gemarkung Füssen
4.3.6 Nutzungsänderung einer Praxis im 1.OG zur Ferienwohnung, Ritterstraße 5, Fl.Nr. 20, Gemarkung Füssen
4.3.7 Umnutzung Dachgeschoss zur Ferienwohnung, Tegelbergstraße 24, Fl.Nr. 1598/2, Gemarkung Füssen
4.3.8 Erweiterung der best. Garage, Pfrontener Straße 22, Fl.Nr. 44, Gemarkung Weißensee
4.3.9 Nutzungsänderung Ferienhaus in Wohnhaus mit energetischer Sanierung Dachstuhl und Umbau Dachgeschoss, Wörther Straße 28, Fl.Nrn. 319/79, 319/81, 319/80, 321, Gemarkung Weißensee
5 Straßen- und Wegerecht
5.1 Widmung Schrundenweg; Verlängerung des gewidmeten Bereichs
6 Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

zum Seitenanfang

1. Bekanntgaben und Informationen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 1
zum Seitenanfang

1.1. Sprungturmanlage am Obersee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt

Am 07.02.2023 beschloss der Stadtrat grundsätzlich die Erweiterung der bestehenden Sprungturmanlage um einen 7,5 m Turm. Voraussetzung hierfür war, dass die Finanzierung des Baus über Spenden erfolgen soll. Der momentane Stand an Spenden beträgt 93.500€. Somit könnte grundsätzlich das Projekt auf den Weg gebracht werden. Weitere Ausführungen durch Markus Bleicher.

Markus Bleicher berichtet kurz, dass Stand heute 93.833 Euro zusammengekommen sind und somit das Ziel von den 100.000 Euro, die benötigt werden fast erreicht ist. Es wird nach ersten Schätzungen sogar deutlich mehr werden, daher sollte jetzt angefangen werden. Weiter sagt er, dass es Jugendgerecht am Obersee weitergehen soll und daher plant er Dartscheiben, Kicker, sowie mind. eine weitere Tischtennisplatte zusätzlich zur neuen Sprungturmanalage durch die Spenden zu verwirklichen. Er wird dafür überall Werbung machen um dieses Ziel zu erreichen. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass das Hochbauamt schon mit an der Planung dran ist und aktuell noch geprüft werden muss wie ausgeschrieben werden muss.

Jürgen Doser, wie auch weitere Ausschussmitglieder sprechen Ihren Respekt aus, dass Herr Bleicher das gemacht hat und sagt, dass dies einen Applaus wert ist.


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

zum Seitenanfang

2. Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 2
zum Seitenanfang

2.1. Hopfener Straße, Bereich Edeka-Neubau: Tempo 30 km/h und Querungshilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 2.1

Sachverhalt

Es liegt ein Bürgerantrag vor, die Straßenquerung sicherer zu gestalten. Da es sich bei der Hopfener Straße um eine Staatsstraße handelt liegt die Zuständigkeit beim Staatlichen Bauamt Kempten und der Unteren Straßenverkehrsbehörde (LRA OAL). Der Antrag wurde dementsprechend und an die Polizei weitergeleitet. 

Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind grundsätzlich zu begrüßen, wobei mit einer Beschränkung auf 30 km/h nach vorläufiger Einschätzung nicht zu rechnen sein wird. 

Beschlussvorschlag

Der PBUV-Ausschuss nimmt die Weiterleitung zur Kenntnis. Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden grundsätzlich begrüßt. Eine Beteiligung an anfallenden Kosten ist seitens der Stadt Füssen nicht möglich.

Beschluss

Der PBUV-Ausschuss nimmt die Weiterleitung zur Kenntnis. Geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden grundsätzlich begrüßt. Eine Beteiligung an anfallenden Kosten ist seitens der Stadt Füssen nicht möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

2.2. Technische Verkehrsüberwachung; Einsatz einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage im Rahmen kommunaler Verkehrsüberwachung im Ortsteil Hopfen am See (OD Staatsstraße 2008)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage mit zwei Messtechniken für beide Fahrtrichtungen in Hopfen am See aus Füssen kommend zugestimmt (Standort gegenüber Hausnummer 2).

Da der ursprünglich angedachte Standort zu nah am 30er-Schild ist und somit der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und auch aufgrund des im nächsten Jahr beginnenden Ausbaus des Radweges mit der Neugestaltung der Bushaltestelle mit zwei Haltebuchten gegenüber der Einmündung zur Höhenstraße kann an diesem leider nicht mehr festgehalten werden, so dass die Verwaltung einen anderen Standort in der Uferstraße ggü. Hausnummer 31 vorschlägt. In unmittelbarer Nähe dieses Standortes fanden auch im Zeitraum vom 22.11. bis 30.11.2022 Verkehrsmessungen statt. An dieser Stelle lag die Beanstandungsquote gar bei 25,1 % (an der anderen Stelle ggü. Hausnummer 2 lag diese bei 14,8 %). Die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage wären demnach gegeben.

Der neue Standort liegt auf einem Grünstreifen zwischen der Uferstraße und dem neuen Radweg sowie unmittelbar neben den Parkflächen (s. auch Lageplan). Der Abstand der neuen Messstation zum geplanten Radweg beträgt 1,15 m und ist aus Sicht des Ingenieurbüros ausreichend.

Der neue Standort wurde am 28.09.2023 in einer Ortsbegehung mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der Fa. Jenoptik (Hersteller der stationären Geschwindigkeitsmessanlage), der Polizeiinspektion Füssen, dem Tiefbauamt und der örtlichen Verkehrsbehörde geprüft.

Die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage soll noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden. 

Im Weiteren wird auf den Sachverhalt in der Stadtratssitzung am 31.01.2023 verwiesen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss befürwortet den neuen Standort der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Uferstraße in Hopfen am See gegenüber Hausnummer 31. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung für 2023 einzuleiten.

Beschluss

Der Ausschuss befürwortet den neuen Standort der stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Uferstraße in Hopfen am See gegenüber Hausnummer 31. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte für die Umsetzung für 2023 einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3
zum Seitenanfang

3.1. Bebauungsplan Oberkirch 4 - Pitzfeld Ost, Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.1

Sachverhalt

Im Rahmen von Vorberatungen im Stadtrat am 27.09.2022 und 28.03.2023 wurden Grundlagen für die Bauleitplanung festgelegt. Zu den Vorgaben gehörten zuletzt: 
  • stärkerer Fokus auf eine verdichtete Bebauung (mehr Mehrfamilienwohnhäuser) und  
  • auf Energieeffizienz mit Beteiligung des Klimabeirats der Stadt Füssen

Ein Vorentwurf wurde dahingehend ausgearbeitet (Inhalte siehe Ratsinformationssystem).

Der Geltungsbereich befindet sich im östlichen Anschluss an die bestehende Bebauung an der Eisenhutstraße:

Vorrangiges Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen.


Mathias Friedl spricht noch an, dass darauf geachtet werden muss, dass das Festzelt mit 40mx70m auf der Wiese Platz haben muss. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass das Festzelt Platz finden müsste, dies wird aber nochmal nachgeprüft.


Christoph Weisenbach erkundigt sich, ob auch der Immissionsschutz rund um das Festzelt geprüft wurde.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bejaht dies und liest den Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für das im Sachverhalt beschriebene Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, um das Defizit nach der Wohnraumbedarfsanalyse weiter zu reduzieren. Der Vorentwurf vom 11.09.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für das im Sachverhalt beschriebene Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Vorrangiges Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen, um das Defizit nach der Wohnraumbedarfsanalyse weiter zu reduzieren. Der Vorentwurf vom 11.09.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1_Deckblatt_1-10000_Oberkirch 4.pdf
Download 2_Übersicht_Oberkirch 4.pdf
Download 3_V 3.3_Baurechtsplan Alt. 3_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download 4_Textteil der Satzung_Oberkirch 4.pdf
Download 5_Begründung_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 1.1_G 1_FNP_1-2500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 1.2_G 2_Luftbild_1-2500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 1.3_G 3_Landschaftsschutzgebiet und Biotope_1-2500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 2.10_V 3.2_Gestaltungsplan Alt. 3_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 2.11_V 3.4_Haustypen Alt. 3_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 2.12_Vorentwurf 3D Alt. 3_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 2.8_V 3.4_Haustypen Alt. 3_1-1000_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 2.9_V 3.1_Übersichtsplan Alt. 3_1-2500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 8.1_S 3.1_Systemschnitte Alt. 3_1-200_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 8.2_S 3.2_Schnitte Gebäude im Gelände Alt. 3_1-200_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 8.3_S 3.3_Schnitte Gebäude im Gelände Alt. 3_1-500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 8.4_S 3.4_Schnitte Gebäude im Gelände Alt. 3_1-500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 9.1_V 3.7_Verkehrs- und Freiflächen Alt. 3_1-500_Oberkirch 4.pdf
Download Anlage 9.2_S 3.5_Straßenquerschnitte Alt. 3_1-100_Oberkirch 4.pdf

zum Seitenanfang

3.2. Bebauungsplan „Brand-Mühlbach“; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 28.03.2023 hat der Stadtrat der Stadt Füssen den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Das Planungsbüro Büro LARS consult GmbH aus Memmingen hat die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 10.10.2023 ausgearbeitet.

Auf die Anlagen im Ratsinformationssystem wird Bezug genommen.




Abstimmungsergebnis 11 : 0

Nach Abstimmung kam jetzt noch Simon Hartung als weiteres Ausschussmitglied. 

Abstimmungsergebnis 12 : 0

Abstimmungsergebnis 12 : 0

Abstimmungsergebnis 12 : 0

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt den als Anlage 1 beigefügten Ausführungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zu und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen.

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan mit Grünordnung "Brand-Mühlbach", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 10.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt den als Anlage 1 beigefügten Ausführungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zu und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen.

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan mit Grünordnung "Brand-Mühlbach", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 10.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 01a 230928 BP Brand-Mühlbach ABWÄGUNG.pdf
Download 01b 230928 BP Brand-Mühlbach PLAN.pdf
Download 01c 230928 BP Brand-Mühlbach TEXT.pdf
Download 01d 230928 BP Brand-Mühlbach UMWELTBERICHT.pdf

zum Seitenanfang

3.3. 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“; Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.3

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 28.03.2023 hat der Stadtrat der Stadt Füssen den Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf lag im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 im Rathaus der Stadt Füssen, Lechhalde 3, 87629 Füssen, im Flur des ersten Obergeschosses während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 

Das Planungsbüro Büro LARS consult GmbH aus Memmingen hat die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 10.10.2023 ausgearbeitet.

Auf die Anlagen im Ratsinformationssystem wird Bezug genommen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes die gleichen Anregungen eingegangen sind, wie für den Bebauungsplan. Somit wird gleich der Beschluss gefasst.

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt den als Anlage 1 beigefügten Ausführungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zu und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 10.10.2023 fest.
  3. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stimmt den als Anlage 1 beigefügten Ausführungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen zu und beschließt die Abwägung der Stellungnahmen.
  2. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss stellt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplanes „Brand-Mühlbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen in der Fassung vom 10.10.2023 fest.
  3. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Unterlagen der unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 02a 230928 FNPae Brand-Mühlbach ABWÄGUNG.pdf
Download 02b 230928 FNPae Brand-Mühlbach PLAN.pdf
Download 02c 230928 FNPae Brand-Mühlbach TEXT.pdf
Download 02d 230928 FNPae Brand-Mühlbach UMWELTBERICHT.pdf

zum Seitenanfang

3.4. Bebauungsplan N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest, erste Änderung und Erweiterung; Behandlung der Stellungnahmen, Abwägung, Verfahrensbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.4

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 04.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Entwurfs der ersten Änderung des Bebauungsplanes N 73 E in der Fassung vom 04.07.2023 und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit Begründung (jeweils in der Fassung vom 04.07.2023) lag in der Zeit vom Donnerstag, 27.07.2023 bis Montag, 28.08.2023 im Rathaus der Stadt Füssen im Flur des ersten Obergeschosses öffentlich aus und konnte dort während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.  
1 Von Kling Consult wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt 

2 Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab: 
• Abwasserzweckverband Füssen
• Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
• Erdgas Allgäu Ost GmbH & Co.KG
• Gemeinde Eisenberg
• Gemeinde Pfronten
• Gemeinde Rieden am Forggensee
• Gemeinde Schwangau
• Immobilien Freistaat Bayern
• Kreisbrandrat
• Kreisheimatpfleger – Baudenkmalpflege, Planungs- und Bauwesen

3 Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen: 

• Elektrizitätswerke Reutte GmbH & Co. KG, Füssen, Schreiben vom 2. August 2023 
• Deutsche Telekom Technik GmbH, Kempten, Schreiben vom 11. August 2023 
• Gemeinde Hopferau, Schreiben vom 27. Juli 2023 
• IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 11. August 2023 
• Kommandant Freiwillige Feuerwehr Füssen-Stadt, Schreiben vom 26. Juli 2023 
• Landratsamt Ostallgäu, Schulamt, Marktoberdorf Schreiben vom 11. August 2023 
• Regierung von Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 28. Juli 2023 
• Regionaler Planungsverband Allgäu, Kaufbeuren, Schreiben vom 23. August 2023 
• schwaben netz gmbh, Augsburg, Schreiben vom 31. Juli 2023 
• Stadtwerke Füssen, Abteilungsleiter Abwasserbeseitigung, Schreiben vom 1. August 2023
• Wasserwirtschaftsamt Kempten, Schreiben vom 17. August 2023 

4 Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor: 

4.1 Kreisheimatpfleger Ostallgäu, Lamerdingen, Schreiben vom 28. August 2023 

Durch die Erweiterung des Plangebietes (nach Osten) liegt es nun teilweise (Parkfläche II und III) direkt am, bzw. im Bodendenkmal D-7-8430-0001, Straße der römischen Kaiserzeit (Via Claudia). Zumindest für diese Abschnitte muss geklärt werden, ob eine archäologische Begleitung seitens der Ämterebene für erforderlich gehalten wird. 
Ansonsten bleibe ich bei meinen bisher abgegebenen Stellungnahmen. Der richtige Umgang mit unvermutet auftretenden Bodendenkmälern ist gut beschrieben. 
Bitte beachten Sie, dass durch die neu geplanten Parkflächen nun in unmittelbarer Nähe bzw. im Bodendenkmal Bodeneingriffe geplant sind. 

Die Stellungnahme dient der Kenntnisnahme. Alle Parkplatzflächen befinden sich in Bereichen schon befestigter Flächen. Von zusätzlichen Bodeneingriffen in bisher baulich ungestörte Bereiche ist nicht auszugehen. Sollte sich im Einzelfall dennoch etwas Anderes ergeben wird geklärt, ob eine archäologische Begleitung seitens der Ämterebene erforderlich ist. 

4.2 Landratsamt Ostallgäu, Bauplanungsrecht/Städtebau, Schreiben vom 28. August 2023 

1. Städtebauliche Stellungnahme 
Gemäß der Legende zur Planzeichnung werden die als private Verkehrsflächen vorgesehenen Stellplätze und die Kurzparkzone für Eltern festgesetzt und somit in ihrer Lage verbindlich. 
In der Begründung wird dargestellt, dass die Änderung des Bebauungsplans wegen des Verzichts auf die unter der Außensportfläche ursprünglich vorgesehene Tiefgarage erfolgt. Stattdessen sollen die noch erforderlichen Stellplätze für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule im bisherigen Straßenraum untergebracht werden. Eine Entwidmung der öffentlichen Flächen in diesen Bereichen ist vorgesehen. 
Aus der Begründung geht nicht hervor, welche Belange bei der Erstellung des Be-bauungsplanentwurfs bereits berücksichtigt wurden. Betroffene Belange sind hier insbesondere § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB (Verkehr) und § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB (gesunde Wohnverhältnisse).

Zu den planungsrechtlich relevanten Flächen gehören auch die Flächen des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der Bauleitplanung ist über die Dimensionierung der Verkehrsflächen zu entscheiden. 
Durch die Entwidmung öffentlicher Verkehrsflächen und die Zuordnung dieser dann „privaten Stellplätze" zur Grund- und Mittelschule gehen im öffentlich nutzbaren Raum Stellplatzflächen verloren. Dies ist im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen und z.B. darzustellen, ob auf den Privatgrundstücken im Geltungsbereich ausreichend Stellplätze bzw. Raum für Stellplätze zur Verfügung steht und ggf. wohin sich der bisher auf öffentlichen Flächen vorhandene ruhende Verkehr verlagern könnte. 
In Bezug auf die Dimensionierung sollte in der Begründung durch entsprechende Schnittzeichnungen, insbesondere für die Bürgermeister-WalIner-Straße, dargelegt werden, wie sich der Verkehrsraum zukünftig gegliedert und das der vorgesehene Querschnitt dem zu erwartenden Verkehr (z.B. Busverkehr, ruhender Verkehr, Fußgänger) auch gerecht wird. 
Da die Gliederung der Verkehrsfläche als Festsetzung vorgesehen ist, sollten bereits auf Ebene des Bebauungsplans die Belange der Verkehrssicherheit geprüft werden, z.B. Verlegung von Stellplätze in den Bereich des Geh- und Radwegs in der Augsburger Straße. 
Es empfiehlt sich der Begründung zudem einen Plan beizufügen, der die Gliederung des Straßenraums in einem Maßstab darstellt, aus dem zu erkennen ist, dass die Anzahl der erforderlichen Stellplätze auch unter Berücksichtigung der notwendigen Größe von Längsparkbuchten erreicht wird und welche Bereiche wegen vorhandener Grundstückszufahrten u. ä. freigehalten werden müssen. 
Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass in der Begründung des Bebauungsplans die voraussichtlichen Folgen der Bebauungsplanänderung genauer darzustellen sind. 

2. Stellungnahme zu einzelnen Festsetzungen, Regelungen etc. 
a) Es wird darauf hingewiesen, dass das Planzeichen „Straßenbegrenzungslinie“ dazu dient den privaten Raum vom öffentlichen Verkehrsraum zu trennen. 

Beschlussvorschlag: 
In der Begründung werden die Belange für Verkehr und gesunde Wohnverhältnisse ergänzt. 
Bei den bisher öffentlich nutzbaren Stellplätzen ist in wesentlichen Teilen von einer Nutzung von Personen auszugehen, die die Innenstadt oder die Randbereiche besuchen bzw. dort arbeiten und die Inanspruchnahme der vorhandenen kostenpflichtigen Parkangebote vermeiden wollen. Auf die dauerhafte Aufrechterhaltung eines kostenfreien öffentlichen Parkangebots besteht jedoch kein Anspruch. Die angrenzenden privaten Grundstücke verfügen über ausreichende Flächen, um dort den eigenen Stellplatzbedarf abzudecken. Eine Beibehaltung der Nutzung für öffentliche Zwecke ist daher nicht geboten. Zum Teil werden die Parkplätze auch bereits durch Personen genutzt, die in einem Zusammenhang mit dem Betrieb der Schulen stehen. Insoweit erfolgt eine verbesserte Absicherung der Nutzung.
Es werden entsprechende Schnittzeichnungen der Verkehrsplanung in die Begründung aufgenommen, um die Aufteilung des künftigen Straßenraums darzustellen.
Die festgesetzte Fläche für die „Kiss & Ride“-Zone im Bereich der Augsburger Straße ist nicht im Bereich des Geh- und Radweges vorgesehen, sondern auf den Flächen, die momentan für den ruhenden Verkehr vorgesehen sind. 
Das Planzeichen „Straßenbegrenzungslinie“ wird entsprechend der Stellungnahme angepasst.
Abstimmungsergebnis 12: 0


4.3 Landratsamt Ostallgäu, Kommunales Bauamt SG 31, Marktoberdorf, Schreiben vom 10. August 2023

Über den Taxisweg verläuft von der Augsburger Straße aus eine Feuerwehrzufahrt zum Gymnasium und zur Berufsschule Füssen. Zudem läuft hier auch die Hauptzufahrt für den Pächter der Mensa. Aus der 1. Änderung des Bebauungsplans N 73 E geht nicht klar hervor, dass die Zufahrt weiterhin sichergestellt ist. Die neu geschaffene K+R-Zone verläuft in diesem Bereich. Zudem möchten wir hiermit nochmals deutlich machen, dass der Wegfall von Parkplätzen für Lehrer des Gymnasiums im Bereich Taxisweg (tatsächlicher Bestand) bisher nicht kompensiert wurde. 

Beschlussvorschlag: 
Im Bereich der „Kiss & Ride“-Zone auf Höhe des Taxisweges ist die Zufahrt für die Feuerwehr sowie zur Mensa weiterhin gewährleistet. 

Eine Genehmigung für Lehrerparkplätze liegt nicht vor. In einer Rücksprache mit dem Landratsamt Ostallgäu (Kommunales Bauamt) wurde in Aussicht gestellt, dass mit dem Büro Daeges entsprechende Kompensationsmöglichkeiten untersucht werden. Das Gelände des Gymnasiums befindet sich außerhalb des Bebauungsplanes und wird durch diesen räumlich nicht verändert. Die Zufahrt über den Taxisweg mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg bedeutet, dass keine allgemeine Zulässigkeit zum Befahren besteht. Soweit Zufahrten dennoch auch in Zukunft gewünscht sein sollten sind diese zu begründen; eine Zulassung über Ausnahmegenehmigungen ist weiterhin möglich. Allerdings sind diese auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken. Hierbei handelt es sich aber nicht um Regelungsinhalte des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis 12 : 0


4.4 Staatliches Bauamt Kempten, Schreiben vom 29. August 2023 

An den Einmündungen Stadtstraße und direkten Zufahrten in die B 16 sind in 3 m Abstand vom Fahrbahnrand der Bundesstraße Sichtdreiecke auf 70 m Länge (gemessen in den Fahrspurachsen der Bundesstraße), sowie in 3 m Abstand von der Mitte des Geh- und Radweges auf 30 m Länge, von Sicht behindernden Gegenständen aller Art, auch Anpflanzungen, mit einer Höhe von mehr als 0,80 m über den anliegenden Fahrbahnen freizuhalten. Dies gilt insbesondere auch für parkende Fahrzeuge. 

Die geplante Anordnung der der “Kiss & Run“ Parkplätze im teilräumlichen Geltungsbereiches II sind laut E-Mail von Herrn Selmair vom Ingenieurbüro Kling Consult in der Planzeichnung vom 13.06.2023 falsch eingezeichnet werden. Diese werden im Bereich der vorhandenen Längsstellplätze untergebracht. Diesbezüglich ist die Planzeichnung in diesem Bereich zu ändern. 

In der Satzung Punkt 6.2 Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung „Kiss & Run“ (Kurzpark-Zone) ist der letzte Satz durch den Satz „Der Ein- bzw. Ausstieg von Personen verläuft getrennt von der Fahrbahn der Augsburger Straße“ zu ersetzen.

Beschlussvorschlag: 
Aufgrund der bereits bestehenden Einmündungen auf die Augsburger Straße (B 16) sind die freizuhaltenden Bereiche vorhanden. Im Bereich der „Kiss & Run“- Zone auf Höhe des Taxisweg wird der Ein- und Ausfahrtsbereich in Planzeichnung aufgenommen. Dadurch werden die notwendigen Sichtbeziehungen gewährleistet. 
Die „Kiss & Ride“-Zone im Bereich der Augsburger Straße wurde fälschlicherweise im Bereich des Fuß- und Radweges eingezeichnet. Dies wird in der Planzeichnung geändert, dass sich die „Kiss & Ride“-Zone im Bereich der Längsparkplätze der Augsburger Straße befindet. 
In der Satzung wird der Punkt 6.2 entsprechend der Stellungnahme angepasst.
Abstimmungsergebnis 12 : 0


4.5 Stadtwerke Füssen, Wassermeister, Schreiben vom 30. August 2023 

Bei der Neugestaltung AT Straßenkappen ggf. AT EBG. 

Die Stellungnahme dient der Kenntnisnahme und wird im Zuge der Erschließungs-bzw. Ausführungsplanung berücksichtigt.


5 Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht 

Beschlussvorschlag

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Sachverhalt 
  2. Verfahrensbeschluss / Satzungsbeschluss: Der PBUV beschließt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest mit den zuvor beschlossenen Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Beschluss

  1. Abwägung mit Einzelbeschlüssen siehe Sachverhalt 
  2. Verfahrensbeschluss / Satzungsbeschluss: Der PBUV beschließt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes N 73 E – Bürgermeister-Wallner-Straße Nordwest mit den zuvor beschlossenen Ergänzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download 01 Planzeichnung.pdf
Download 02 BBP_Satzung_Änderung.pdf

zum Seitenanfang

3.5. Vorhabenbezogene zweite Änderung des Bebauungsplans N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotelbetrieb zum Anwesen König-Ludwig-Promenade 23); Aufstellungsbeschluss zur Einleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Der Bebauungsplan N5 aus dem Jahr 1976 wurde 2021 vorhabenbezogen geändert, um die planungsrechtliche Grundlage für die Renovierung und Erweiterung des bestehenden Hotels Filser zu schaffen: 

Aktuell wird die Einleitung einer vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 -Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel) nach § 12 BauGB beantragt.
Im Zuge der Ausübung eines Vorkaufrechts konnte die Antragstellerin das an den bestehenden Hotelbetrieb angrenzende Wohngebäude auf Fl.-Nr. 1589 in Füssen erwerben. Zukünftig soll das Wohngebäude umgenutzt und Teil des touristischen Gesamtkonzeptes am Standort werden. Eine isolierte, eigenständige Nutzung ist nicht vorgesehen. 

Durch bauliche Maßnahmen innerhalb des Bestandsgebäudes sollen sechs Doppelzimmer zur temporären Unterbringung von Feriengästen entstehen. Im Dachgeschoß sind zwei Wohnungen für hoteleigenes Personal vorgesehen. 
Weitestgehend wird auf bestehende Strukturen zurückgegriffen, es sind nur wenige, nach außen hin sichtbare, Veränderungen vorgesehen (neue Fenster, Balkone und Dachgauben). Der Garten soll ansprechender gestaltet werden. Zudem soll die bestehende Garage durch eine Fahrradgarage ersetzt werden. 

Der Stellplatzbedarf ist bereits durch bestehende Stellplätze gedeckt. Wie dem Lageplan zu entnehmen ist werden von Seiten der Antragstellerin auf freiwilliger Basis vier zusätzliche Stellplätze entlang der Straußbergstraße vorgesehen, um ein Parken im öffentlichen Verkehrsraum auszuschließen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt wie im Ist-Zustand ausschließlich von Westen (von der Straußbergstraße). Eine Erschließung von der östlichen König-Ludwig-Promenade ist nicht geplant. 

Die gesetzlichen Anforderungen zur Durchführung des Vorhabens im Rahmen des § 12 BauGB wird als gegeben angesehen. Entsprechende Unterlagen, wie z.B. der Vorhaben- und Erschließungsplan werden im Falle einer positiven Bescheidung dieses Antrages erstellt und mit der Stadt abgestimmt. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im Eigentum der Antragstellerin. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bzgl. der Durchführbarkeit des Vorhabens wird versichert. Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanbereichs soll der touristische Standort gestärkt und die touristische Vielfalt gesteigert werden. 

Eine positive Bewertung durch Füssen Tourismus und Marketing liegt vor. Eine Vorabklärung in immissionsschutzfachlicher Hinsicht wurde mit positivem Ergebnis vorgenommen. Geklärt wurde ebenfalls, dass das Vorhaben nicht über eine Befreiung vom bisherigen Bebauungsplan genehmigungsfähig ist. 

Geltungsbereichsvorschlag:

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. 

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: 
Fl.-Nrn. 1589, 1589/4 (Teilfläche), 1589/5, 1592/2 und 1592/3 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

− Erweiterung eines ortsansässigen Tourismusbetriebes zur Sicherstellung der 
   Wettbewerbsfähigkeit 
− Erhalt und Schaffung eines ausgewogenen Angebots an Arbeitsplätzen 
− Planung in Einklang mit Umwelt und Naturschutz 
− Stärkung des Tourismusstandorts 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Einleitung der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes N 5 – Südlich des Waldfriedhofes (Erweiterung Hotel; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren geändert. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. 

Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: 
Fl.-Nrn. 1589, 1589/4 (Teilfläche), 1589/5, 1592/2 und 1592/3 

Erfordernis und Ziele der Planung: 

− Erweiterung eines ortsansässigen Tourismusbetriebes zur Sicherstellung der 
   Wettbewerbsfähigkeit 
− Erhalt und Schaffung eines ausgewogenen Angebots an Arbeitsplätzen 
− Planung in Einklang mit Umwelt und Naturschutz 
− Stärkung des Tourismusstandorts 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.6. Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1, erste Änderung; Billigung des Entwurfs und Verfahrensbeschluss zur Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.6

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.04.2022 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan Weißensee-Oberkirch 1 im gesamten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.05.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat mit Ihrer Bekanntmachung am 09.05.2022 in Kraft.

Seitens der Verwaltung wurde ein Entwurf der Bebauungsplanänderung erarbeitet, siehe Anlage im Ratsinformationssystem.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 10.10.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 10.10.2023 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit mittels einer öffentlichen Auslegung und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung und Begründung Entwurf.pdf

zum Seitenanfang

3.7. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Kreuzstraße und Umgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.7
zum Seitenanfang

3.7.1. Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.7.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten.

Zum Teilbereich Kemptener Straße ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt empfohlen: Es wird empfohlen, die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen am Standort weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1), insbesondere Ferienwohnungen und private Vermietungen, um die übrigen Funktionen am Standort zu sichern und die qualitätvolle Entwicklung der Beherbergungs-nutzungen (Stadtweit) zu stützen. Siehe Anhang 2!

Zum Teilbereich Welfenstraße ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt empfohlen: „Durch die bereits vorhandene Vorbelastung mit touristischen Nutzungen in einer Lage, die eher Funktionen für die Wohnbevölkerung übernehmen soll wird empfohlen, die Genehmigung von weiteren Beherbergungsnutzungen am Standort weitestgehend auszuschließen (vgl. Kapitel 5.2.1). Insbesondere Ferienwohnungen und private Vermietungen, um die übrigen Funktionen (vornehmlich Wohnen) am Standort zu sichern und die qualitätvolle Entwicklung der Beherbergungsnutzungen (stadtweit) zu stützen.“ Siehe Anhang 3!


Der Stadt Füssen lagen und liegen eine zunehmende Zahl von Anträgen auf Baugenehmigung in den Teilbereichen Kemptener Straße und Welfenstraße für die Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen in Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.

Aufgrund des teilweise mischgebietsartigen Charakters bietet es sich an, in diesem Bereich auch einen Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen, Wettbüros) zu regeln. 

Anhang 1:

Anhang 2





Anhang 3
Teilbereich

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.7.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.7.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Bebauungsplan W 86 E – Füssen West im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans W 86 E – Füssen West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans W 86 E – Füssen West eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre W 86 E - Füssen West.pdf

zum Seitenanfang

3.8. Umsetzung des Beherbergungskonzepts im Bereich Roßbergweg und Umgebung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.8
zum Seitenanfang

3.8.1. Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Leite“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.8.1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.

Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2). 

Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!

Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten. 

Weißensee ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen als grundsätzlicher Eignungsraum eingestuft. Der Bereich des Bebauungsplans See ist daher im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nur in Stufe 3 priorisiert. Jedoch ist eine Überplanung anlassbezogen im Einzelfall in Betracht zu ziehen, zumal die Entwicklungen vorrangig (nur) im Bestand realisiert werden sollen. Siehe Anhang 2, Auszüge!

Der Stadt Füssen lagen zunächst im Bereich Thanellerstraße eine Vielzahl von Anträgen auf Baugenehmigung für die Umwandlung von dauerhaft genutzten Wohnungen in Ferienwohnungen vor, was zunächst dort die Steuerung über eine Bauleitplanung erforderlich machte. Zwischenzeitlich setzte sich diese Entwicklung auch im Bereich Auf der Leite fort. Das lässt auch in diesem Bereich die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.


Anhang 1:

Anhang 2

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.8.2. Erlass einer Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.8.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Bebauungsplan Weißensee - See im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.

Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee - See eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Bebauungsplans Weißensee - See eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Veränderungssperre Auf der Leite.pdf

zum Seitenanfang

3.9. Bebauungsplan W 40 – Kemptener Straße; Einstellung des Aufhebungsverfahrens und Aufhebung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 3.9

Sachverhalt

Der Bebauungsplan W 40 stellt die Grundlage für die Verlagerung der Fa. NORMA vom bisherigen Standort und die begleitende Ansiedlung weiterer geeigneter Handelsmärkte dar.

Der Satzungsbeschluss wurde am 02.08.2022 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft. Inhalte siehe https://stadt-fuessen.org/bebauungsplan-w-40

Mit dem Projektträger wurde die Umsetzung in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. 
Zwischenzeitlich ist die Gefahr eingetreten, dass der Projektträger aus wirtschaftlichen Gründen die vertragskonforme Umsetzung nicht mehr gewährleisten kann.

Um dies zu sichern und die rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich des Vertrages ggf. neu zu fassen wurde am 23.05.2023 vom Stadtrat folgender Beschluss gefasst:

„Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße. Ziel ist, auf Sicht hin die Belegung mit Handelsflächen in einer Weise sicherzustellen, die den Zielen des ISEK entspricht und die daraus abgeleitete Umsiedlung der Fa. NORMA beinhaltet. 

Soweit sich die städtebauliche Zielsetzung mit der Übernahme der Projektträgerschaft durch einen Rechtsnachfolger erreichen lässt, der die bisherigen vertraglichen Regelungen inhaltsgleich oder in verbesserter Form übernimmt, bleibt die Einstellung des Aufhebungsverfahrens vorbehalten.“ 

Zur Sicherung wurde eine Veränderungssperre beschlossen. 

Zunächst wurde die Stadt Füssen telefonisch benachrichtigt, dass eine Projektübernahme erfolgt, mit der die bisherigen Inhalte des Bebauungsplanes und des Vertrages ebenfalls übernommen werden. Es wurde gebeten, die Einstellung des Aufhebungsverfahrens und die Aufhebung der Veränderungssperre zu beschließen. 

Am 08.10.2023 wurde wie seitens der Verwaltung angefordert auch eine schriftliche Erklärung zur Projektübernahme abgegeben (Anlage siehe für angemeldete Teilnehmer im Ratsinformationssystem). Am 10.10.2023 kam jedoch der telefonische Hinweis, dass sich noch Ungereimtheiten ergeben haben, die die Abwicklung u. U. behindern können.

Beschlussvorschlag

Aufgrund des Eingangs der schriftlichen Bestätigung der Projektübernahme beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße einzustellen und die Veränderungssperre aufzuheben. Hierzu wird der beiliegende Entwurf zur Aufhebung als Satzung beschlossen. Der Vollzug durch Bekanntmachung durch die Verwaltung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass etwaige Unsicherheiten bzgl. der Projektübernahme geklärt werden können. 

Beschluss

Aufgrund des Eingangs der schriftlichen Bestätigung der Projektübernahme beschließt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 40 – Kemptener Straße einzustellen und die Veränderungssperre aufzuheben. Hierzu wird der beiliegende Entwurf zur Aufhebung als Satzung beschlossen. Der Vollzug durch Bekanntmachung durch die Verwaltung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass etwaige Unsicherheiten bzgl. der Projektübernahme geklärt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Satzung Aufhebung Veränderungssperre.pdf

zum Seitenanfang

4. Bauangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4
zum Seitenanfang

4.1. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelte bzw. auf dem Verwaltungsweg weitergeleitete Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.1

Sachverhalt

1. Anbau Pergola/ Überdachung, Fahrradunterstand, König-Ludwig-Promenade 13e, Fl.Nr. 1620/38,   
    Gemarkung Füssen
2. Tektur Umbau des Dachgeschosses, Erstellung einer Dachgaube, Ahornstraße 10, Fl.Nr. 98/3,   
    Gemarkung Weißensee

Diskussionsverlauf

Zu 2.
Mathias Friedl fragte, wie der Bauantrag genehmigungsfähig sein kann, da dieser in der letzten Ausschusssitzung abgelehnt wurde. Was hat sich in diesem Bauantrag verändert?

Armin Angeringer erklärt, dass die gewerbliche Nutzung strittig war. Die Frage war, wie das Gewerbe einzustufen ist. Nach intensiver Prüfung hat das LRA die gewerbliche Nutzung als sog. freiberufliche Nutzung eingestuft. Die Auswirkungen befinden dabei in einem Grenzbereich. Das Landratsamt bestätigte die Genehmigungsfähigkeit, folglich zum ursprünglichen Antrag. Schlussendlich ergab sich lediglich eine andere Lösung für die Größe der Dachgaube, bei gleichbleibender gewerblicher Nutzung.

zum Seitenanfang

4.2. Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.2
zum Seitenanfang

4.2.1. Errichtung einer Gruft auf dem Waldfriedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.2.1

Sachverhalt

Anfrage: 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Gruft laut Ihrer "Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen" vom 22. März 2023.

In der Satzung ist unter Ziffer IV Grabstätten, § 15 Wahlgrabstätten, (6) der Erwerb eines Nutzungsrechtes an Gedenkstätten mit besonderen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten ... möglich.
Wir beabsichtigen eine Familien- und Gemeinschaftsgruft mit 32 Fächern für versiegelte Särge zu errichten.
Da die bauliche Höhe 3,80 Meter nicht überschreiten darf, würden wir mit der Gruft ca. 2 Meter tief in die Erde gehen. 
Die Grundfläche würde ca. 7x8 Meter betragen. Bei der weiteren Gestaltung würden wir vorab und einen ersten Entwurf von einem Architekten anfertigen lassen.“

Als unverbindliches Beispiel übergaben die Antragsteller das Bild einer Gruft auf dem städtischen Friedhof in Kerpen: 
 



Stellungnahme der Verwaltung (Abt. I, Auszug):

Aufgrund des § 15 Abs. 1 Buchstabe e) i.V.m. Absatz 6 der Friedhofs- und Bestattungssatzung sind seit dem 23.03.2023 Wahlgräber als Grabstätten mit besonderen baulichen Gestaltungsmöglichkeiten möglich. Damit sind auch sog. Gedenkstätten mit Klein-Architektur und damit auch die Errichtung von Grüften möglich.
Als Gruft wird eine Räumlichkeit bezeichnet, die zur Bestattung von Särgen, Sarkophagen und Urnen von Verstorbenen dient. 

Diese Gedenkstätten können nur durch einen mit der Stadt Füssen schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den von der Stadt Füssen zu bestimmenden Plätzen verwirklicht werden. Damit ist einerseits die Größe und anderseits die Gestaltung vorschreibbar. Auch die jährlichen Gebühren sind bestimmbar, auch mit Indexanpassung für die Laufzeit des Vertrages.

Bereits im Planungsjahr 1923 waren auf dem städtischen Waldfriedhof (siehe Bauakt Plan) Grüfte vorgesehen. 
Auch die Firma Weiher hatte in ihrer Friedhofskonzeption auf Seite 49 diese vorgesehen (siehe Grabangebote S. 49). 

Vorteile für die Stadt Füssen bei Erteilung einer solchen Genehmigung bzw. Vertrages:

  1. Geringere Kosten bei der Pflege der Grünfläche des Waldfriedhofes durch die Belegung,
  2. Jährliche Einnahmen für die Nutzung der benötigten Fläche 
(je nach Berechnung und Fläche ggf. ca. 10.000 Euro Grabgebühr jährlich)

Dadurch könnten auf den städtischen Friedhöfen einige wichtige Neuerungen im Laufe der Zeit durchgeführt werden, wie z.B. Trinkbrunnen, seniorengerechte Bänke, Haupteingangsbereich erneuern, bei Gießwasser Nachhaltigkeit umsetzen, Renovierung Aussegnungshalle u.s.w..

  1. Anreiz für andere Familien größere Gedenkstätten, die einen besonderen Erkennungswert darstellen (siehe z.B. Stadtfriedhof München, Wien, oder auch St. Sebastian Friedhof).
  2. Belebung der Friedhofskultur in Füssen

Die Baukosten trägt der Antragsteller. Die Gestaltung bestimmt die Stadt Füssen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag hätte eine Laufzeit von voraussichtlich 30 Jahren mit Verlängerungsoption. Zu regeln ist u. a., ob das Gebäude nach der Laufzeit zurückzubauen ist oder zur Folgenutzung an die Stadt Füssen übergeht, was mit den Särgen passiert einschließlich der Übernahme der weiteren Kosten und der möglichen finanziellen Absicherung. 

Als möglicher Standort kommt die Nordostecke des Waldfriedhofes in Frage. Anstelle des Gestaltungsvorschlags wäre z. B. auch ein begrüntes Flachdach und eine teilweise Fassadenbegrünung vorstellbar. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023:
Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Da der Friedhof im Flächennutzungsplan als solcher dargestellt ist spricht dies für die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit. Zur weiteren Klärung auch im Hinblick auf eine mögliche Bauleitplanungsbedürftigkeit wird die Vorabstimmung anhand konkreterer Pläne empfohlen. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich die Errichtung eines privaten Gebäudes als Gruft mit einer Grundfläche von ca. 7 x 8 m.
  2. Als Standort wird die Nordostecke des Friedhofsareals bestimmt. 
  3. Die abschließende Entscheidung wird nach Vorlage eines abgestimmten Planentwurfes getroffen. Hinsichtlich der Gestaltung kommt ein extensiv begrüntes Flachdach und eine teilweise Fassadenbegrünung in Betracht. 
  4. Die vertraglichen Inhalte sind im HFSK-Ausschuss näher zu bestimmen.

Diskussionsverlauf

Christoph Weißenbach erklärt, er habe die Satzung angesehen und der Baukörper der Gruft, mit seinen 7x8 Meter und einer maximalen Höhe von 3,80 Metern, insgesamt 56 Quadratmeter sei ihm zu voluminös. Der Friedhof sei so wie er ist, etwas Homogenes. Er finde keine Vorschrift in der Satzung, die die Höhe von 3,80 Metern regelt. In der derzeitigen Situation am Friedhof gibt es bei der Höhe von 3,80 Meter für ihn kein Einfügen.

Armin Angeringer informiert weiter, dass sich die Höhe von 3,80 Meter aus der Anfrage ergab. Es sei eine Entscheidung des Gremiums, dass 3,80 Meter Höhe als zu hoch eingestuft werden. Ein eingeschossiges Gebäude kann mit einer geringeren Höhe auskommen. Im Umkehrschluss kann eine Tiefe in den Boden entsprechend maßgebend werden.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass es ausschließlich um die Entscheidung handelt, einen Bauantrag zuzulassen. Er betont, die Bauherren sollen erstmal eine genaue Skizze, einreichen. Er bejaht weiter, die Höhe im Verlauf genauer zu verhandeln und im Beschluss nicht mit zu fassen. 

Beschluss

  1. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss befürwortet grundsätzlich die Errichtung eines privaten Gebäudes als Gruft mit einer Grundfläche von ca. 7 x 8 m. 
  2. Als Standort wird die Nordostecke des Friedhofsareals bestimmt. 
  3. Die abschließende Entscheidung wird nach Vorlage eines abgestimmten Planentwurfes getroffen. Hinsichtlich der Gestaltung kommt ein extensiv begrüntes Flachdach und eine teilweise Fassadenbegrünung in Betracht. 
  4. Die vertraglichen Inhalte sind im HFSK-Ausschuss näher zu bestimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4.3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3
zum Seitenanfang

4.3.1. Tektur zur Sanierung des Einzeldenkmals Franziskanergasse 7, Fl.Nr. 227, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.1

Sachverhalt

Sachstand zur Beratung in der letzten Sitzung:

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.08.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die schon laufende Bauausführung wurde aufgrund festgestellter Abweichungen von der Baugenehmigung eingestellt und ein neuer Bauantrag gefordert. Nach vorliegender Information ist es bauherrnseitig nicht gelungen, während der Ausführung eintretende notwendige Änderungen mit den Vertretern der Denkmalpflege ausreichend zeitnah abgestimmt zu bekommen. 

Ein größerer Teil der Änderungen betrifft das Innere des Gebäudes und ist denkmalfachlich relevant. U. a. sei lt. Plan eine Decke bei der Entkernung zusammengebrochen und musste durch eine Stahlbetondecke ersetzt werden. 

Der Aufzug wurde in den neuen Treppenraum im rückwärtigen Bau integriert. 

Die Gauben werden sowohl an der Süd- wie der Nordseite höher ausgeführt. An der Südseite soll hierdurch ein zweiter Rettungsweg für die Anleiterung durch die Feuerwehr geschaffen werden. 

Die Größe der nordseitigen Gaube wurde vom Ausschuss bisher aufgrund ihrer Breite nicht befürwortet. Die Breite wird nicht reduziert, sondern zusätzlich die Höhe vergrößert. Eine Anleiterung durch die Feuerwehr ist an der Nordseite nicht notwendig. Die Fenster sind als RWA (Rauch- und Wärmeabzug im Brandfall) eingetragen. Es liegt kein Nachweis vor, dass diese Größe technisch notwendig ist. 

An der Südostseite erfolgt eine teilweise Änderung der Lage und Größe der Fenster. 

An den Außenwänden soll ein Isolierputz mit einer Stärke von 7 bis 10 cm aufgebracht werden. 

Es ergeben sich eine Reihe von Grundrissänderungen. Neu ist die nun geplante Nutzung als acht Ferienwohnungen. In einer ersten Planung waren ausschließlich dauergenutzte Wohnungen vorgesehen. Mit Tekturplänen fand nachträglich eine teilweise Änderung in 4 Ferienwohnungen statt, die auch genehmigt wurden. Als Begründung für die nun vorgesehene vollständige Planung als Ferienwohnungen werden wirtschaftliche Gründe angegeben. Ferienwohnungen waren nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich im Mischgebiet zulässig. Sie stehen aber im Widerspruch zu den Zielen des Beherbergungskonzepts. 

Füssen Tourismus und Marketing führt in der ausführlichen Stellungnahme vom 01.09.2023 (siehe beim TOP zur Bauleitplanung) aus, dass die Umwandlung von weiteren Wohnungen in Ferienwohnungen nicht zu befürworten ist. 

Für die ursprünglich zur Dauernutzung vorgesehenen Wohnungen wurde eine Ablösung von acht Stellplätzen zu dem nach Satzung reduzierten Betrag wegen der Lage im Sanierungsgebiet und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums zugelassen. Für Ferienwohnungen wäre eine Ablösung lt. Satzung ausgeschlossen gewesen. Nach heutigem Stand gelten die Stellplätze nun aber als abgelöst und sind bei der Berechnung als Bestand anzusetzen. 

Auf die in der letzten Sitzung beschlossene Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes mit Erlass einer Veränderungssperre wird verwiesen. Aufgrund des Ziels, weitere Ferienwohnungen im Interesse der Sicherung dauergenutzten Wohnraums nicht mehr zuzulassen war/ist das Vorhaben jedenfalls hinsichtlich seiner Nutzung nicht mehr genehmigungsfähig. Eine Befürwortung war damit nicht möglich.


Zu dem erörterten Vorschlag der Zurückstellung der Entscheidung aufgrund des Besichtigungstermins mit den Vertretern der Denkmalpflege am 12.09.2023: 
Eine Teilnahme an dem Termin war urlaubsbedingt nicht möglich. Ein schriftliches Ergebnis liegt derzeit nicht vor. Die mündliche Nachfrage hat ergeben, dass der Antrag allerdings auch aus denkmalfachlichen Gründen nicht in der eingereichten Form genehmigungsfähig sein wird. 

Mangels neuerer Erkenntnisse und aufgrund der vorliegenden Beschlusslage erfolgt(e) die Weiterleitung an das LRA OAL. 

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt den Sachstand ohne weitere Beschlussfassung zur Kenntnis. 

zum Seitenanfang

4.3.2. Nutzungsänderung der best. Wohnung zur Ferienwohnung, Kreuzstr. 1, Fl.Nr. 817/19, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.2

Sachverhalt

Nach Nichterteilung des kommunalen Einvernehmens in der letzten Sitzung und Weiterleitung an das LRA OAL folgte zwischenzeitlich die Rückübersendung an die Stadt Füssen. Das LRA teilt mit, dass keine planungsrechtlichen Gründe bestehen, die eine Versagung des Einvernehmens rechtfertigen. Insofern wird Gelegenheit gegeben, neu zu entscheiden. Im Fall der erneuten Ablehnung muss das Einvernehmen ersetzt und die Genehmigung erteilt werden. 

Auf die vorangegangene Beratung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und den Erlass einer Veränderungssperre wird Bezug genommen. Im Falle der positiven Beschlussfassung stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen. 

Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass einer Veränderungssperre, die umgehend bekannt gemacht werden stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen, von welcher damit auch keine Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erteilung des kommunalen Einvernehmens erfolgt damit weiterhin nicht. 

Beschluss

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass einer Veränderungssperre, die umgehend bekannt gemacht werden stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen, von welcher damit auch keine Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erteilung des kommunalen Einvernehmens erfolgt damit weiterhin nicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.3. Neubau 2 Dachgaupen und Balkon, Keltensteinstraße 5, Fl.Nr. 761/7, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.3

Sachverhalt

Nach Nichterteilung des kommunalen Einvernehmens in der letzten Sitzung und Weiterleitung an das LRA OAL folgte zwischenzeitlich die Rückübersendung an die Stadt Füssen. Das LRA teilt mit, dass keine planungsrechtlichen Gründe bestehen, die eine Versagung des Einvernehmens rechtfertigen. Insofern wird Gelegenheit gegeben, neu zu entscheiden. Im Fall der erneuten Ablehnung muss das Einvernehmen ersetzt und die Genehmigung erteilt werden. 

Auf die vorangegangene Beratung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und den Erlass einer Veränderungssperre wird Bezug genommen. Im Falle der positiven Beschlussfassung stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen. 

Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass einer Veränderungssperre, die umgehend bekannt gemacht werden stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen, von welcher damit auch keine Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erteilung des kommunalen Einvernehmens erfolgt damit weiterhin nicht.

Beschluss

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und dem Erlass einer Veränderungssperre, die umgehend bekannt gemacht werden stehen dem Vorhaben die Ziele der Bauleitplanung sowie die Veränderungssperre entgegen, von welcher damit auch keine Ausnahme zugelassen werden kann. Eine Erteilung des kommunalen Einvernehmens erfolgt damit weiterhin nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.4. Nutzungsänderung einer 2-geschössigen Betriebsleiterwohnung in eine 1-geschössige Betriebsleiterwohnung, sowie 3 Mitarbeiterzimmer und Änderung der Büroräume im EG zum Aufenthaltsraum, Schäfflerstraße 15, Fl. Nr. 1032/14, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.4

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 20.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Nach Bebauungsplan ist eine Wohnung als Ausnahme zulässig. Die zusätzlichen Mitarbeiterzimmer mit gemeinsamer Küche stellen eine zweite Wohnung dar, die im Bebauungsplan nicht mehr vorgesehen ist. Für die Zulassung wird daher eine Befreiung notwendig. 

Diese erscheint vertretbar, da es aufgrund der Größe des Gesamtareals nachvollziehbar erscheint, dass weitere Betriebspersonen ständig vor Ort sein müssen. Antragstellerseitig wird dies noch näher zu begründen sein. 

Zu klären ist aber, ob auch das LRA OAL die Befreiungsmöglichkeit bestätigt oder insoweit ein Eingriff in die Grundzüge der Planung gesehen wird. 

Ein Stellplatznachweis ist noch zu erbringen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023:
Das Vorhaben ist nicht genehmigungsfähig. Eine für Betriebspersonal zwingend erforderliche Wohnung ist zulässig und bereits vorhanden. Für eine darüberhinausgehende Wohnnutzung besteht keine Rechtsgrundlage. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen 
Var. 1: in Aussicht zu stellen, soweit ein ausreichender Stellplatznachweis noch erbracht wird.
Var. 2: nicht zu erteilen, da gemäß der Beurteilung des LRAes OAL eine weitere Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da gemäß der Beurteilung des LRAes OAL eine weitere Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht zulässig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4.3.5. Neubau eines Wohnheimes für 24 Menschen mit Behinderung, Bildhauer-Sturm-Straße, Fl.Nr. 1363/4, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der für das Vorhaben durchgeführten vierten Änderung des Bebauungsplans N 8 - In der Bildsaul. Der PBUV beschloss am 07.02.2023 die Änderung als Satzung.

Es besteht ein städtebaulicher Vertrag Teil 1. Inhalte eines möglichen Teils 2 wurden in einer notariellen Vereinbarung geregelt, die nun vorliegt, womit der Satzungsbeschluss bekannt gemacht werden kann. 

Ein Freiflächengestaltungsplan, der wiederum auf der notariellen Vereinbarung aufbaut, wurde angefordert. Im übrigen entspricht der Antrag dem Bebauungsplan. 

Da es sich um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 34 Nr. 9 BayBO handelt scheidet die optional beantragte Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren aus. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023: Als Sonderbau ist eine Behandlung im Genehmigungsverfahren vorgeschrieben. Der Notarvertrag liegt dem LRA vor. Ohne Abweichungen vom Bebauungsplan wird das Vorhaben nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Unter dem Vorbehalt, dass ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan noch vorgelegt wird, der die notwendigen Angaben und Nachweise enthält, stellt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das kommunale Einvernehmen in Aussicht. Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender Planvorlage die Erklärung zum Einvernehmen abzugeben. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger möchte wissen was der Ausdruck „So“ bedeutet.

Armin Angeringer erklärt es handelt sich um eine Abkürzung für den Ausdruck „Sonderbau“.

Beschluss

Unter dem Vorbehalt, dass ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan noch vorgelegt wird, der die notwendigen Angaben und Nachweise enthält, stellt der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss das kommunale Einvernehmen in Aussicht. Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender Planvorlage die Erklärung zum Einvernehmen abzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.6. Nutzungsänderung einer Praxis im 1.OG zur Ferienwohnung, Ritterstraße 5, Fl.Nr. 20, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans A 85 E – Altstadt. Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschloss am 05.09.2023 in öffentlicher Sitzung diesen Bebauungsplan aufzustellen, um die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen in der Innenstadt zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Auszuschließen sind auch Vergnügungsstätten.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Zur Sicherung der Aufstellung wurde eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen, die am 11.09.2023 durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht wurde.

Das Vorhaben widerspricht den Planungszielen. Einer Ausnahme von der Veränderungssperre kann daher nicht zugestimmt werden. Die im Antrag vorgebrachte Argumentation kann letztlich zu keinem anderen Ergebnis führen.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023:
Es wurde hinterfragt, ob die Tatsache, dass sich dort bisher eine gewerbliche Nutzung befand, bei der Entscheidung über die Ausnahme von der Veränderungssperre seitens der Stadt Füssen berücksichtigt wird. Nach Auffassung des Stadtbauamtes stellt die Aufgabe der gewerblichen Nutzung gerade die Chance dar, im OG eine städtebaulich gewünschte Dauerwohnnutzung einzurichten. Räumlich ist dies möglich, wenn nach der Planung auch eine Ferienwohnung möglich ist. Die im Antrag vorgetragenen Argumente gegen eine Praxisnutzung mit den verkehrstechnischen Problemen des Haltens oder Parkens mit PKW gelten für eine Ferienwohnung in derselben Art und Weise. 

Beurteilungen von vor mehr als 10 Jahren hinsichtlich der Verträglichkeit von Ferienwohnungen haben sich durch die Ergebnisse der Wohnraumbedarfsanalyse und des Beherbergungskonzepts und der darauf basierenden zwischenzeitlich beschlossenen Maßnahmen bereichsweise überholt. In rechtlicher Hinsicht begegnet dies keinen Bedenken. Das Vorhaben ist ohne Ausnahme von der Veränderungssperre nicht genehmigungsfähig; die Nichtbewilligung der Ausnahme bzw. des Einvernehmens dazu ist sachlich und rechtlich begründet.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen (Widerspruch zu den Planungszielen des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes) das kommunale Einvernehmen – auch zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre - nicht zu erteilen. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen (Widerspruch zu den Planungszielen des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes) das kommunale Einvernehmen – auch zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre - nicht zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.7. Umnutzung Dachgeschoss zur Ferienwohnung, Tegelbergstraße 24, Fl.Nr. 1598/2, Gemarkung Füssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.7

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Im Haus befinden sich drei Wohnungen. Die Wohnung im DG soll nun zu einer Ferienwohnung umgenutzt werden. Nach dem hier gültigen Bebauungsplan N 6 kann dies ausnahmsweise zugelassen werden. 

In einem Beschluss vom 04.07.2023 zu einem Antrag beim straßenseitig genau gegenüberliegenden Haus Nummer 9 hat der Ausschuss gefordert, dort die Ferienwohnnutzung auf ein Drittel der Wohnungen und der Wohnfläche zu begrenzen, um eine Ausnahme zulassen zu können.

Örtlich und zeitlich wird hier derselbe Maßstab anzulegen sein. 
Diese Vorgabe wird erfüllt. Zwar liegt keine Wohnflächenberechnung vor, jedoch ist die DG-Wohnung nach den Plangrundrissen geringfügig kleiner als die beiden Wohnungen im EG und OG.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023: Das Vorhaben ist einschließlich der notwendigen Ausnahme, die in dem beantragten Umfang möglich ist, grundsätzlich genehmigungsfähig.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

4.3.8. Erweiterung der best. Garage, Pfrontener Straße 22, Fl.Nr. 44, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.8

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 27.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich; es liegt dabei innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung für die Stadtteile Oberried und Weißensee.

Zur bestehenden Garage liegen keine Unterlagen vor. Eine Baugrenze ist an der geplanten Stelle nicht festgesetzt. Nach Satzung sind Garagen, möglichst in das Hauptgebäude zu integrieren oder anzubauen; sie können dabei bei Einhaltung aller sonstigen Vorschriften auch außerhalb der nach der Planzeichnung überbaubaren Flächen errichtet werden.

Es handelt sich hier um die Erweiterung einer bestehenden Garage, die aber nicht in das Hauptgebäude integriert oder angebaut ist oder wird. Die Erweiterung dient als Carport und Schuppen. 

Sonstige Gebäude betreffende Vorschriften werden eingehalten (Satteldach, Dachziegel – einzuhaltende Farbe: rot). Allerdings wurden vor ein paar Jahren vier nach der Planzeichnung zu erhaltende Bäume beseitigt. Mit der vorgeschriebenen Einhaltung vor Vorschriften müssten daher vier Bäume als Ersatz neu gepflanzt werden. Ein dahingehender Freiflächenplan ist nachzureichen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023: Die angedachte Ersatzpflanzung wird zu begrüßen sein.
Die Höhe des Gebäudes ist überdimensioniert; eine Reduzierung der Firsthöhe durch die Verringerung der Dachneigung wird geboten sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, wenn ein Freiflächengestaltungsplan nachgereicht wird, der eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen in geeigneter Art und Güte, sowie an geeigneter Stelle enthält. Die Firsthöhe ist zu reduzieren, in dem die Dachneigung zur Verlegung ortsüblicher Dachziegel auf ca. 16° beschränkt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen zu erklären, sobald dies vorliegt.

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach spricht die überbaubaren Flächen und die Angliederung zum Hauptgebäude in der Sitzungsvorlage an.

Armin Angeringer erläutert, es wird grundsätzlich eine Abweichung zugelassen, da sich bereits eine Garage neben dem Hauptgebäude befindet, dieses nach den Plänen vergrößert werden kann. Weiter wurde festgestellt, dass die Außenbereichssatzung nach alter Fassung vier weitere Bestandsbäume festsetzt. Eine Wiederbepflanzung ist dabei zu thematisieren, da bereits in der Vergangenheit Bestandsbäume aus der Südseite entfernt wurden. Leider lässt sich aus der Planzeichnung nicht genau feststellen, ob sich alle der vier Bäume auf dem privaten Grundstück befunden haben oder im Grenzbereich.

Dr. Martin Metzger schlägt dem Ausschuss vor, den Schutz von Bäumen auch über den Ausschuss hinaus mehr zu thematisieren.

Jürgen Doser möchte wissen, wie der allgemeine Kniestock bei der Grenzbebauung lautet.
 
Armin Angeringer erwähnt, grundsätzlich liegt die Wandhöhe incl. Kniestock bei 3 Meter. Zusätzlich spielt in diesem Sachverhalt die Dachhöhe von 5,87 Metern eine enorme Rolle. Wobei dies hier bereits mit der jetzigen Planung eingehalten sei, jedoch trotzdem enorm groß.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kritisiert die Höhe der Garage und schlägt einen Kniestock von 2,30 Meter vor.

Jürgen Doser teilt seine Erklärung seiner vorherigen Frage mit.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter verdeutlicht den Beschlussvorschlag und den Kniestock zu reduzieren.

Martin Dopfer wirft ein, das LRA sieht dies auch zu überdimensioniert und erkundigt sich über eine bereits bestehende Empfehlung.

Armin Angeringer verneint, soweit gab es noch keine Abstimmung.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen, wenn ein Freiflächengestaltungsplan nachgereicht wird, der eine Ersatzpflanzung von vier Bäumen in geeigneter Art und Güte, sowie an geeigneter Stelle enthält. Die Firsthöhe ist zu reduzieren, in dem die Dachneigung zur Verlegung ortsüblicher Dachziegel auf ca. 16° und den Kniestock auf drei Meter Höhe beschränkt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einvernehmen zu erklären, sobald dies vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.3.9. Nutzungsänderung Ferienhaus in Wohnhaus mit energetischer Sanierung Dachstuhl und Umbau Dachgeschoss, Wörther Straße 28, Fl.Nrn. 319/79, 319/81, 319/80, 321, Gemarkung Weißensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 4.3.9

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.09.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. 

Derzeit nicht gesichert ist die Erschließung, da das Grundstück nicht in ausreichender Breite an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Das Grundstück wird durch den Bachlauf mit eigener Flurnummer in zwei Teile getrennt. Das Haus steht auf dem räumlich weiter abgelegenen östlichen Teil. 

In den Freiflächen wurde bereits ungenehmigte Erweiterungen der befestigten Flächen vorgenommen. Inwieweit unzulässige Eingriffe in den als Biotop kartierten Bachrandbereich stattgefunden haben ist vom LRA zu prüfen.

Die Leitungsführungen Wasser und Kanal laufen – wie dies bei den eingemeindeten Ortsteilen häufig der Fall ist - über mehrere private Grundstücke. Vollständige rechtliche Sicherungen nach heutigem Stand liegen nicht vor.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 05.10.2023:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung unter Berücksichtigung folgender Punkte grundsätzlich genehmigungsfähig sein:

Beim LRA vorliegende alte Akten lassen von einer Genehmigung des Bestandes als Ferienhaus (mit einer Wohnung) ausgehen. Der Umbau bewegt sich hinsichtlich seines Umfangs (Dachhöhe wegen Dämmung +ca. 30 cm; zwei neue Gauben mit noch vertretbarer Größe) im zulässigen Rahmen. 

Die Nutzung wird ebenfalls nicht so wesentlich verändert, weshalb von einem Bestandsschutz auszugehen ist, was u. a. die Frage der rechtlichen Sicherung der leitungsgebundenen Erschließung betrifft. Aus Sicht des LRAes ist diese nicht anlässlich des vorliegenden Antrages zu fordern. Dasselbe gilt für die Frage, ob das Haus selbst angefahren werden können muss. Dies ist zu verneinen. Bei einem Feuerwehreinsatz wird von einer fußläufigen Erreichbarkeit und der Abstellmöglichkeit eines Feuerwehrfahrzeugs in noch ausreichender Entfernung auszugehen sein (Abstand von der Westseite des Bachgrundstücks zum Haus ca. 38 m). 

Die Zufahrt gilt dabei aber nur gesichert, wenn z. B. das städtische Grundstück Fl.Nr. 319/49 am Rand der Wörther Straße, das wohl bereits der Zuwegung dient, straßenrechtlich als Teil der Wörther Straße ergänzt wird. Eine Veräußerung kommt wegen der Beibehaltung möglicher Ausweichflächen im Verlauf der unzureichend breiten Straße nicht in Betracht. 

Die Umwandlung zu einer Dauerwohnnutzung führt zu einem nachzuweisenden Mehrbedarf von einem Stellplatz. Dieser muss im räumlich anfahrbaren westlichen Teil des Baugrundstücks angelegt werden. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung wird in Aussicht gestellt, sobald folgende Punkte vorliegen:

  1. Widmung der Fl.Nr. 319/49 als Teil der Wörther Straße; die Verwaltung wird beauftragt, dies zu veranlassen;
  2. Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes an der Westseite des Baugrundstücks.
  3. Nachweis, dass das Gebäude im Feuerwehreinsatzfall ausreichend erreicht werden kann. 

Diskussionsverlauf

Martin Dopfer regt an, den Bauantrag weiter, als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu behandeln.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung wird in Aussicht gestellt, sobald folgende Punkte vorliegen:

  1. Widmung der Fl.Nr. 319/49 als Teil der Wörther Straße; die Verwaltung wird beauftragt, dies zu veranlassen;
  2. Nachweis eines zusätzlichen Stellplatzes an der Westseite des Baugrundstücks.
  3. Nachweis, dass das Gebäude im Feuerwehreinsatzfall ausreichend erreicht werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 5
zum Seitenanfang

5.1. Widmung Schrundenweg; Verlängerung des gewidmeten Bereichs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Der Schrundenweg auf Fl.Nr. 3129 Gemarkung ist mit einer Länge von 0,139 km als Ortsstraße, Blatt-Nr. 91 nach Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet. Dabei befindet sich der Anfangspunkt bei Fl.Nr. 3130/4 Gemarkung Füssen. Das Ende ist an der Tiroler Straße. Um die rechtliche Erschließung der Fl.Nr. 3130 zu sichern, ist zwingend eine Korrektur des Anfangspunktes, sowie der Länge der Widmung notwendig. Siehe beiliegenden Lageplan.

Finanzielle Auswirkungen:

Für Ortsstraßen obliegt die Baulastträgerschaft nach BayStrWG der Stadt Füssen. Es gibt keine Änderung der bestehenden Verhältnisse.

Beschluss:

Der gewidmete Bereich wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG wie im nachfolgendem näher bezeichnet und im beigefügtem Lageplan markierten Straße verlängert:

Straßenklasse:         Ortsstraße
Name der Straße:         Schrundenweg, Blatt-Nr. 91
Fl.Nr.:                         3129 der Gemarkung Füssen
Anfangspunkt:         östl. Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 3130 a. H. v.  Fl.Nr. 3130/5, 3117/4
Endpunkt:                  Tiroler Straße, Fl.Nr. 3134        
Baulastträger:            Stadt Füssen
Länge:                        0,173 km

Diskussionsverlauf

Christoph Weisenbach spricht an, dass das Carport zum Wohngebäude des Schrundenweges 67 sehr weit auf die Verkehrsfläche ragt.

Armin Angeringer teilt mit, dass in der Vergangenheit dafür ein Bauantrag eingereicht wurde. Weiter erläutert er, es bestehen tatsächlich enge räumliche Verhältnisse vor Ort.

Christoph Weisenbach bittet, die bauliche Situation durch eine Baukontrolle zu überprüfen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Anträge, Anfragen zu Bau- und Verkehrsangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.10.2023 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Regelmäßige Sperrung des Rad- und Fußweges beim neuen Edeka
Dr. Martin Metzger: Beim Bau des neuen Edeka wird der Rad- und Fußweg regelmäßig gesperrt (aktuell komplett gesperrt mit Schildern). Herr Schweinberg sagte es gibt keine verkehrsrechtliche Anordnung. Hier muss mit Druck nachgegangen werden. Täglich sollte einer von der VÜ der Stadt vorbeikommen.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter: dies wird geprüft. Es muss eine verkehrsrechtliche Anordnung vorliegen.

Sperrung Weidach Ecke Kreuzkopfstraße seit 2 Monaten
Christoph Weisenbach spricht die Sperrung in der Ecke Kreuzkopfstraße und Frauensteinweg an. Hier ist die Straße aufgrund einer Baustelle seit 2 Monaten abgesperrt. Die Baustelle macht keine großen Fortschritte daher die Frage, ob man auf den Bauherrn einwirken kann, dass er sich beeilt. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt dies prüfen.

Errichtung Halteverbotsschild Hochstiftsstraße, Einmündung Stiftsweg
Christine Fröhlich spricht die Hochstiftstraße Einmündung in den Stiftsweg im Weidach an. Hier wird auf der linken Seite alles zugeparkt bis die erste Grundstückseinfahrt kommt und man tut sich schwer hier mit dem Auto reinzufahren. Sie bittet um Klärung ob ein Halteverbot eingerichtet werden kann.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter kümmert sich darum, dass ein eingeschränktes Halteverbot umgesetzt wird. 

Camping am Festplatz
Jürgen Doser spricht den Camping-/ Wohnmobilstellplatz am Festplatz noch einmal an. Im Schnitt standen die letzten 14 Tage 22 Wohnmobile dort. Diese gehen mit dem Geschirr in unsere öffentliche Toilettenanlage und spülen es dort. Der Preis muss angepasst werden. Da haben die Einheimischen nichts davon und 5 Euro sind hier deutlich zu wenig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter berichtet, dass kurzfristig die Parkgebühren nicht erhöht werden können. Die LKW-Fahrer sind das Problem, die die 5 Euro selber zahlen müssen. Er redet aber mit dem Parkautomatenbetreiber ob es die Möglichkeit gibt zwei Tarife auszuwählen: 1x für die Camper/Wohnmobile, die dann 25 Euro zu zahlen haben und für die Lkw-Fahrer die 5 Euro belassen. 

Martin Dopfer sagt, dass es nicht zu Konkurrenz zu Wohnmobilstellplätzen kommen sollte. Man sollte überlegen ob man es nicht ganz untersagt. 

Mathias Friedl erkundigt sich ob nicht über Füssen Tourismus geklärt werden kann wie weit die Wohnmobilstellplätze ausgebucht sind.

Bäume neuer Edeka 
Dr. Martin Metzger spricht nochmals den Neubau Edeka an. Bei den Bäumen auf der Westseite wurden alle Wurzeln abgetragen. Wir müssen uns mit der Art und Weise bei wichtigen Bäumen wie Laubbäumen unterhalten wie damit künftig umgegangen werden soll. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, dass es einen Freiflächenplan gibt indem die Bäume dargestellt worden sind die gepflanzt werden müssen und nach Fertigstellung muss dies durch das LRA kontrolliert werden.

Fenster Faulenbachgässchen
Peter Hartung möchte wissen, ob die eingebauten Fenster im Faulenbachgäßchen 7 ½ satzungskonform sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, dass die Antwort mitgeteilt wird, sobald sie vorliegt.

Buszeiten Weißensee
Mathias Friedl hat eine Verkehrsfrage zu den Buszeiten nachmittags in Weißensee. Diese wären zu wenig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erteilt Herrn Friedl den Auftrag ihm genaue Zeiten zu bringen für eine Anpassung.

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 05.12.2023 11:25 Uhr