Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Bauausschuss, 19.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 07. Bauausschuss 19.07.2022 ö beschließend 3.1
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 06. Bauausschuss 28.06.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Baugenehmigung für den Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1476, 1477, 1485, 1486 und 1487 der Gemarkung Kirchheim im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100. Dabei sollen ein Siebenspänner (Haus 1.1 bis 1.7) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1487, ein Dreispänner (Haus 2.1 bis 2.3) und ein Doppelhaus (Haus 3.1 und 3.2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1485 und ein Dreispänner (Haus 4.1 bis 4.3) und ein Doppelhaus (Haus 5.1 und 5.2) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1476 errichtet werden. Die Grundstücke Fl.Nr. 1477 und 1486 sind als Eigentümerwege geplant.

Der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Kirchheim, ernannt vom Gemeinderat am 28.01.2020, hat sich mit dem vorliegenden Vorhaben ausführlich befasst. Die beantragten Befreiungen wurden diskutiert und abgewogen.
Von Seiten des Gestaltungsbeirates werden die genannten Befreiungen und das Bauvorhaben aus städtebaulicher Sicht befürwortet.

Der Sitzungsvorlage sind ein Lageplan, die Zeichnungen des Bauantrags, die Befreiungsanträge mit Begründung und ein Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplans beigefügt. 

Bei der bauplanungsrechtlichen Prüfung ist die Zulässigkeit des Vorhabens auf der Grundlage des § 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, da sich das Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 100 – „Kirchheim 2030“ befindet. Das Grundstück ist durch Planzeichen A) 1.1 als Baugebiet WR 4 und reines Wohngebiet festgesetzt.

Mit den Antragsunterlagen werden drei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt.

Die Befreiungen betreffen:
  1. Die Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) für die Doppelhäuser (Haus 3 und Haus 5) von jeweils 396 m² mit jeweils 422,59 m² um jeweils 26,59 m².
  2. Die Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.5 festgesetzten Wandhöhe von 6,60 m durch die an die Außenwand der Gartenseite gesetzten Flachdachgauben bei den Häusern 1.2 bis 1.6, 2.2 und 4.2 mit 8,52 m um 1,92 m.
  3. Die Überschreitung der durch § 8 Abs. 3 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche für Dachausstiege bei Flachdächern in Bezug auf das darunterliegende Geschoss von 15%, weil sich im 2.Obergeschoss der Häuser 3 und 5 bereits Dachterrassen befinden und somit die heranzuziehende Fläche wesentlich kleiner ist.
 
Gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, „wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
1.        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder 
2.        die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder 
3.        die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde 
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.“

Die Begründungen sind in der Anlage beigefügt.

Die o.g. Befreiungen sind unter Berücksichtigung des Zwecks der Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar und können städtebaulich akzeptiert werden, u.a. weil der Gestaltungsbeirat der Gemeinde Kirchheim das Vorhaben befürwortet. 

H. Mayer, Kirchheim, der 23.06.2022/13.07.2022

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1476, 1477, 1485, 1486 und 1487 der Gemarkung Kirchheim im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen 
der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) für die Doppelhäuser (Haus 3 und Haus 5) von jeweils 396 m² mit jeweils 422,59 m² um jeweils 26,59 m² wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.5 festgesetzten Wandhöhe von 6,60 m durch die an die Außenwand der Gartenseite gesetzten Flachdachgauben bei den Häusern 1.2 bis 1.6, 2.2 und 4.2 mit 8,52 m um 1,92 m wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen der Überschreitung der durch § 8 Abs. 3 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche für Dachausstiege bei Flachdächern in Bezug auf das darunterliegende Geschoss von 15%
wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nr. 1476, 1477, 1485, 1486 und 1487 der Gemarkung Kirchheim im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen 
der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.1 festgesetzten höchstzulässigen Geschoßfläche (GF) für die Doppelhäuser (Haus 3 und Haus 5) von jeweils 396 m² mit jeweils 422,59 m² um jeweils 26,59 m² wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen der Überschreitung der durch Planzeichen Nr. A) 2.5 festgesetzten Wandhöhe von 6,60 m durch die an die Außenwand der Gartenseite gesetzten Flachdachgauben bei den Häusern 1.2 bis 1.6, 2.2 und 4.2 mit 8,52 m um 1,92 m wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 100 wegen der Überschreitung der durch § 8 Abs. 3 festgesetzten höchstzulässigen Grundfläche für Dachausstiege bei Flachdächern in Bezug auf das darunterliegende Geschoss von 15%
wird gemäß Sachvortrag zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Dokumente
2022-06-14, Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E 01 - Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 (.pdf)
2022-06-14, Anlage 10 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E09 Zeilen 1-5 Schnitte D-D, E-E, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 (.pdf)
2022-06-14, Anlage 11 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E10 Zeilen 1-5 Schnitte C-C, F-F, G-G, L-L, M-M, N-N, O-O, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des B (.pdf)
2022-06-14, Anlage 2 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, Freiflächengestaltungsplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 (.pdf)
2022-06-14, Anlage 3 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E02 Zeile 1 - Haus 1.1-1.7 Grundrisse EG-DG, Ansichten, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR (.pdf)
2022-06-14, Anlage 4 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E03 Zeile 1 - Haus 1.1-1.7 Grundriss KG+TG, Schnitte, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 (.pdf)
2022-06-14, Anlage 5 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E04 Zeile 2 - Haus 2.1, 2.2 und 2.3 Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellpl (.pdf)
2022-06-14, Anlage 6 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29,E05 Zeile 3 - Haus 3.1 und 3.2 Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen (.pdf)
2022-06-14, Anlage 7 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E06 Zeile 4 - Haus 4.1, 4.2 und 4.3 Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplät (.pdf)
2022-06-14, Anlage 8 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E07 Zeile 5 - Haus 5.1 und 5.2 Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Lageplan, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen (.pdf)
2022-06-14, Anlage 9 zur Sitzungsvorlage Bauausschuss vom 28.06.2022, 22/29, E08 Zeilen 1-5 Schnitte A-A, B-B, Neubau von 13 Reihenhäusern, 4 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage mit 34 Stellplätzen im WR 4 des Bebauungsplans Nr. 100 (.pdf)

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