Umbau einer Doppelhaushälfte, Herzlstraße 16


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Bauausschuss, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Kirchheim b. München) 01. Bauausschuss 24.01.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Mit Antrag auf Baugenehmigung vom 23.12.2022, eingegangen am 09.01.2023, wird der Umbau einer Doppelhaushälfte am Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, beantragt. Mit beigefügter Maßnahmenbeschreibung werden die Umbaumaßnahmen wie folgt beschrieben: 
  1. Die DHH soll in zwei, voneinander getrennte Wohneinheiten geteilt werden. WE 1 befindet sich im Erdgeschoss, die WE 2 im Ober- und Dachgeschoss. Hierzu wird das Dachgeschoss ausgebaut.
  2. Die WE 2 erhält zur Sicherung des 1.RW’s eine Außentreppe (baurechtlich notwendige Treppe nach DIN 18065) an der Giebelseite des Gebäudes.
  3. Das Dach wird energetisch saniert, damit der Dachraum zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Der Dachstuhl bleibt erhalten. Durch den notwendigen Dachaufbau (Dachschalung, Dichtung, Aufsparrendämmung) erhöht sich das Dach um ca. 18 cm.
  4. Beide Dachflächen erhalten 3 genehmigungsfreie Dachflächenfenster mit Aufkeilrahmen zur notwendigen Belichtung.
  5. Vom Obergeschoss ins Dachgeschoss wird eine neue baurechtlich notwendige Treppe nach DIN 18065 zur Sicherung des 1.RW aus dem Dachgeschoss eingebaut.
  6. Die vorhandene Garage wird zweiseitig geöffnet und als Fahrradabstellfläche und Carport um 3,0 m, auf insgesamt 8,5 m verlängert. 
  7. Es werden 2 zusätzliche Stellplätze errichtet.
  8. Bei der vorhandenen Außentreppe in den Keller an der Nordostseite wird die Laufrichtung gedreht.
  9. Der Balkon an der Südwestseite wird um 3,2 qm einseitig vergrößert.
  10. Im Gebäude werden diverse Trennwände abgebrochen und eine neue Raumaufteilung geschaffen. Vorhandene Fenster werden geschlossen oder vergrößert. Einige Räume erhalten neue Fensteröffnungen.

Das Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten befindet sich im unbeplanten Innerortsbereich des Ortsteil Heimstetten und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darüber hinaus gilt die Freiflächengestaltungssatzung der Gemeinde Kirchheim b. München, die Stellplatz- und Fahrradsatzung, die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe sowie die Baumschutzverordnung.

Mit Antrag vom 23.12.2022 wird zusätzlich Antrag auf Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften wegen nicht eingehaltener Abstandsfläche an der nordöstlichen Seite (Rückseite) des vorhandenen Gebäudes gestellt. Der Antrag wird damit begründet, das durch den geplanten Umbau das Gebäude in seiner äußeren Abmessung unverändert bleibt. Die neue Außentreppe an der Giebelseite (Nordwestseite) hält die Abstandsflächen ein. Sie liegen innerhalb der Abstandsflächen des Gebäudes. Das Dach wird nur im Zuge der energetischen Sanierung um das Mindestmaß erhöht. Der vorhandene Dachstuhl bleibt in seiner Höhe erhalten (keine Aufstockung).

Weiter wird mit Baumbestandsplan vom 20.12.2022 Antrag auf Erlaubnis gemäß § 5 der Baumschutzverordnung für die die Fällung zweier Hainbuchen gestellt. Gemäß Freiflächengestaltungsplan erfolgt die Pflanzung einer Vogel-Kirsche.

Das Umweltamt der Gemeinde Kirchheim b. München nimmt hierzu mit Empfehlung vom 12.01.2023 wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Umweltamtes kann einer Entnahme der beiden Bäume mit entsprechender Ersatzpflanzung gemäß § 7 Abs. 2 der Baumschutzverordnung der Gemeinde Kirchheim b. München zugestimmt werden. Ersatzpflanzungen müssen spätestens in der nächstfolgenden Vegetationsperiode nach der Fällung der Bäume ausgeführt werden.
Die vollständige Empfehlung des Umweltamtes vom 12.01.2023 wurde dem Gremium zugestellt. 

Gemäß Nrn. 1.2.1 und 1.2.2 der Stellplatz- und Fahrradsatzung sind für die beiden Wohneinheiten insgesamt 3 Stellplätze erforderlich, welche auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Beantragten Vorhaben „Umbau einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Auf die Freiflächengestaltungssatzung sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München wird hingewiesen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Beantragten Vorhaben „Umbau einer Doppelhaushälfte“ auf dem Grundstück Herzlstraße 16, Fl.Nr. 107/24 der Gemarkung Heimstetten, wird gemäß Sachvortrag erteilt. 

Auf die Freiflächengestaltungssatzung sowie die Stellplatz- und Fahrradsatzung der Gemeinde Kirchheim b. München wird hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1_221208_Bauantrag (.pdf)
Anlage 2_221208_Anlage 1 Maßnahmenbeschreibung (.pdf)
Anlage 3_221223_HER16_Genehmigung Eingabe (.pdf)
Anlage 4 Antrag auf Abweichung LRA (.pdf)
Anlage 5_221216-B-F-Plan_HER (.pdf)
Empfehlung UA (.pdf)

Datenstand vom 10.02.2023 10:44 Uhr