Datum: 30.03.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle Grund- und Hauptschule, Heimstettner Straße 12, 85551 Kirchheim b. München
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Kirchheim b. München
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen aus der Verwaltung
1.1 Eingegangene Anträge
1.2 Antworten zu Anfragen
1.3 Sonstiges
2 Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse
3 Anfragen aus dem Gremium
4 Kirchheim 2030
4.1 Neubau Rathaus Kirchheim; Beauftragung Küchenplanung
5 Bürgerhaus Heimstetten; Beschlussfassung über die Anpassung des Raumprogramms und die Fortführung der Planung nach Abschluss der Leistungsphase 2
6 Neubau Haus für Kinder II; Beauftragung Projektsteuerung
7 Bebauungsplan Nr. 79 - 1/K - 1. Änderung für das Gebiet "Ecke Dorfstraße/Estermannweg"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
8 Bebauungsplan Nr. 90-2/K "Hausen Südwest"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
9 Haushalt 2020
9.1 Verwaltungshaushalt mit Stellenplan
9.2 Vermögenshaushalt
9.3 Finanzplan 2020 bis zum Jahr 2023
9.4 Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
9.5 Expertise Gemeindeanteil Einkommensteuer
9.6 Expertise Gewerbesteueraufkommen
10 Fortschreibung Nahverkehrsplan 2020, Stellungnahme der Gemeinde
11 Mittagsbetreuung; neue Vereinbarung mit Bildungswerkstatt e.V.
12 Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchheim bei der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. vertagt auf GR 21.04.2020
13 Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze
14 Kirchheimer SC - Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED; Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme vertagt auf GR 21.04.2020
15 Zuschussantrag TC 83 für neue Ballmaschine vertagt auf GR 21.04.2020
16 Zuschussantrag KSC für Anschaffung von Hürden vertagt auf GR 21.04.2020
17 Antrag der LWK/Gemeinderatsmitglied Proffert vom 25.01.2020: Lasershow an Silvester 2020 vertagt auf GR 21.04.2020
18 Genehmigung der Niederschriften
18.1 Berichtigung der Niederschrift GR vom 07.10.2019 - hier Top 1.3.
18.2 01. GR vom 27.01.2020 - öffentlich
18.3 01. GR vom 28.01.2020 - Fortsetzung - öffentlich

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1. Mitteilungen aus der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP liegt nichts vor.

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1.1. Eingegangene Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 1.1
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1.2. Antworten zu Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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1.3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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2. Bekanntgabe nicht-öffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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3. Anfragen aus dem Gremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP wird kein Sachvortrag erstellt.

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4. Kirchheim 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 4
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4.1. Neubau Rathaus Kirchheim; Beauftragung Küchenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020 wurde der Neubau des Rathauses mit Tiefgarage und Bürgersaal inklusive Gastronomie beschlossen und die weiteren Vertragsstufen (Leistungsphase 3 und 4) für die Planung freigegeben. Auf Grund des Beschlusses ist es für die Planung der Gastronomie im Untergeschoss des Bürgersaals notwendig, das Planungsteam um ein Fachplanungsbüro für Küchenplanung zu erweitern.
Durch das für die Projektsteuerung beauftragte Büro Hitzler Ingenieure wurde eine Angebotseinholung bei geeigneten Fachplanungsbüros durchgeführt. Im diesem Rahmen gingen zum Abschluss der Abgabefrist am 13.02.2020 insgesamt drei Angebote ein.
In der darauffolgenden Wertung durch das Büro Hitzler ging das Büro Regina Hampich und Partner als wirtschaftlichster Bieter hervor. Das Angebot des Büros Hampich endete für die Leistungsphasen 3-8 mit einer Brutto-Gesamtsumme in Höhe von 68.582,37 €.        
In der am 27. Januar 2020 durch den Gemeinderat freigegebenen Kostenschätzung ist ein Ansatz von 95.032,777 € brutto für diese Leistung eingepreist. Die Kostendeckung für die Vergabe an das Büro Regina Hampich und Partner ist somit gegeben.        

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Küchenplanung, auf Basis der Angebotswertung durch das Büro Hitzler,  an das Fachplanungsbüro für Küchenplanung Regina Hampich und Partner zu  vergeben. Die vorläufige Gesamtauftragssumme beträgt 68.582,37 € brutto.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der anrechenbaren Kosten nach §§ 55 ff. HOAI mit einem Abschlag in Höhe von 0 % auf das Gesamthonorar.  Die Leistung ist der Honorarzone II, Mittelsatz zugeordnet. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung wird der Auftrag vorerst bis Leistungsphase 4 vergeben.        

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Küchenplanung, auf Basis der Angebotswertung durch das Büro Hitzler,  an das Fachplanungsbüro für Küchenplanung Regina Hampich und Partner zu  vergeben. Die vorläufige Gesamtauftragssumme beträgt 68.582,37 € brutto.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der anrechenbaren Kosten nach §§ 55 ff. HOAI mit einem Abschlag in Höhe von 0 % auf das Gesamthonorar.  Die Leistung ist der Honorarzone II, Mittelsatz zugeordnet. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung wird der Auftrag vorerst bis Leistungsphase 4 vergeben.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Bürgerhaus Heimstetten; Beschlussfassung über die Anpassung des Raumprogramms und die Fortführung der Planung nach Abschluss der Leistungsphase 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Aktuelle Beschlusslage:
  • In der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018 wurde das ausgearbeitete Raumprogramm (siehe Anlage) für die Neugestaltung des Bürgerhauses beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein VgV- Verfahren für die Objektplanung durchzuführen.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 18.06.2018 wurde u.a. beschlossen, die Realisierung von Bürgerhaus und Bürgersaal aus Kostengründen zurückzustellen, bis zur Fertigstellung des neuen Rathauses. Derweil erfolgt jeweils die Vorplanung (bis Leistungsphase 2).
  • In der Gemeinderatssitzung vom 01.07.2019 wurde beschlossen, das vom Vergabegremium beauftragte Architekturbüro Probst aus München für die Objektplanung gem. §33 ff. HOAI zur Sanierung des Bürgerhauses zu beauftragen.
  • In der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2020 wurde der Neubau des Rathauses inkl. zeitgleicher Realisierung des Bürgersaals beschlossen.

Parallele Entwicklungen: Im Juli 2019 gab es erste Anfragen, ob der Bürgersaal beim neuen Rathaus (hinsichtlich Landesgartenschau) doch gleich realisiert werden solle und nicht erst nach Fertigstellung des neuen Rathauses. Daher hat die Gemeindeverwaltung angefangen, in diese Richtung zu arbeiten und alles vorzubereiten, um dem Gemeinderat im Januar 2020 die entsprechenden Planungen und Kosten vorlegen zu können. Zudem hat das Kulturreferat an dieser Stelle angeregt, die Planungen für das Bürgerhaus zu überdenken, wenn man den Bürgersaal beim Rathaus gleich realisiert. Dies hatte mehrere Gründe:
  1. Die Gemeinde Kirchheim benötigt nach Einschätzung des Kulturreferats keine zwei Veranstaltungsräume (Saal im Bürgerhaus und Bürgersaal).
  2. In den Schulen steigt der Bedarf der Mittagsbetreuung von Jahr zu Jahr. Das bedeutet, dass außerschulische Nutzer (Theaterbühnen, Ensembles, etc.) auf lange Sicht dem Schulbetrieb inkl. Mittagsbetreuung weichen müssen.
  3. Wenn man dem Bürgerhaus eine Nutzung durch Vereine aus den Bereichen Kunst, Musik, Tradition zuführt, so können sich dort Synergien ergeben.
Daher wurde im Sommer 2019 das Architekturbüro Probst mit einer Planungsvariante beauftragt, auf Grundlage eines alternativen Raumprogramms (siehe Anlage).

Dieses Raumprogramm sowie die dazugehörigen Entwürfe des Architekturbüros (siehe ebenfalls Anlage) wurden dann am 05.11.2019 bei einem Infoabend den interessierten Gemeinderäten sowie am 03.02.2020 den möglichen, künftigen Nutzern vorgestellt. An beiden Abenden konnten eine breite Zustimmung sowie gute Anregungen verzeichnet werden.

Um den städtebaulichen Anforderung an das historische Gebäude gerecht werden zu können, wurden die Entwurfsvarianten von Beginn an mit der Förderstelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und mögliche Förderungen für das Projekt erörtert.  Je nach Förderprogramm ist für die Sanierung des Bürgerhauses eine optionale Förderung von bis zu 90% der förderfähigen kosten möglich.
Der Planungsansatz des Architekturbüros Probst, die historische Fassadenansicht des Bürgerhauses gestalterisch zu erhalten, fand dabei große Zustimmung. Im Innenraum soll das Gebäude durch eine moderne Ausstattung und ein intelligentes Raumkonzept überzeugen.
In Punkto Brandschutz und Barrierefreiheit wird den Bedürfnissen der Nutzer nach aktuellen Standards Rechenschaft getragen.

Die nach DIN 276 erstellte Kostenschätzung ergibt eine vorläufige Gesamtsumme in Höhe von 5.950.000,00 € brutto.  Darin ist bereits ein Puffer von 5% enthalten. Die detaillierten Zahlen können Sie der Kostenschätzung in der Anlage entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt das Bürgerhaus auf Basis des vorgestellten Konzeptes des Architekturbüros Probst sanieren zu lassen. Die vorläufigen kosten für die Sanierung des betragen 5.950.000,00 € brutto. Das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Das Architekturbüro Probst wird auf Basis des bestehenden Vertrages für die nächste Leistungsstufe beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Bürgerhaus auf Basis des vorgestellten Konzeptes des Architekturbüros Probst sanieren zu lassen. Die vorläufigen kosten für die Sanierung des betragen 5.950.000,00 € brutto. Das Raumprogramm für die Nutzung als Vereins- und Kulturgebäude wird freigegeben. Die Verwaltung wird beauftragt die maximal mögliche Förderung mit der Regierung von Oberbayern abzustimmen. Das Architekturbüro Probst wird auf Basis des bestehenden Vertrages für die nächste Leistungsstufe beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 19191_HEM_Vorentwurf_20200311.pdf
Download Anlage GR; Entwurf Raumkonzept Bürgerhaus 21.10.2015.pdf
Download Bürgerhaus Kirchheim Heimstetten VORENTWURF Präsentation 11.03.2020.pdf
Download Kirchheim-Heimstetten Bürgerhaus Kostenschätzung 20191212.pdf
Download Raumprogramm Bürgerhaus Vereine 11.03.2020_Probst.pdf

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6. Neubau Haus für Kinder II; Beauftragung Projektsteuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.07.2018 wurde die Errichtung einer Mittagsbetreuungseinrichtung für 200 Kinder auf dem Grundstück Flur Nr. 116/2 der Gemarkung Kirchheim beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt die notwendigen Vergabeverfahren zur Suche geeigneter Fachplaner vorzubereiten und durchzuführen.
In der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 wurde der am 03.07.2018 beschlossene Planungsumfang um drei Diagnose Förderklassen des Landkreises München und der Bau von gemeindeeigenen Wohnungen auf dem zu errichtenden Gebäude beschlossen und die Planungsleistungen der Objekt- und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärplanung vergeben.

Parallel zu der bereits begonnenen Planung wurde ein Vergabeverfahren nach AHO Heft. Nr.9 für die Leistung der Projektsteuerung durchgeführt. Die Auftragsbekanntmachung wurde am 17.12.2019 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gingen zum 24.01.2020 insgesamt 12 Teilnahmeanträge ein.
Nach Auswertung der Teilnahmeanträge durch die Verfahrensbetreuung wurden drei Bewerber aufgefordert ein Angebot bis zum 26.02.2020  einzureichen.
Aus der darauffolgenden Angebotsauswertung ging ein Bewerber als wirtschaftlichster Bieter hervor. Gewertet wurde das Honorar mit 50 % und das abgegebene Konzept mit 50 %.
Die Wertungsmatrix können Sie den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen entnehmen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Leistung der Projektsteuerung an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Wertungsmatrix aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der AHO Heft Nr. 9.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Leistung der Projektsteuerung an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Wertungsmatrix aus den nichtöffentlichen Sitzungsunterlagen zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der AHO Heft Nr. 9.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan Nr. 79 - 1/K - 1. Änderung für das Gebiet "Ecke Dorfstraße/Estermannweg"; Abwägung der Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-termin:
TOP-Nr.:
Abstimmung



Ja
Nein

Gemeinderat (Aufstellungsbeschluss)
öffentlich
12.03.2019
10
20
0
Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
16.09.2019
3.2
12
0
Gemeinderat (Satzungsbeschluss)
öffentlich
30.03.2020




Mit Beschluss vom 12.03.2019 leitete die Gemeinde das Verfahren gemäß § 13 a BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 79 - 1/K, in dessen Geltungsbereich das Grundstück Estermannweg 4 liegt, ein (Abstimmungsergebnis 20:0).

Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde folgendes Planungsziel festgelegt:
Aufgrund der Nichterreichung der Zielsetzung durch ursprünglich vorgelegte Planungen muss der Bebauungsplan geändert werden, um durch die zukünftige Bebauung die durch den Abbruch erzeugten „städtebaulichen Defizite“ zu beheben.

In der Zeit vom 21.11.2019 bis 23.12.2019 wurde das Verfahren gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nachstehend sind die Personen, Behörden und der sonstigen Träger aufgeführt, deren Stellungnahmen weder Anregungen oder Hinweise bzw. Einwände enthalten. Diese werden zur Kenntnis genommen:

  1. Landratsamt München, Kreisheimatpfleger, Stellungnahme 03.12.2019;
  2. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme 20. 12.2019;
  3. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom 02.12.2019;
  4. Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, Stellungnahme vom 26.11.2019;
  5. Eisenbahn-Bundesamt, Stellungnahme vom 28.11.2019;
  6. Staatliches Bauamt Freising, Stellungnahme vom 21.11.2019;
  7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Stellungnahme vom 25.11.2019;
  8. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 09.12.2019;
  9. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, Stellungnahme vom 07.01.2020;
  10. Polizeiinspektion Haar, Stellungnahme vom 21.11.2019;
  11. Umweltamt Gemeinde Kirchheim, Stellungnahme vom 07.01.2020;
  12. Erzbischöfliches Ordinariat München, Stellungnahme vom 06.12.2019;
  13. Gemeinde Aschheim, Stellungnahme vom 12.12.2019;
  14. Gemeinde Feldkirchen, Stellungnahme vom 18.12.2019;
  15. Gemeinde Poing, Stellungnahme vom 05.12.2019;

Folgende Personen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.
Die Stellungnahmen sind, soweit sie im Folgenden nicht wörtlich zitiert werden, der Sitzungsvorlage in Fotokopie beigefügt und somit an alle Mitglieder des Ausschusses zusammen mit der Beschlussvorlage verteilt worden, sodass der Gemeinderat Kenntnis von dem vorliegenden Abwägungsmaterial hat.

1. Landratsamt München, SG Bauen, Stellungnahme vom 15.01.2020

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Anregungen des Landratsamtes SG Bauen werden wie folgt gewürdigt – Ziffer 2.4:

Zu 1. Kenntnisnahme und Erläuterung: Eine missverständliche „Lesbarkeit“ der Festsetzungsinhalte wird durch die vorhandene Zuordnung des 2. und 3. Absatz in der Festsetzung A 3.1 nicht ausgelöst, eine Verschiebung der beiden Absätze zu Festsetzung A 3.6 ist demgemäß entbehrlich und erfolgt nicht.

Zu 2. Zur Klarstellung wird Satz 2 der Festsetzung A 3.5.2 wird wie folgt angepasst: nach Zwerchgiebel wird in Klammern das Wort („Firsthöhe“) ergänzt.

Zu 3. Klarstellung: Die im VEP dargestellten Nebenanlagen (Abstellflächen für Fahrräder und Mülltonnen) sind nicht überdacht – eine Abweichung von Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO i.Z. mit der TG-Überdachung ist insofern nicht gegeben. Die Festsetzung A 4.2 muss diesbzgl. nicht geändert werden. Hinweis: Nebenanlagen, die nicht im Bereich der östlichen Grundstückgrenze liegen und demgemäß keine Abweichung von Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO auslösen, können bedacht werden sofern die Regelungen des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO eingehalten sind. 

Überprüfung der sonstigen Abstandsflächen: Der Nachweis der Einhaltung der regelmäßigen Abstandsflächen ist gem. Planbeilage im Anhang dargestellt.

Zu 4. Kenntnisnahme und Erläuterung: Die „Sinnhaftigkeit“ des Festsetzungstextes in A 5.6 für einen Ausschluss von Heckenpflanzungen im Kreuzungsbereich auf einer Länge von 6 Metern ist evident und ausreichend bestimmt. Eine Neuformulierung bzw. Planeintrag ist demgemäß entbehrlich und erfolgt nicht.

Zu 5. In Festsetzung A 6.3 wird das Wort „Anlagen“ am Ende des Satzes durch das Wort „Flächen“ ersetzt. Eine Änderung der Festsetzungsinhalte ist damit nicht verbunden.  

Zu 6. Festsetzung A 7.1 wird zu Hinweise B. 3 verschoben als Ziffer B 3.5. Die Nummerierung von Festsetzung A 7 wird entsprechend angepasst. Die enthaltenen Vorgaben gelten ohnehin von Gesetzes wegen; eine Änderung der Regelungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist mit der Verschiebung nicht verbunden.

Zu 7. Die Vermaßung wird in den Geltungsbereich verschoben, inhaltlich hat sich damit nichts verändert.

Zu 8. Die Farbgebung der Vermaßung der Stellplatzflächen erfolgt entsprechend Festsetzung A 9.1 in schwarz, inhaltlich hat sich damit nichts verändert.

Zu 9. Absatz 2 in Hinweise B 6.2 wird wie folgt ergänzt: „Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein ist die Anlage von überdeckten Rigolen und Sickerschächten zulässig.“ Eine Änderung der Regelungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist damit nicht verbunden. 

Zu 10. Klarstellung und Erläuterung: Die Ausbildung einer Rampenneigung TG von mehr als 15% ist in innerörtlichen, beengten Verhältnissen gängige Praxis – hierfür wird regelmäßig ein Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 1Satz 1 GaStellV seitens des Bauwerbers gestellt. Wesentlich hierbei ist, dass die Rampe überdacht – wie vorliegend - und ggf. zusätzlich beheizt ist um eine sichere Befahrbarkeit auch bei schlechter Witterung zu ermöglichen. Eine Ausrundung der Rampe erfolgt am oberen und unteren Ende, wobei die maximal zulässige Änderung des Neigungswinkels 10° nicht überschreiten darf. Zur öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt eine regelkonforme Abflachung der Rampenneigung. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Vorhaben im Wege einer Abweichung genehmigungsfähig ist, weshalb der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht modifiziert werden muss. Eine Plananpassung des VEP ist demgemäß nicht erforderlich.  

Zu 11. Der VEP wird gesondert ausgefertigt.

Zu 12. In der Begründung wird auf Seite 2, Ziffer 1, Absatz 1 das Wort „BauGB“ durch „BauNVO“ ersetzt.

Zu 13. Die Begründung wird auf Seite 2, Ziffer 1, Absatz 3 entsprechend angepasst.

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2. Landratsamt München, SG Grünordnung, Stellungnahme vom 19.12.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Anregungen des SG Grünordnung werden wie folgt gewürdigt:

Eine Kartierung der beiden benachbarten Bäume, die sich außerhalb des Plangeltungsbereichs befinden, erfolgt nicht. Im Rahmen der vorliegenden, konkreten Objektmaßnahme werden die betreffenden Belange bei der Baustelleneinrichtung berücksichtigt.

Die Hinweise zum durchwurzelbaren Raum bei Neupflanzungen werden unter Hinweise B 3.6 aufgenommen.

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3. Landratsamt München, SG Immissionsschutz, Stellungnahme vom 26.11.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information des SG Immissionsschutz wird wie folgt gewürdigt:

Unter Hinweise B 4. sind bereits entsprechende Maßnahmen zum Schallschutz dargestellt. Die Verifizierung ausreichender Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse erfolgt durch den Bauwerber im Rahmen der Durchführung der konkreten Objektmaßnahme.

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4. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 02.12.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information des bayer. Landesamtes für Denkmalpflege wird wie folgt gewürdigt:

Unter Hinweise B 7. wird ein vierter Absatz eingefügt: „Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.“ 

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5. Bund Naturschutz in Bayern e.V., BN-Ortsgruppe Stellungnahme
      vom 07.01.2020

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information des BUND wird wie folgt gewürdigt:

Die betreffende Information, „Nisthilfen für Gebäudebrüter zu integrieren“ wird dem Bauwerber für die konkrete Hochbaumaßnahme durch die Gemeindeverwaltung übermittelt.

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6. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 02.01.2020

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information der HWK wird wie folgt gewürdigt:

Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 79/1-K ist keine Änderung der Art der Nutzung als Allgemeines Wohngebiet verbunden. Eine Neubewertung der betreffenden Belange ist demgemäß nicht angezeigt. Es handelt sich um kein Mischgebiet wie in der Stellungnahme der HWK dargestellt.

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7. Wasserwirtschaftsamt München, Stellungnahme vom 05.12.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information des WWA wird wie folgt gewürdigt:

Kenntnisnahme: Mit dem Bebauungsplan besteht Einverständnis. Die Information hinsichtlich der baulichen Vorsorge i. Z. mit auftretenden Starkregenereignissen wird dem Bauwerber für die konkrete Objektmaßnahme zur Kenntnis gebracht. Diesem obliegt es, sowohl ausreichende Maßnahmen zur Vorsorge vorzusehen als auch den Nachweis zu führen, anfallendes Niederschlagswasser auf seinem Grundstück zu versickern.

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8. gKu VE München Ost, Stellungnahme vom 13.12.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information des gKu wird wie folgt gewürdigt:

Betreffende Hinweise sind bereits in der Begründung unter Ziffer 13 dargestellt. Die Informationen werden dem Bauwerber für die konkrete Objektmaßnahme zur Kenntnis gebracht. Diesem obliegt es, eine mit dem gKu abgestimmte Planung zu erarbeiten.

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9. Freiwillige Feuerwehr Kirchheim, Stellungnahme vom 13.12.2019

Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:

Die Information der freiwilligen Feuerwehr Kirchheim wird wie folgt gewürdigt:

Die dargestellten sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden dem Bauwerber für die konkrete Objektmaßnahme zur Kenntnis gebracht. Diesem obliegt es, eine mit der Feuerwehr und der Branddirektion abgestimmte Planung zu erarbeiten.

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Die beschlossenen Änderungen des Planentwurfs stellen keine inhaltliche Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist nicht notwendig. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kann unmittelbar als Satzung beschlossen werden.


Abschließender Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen (grau hinterlegt) im Block vollumfänglich zu.


Müller, 24.02.2020

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 21.11.2019 bis 23.12.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen gemäß dem Sachverhalt vollumfänglich im Block zu.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

3. Der Bebauungsplan Nr. 79-1/K für das Gebiet „Ecke Dorfstraße/Estermannweg“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 30.03.2020 als Satzung beschlossen.

4. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 30.03.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 21.11.2019 bis 23.12.2019 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen gemäß dem Sachverhalt vollumfänglich im Block zu.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

3. Der Bebauungsplan Nr. 79-1/K für das Gebiet „Ecke Dorfstraße/Estermannweg“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 30.03.2020 als Satzung beschlossen.

4. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 30.03.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2019-12_B-Plan 79-1-K-1. Änd. Stellungnahmen.pdf
Download 2020-01-29_Abstandsflächenplan.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 79-1/K - 1. Änd. - Planzeichnung u. Satzung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 79-1/K - 1. Änd. - Vorhaben- u. Erschließungsplan.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 79-1/K - 1. Änd. - Begründung.pdf

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8. Bebauungsplan Nr. 90-2/K "Hausen Südwest"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus dem Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beratungsfolge:
Sitzungs-
TOP-
Abstimmung

termin:
Nr.:
Ja
Nein
Gemeinderat
öffentlich
07.12.2015
19
19
2

Gemeinderat
nichtöffentlich
04.07.2016




Gemeinderat
öffentlich
25.07.2016
6
20
0

Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
25.02.2019
5.1
11
0

Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt
öffentlich
04.11.2019
4
15
4

Gemeinderat
öffentlich
30.03.2020





Mit Beschluss vom 07.06.2016 leitete die Gemeinde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90-2/K für das Gebiet „Hausen Südwest“ ein (Abstimmungsergebnis 18:4).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden insbesondere folgende städtebauliche Ziele verfolgt:
-        Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen
-        Siedlungsabrundung der bebauten Ortslage
-        Festlegung einer geordneten Erschließung der künftigen Baugrundstücke
-        planungsrechtliche Sicherung eines im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorhandenen Gewerbebetriebes

Im Rahmen des Aufstellungsverfahren erfolgte zunächst in der Zeit vom 02.12.2016 bis 05.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt am 25.02.2019. In der Zeit vom 05.12.2019 bis 08.01.2020 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nachstehend sind die Personen, Behörden und der sonstigen Träger aufgeführt, deren Stellungnahmen weder Anregungen oder Hinweise bzw. Einwände enthalten. Diese werden zur Kenntnis genommen:
  1. Regierung von Oberbayern, Stellungnahme 02.01.2020;
  2. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme 02.01.2020;
  3. Eisenbahn-Bundesamt, Stellungnahme vom 16.12.2019;
  4. Staatliches Bauamt Freising, Stellungnahme vom 11.12.2019;
  5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg, Stellungnahme vom 12.12.2019;
  6. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Stellungnahme vom 03.01.2020;
  7. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, Stellungnahme vom 08.01.2020;
  8. gKu VE München Ost, Stellungnahme vom 16.12.2019;
  9. Umweltamt Gemeinde Kirchheim, Stellungnahme vom 07.01.2020;
  10. Erzbischöfliches Ordinariat München, Stellungnahme vom 19.12.2019;
  11. Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stellungnahme vom 19.12.2019;
  12. Gemeinde Feldkirchen, Stellungnahme vom 02.01.2020;
  13. Gemeinde Poing, Stellungnahme vom 04.12.2019;
  14. Gemeinde Vaterstetten, Stellungnahme vom 10.12.2019

Folgende Personen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.
Die Stellungnahmen sind soweit sie im Folgenden nicht wörtlich zitiert werden, der Sitzungsvorlage in Fotokopie beigefügt und somit an alle Mitglieder des Ausschusses zusammen mit der Beschlussvorlage verteilt worden, sodass der Gemeinderat Kenntnis von dem vorliegenden Abwägungsmaterial hat.


  1. LANDRATSAMT MÜNCHEN, SG BAUEN, STELLUNGNAHME VOM 20.01.2020
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen des Landratsamtes SG Bauen werden wie folgt gewürdigt – Ziffer 2.4:
Zu 1. Alle Unterlagen erhalten das gleiche Fassungsdatum: 30.03.2020.

Zu 2. Klarstellung: Die Formulierung „dergleichen“ in Festsetzung A 5.3.3 war bereits i. d. F. vom 14.10.2019 gestrichen und nicht mehr ausgeführt.

Zu 3. Klarstellung: Das Planzeichen gem. Festsetzung A 7.4 (öffentliche Verkehrsfläche – Fußweg) war bereits i. d. F. vom 14.10.2019 gestrichen und nicht mehr ausgeführt, die Festsetzung A 7.4 bezeichnet vorliegend „Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz / Parkfläche“.
Für die Bezeichnung der öffentlichen Verkehrsfläche zwischen WA C.1 und MI C.1 wird ein Planzeichen ergänzt als Festsetzung A 7.7 „Verkehrsfläche, ohne besondere Zweckbestimmung“. Eine Änderung der Regelungsinhalte des Bebauungsplanes ist damit nicht verbunden.

Zu 4. In Festsetzung A 9.2.3 wird die Bezeichnung „WA E.3“ durch „WA E.2“ ersetzt. am Ende des Satzes durch das Wort „Flächen“ ersetzt. Eine Änderung der Regelungsinhalte des Bebauungsplanes ist damit nicht verbunden. 

Zu 5. Die Begründung wird unter Ziffer 1 Absatz 5 entsprechend ergänzt.

Zu 6. Klarstellung: Im Umweltbericht wird unter Ziffer 5 ausgeführt, dass die Überdeckung von Tiefgaragen mindestens 80 cm betragen soll damit größere Gehölze gepflanzt werden können. In der Satzung wird unter Festsetzung A 8.2 im 2. Absatz bei Baumpflanzungen auf Tiefgaragen eine Absenkung auf 1,2 Meter gefordert. Es ist davon auszugehen, dass Baumpflanzungen die „größeren Gehölze“ darstellen – insofern sind die betreffenden Anforderungen in der Satzung ausgeführt und liegen über denjenigen aus dem Umweltbericht. Die 10 cm Bodenfreiheit bei Einfriedungen gem. Ziffer 5 des Umweltberichts sind bereits entsprechend in Festsetzung A 5.6 im 2. Absatz festgesetzt. Eine Anpassung bzw. Ergänzung der Festsetzungen ist nicht erforderlich.


  1. LANDRATSAMT MÜNCHEN, SG NATURSCHUTZ, STELLUNGNAHEM VOM 02.01.2020
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Anregungen des SG Naturschutz werden wie folgt gewürdigt – Ziffer 2.5:
Die Beachtung der artenschutzrechtlichen Belange im Vorgriff von Baumfällungen wird unter Hinweise B 4.5 als 2. Absatz aufgenommen. Der 1. Absatz wird entsprechend dem Formulierungsvorschlag des SG Naturschutz angepasst.
Klarstellung: Der dauerhafte Erhalt der gepflanzten Bäume sowie deren Ersatz bei Ausfall sind bereits in Festsetzung A 8.6 ausgeführt. Gem. Hinweise B 10. (Baueingabe) ist u.a. die Freiflächengestaltung bis zur Schlussabnahme der Gebäude (Anzeige des Nutzungsbeginns) auszuführen, die Erforderlichkeit eines Freiflächengestaltungsplans mit Angabe der Gehölzpflanzungen ist unter Hinweise B 9. dargestellt. Damit ist die Thematik hinreichend erfasst – eine weitere Festsetzung mit ähnlichem Inhalt ist nicht erforderlich.
Die sonstigen Hinweise zum „Vollzug“ der Ausgleichsflächen werden zur Kenntnis genommen.


  1. BAYER. LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE, STELLUNGNAHME VOM 13.12.2019
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahem des bayer. Landesamtes für Denkmalpflege wird wie folgt gewürdigt:
Kenntnisnahme: Unter Verweis auf die im Plangebiet bzw. in dessen unmittelbarer Nachbarschaft lokalisierten Bodendenkmäler wird empfohlen, nochmals Alternativen bzgl. der geplanten Maßnahme (bauliche Entwicklung an anderer Stelle) zu untersuchen – eine restauratorische Versorgung des Bodendenkmals sei äußerst kostenzeit- und kostenintensiv.

Klarstellung: Der Gemeinde Kirchheim ist durchaus bewusst, dass diesbezüglich ggf. mit deutlichen Aufwendungen zu rechnen ist – wie in der Begründung ausführlich dargestellt, ist eine Bebauung sowie die Ausweisung von Tiefgaragen für die Aufnahme des Ruhenden Verkehrs leider alternativlos. Auch grundsätzliche Alternativen bzgl. einer baulichen Entwicklung sind im Siedlungsschwerpunkt Kirchheim mit knappen Bodenresourcen, wie beim Abwägungs- und Billigungsbeschluss vom 14.10.2019 ausführlich vorgetragen, nicht umfänglich vorhanden. Festzustellen ist, dass sich entsprechend der Bewertung der Regierung von Oberbayern das gesamte Plangebiet in einem Bereich befindet, der nach Ziel B II 2.3 des RP 14 (Regionalplan der Region München) für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommt. Mit der angestrebten Bebauung wird lediglich eine Siedlungslücke aufgefüllt, was die negative Wirkung des Vorhabens auf die Freiraumstruktur relativiert. Die Regierung von Oberbayern kommt zu dem Ergebnis, dass die Bauleitplanung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang steht. Ergänzend festzustellen ist, dass die Gemeinde Kirchheim im Rahmen der Vorbereitung der Ortsentwicklungsmaßnahme eine detaillierte Bestandsuntersuchung vorgenommen hat. Demgemäß ist ein Großteil des Siedlungsgebiets mit Bebauungsplänen überplant, deren Wohnbauflächen nahezu vollständig ausgeschöpft / bebaut sind. Sonstige Potentiale der Innenentwicklung (Baulücken, Gebäudeleerstand) oder Brachflächen, die sich für eine wohnbauliche Entwicklung eignen, sind nicht in markantem Umfang vorhanden.

Die Belange der Sicherung der Bodendenkmäler, der verfahrensrechtlichen Schritte und Maßnahmen sowie der betreffenden Vorgehensweise mit Beginn der Durchführung des Oberbodenabtrags wurden bereits umfänglich in der Bauleitplanung unter Hinweise B 7. verankert – insofern ist den Anforderungen aus der Stellungnahme des bayer. Landesamts für Denkmalpflege bereits entsprochen worden, entsprechende Darstellungen sind auch in der Begründung ausgeführt. Diese Anforderungen gelten generell für das gesamte Plangebiet. Eine darüber hinaus gehende Festsetzung / nachrichtliche Übernahme der betroffenen Bereiche in der Planzeichnung erschließt sich demgemäß nicht mehr und ist entbehrlich. Die Darstellung im FNP ist evident.

Der betreffende Hinweis auf den Erlaubnisvorbehalt nach Art. 7 BayDSchG wird zur Kenntnis genommen und die Erlaubnispflicht bei den Hinweisen und auch im Umweltbericht aufgenommen. Das Bodendenkmal wird nachrichtlich in der markierten Ausdehnung im Bebauungsplan dargestellt. Außerdem wird auf die besonderen Schutzbestimmungen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) hingewiesen. Das Bodendenkmal wird in den Bestandsplan im Umweltbericht aufgenommen.


  1. BAYER. BAUERNVERBAND, STELLUNGNAHME VOM 07.01.2020
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme des bayer. Bauernverbandes wird wie folgt gewürdigt:
Klarstellung und Erläuterung: Die innerörtliche, teilweise noch landwirtschaftlich genutzte Fläche des Plangeltungsbereichs ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchheim bereits als „Baufläche“ dargestellt, sie ist weitestgehend von Wohnbebauung umgeben. Für den erfolgten Eingriff durch die vorliegende Überplanung auf dieser, für eine Siedlungsentwicklung besonders geeigneten Fläche, wird ein entsprechender Ausgleich an anderer Stelle geschaffen. Im Sinne eines resourcensparenden Umgangs mit Grund und Boden erfolgt eine, der Örtlichkeit angemessene Verdichtung der Bebaubarkeit zur Deckung bzw. Linderung des dringenden Wohnraumbedarfs im Verdichtungsraum München. Bedingt durch die notwendige Anlage von Tiefgaragen zur Aufnahme des Ruhenden Verkehrs sind die Potentiale für eine „lockere Bebauung und größtmöglicher Entsiegelung“ bescheiden.

Eine Durchfahrung des Plangebiets ist generell nicht vorgesehen und verkehrstechnisch nicht ausgebildet – auch nicht durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Nachdem keinerlei landwirtschaftliche Flächen an das Plangebiet unmittelbar angrenzen wäre diese Durchfahrbarkeit auch sinnlos. Die Münchner Straße liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs, insofern kann vorliegend keine Vorsorge für deren Benutzung durch landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge getroffen werden.


  1. HANDWERKSKAMMER FÜR MÜNCHEN UND OBERBAYERN, STELLUNGNAHME VOM 10.01.2020
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Information der HWK wird wie folgt gewürdigt:
Das grundlegende Einverständnis mit der vorliegenden Planung wird zur Kenntnis genommen. Die immissionstechnischen Belange der maßgeblichen Betriebe wurden durch die Steger & Partner Lärmschutzberatung untersucht und in der schalltechnischen Beurteilung berücksichtigt.


  1. WASSERWIRTSCHAFTSAMT MÜNCHEN, STELLUNGNAHME VOM 09.12.2019
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Information des WWA wird wie folgt gewürdigt:
Kenntnisnahme: Mit dem Bebauungsplan besteht Einverständnis. Die Information hinsichtlich der baulichen Vorsorge i. Z. mit auftretenden Startregenereignissen wird dem Bauwerber für die konkrete Objektmaßnahme und dem Erschließungsträger zur Kenntnis gebracht. Diesen obliegt es, sowohl ausreichende Maßnahmen zur baulichen Vorsorge vorzusehen als auch eine leistungsfähige Niederschlagswasserbeseitigung nachzuweisen.


  1. FREIWILLIGE FEUERWEHR KIRCHHEIM, STELLUNGNAHME VOM 23.12.2019
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der freiwilligen Feuerwehr Kirchheim wird wie folgt gewürdigt:
Kenntnisnahme, Klarstellung: Die Belange der Feuerwehr sind vom Maßnahmenträger der Erschließung sowie vom jeweiligen Bauwerber Hochbau im Vorfeld der konkreten Objektplanung mit der Kreisbrandinspektion und der freiwilligen Feuerwehr detailliert abzustimmen – auch hinsichtlich der Löschwasserversorgung und einer evt. BMA mit Aufschaltung für die Tiefgaragen. Die dargestellten Wendeanlagen verfügen über eine ausreichende Größe bzgl. der erforderlichen Bewegungsflächen der Feuerwehreinsatzfahrzeuge. Vorliegend sind mit maximal drei Vollgeschossen (EG, 1. OG, 2.OG bzw. DG) ausschließlich Gebäude „geringer Höhe“ (Anleiterbarkeit der Fenster mit Steckleiter möglich) zulässig – insofern ist ein Drehleitereinsatz unter dem Vorbehalt des abgestimmten Brandschutzkonzeptes für die jeweilige Hochbaumaßnahme nicht zwingend erforderlich.


8. INTERESSENGEMEINSCHAFT „RETTET DEN WALL“, STELLUNGNAHME VOM 03.11.2019 UND 07.01.2020
Die Stellungnahme liegt dem Ausschuss in Kopie vor.

Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Interessengemeinschaft „Rettet den Wall“ wird wie folgt gewürdigt:
Stellungnahme vom 03.11.2019: Kenntnisnahme, Klarstellung: Der mögliche Erhalt der bezeichneten Bäume würde ganz erhebliche planerische Konsequenzen auslösen. Tatsächlich wäre die Erschließung für das Quartier C nicht mehr gesichert – die Wendanlage könnte nicht mehr im erforderlichen Umfang ausgebildet werden (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, 3-achsiges Müllfahrzeug etc.). Aufgrund der Abstandsflächensituation ist auch eine Verschiebung der geplanten Bebauung bzw. festgesetzten Baufenster nach Süden nicht möglich – dies wäre nur mit einer deutlichen Reduzierung der Bebaubarkeit darstellbar. Es verhält sich also nicht so, wie vorgetragen, dass die Bäume erhalten werden können – das Konzept würde damit erheblich beeinträchtigt und müsste grundhaft geändert werden.

Aufnahme des Baumbestandes erfolgte am 09.09.2017 durch das Landschaftsarchitektur-büro Treiber. In der Beschreibung der Vitalität wird die Kategorie „Ökologisch wertvoll“ nur vergeben, wenn Totholz, alte Astausbrüche oder Höhlen für Vögel und Fledermäuse vorhanden sind. Innerhalb des Planungskonzeptes wurde versucht bestehende Bäume zu erhalten. Die Bäume Nr. 7, 8, 9 und 10 werden zur Erhaltung festgesetzt. Bei den übrigen Bäumen lässt sich das Planungskonzept nicht mit der Erhaltung der Bäume vereinbaren. Umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. Die neugepflanzten Bäume tragen zur Verbesserung des Klimakonzeptes und der Lebensbedingungen innerhalb des geplanten Wohngebietes bei. 

Stellungnahme vom 07.01.2020: Kenntnisnahme, Klarstellung: Der mögliche Erhalt der bezeichneten Bäume würde ganz erhebliche planerische Konsequenzen auslösen. Tatsächlich wäre die Erschließung für das Quartier C nicht mehr gesichert – die Wendanlage könnte nicht mehr im erforderlichen Umfang ausgebildet werden (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, 3-achsiges Müllfahrzeug etc.). Aufgrund der Abstandsflächensituation ist auch eine Verschiebung der geplanten Bebauung bzw. festgesetzten Baufenster nach Süden nicht möglich – dies wäre nur mit einer deutlichen Reduzierung der Bebaubarkeit darstellbar. Ebenso wenig ist es abstandsflächentechnisch möglich, zugunsten einer Baufensterreduktion im Bereich WA C.1 an anderer Stelle Gebäude zu vergrößern (wie das vorgetragene WA C.2). Es verhält sich also nicht so, wie vorgetragen, dass die Bäume erhalten werden können – das Konzept würde damit erheblich beeinträchtigt und müsste grundhaft geändert werden. 

Aufnahme des Baumbestandes erfolgte am 09.09.2017 durch das Landschaftsarchitektur-büro Treiber. In der Beschreibung der Vitalität wird die Kategorie „Ökologisch wertvoll“ nur vergeben, wenn Totholz, alte Astausbrüche oder Höhlen für Vögel und Fledermäuse vorhanden sind. Innerhalb des Planungskonzeptes wurde versucht bestehende Bäume zu erhalten. Die Bäume Nr. 7, 8, 9 und 10 werden zur Erhaltung festgesetzt. Bei den übrigen Bäumen lässt sich das Planungskonzept nicht mit der Erhaltung der Bäume vereinbaren. Umfangreiche Neupflanzungen von Bäumen sind vorgesehen. Die neugepflanzten Bäume tragen zur Verbesserung des Klimakonzeptes und der Lebensbedingungen innerhalb des geplanten Wohngebietes bei. 

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Die beschlossenen Änderungen des Planentwurfs stellen keine inhaltliche Änderung des Bebauungsplanes dar. Eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist nicht notwendig. Der Bebauungsplan kann unmittelbar als Satzung beschlossen werden.


Abschließender Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt den Beschlussvorschlägen (grau hinterlegt) im Block vollumfänglich zu.

Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 05.12.2019 bis 08.01.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen gemäß dem Sachverhalt vollumfänglich im Block zu. Nochmals bestätigt wird auch der Abwägungsbeschluss des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt vom 25.02.2019, TOP 5.1 zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

3. Der Bebauungsplan Nr. 90-2/K für das Gebiet „Hausen Südwest“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 30.03.2020 als Satzung beschlossen.

4. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 30.03.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Beschluss

1. Der Gemeinderat nimmt von der im Zeitraum vom 05.12.2019 bis 08.01.2020 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zeitgleich durchgeführten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie den in der Anlage beigefügten Stellungnahmen Kenntnis und stimmt den Abwägungsvorschlägen gemäß dem Sachverhalt vollumfänglich im Block zu. Nochmals bestätigt wird auch der Abwägungsbeschluss des Ausschusses für Bauen, Infrastruktur und Umwelt vom 25.02.2019, TOP 5.1 zu den Stellungnahmen aus dem Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

2. Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine wesentlich in die Planung eingreifenden bzw. materiellen Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.

3. Der Bebauungsplan Nr. 90-2/K für das Gebiet „Hausen Südwest“ wird unter Berücksichtigung der beschlossenen, nicht materiell in die Grundzüge der Planung eingreifenden Änderungen in der Fassung vom 30.03.2020 als Satzung beschlossen.

4. Den Personen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen oder Hinweise zum Planentwurf vorgebracht haben, ist das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans vom 30.03.2020 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Heinik ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend.

Dokumente
Download 2019-12_B-Plan 90-2K - Stellungnahmen neu.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Planzeichnung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Satzung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Begründung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Grünordnungsplan mit Ausgleichsregelung und Umweltbericht.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Baumkataster.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Bestandsplan.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Eingriffs- u. Ausgleichsbilanzierung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Ausgleichsflächenplanung.pdf
Download 2020-03-30_B-Plan 90-2/K - Ausgleichsflächenverteilung.pdf

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9. Haushalt 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9

Dokumente
Download Haushalt 2020.pdf

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9.1. Verwaltungshaushalt mit Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 44.192.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um rund 16,8 % gegenüber dem Jahr 2019 (37.845.200 Euro). Dabei wird voraussichtlich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 943.100 Euro erreicht werden (2 % der Ausgaben im VwH).
Da im Gegensatz zum Vorjahr der Haushalt 2020 eine deutlich geringere Zuführung an den Vermögenshaushalt ausweist, muss festgestellt werden, dass die freie Spanne zur Finanzierung von Investitionen ebenfalls deutlich geringer ausfällt, falls die Realität nicht erheblich von der Planung abweicht. Diese freie Spanne ergibt sich aus der Differenz der Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt zu den Tilgungsleistungen.
Berücksichtigt sind hierbei allerdings auch Ausgaben beim Schuldendienst für den Zweckverband weiterführende Schulen in Form von Sondertilgungen, welche die Gemeinde Kirchheim (in Analogie und Absprache mit den Gemeinden Aschheim und Feldkirchen) im Jahr 2020 für alte Kredite (ca. 173 Tsd. Euro für das Gymnasium Kirchheim und ca. 80 Tsd. Euro für die Realschule Aschheim) vornehmen will, um für künftige Kreditaufnahmen eine eindeutige Transparenz gewährleisten zu können.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 10 bzw. Seite 13 des Haushaltsplanes 2020 (Vorbericht) abgebildet.
Die Steuerkraft je Einwohner für das Jahr 2020 beträgt 1.865,72 Euro. (2019: 1.508,38 Euro)
Die Pro-Kopf-Verschuldung zum Ende des Jahres 2020 beträgt gemäß Haushaltsplanung  2.055,66 Euro. (Ende 2019: 2.144,93 Euro; pro-Kopf-Verschuldung variiert zudem je nach Stand der Einwohnerzahlen)
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage bei (Anlage A) .

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes.  
Erläuterungen zum Stellenplan (Referat für Personalorganisation):
  • Stellenplan Beamte: Erhöhung der Beamtenstellen:
Im Stellenplan Gemeindeverwaltung Beamte sind 3 Stellen verteilt auf die Besoldungsgruppen 8 und 10 zusätzlich eingestellt. In den vielen Stellenausschreibungsverfahren wurde oft telefonisch von Beamten nachgefragt, ob die ausgeschriebene Stelle auch beamtenseitig besetzt werden kann. Da wir keine zusätzlichen freien Beamtenstellen zur Verfügung hatten, wurde hier die Laufbahn mit der Stellenausschreibung abgeglichen und dem Bewerber mitgeteilt, ob eine Bewerbung möglich ist. Bei Einstellungsabsichten hätte hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden müssen.
Um in Zukunft besser reagieren zu können, werden 3 Beamtenstellen mit Sperrvermerk im Stellenplan hinterlegt. So entsteht die Möglichkeit, die freiwerdende oder zu besetzende Stelle tarifrechtlich und beamtenseitig auszuschreiben und zu besetzen.
Demnach wird bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten die Stelle im Stellenplan für die Angestellten gekürzt.
  • Stellenplan Arbeitnehmer:
Im Saldo erhöht sich die Zahl der Stellen um 0,8. Bei Bedarf kann dies in der Sitzung erklärt werden.
  • Stellenplan des Sozial- und Erziehungsdienst:
Eine leichte Stellenerhöhung um 0,02.
  • Übersicht über die Bediensteten in Ausbildung/Bundesfreiwilligendienst:
Erhöhung der Ausbildungsstelle plus 1, hiermit wird die Möglichkeit für den Ausbildungsstart 2020 geschaffen.
Erhöhung der Bundesfreiwilligendienststelle plus 1, diese Stelle wird im Jugendzentrum eingesetzt und von den Mitarbeitern des Kreisjugendringes betreut. Das Taschengeld wird in der Gemeinde ausgezahlt, deswegen muss er im Stellenplan erfasst werden.

Zusätzliche Erläuterungen:
Der Verwaltungshaushalt 2020 stellt sich deutlich weniger positiv als im Vorjahr dar. Es wurden alle Ausgaben und Einnahmen in gemeinsamen Besprechungen mit den Abteilungs- und Referatsleitern bereits sehr kritisch auf den Prüfstand gestellt, etliche Kürzungen wurden bereits vorgenommen und dennoch wird in den kommenden Jahren der Verwaltungshaushalt in besonderem Maße weiterhin einer intensiven und regelmäßigen, kontinuierlichen Überprüfung zu unterziehen sein.
Im Jahr 2020 sind Stellenmehrungen voraussichtlich nicht zu vermeiden (Begründung dazu s. aufgeführte Erläuterungen). Ein weiterer Grund für die Personalkostensteigerung ist auch die vom Gemeinderat beschlossene Gewährung der Großraumzulage sowie des Fahrkostenzuschusses.
Oberstes Ziel sollte es nach wie vor sein, einen komfortablen Überschuss im Verwaltungshaushalt für die Investitionen im Vermögenshaushalt zu erzielen, welcher deutlich über der Mindestzuführung liegen sollte.
Im Jahre 2020 ist voraussichtlich lediglich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 943.100 Euro möglich, wobei die Mindestzuführung ca. 710.000 Euro betragen muss. Für die Finanzplanjahre ergibt sich nach dem derzeitigen Planungsstand folgende Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:
Jahr 2021:          241.200 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 800 Tsd. Euro)
Jahr 2022:        103.100 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,1 Mio. Euro)
Jahr 2023:        516.500 Euro        (bei einer Mindestzuführung von ca. 1,5 Mio. Euro)
Insgesamt ergibt sich für den Verwaltungshaushalt 2020 folgendes Volumen (ohne Zuführungsbuchung):
Gesamteinnahmen VwH  2020:        44.192.000 Euro        (2019:   37.845.200 Euro)
Gesamtausgaben   VwH  2020:        43.248.900 Euro        (2019:   36.296.000 Euro)
wobei der Überschuss in Höhe von 943.100 Euro durch Zuführung vom VwH an den VmH (= Ausgabe VwH und Einnahme VmH) als Signal für die dauernde Leistungsfähigkeit gerade noch als ausreichend zu beurteilen ist. Problematisch wird es jedoch in den Folgejahren, da die erforderliche Mindestzuführung nach dem derzeitigen Stand nicht erreicht wird!
Die dauernde Leistungsfähigkeit könnte künftig ggfs. bei unerwarteten negativen Entwicklungen noch mehr gefährdet sein, da nach der vorliegenden Situation in den kommenden Jahren kein allzu großer Spielraum vorhanden ist, die nach dem Gesetz erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von derzeit ca. 710 Tsd. Euro mit eindeutig steigender Tendenz in den Folgejahren nachzuweisen (§ 22 KommHV: die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann).
Daher wird es ab dem Jahr 2021 unvermeidbar sein, verschiedene Maßnahmen zur Einnahmensteigerung sowie zur Ausgabenreduzierung rechtzeitig zu diskutieren und umzusetzen.
Beispiele:
  • Erhöhung der Steuerhebesätze:
Erhöhung des Hebesatzes für Grundsteuer B um 10 % ergibt Mehreinnahmen von ca. 60.000 € p.a.
Erhöhung des Hebesatzes für Gewerbesteuer um 10 % ergibt Mehreinnahmen von ca. 400.000 € p.a.
  • Reduzierung von freiwilligen Leistungen und Zuschüssen
  • Zeitliche Verschiebung von nicht zwingend erforderlichen Unterhaltsmaßnahmen
Eine Entspannung der finanziellen Situation im Verwaltungshaushalt sollte zum derzeitigen Wissensstand spätestens nach endgültiger Abwicklung der Landesgartenschau im Jahr 2025 eintreten. Die erforderlichen Betriebskostenzuschüsse zum Durchführungshaushalt der Landesgartenschau Kirchheim 2024 GmbH belasten insbesondere die Finanzplanjahre ab 2022.
Bei der Gesamtbetrachtung sollte allerdings aktivierbares Immobilienvermögen, d.h. Vermögenswerte an vorhandenen Grundstücken in Höhe von ca. 15 Mio. Euro, welche im kameralen Haushalt nicht in Erscheinung treten, nicht außer Acht gelassen werden.

Nachrichtlich:
Hinsichtlich weiterer detaillierter Ausführungen wird auf die beiliegenden Erläuterungen zum Verwaltungshaushalt 2020 inklusiv verschiedener Statistiken (Anlage 1 bis Anlage 8) sowie zum beiliegenden Arbeitsplan hingewiesen.
Es wird dringend angeraten, auch künftig auf eine disziplinierte und restriktive Handhabung des Ausgabeverhaltens zu achten, d.h. einerseits bei den Ausgaben zu sparen, andererseits ebenso bei den Einnahmen sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Auf die freiwilligen Leistungen wird  weiterhin ein besonderes Augenmerk zu richten und eine regelmäßige Überprüfung durchzuführen sein.
Im Hinblick auf die künftigen Einnahmen aus der Einkommensteuerbeteiligung sowie aus der Gewerbesteuer wurden die Ansätze in Anbetracht der zu erwartenden Entwicklung zum Einwohnerzuwachs sowie der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben entsprechend erhöht (s. dazu auch TOP 10.5 und TOP 10.6 ö zu den Ausführungen von Hr. Gerstenberger).
Eine Übersicht zu den verschiedenen Bereichen der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt ist in der Anlage A dargestellt.
Weitere Übersichten zur Thematik Zuschüsse (Anlage B) sowie zu den Ausgaben für Kindertageseinrichtungen (Anlage C) in den Jahren 2019 und 2020 dienen der vertiefenden Betrachtung.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Verwaltungshaushalt für die Jahre 2018 und 2019 (Anlage D1) sowie für die Jahre 2020 bis 2023 (Anlage D2).
Nähere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung vorgetragen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2020 sowie den Stellenplan 2020 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt 2020 sowie den Stellenplan 2020 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Dr. Heinik ist bei dieser Abstimmung nicht anwesend

Dokumente
Download Anlage 1-8 zum VwW.pdf
Download Anlage A, B, C zum VwH.pdf
Download Anlage D1, D2 zum VwH.pdf
Download Arbeitsplan Verwaltungshaushalt 2020.pdf
Download Erläuterungen VwH 2020 GR 30_03_20.pdf

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9.2. Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Der Vermögenshaushalt 2020 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Beteiligungen am 13.01.2020 vorberaten und dem Gemeinderat mit 12:0 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen.
Zwischenzeitlich wurden die Empfehlungen des FWBA eingearbeitet, zudem sind ein paar Aktualisierungen erforderlich geworden.
Der Vermögenshaushalt 2020 schließt in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 18.932.900 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2019 bei einem Ansatz von 16.244.800 Euro steigt das Volumen somit um rund 17 %.
Es wird mit Einnahmen aus Investitionszuweisungen in Höhe von rund 4,1 Mio. Euro gerechnet (rund 21,7 % der Einnahmen im VmH).
Aus der Veräußerung von Grundstücken sollen Einnahmen in Höhe von 720 Tsd. Euro erzielt werden (rund 3,8 % der Einnahmen im VmH).
Es wird voraussichtlich eine Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von 943.100 Euro (rund 5,0% der Einnahmen im VmH) erreicht.
Die Haupteinnahmequelle des Vermögenshaushaltes 2020 stellen die Einnahmen aus städtebaulichen Verträgen (Hausen Süd u.a. und Kirchheim 2030) in Höhe von rund 12,89 Mio. Euro (rund 68 % der Einnahmen im VmH) dar.
Die größten Ausgabeposten umfassen somit die folgenden Maßnahmen:
* Neubau Rathaus in Höhe von 500 Tsd. Euro (für weitere Kosten in den Folgejahren
  Verpflichtungsermächtigung sowie für Bürgersaal)
* Silva-Grundschule: Sanierung Sportplatz 300 Tsd. Euro
* Neubau Haus für Kinder St. Dorothea in Höhe von 1,1 Mio. Euro
* Planung Haus für Kinder II i.H.v. 300 Tsd. Euro (weitere Kosten in den Folgejahren)
* Kiga Schlehenring: Sanierung in Höhe von 150 Tsd. Euro
* Baumaßnahme Rosenstraße in Höhe von 1,0 Mio. Euro (für weitere Kosten in 2021
  Verpflichtungsermächtigung)
* Sanierung Anwesen Feldkirchner Straße (Bürgerhaus) in Höhe von 300 Tsd. Euro
  (für Planungskosten, weitere Kosten ab dem Jahr 2021)
* Allgemeine Straßenbaumaßnahmen in Höhe von 150 Tsd. Euro
* Geh- und Radwegenetz im Ortsbereich (inkl. Radverkehrskonzept) in Höhe von 100 Tsd. Euro
  (weitere Kosten in den Folgejahren)
* Optimierung Verkehrsknotenpunkt St. 2082 / HS Moosweg in Höhe von 200 Tsd. Euro
  (für Planungskosten und weitere Kosten in 2021 und 2022 Verpflichtungsermächtigung)
* Sanierung von verschiedenen Spielplätzen in Höhe von insgesamt 720 Tsd. Euro
* Baufeldvorbereitung Kirchheim 2030 in Höhe von 1,0 Mio. Euro
* Bushaltestellen Hürderstraße (StBF) in Höhe von 700 Tsd. Euro
* Projekt Geothermie (Kapitaleinlage) in Höhe von 955 Tsd. Euro
* Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH in Höhe von 1,5 Mio. Euro
  (für weitere Kosten in den Folgejahren Verpflichtungsermächtigung)
* Vermögenserwerb Immobilie in Höhe von 800 Tsd. Euro
* Erwerb von Anteilsrechten Genossenschaft (Wohnbauprojekt Hausen Süd) in Höhe von 300 Tsd.
   Euro (weitere Kosten im Jahr 2021)
* Grunderwerbe in Höhe von 900 Tsd. Euro
* Bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 1,2 Mio. Euro
* Tilgung von Krediten in Höhe von 710 Tsd. Euro
Insgesamt sind für den Hochbau 4.706.000 Euro (rund 24,9 % der Ausgaben im VmH) und für den Tiefbau 4.833.600 Euro (rund 25,5 % der Ausgaben im VmH) vorgesehen.
Ausgaben für Investitionszuweisungen sind in einer Höhe von rund 738 Tsd. Euro (rund 3,9 % der Ausgaben im VmH) eingeplant.
Des Weiteren wird voraussichtlich eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.126.500 Euro (rund 11,2 % der Ausgaben im VmH) erreicht.
Eine aussagekräftige Übersicht mit Prozentanteilen der jeweiligen Einnahmen- und Ausgabenbereiche ist auf der Seite 14 bzw. Seite 15 des Haushaltsplanes 2020 (Vorbericht) abgebildet.
Die in 2019 zu bildenden Haushaltsausgabereste sind als Übersicht im Haushaltsplan 2020 dargestellt, welchen das Gremium mit den Unterlagen als pdf-Datei bzw. in Buchform erhalten hat.
Das Gremium erhält zusätzlich die nö Anlage 1 (s. Top 17.1 nö) zu den Grunderwerben der aktuellen und künftigen Finanzplanung.
Eine Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt 2020 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt 2020 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Übersicht VmH 2020.pdf

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9.3. Finanzplan 2020 bis zum Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Der Finanzplan bis zum Jahr 2023 ist in Einnahmen und Ausgaben in allen Jahren nur unter den folgenden Voraussetzungen ausgeglichen:
Im Jahr 2020 soll eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage i.H.v. rund 2,13 Mio. Euro erzielt werden.
Im Jahr 2021 sind Rücklagenentnahmen mit einer Gesamtsumme von 10,0 Mio. Euro vorgesehen.
In den Jahren 2021, 2022 und 2023 sind nach dem derzeitigen Wissensstand wieder Kreditaufnahmen mit einer Gesamtsumme von rund 25,4 Mio. Euro voraussichtlich erforderlich, wobei im Jahr 2022 eindeutig die höchste Darlehenssumme nötig sein wird. Die Vorhaltung der Mindestrücklage aber ist jeweils gewährleistet.
Der Gesamthaushalt 2020 mit einem Volumen von 63.124.900 Euro ist gegenüber dem Jahr 2019 (54.090.000 Euro) um rund 17 % gestiegen und kann somit als neuer Rekordhaushalt bezeichnet werden.
Die voraussichtlichen Zuführungen zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt stellen sich in den Finanzplanjahren wie folgt dar, wobei das dringend vorgegebene Ziel ist, diese ab dem Jahr 2021 mit den aktualisierten Planungen erhöhen zu können:
2020: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   943.100 Euro
2021: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   241.200 Euro
2022: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   103.100 Euro
2023: Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt in Höhe von:   516.500 Euro
Im Zuge der Haushaltsplanung für 2021 ist zur Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit zwingend eine Einnahmensteigerung und/oder Ausgabenreduzierung im Verwaltungshaushalt für die künftigen Jahre erforderlich. Entsprechende Schritte sind im Laufe des Jahres 2020 vorzubereiten.
Folgende Kreditaufnahmen sind in den Finanzplanjahren vorgesehen:
2021: Kreditaufnahme in Höhe von:            3.161.400 Euro
2022: Kreditaufnahme in Höhe von:          15.732.100 Euro  
2023: Kreditaufnahme in Höhe von:            6.467.200 Euro  
Der Stand der allgemeinen Rücklage könnte somit ab dem Jahr 2021 bis zu Jahr 2023 bei ca. 5,8 Mio. Euro liegen.
Zu beachten: Die Betriebsmittel der Kasse, d.h. Kassenverstärkungsmittel in Höhe von ca. 3,5 - 4 Mio. Euro, sind im jeweiligen Rücklagenstand enthalten.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie mit den Übersichten der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen im Vermögenshaushalt für die Jahre 2020 bis 2023 (s. Anlage D2).
Weitere Einzelheiten werden bei Bedarf in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan bis zum Jahr 2023 in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan bis zum Jahr 2023 in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Anlage D2 zum Finanzplan 2023.pdf

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9.4. Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.4

Sachverhalt

Der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2020 sowie der Finanzplan bis zum Jahr 2023 wurden bereits in vorhergehenden Tagesordnungspunkten  9.1, 9.2 und 9.3 beraten und beschlossen.
Abschließend hat der Gemeinderat nun über den gesamten Haushalt 2020 zu beschließen.
Die Haushaltssatzung 2020 ist diesem Top als Anlage 1 beigefügt.
Der Haushaltssatzung und damit der Haushaltsplan 2020 ist genehmigungspflichtig,  da im Vermögenshaushalt ab dem Jahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen erforderlich und zugleich Kreditaufnahmen geplant sind (s. Art. 67 (Abs. 4) GO, § 9 KommHV).
Zusammensetzung der Verpflichtungsermächtigungen aus dem Jahr 2020:
  • Neubau Rathaus: insgesamt 24,7 Mio. Euro in den Jahren 2021, 2022, 2023
  • Neubau Bürgersaal: insgesamt 3,83 Mio. Euro in den Jahren 2021, 2022, 2023
  • Baumaßnahme Rosenstraße (Wohnungen): 3,0 Mio. Euro im Jahr 2021
  • Optimierung Verkehrsknotenpunkt (Oval): insgesamt 3,3 Mio. Euro in den Jahren 2021, 2022
  • Darlehensgewährung an die Landesgartenschau GmbH: insgesamt 4,5 Mio. Euro in den Jahren 2021, 2022, 2023

Die Gesamtsumme der Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2021 bis 2023 beträgt somit 39,33 Mio. Euro.
Das Gremium hat den kompletten Haushalt 2020 mit allen Anlagen im Rahmen der Beratungen zu den vorhergehenden Tagesordnungspunkten als pdf-Datei (zum Downloaden) und/oder in Buchform wie gewünscht erhalten. Somit ist der Gemeinderat wie in den vorhergehenden Jahren ständig über alle Ansätze sowie Hintergründe und Statistiken vollständig informiert und kann sich jederzeit ein fundiertes Bild über die Haushaltslage machen.
Sollten weitere Änderungen der Haushaltsansätze im Rahmen und Vollzug der Haushaltsdiskussion nötig werden, so erhält jedes Gemeinderatsmitglied einen entsprechenden Auszug aus der Niederschrift mit den jeweiligen Änderungen.
Der endgültige Haushaltsplan (insofern noch Änderungen vorzunehmen sind) wird anschließend auch im Internet veröffentlicht.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2020 mit ihren Anlagen in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Dokumente
Download Anlage 1: Haushaltssatzung 2020.pdf

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9.5. Expertise Gemeindeanteil Einkommensteuer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.5

Sachverhalt

s. beiliegende Ausführungen von Herrn Gerstenberger zur Kenntnis

Beschlussvorschlag

zur Kenntnis

Dokumente
Download Einkommenssteuer.pdf

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9.6. Expertise Gewerbesteueraufkommen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 9.6

Sachverhalt

s. beiliegende Ausführungen von Herrn Gerstenberger zur Kenntnis

Beschlussvorschlag

zur Kenntnis

Dokumente
Download Gewerbesteuer.pdf

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10. Fortschreibung Nahverkehrsplan 2020, Stellungnahme der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Einleitung
Der Landkreis München, als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), hat im Jahr 2013 beschlossen, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen, um das ÖPNV-Angebot zu verbessern. Durch ein Planungsbüro wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Analyse für den Stadt-Umland-Verkehr Münchens erarbeitet und darauf aufbauend Qualitätsstandards entwickelt. Das Maßnahmenkonzept für die fünf Teilregionen des Landkreises umfasste zahlreiche Verbesserungen zum ÖPNV-Angebot. Der größte Teil des umfangreichen Maßnahmenpaketes aus dem Jahr 2013 ist bereits umgesetzt.

Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in 2018
2018 begannen die Arbeiten zur Fortschreibung und Überarbeitung des bestehenden Nahverkehrsplanes, um die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen in der Region auch künftig umfassend zu erfüllen. Sämtliche Verkehrsmittel, für die der Landkreis Aufgabenträger ist, wurden berücksichtigt. Themen wie Busbeschleunigung, Expressbusse, Fragen der E-Mobilität im ÖPNV flossen in die Betrachtung ein. Eingeflossen sind auch Studien, Untersuchungen und Mobilitätskonzepte der Städte und Gemeinden im Landkreis München. In Arbeitsgruppen wurden die Landkreisgemeinden aktiv in den Prozess eingebunden. Ein Entwurf zum Nahverkehrsplan liegt nun vor.

Beteiligungsverfahren
Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Landkreises München hat mit Beschluss vom 11.02.2020 den Entwurf des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung des Landratsamtes mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt.
In diesem letzten Abstimmungs- und Beteiligungsschritt wird den Anhörungsberechtigten ein fortgeschriebener Nahverkehrsplanentwurf vorgestellt, um vor Beschluss durch den Kreistag, Stellungnahmen aller Beteiligter einzuholen, zu prüfen und ggf. noch in den Nahverkehrsplan einfließen zu lassen.
Hiermit stellen wir den Entwurf vor. Die Gemeinde wird um Stellungnahme gebeten. Der umfangreiche Nahverkehrsplan besteht aus einem Bericht (314 Seiten), einem Kartenband (27 Seiten), Anlagenband (53 Seiten) und liegt als Anlage bei. Die aktuellen Maßnahmenkonzeptionen und alle weiteren Themen des Nahverkehrsplanes können den Anlagen entnommen werden.
Alle geplanten Maßnahmen, die die Gemeinde Kirchheim betreffen, führen wir hier auf.

Allgemeine Information zum Nahverkehrsplan – Maßnahmen und Prüfaufträge
Im Nahverkehrsplan werden Maßnahmen und Prüfaufträge dargestellt. Maßnahmen sind konkrete Planungsvorhaben zur verkehrlichen und/oder wirtschaftlichen Verbesserung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes, die im Zeitraum von fünf Jahren (2020 – ca. 2025, jedoch abhängig von den vergaberechtlichen Laufzeiten ggf. auch nach 2025) umgesetzt werden sollen.
Prüfaufträge sind Ansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV, für die weiterer Untersuchungs- und Abstimmungsbedarf im Rahmen der konkreten Umsetzung besteht. Dazu können z. B. weitere Nachfrage- und/oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zählen sowie die Prüfung möglicher umfangreicher Umsetzungskonzepte und Verknüpfungen mit Linien in benachbarten Verkehrsräumen (s. Seite 165 Bericht NVP). Der Zeitraum ist unbestimmt.

Zuständigkeiten und Aufgabenträger für den ÖPNV und SPNV im Landkreis München
  • der Landkreis München für den U-Bahn-, Tram- und Busverkehr (allgemeiner ÖPMN)
  • der Freistaat Bayern für den S-Bahn-Verkehr (SPNV), vertreten durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH

S-Bahn-Verkehr
Der S-Bahn-Verkehr ist kein direkter Regelungsinhalt des Nahverkehrsplanes des Landkreises München. Er ist jedoch mit seinem Angebot eine wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung des Busverkehrs im Untersuchungsraum. Deshalb erfolgt eine nachrichtliche Darstellung des S-Bahn-Angebotes.
Folgende übergeordnete Projekte im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs haben wesentliche Auswirkungen im Landkreis München und werden daher als Ausblick für das SPNV-Angebot dargestellt:
Projekt S-Bahn 2. Stammstrecke, Projekt Erdinger Ringschluss, Untersuchung neue S-Bahn „Messe-Aschheim-Pliening“ und Anbindung der Messe München (Einschwenken südöstlich von Heimstetten auf die Trasse S2) (siehe S. 148 – 152 Bericht NVP)

Neue Produkte im Landkreis München
Der Nahverkehrsplan betrachtet auch „neue Produkte“ im Landkreis München wie
Seilbahnen, Expressbus, Nachtbus, Freizeitbus, On-Demand-Verkehr (Bedarfsverkehr), Ruf-Bus, Ruf-Taxi (siehe S. 155, 156 Bericht NVP)
In der derzeitigen Fortschreibung liegt ein zentraler Fokus auf der Thematik der Busbeschleunigung, so dass konkrete Maßnahmen-Aufträge zu erwarten sind.
Großes Augenmerk liegt auf der Barrierefreiheit im ÖPNV (Infrastruktur, Fahrgastinformationen, Schulung Fahrpersonal - ab Seite 283).
Auch Maßnahmen in Handlungsfeldern der intermodalen Verknüpfung werden aufgegriffen:
Überprüfung und Ausweitung von B+R Anlagen, Fahrradvermietsysteme, Ausstattung von Freizeitbussen mit Fahrradanhängern, Mobilitätsstationen, Mobilitätsmanagement (ab Seite 288)

Das geplante Expressbusnetz im Landkreis München
Die Umsetzung eines Expressbusnetzes im Landkreis soll konsequent vorangetrieben werden, um auf verschiedenen Relationen bestehende Reisezeitnachteile abzubauen, und neue schnelle (tangentiale) Verbindungen zu schaffen. Expressbusse verkehren ergänzend zu den bestehenden Linienbussen auf einem direkten Linienweg, mit kürzeren Fahrzeiten in der HVZ und NVZ (Haupt- und Nebenverkehrszeit), montags bis samstags mindestens im 20 Minuten Takt, mit Bedienung von ausgewählten Haltestellen, mit Auslassung der übrigen Haltestellen. Gehalten wird nur an „zentralen Verknüpfungshaltestellen“ sowie Haltestellen zur Erschließung von Bereichen mit überdurchschnittlichem Nachfragepotential. Auf den sogenannten „landesbedeutsamen Expressbuslinien (Förderprojekt des Freistaates Bayern) ist eine Bedienung auch an Sonntagen im Stundentakt vorgesehen. Dies betrifft derzeit unter anderem die Linie X 203 Ottobrunn – Heimstetten. Vorrangig sollen übergeordnete Straßen genutzt werden (siehe S. 159 Bericht NVP). In Übersichtskarte 13 finden sich alle geplanten Expressbuslinien.
Die Expressbuslinien sind im NVP als Maßnahmen definiert, dennoch bedarf es im Rahmen der Umsetzungsplanung weiterer Abstimmungen. Linienwege können im Detail noch angepasst werden (insbesondere in Bereichen, in denen - wie in der Gemeinde Kirchheim - noch Entwicklungen anstehen).
Die Expressbuslinien sollen auf Straßenabschnitten verkehren, die Reisezeitgewinne versprechen (Kreisstraßen, Autobahnen).
Anmerkung Verwaltung – Busspuren auf der Autobahn:
Hierzu hat die Gemeinde Kirchheim bereits vorgeschlagen, bei stark belasteten Abschnitten oder Autobahnen die Einrichtung und/oder den Bau von Busspuren und die Umwandlung bestehender Fahrspuren oder die Nutzung der Standstreifen für Busse zu prüfen (z. B. A 94, A 99).

Maßnahmen in der Gemeinde Kirchheim
Zu den einzelnen Buslinien im Landkreis München wurden Steckbriefe mit Angaben zu den geplanten Veränderungen, dem zukünftigen Linienweg, dem Bedienungsangebot und dem geplanten Umsetzungszeitraum erstellt.
Folgende konkrete Maßnahmen betreffen die Gemeinde Kirchheim: Die Einrichtung von drei neuen Expressbuslinien und eine Angebotsausweitung auf den bestehenden Buslinien 262 und 263:
Linie X 203 – neue Expressbuslinie mit Verbindung zum TIP in Ottobrunn (Technologie- und Innovationspark)
  • Einrichtung einer neuen Expressbuslinie zwischen Kirchheim-Heimstetten (S) und Oberhaching-Deisenhofen (S)
  • Projekt „landesbedeutsame Buslinien“
  • Linienweg: Deisenhofen (S) -Technologie- und Innovationspark Taufkirchen/Ottobrunn -Hohenbrunn (S) – Putzbrunn - Haar (S) - Kirchheim-Heimstetten-Süd (S)
  • Bedienungsangebot: Mo - Fr und Sa 05 bis 22 Uhr, So + FT 07 bis 22 Uhr
  • Takt: Mo - Fr und Sa im T 20, Sonn- und feiertags im T 60
  • Es ist ein weiterer Halt an der Kreisstraße M 1/Höhe Ammerthalstraße geplant, die Errichtung der Haltestelle fällt in die Zuständigkeit des Landkreises München
  • Umsetzung: Dezember 2021

Bewertung: Neues direktes Linienangebot zwischen dem Osten des Landkreises und dem TIP sowie Hohenbrunn (S) und Deisenhofen (S)
Umsetzung / Hinweise:
Bei der Fahrplangestaltung sind Anschlüsse an die S-Bahn zu berücksichtigen. Prüfung von Einrichtung zusätzlicher Haltstellenpositionen an systemrelevanten bestehenden Haltestellen

Linie X 234 – neue Expressbuslinie mit Anbindung an die S 8 zum Flughafen
  • Einrichtung einer neuen Expressbusverbindung von Poing (S) über Grub, Kirchheim, Aschheim und Unterföhring in den Norden der Landeshauptstadt München (Frankfurter Ring)
  • Linienweg: Poing S – Grub – Kirchheim – XXX Lutz – Aschheim – Unterföhring ZDF-Straße – Unterföhring Bergstraße – Unterföhring Rathaus – München (Ingolstädter Str., Frankfurter Ring, U-Anhalter Platz, Oberwiesenfeld, OEZ)
  • Bedienungsangebot: Mo - Fr und Sa 05 bis 22 Uhr, So + FT keine Bedienung
  • Takt: T 20

Bewertung:
Herstellung einer Querverbindung aus den östlichen Landkreisgemeinden sowie aus Poing und Grub in das Gewerbegebiet Unterföhring und in den Münchner Norden.
Alternative Querverbindung zur Vermeidung des Münchner Zentrums (Kapazitätsengpässe).
Verminderung der Verkehrsbelastung in den östlichen Landkreiskommunen durch die Reduzierung von Durchgangsverkehren.
Umsetzung / Hinweise:
Umsetzung ab Dezember 2022
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist eine weitere Abstimmung mit dem Landkreis Ebersberg, der Gemeinde Poing und der Landeshauptstadt München (bzw. MVG) zu Linienführung, Haltepunkten, Finanzierung sowie über die Einrichtung von Stand- bzw. Wendemöglichkeiten am Endpunkt vorzunehmen.
Zur Beschleunigung des Expressbusses ist die Einrichtung einer ÖPNV-Trasse im Bereich des Föhringer Rings sinnvoll/erforderlich.
Prüfung Einrichtung zusätzlicher Haltestellenpositionen an systemrelevanten, bestehenden Haltestellen. Ein Halten in Kirchenheim ist aktuell auf der Staatsstraße östlich des „Ovals“ sowie im Gewerbegebiet in der Dieselstraße angedacht.
Anmerkung Verwaltung: Anbindung an die S 8 zum Flughafen München über den S-Bahnhof Unterföhring

Linie X 263 – neue Expressbuslinie
  • Einrichtung einer neuen Expressbusverbindung von Markt-Schwaben (S) über Kirchheim (Münchner Straße), Aschheim, Dornach, Messestadt und Moosfeld nach München (Neuperlach-Süd)
  • Linienweg: Markt-Schwaben – Pliening – Kirchheim – Aschheim – Dornach – Neuperlach-Süd
  • Bedienungsangebot: Mo-Fr und Sa 05 bis 22 Uhr, So + FT keine Bedienung
  • Takt: T 20
  • Abstimmung von Linienführung und Haltepunkten erforderlich

Bewertung: Schaffung einer abseits des Schienenkorridors gelegenen Direktverbindung zwischen dem Osten des Landkreises sowie dem Landkreis Ebersberg und dem Münchner Süden
Vermeidung von Fahrten über das Münchner Zentrum, Entlastung der Ost-Gemeinden des Landkreises vom Durchgangsverkehr
Umsetzung / Hinweise:
2. Prioritätsstufe im Zeitraum ab 2022/2023 geplant
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist eine weitere Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern Landkreis Ebersberg und der Landeshauptstadt München zu Linienführung, Haltepunkten, Finanzierung sowie über die Einrichtung von Stand- bzw. Wendemöglichkeiten am Endpunkt vorzunehmen.
Prüfung Einrichtung zusätzlicher Haltestellenpositionen an systemrelevanten bestehenden Haltestellen
Anlage 4: Übersichtskarte mit Verlauf der Linienwege Expressbusse

Ausweitung des Bedienungsangebotes auf den bestehenden Buslinie 262 und 263
Linie 262: Ergänzung des Bedienungsangebotes in der Nebenverkehrszeit (NVZ)
  • Ergänzung des Fahrtenangebotes von Mo - Fr in der NVZ im 60 Minuten-Takt auf dem gesamten Linienweg
  • Linienweg: Neufinsing– Gelting – Pliening – Kirchheim – Heimstetten (S) – Feldkirchen – Messestadt-Ost (U)

Bewertung:
Die Bedienungslücke in der NVZ zwischen 09 Uhr und 15 Uhr wird somit geschlossen.
Überlagerung mit der geplanten Linie 234 (Feldkirchen-Messe) in der HVZ für ein verdichtetes Angebot zwischen Feldkirchen und Messestadt. Heißt: die Linien sollen zeitlich versetzt fahren.
Umsetzung / Hinweise:
Umsetzung ab 2023 nach Prüfung der vergaberechtlichen Machbarkeit
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist hierzu eine Abstimmung mit den Landkreisgemeinden Ebersberg und Erding vorzunehmen

Linie 263: Einrichtung von Frühfahrten gegen 05:00 Uhr
  • Einrichtung einer zusätzlichen Fahrtmöglichkeit von Mo – Fr in der Früh zur Anbindung an die U2 in der Messestadt West gegen 05:00 Uhr
  • Linienweg: Messestadt West (U) – Riem (S) Dornach – Aschheim – Kirchheim – Heimstetten (S) – Feldkirchen (S)

Bewertung:
Frühere Erreichbarkeit des Oberzentrums München durch die Verknüpfung mit der U2
Umsetzung / Hinweise:
Mit Neuvergabe 2027, ggf. früher nach vergaberechtlicher Prüfung

Erschließungsdefizite in der Gemeinde Kirchheim
Auf Seite 99 des Berichtes und dargestellt auf Karte 9 der Anlage, werden Defizite in der Erschließung durch den ÖPNV genannt. Laut Aussagen des Planungsbüros befinden sich einzelne Defizite in der Gemeinde Kirchheim lediglich in den Randlagen, z. B. in Wohnstraßen.

Der Nahverkehrsplan betrachtet das Thema „Nachtverkehr“
Die Mehrzahl der Buslinien im Landkreis verkehren an den Wochenenden bis 0:00 Uhr. Einzelne Buslinien, wie auch die Linie 263 in Kirchheim, verkehren an Wochenenden bis 02:30 Uhr. Auf Bus- und S-Bahnlinien ergibt sich eine Bedienlücke an Wochenendnächten. Weite Teile des Landkreises sind in den Nachtstunden nicht mit dem ÖPNV angebunden. Aktuell diskutiert die Landeshauptstadt München über einen durchgängigen Nachtverkehr auf U- und Trambahnen. Der Landkreis München formuliert die Forderung für ein durchgängiges Nachtangebot der S-Bahnlinien, mindestens an den Wochenendnächten.
Der Nahverkehrsplan formuliert zwei Prüfaufträge für das Nachtnetz:
Prüfauftrag für das Übergangsnetz (Auszug):
Verlängerung der MVG-Nachtlinien in den Landkreis mit Bedienung an Wochenendnächten (und Nächte vor Feiertagen) im Stundentakt, Verlängerung der Linie N 74 (Nachtlinie von Ostbahnhof nach Messe-Ost) und/oder Nachtangebot auf der Linie 263 ab Messestadt über Feldkirchen, Kirchheim, Aschheim, Dornach.
Prüfauftrag für das Zielnetz (Auszug):
Die U-Bahnen in der Stadt und den angrenzenden Gemeinden verkehren die ganze Nacht. Die S-Bahnen zwischen Stadt und Landkreis an Wochenendnächten mindestens im Stundentakt. Bei Umsetzung dieser Angebotsverbesserung ist bei den Buslinien die Aufnahme von Nachtfahrten und Nachtbussen vorgesehen.
Die Gemeinde Kirchheim würde somit im Nachtverkehr über die S-Bahn angebunden mit Ergänzung eines Nachtangebotes auf der Linie 263, im Stundentakt an Wochenendnächten (ab S. 262 Bericht NVP).
Anmerkung Verwaltung: Wie wichtig die nächtliche Anbindung an Wochenendnächten und Nächten vor Feiertagen an die Stadt München ist, bestätigen auch die Uber-Fahrgastzahlen (München-Kirchheim).

Maßnahmen des Nahverkehrsplanes, die die Gemeinde Kirchheim betreffen:
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 24.07.2017 (Drucksache 14/0735-1) sollen u. a. folgende Verbindungen vertiefend untersucht werden (ab Seite 16 u. Seite 282 - Bericht NVP)
  • neue S-Bahn Messe – Dornach – Aschheim – Kirchheim - ggf. Ismaning/Unterföhring
  • neue S-Bahn Messe – Aschheim – Pliening (betrifft nicht die Gemeinde Kirchheim, wir nennen es der Vollständigkeit halber)
Auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 10.12.2018 (Drucksache 14/1164) wird untersucht:
  • Die Verlängerung der U 2 von Messestadt-Ost nach Heimstetten
Weitere Maßnahmen des NVP, die die Gemeinde Kirchheim betreffen:
  • Seilbahnuntersuchungen – Messestadt West (U) – Kirchheim und Messestadt (U) – Kirchheim

  • Ausbau des Verknüpfungspunktes Heimstetten (S) auf Grund von Angebotsverdichtung (Expressbusse)

  • Prioritäre Ausstattung von Verknüpfungspunkten mit dynamischer Fahrgastanzeige z. B. Heimstetten S (Nord u. Süd)

Mobilitätsstation am S-Bahnhof Heimstetten
Mobilitätsstationen vernetzen verschiedene Verkehrsmittel an den ÖPNV-Haltepunkten und gewinnen als Aushängeschild umweltfreundlicher Mobilität immer mehr an Bedeutung. Sie ermöglichen ein Umsteigen zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern: z. B. SPNV, ÖPNV, P+R, Carsharing, Radverkehr, Verleihsystem Radverkehr und weitere. Der S-Bahnhof Heimstetten/Nord wurde als Verknüpfungspunkt identifiziert, der sich hinsichtlich einer intermodalen Weiterentwicklung mit mindestens fünf Angeboten eignet (siehe S. 291, 292 Bericht).

Landesgartenschau und Kirchheim 2030
Die Landesgartenschau in Kirchheim wird nicht explizit im Nahverkehrsplan aufgenommen, da sie nur ein temporäres Ereignis darstellt. Gleichwohl wird bei den derzeitigen Planungen, z. B. zur Einrichtung von Expressbuslinien, die temporäre Anbindung des Landesgartenschaugeländes (z. B. für die Linie X203 oder mit einer Seilbahn) geprüft.

Kirchheim 2030
Die genaue Linienführung in der Ortsentwicklung Kirchheim 2030 steht noch nicht fest. Linienwege können im Detail noch angepasst werden, insbesondere in Bereichen, in den noch Entwicklungen anstehen.

Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Nahverkehrsplanes 2020:
Die geplanten Ausweitungen des Bedienungsangebotes auf den bestehenden Buslinien 262 und 263 sehen wir positiv sowie auch den hierzu ergänzenden Einsatz von Expressbussen.
Die Anbindung mit Expressbussen an den Technologie- und Innovationspark sowie an die S 8 zum Flughafen (über Unterföhring) ist als besonders positiv zu bewerten.
Um bestehende Reisezeitnachteile der Expressbusse gegenüber dem motorisierten Individualverkehr abzubauen, sollte der Bau von Busspuren und die Nutzung von Standstreifen auf den Bundesautobahnen dringend geprüft werden (z. B. A 94). Hier regen wir ein Pilotprojekt an.
Eine Ausweitung des Nachtangebotes auf den S-Bahnlinien und auf den Buslinien mit Anbindung an die Stadt München sehen wir als dringend an und bitten dies zu prüfen.
Ob tatsächlich grundsätzlich keine Bedienungsdefizite in den Randlagen der Gemeinde Kirchheim bestehen, bitten wir noch einmal zu prüfen.
Die Untersuchungen zu einer neuen S-Bahnlinie „Messe-München über Kirchheim nach Unterföhring“ sowie einer Verlängerung der U 2 von der Messestadt nach Heimstetten sind positiv, erforderlich und sollten zeitnah durchgeführt werden.
Der Nahverkehrsplan identifiziert „Verknüpfungspunkte“ im Landkreis München (Seite 48). Zusätzlich zum Verknüpfungspunkt Heimstetten S (Nord/Süd) sehen wir im Ortsteil Kirchheim einen weiteren Verknüpfungspunkt und Schnittstelle zum Landkreis Ebersberg, auf der Relation Pliening-Kirchheim-Aschheim.
Zum Thema Naherholung, Freizeit, Tourismus identifiziert der NVP ÖPNV relevante Ziele (Seite 84). Hier sehen wir auch die Maxx Arena in der Hürderstraße als relevantes Ziel und bitten dies zu prüfen.
Der NVP betrachtet „weitere Handlungsfelder“ (Seite 163). Ob Uber oder andere Dienste Optionen sind, bitten wir zu prüfen.

Weiteres Vorgehen
Die Rückmeldungen aus den Anhörungen werden von den Gutachtern geprüft und ggf. aufgegriffen. Die Beschlussfassung der Kreisgremien ist für Juni/Juli 2020 geplant. Der Nahverkehrsplan entfaltet noch keine Wirkung, er ist ein Rahmenplan. Seine Umsetzung erfolgt, wenn Verträge auslaufen und Maßnahmen neu ausgeschrieben werden. Vor den konkreten Umsetzungen einzelner Maßnahmen werden die Gemeinden noch einmal beteiligt.
Kirchheim, den 16.03.2020

Mobilität und Projekte

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Nahverkehrsplan 2020 zur Kenntnis und schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung, wie im Sachvortrag genannt, an. Folgende Maßnahmen sollen durch den zuständigen Aufgabenträger geprüft und ggf. in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden:
Der Bau von Busspuren sowie die Nutzung von Standstreifen auf den Bundesautobahnen, ggf. Durchführung eines Pilotprojektes (z. B. A 94)
Die Ausweitung des Nachtangebotes auf den S-Bahnlinien und Buslinien mit Anbindung an die Stadt München
Identifizierung von Bedienungsdefiziten in den Randlagen der Gemeinde Kirchheim
Zeitnahe Untersuchungen zu einer neuen S-Bahnlinie „Messe-München über Kirchheim nach Unterföhring“ sowie einer Verlängerung der U 2 von der Messestadt nach Heimstetten
Identifizierung und ggf. Aufnahme eines weiteren „Verknüpfungspunktes“ im Ortsteil Kirchheim, Schnittstelle zum Landkreis Ebersberg, auf der Relation Pliening-Kirchheim-Aschheim
Die Aufnahme der Maxx Arena in der Hürderstraße als ÖPNV relevantes Freizeitziel
Ob Uber oder andere Dienste Optionen in weiteren Handlungsfeldern sind, bitten wir zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Nahverkehrsplan 2020 zur Kenntnis und schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung, wie im Sachvortrag genannt, an. Folgende Maßnahmen sollen durch den zuständigen Aufgabenträger geprüft und ggf. in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden:
Der Bau von Busspuren sowie die Nutzung von Standstreifen auf den Bundesautobahnen, ggf. Durchführung eines Pilotprojektes (z. B. A 94)
Die Ausweitung des Nachtangebotes auf den S-Bahnlinien und Buslinien mit Anbindung an die Stadt München
Identifizierung von Bedienungsdefiziten in den Randlagen der Gemeinde Kirchheim
Zeitnahe Untersuchungen zu einer neuen S-Bahnlinie „Messe-München über Kirchheim nach Unterföhring“ sowie einer Verlängerung der U 2 von der Messestadt nach Heimstetten
Identifizierung und ggf. Aufnahme eines weiteren „Verknüpfungspunktes“ im Ortsteil Kirchheim, Schnittstelle zum Landkreis Ebersberg, auf der Relation Pliening-Kirchheim-Aschheim
Die Aufnahme der Maxx Arena in der Hürderstraße als ÖPNV relevantes Freizeitziel
Ob Uber oder andere Dienste Optionen in weiteren Handlungsfeldern sind, bitten wir kritisch zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 200219_NVP_LKM_Anlagenband_Entwurf.pdf
Download 200219_NVP_LKM_Bericht_Entwurf.pdf
Download 200219_NVP_LKM_Kartenband_Entwurf verkleinert.pdf
Download Nahverkehrsplan 2020 - Anlage Steckbriefe.pdf

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11. Mittagsbetreuung; neue Vereinbarung mit Bildungswerkstatt e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Wie Sie dem beiliegenden Schreiben entnehmen können, gibt es beim derzeitigen Träger der Mittagsbetreuung Echo e.V. eine grundlegende Änderung. Dies ist die Abspaltung der Bildungswerkstatt e.V. von Echo e.V. Für uns als Gemeinde ändert sich dabei personell und konzeptionell sehr wenig, ebenso für das Personal.  In diesem Zuge wurde von der Gemeindeverwaltung eine neue Vereinbarung für die bestehenden Mittagsbetreuungen an der Grund- und Mittelschule, Grundschule Kirchheim an der Martin-Luther-Straße und der Silva Grundschule erarbeitet.
Echo e.V. ist zudem Kooperationspartner in diversen Ganztagsmodellen an der Mittelschule in der fünften und sechsten Klasse. Auch diese Aufgaben laufen entsprechend unter neuem Namen Bildungswerkstatt e.V. weiter.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung mit der  Bildungswerkstatt e.V. zur Durchführung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen in Kirchheim bei München.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Vereinbarung mit der  Bildungswerkstatt e.V. zur Durchführung der Mittagsbetreuung an allen drei Grundschulen in Kirchheim bei München.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2020 Vereinbarung Mittagsbetreuung Bildungswerkstatt e.V..pdf
Download Hintergründe Ausgliederung BildungsWerkstatt aus Echo.pdf

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12. Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchheim bei der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V. vertagt auf GR 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Die LandesSeniorenvertretungBayern e.V. ist eine überparteiliche Dach­organisation der kommunalen Seniorenvertretungen in Bayern. Sie ist politisch aktiv und bündelt die Senioreninteressen in den Kommunen.
Die LSVB steht  für Lebens­qualität, Selbstbestimmung und Würde der älteren Generationen und setzt sich insbesondere für alle Belange der Senioren in den Bereichen soziale Sicherheit, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Pflege, Wohnen und Mobilität ein.

Sie organisiert jährlich Fachtage mit namhaften Referenten zu seniorenrelevanten Themen wie zum Beispiel zur „Situation der pflegenden Angehörigen“ (2018) und zur finanziellen Sicherheit der Menschen im Alter (2019) und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Sie engagiert sich im Klinik- und Pflegebereich, indem sie sich mit Nachdruck für ein patientengerechtes und nicht wie derzeit nur ökonomisches Entlassungsmanagement in den Kliniken einsetzt. Sie fordert mehr Kurzzeitpflegeplätze, einen besseren Personalschlüssel in der Pflege sowie den Ausbau geriatrischer Reha-Einrichtungen (siehe auch Positionspapier).

Viele bayerische Kommunen und Städte (204 und 10 Einzelmitglieder) unterstützen diese politische Arbeit im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Kosten für Kirchheim: 210,- € / Jahr.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Mitgliedschaft der Gemeinde Kirchheim bei der LandesSeniorenVertretung Bayern e.V..

Dokumente
Download Mitgliedsantrag LandesSeniorenVertretung Bayern e.V..pdf

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13. Förderrichtlinien für die Erneuerung privater Spielplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Am 25.02.2019 wurde durch den Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt beschlossen, gemeinschaftliche Spielplatzsanierungen und -erneuerungen zu fördern, statt sie zu übernehmen.
Nun gingen Ende 2019 schon die ersten Anfragen auf Zuwendungen ein. Um die Transparenz   und Nachvollziehbarkeit der Förderung zu gewährleisten, wurde durch die Verwaltung eine Leitlinie  dazu erarbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der, von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Finanzverwaltung weist auf die Notwendigkeit hin, insbesondere ab dem Jahr 2021 bei der Gewährung von Zuschüssen bzw. Zuwendungen einen restriktiven Kurs einzuschlagen, da gemäß Haushaltsplanung 2020 mit Finanzplanung 2023 die nach dem Gesetz erforderliche Mindestzuführung zum Vermögenshaushalt (§ 22 KommHV: die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden kann) ab dem Jahr 2021 nicht erreicht wird.
Br 19.03.2020

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Förderung von gemeinschaftlichen Spielplatzsanierungen auf Grundlage der, von der Verwaltung erarbeiteten Leitlinie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download Leitlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Spielplatzsanierungen (2).pdf

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14. Kirchheimer SC - Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED; Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme vertagt auf GR 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 14
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 11. Gemeinderatssitzung 02.12.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2019 wurde beschlossen, die Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kirchheimer Sportgelände auf Wirtschaftlichkeit untersuchen zu lassen. Als Fachplanungsbüro wurde die Fa. Livebau Solutions mit den Phasen 1 und 2 beauftragt.

Die Fa. Livebau hat im Rahmen der Untersuchung sowohl die Kosten geschätzt als auch die Auswirkungen auf Umweltbelange geprüft. Mit der Umrüstung auf LED-Technik können somit, gerechnet auf eine Lebensdauer von 20 Jahren 633 Tonnen CO² eingespart werden. Die jährliche Stromeinsparung beträgt 53.652 kWh. Die Investition in Höhe von gesamt 78.714,00 €
amortisiert sich im Bereich des Kunstrasens nach 5 Jahren, auf dem Hauptplatz nach 7 Jahren.
Durch den Projektträger Jülich kann im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ mit einer Förderung der Maßnahme in Höhe von ca. 20% gerechnet werden.  Dies Entspricht einem Förderbetrag in Höhe von 15.74,80 €.
Die zugehörigen Berechnungsblätter finden Sie in den Anlagen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kirchheimer Sportgelände auf umweltfreundliche LED-Technik.
Die Fa. Livebau wird mit den Projektphasen 3 (Förderantrag), 4 (Erstellung der Leistungsverzeichnisse) und 5 (Bauüberwachung) beauftragt. Die Gesamtauftragssumme beträgt 13.637,40 € brutto.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im VmH 2020 sind unter der HHSt. 5 601.9402 insgesamt 120 Tsd. Euro für diese Maßnahme veranschlagt. Der Haushaltsplan 2020 muss vom Gemeinderat noch beschlossen werden.
Br 19.03.20

Dokumente
Download KSC Flutlicht - Berechnung Kunstrasen.pdf
Download KSC Flutlicht - Berechnung maximaler Förderantrag Zusammenfassung.pdf
Download KSC Flutlicht - Berechnung Stadion.pdf
Download KSC Flutlicht - Lichtberechnung Stadionplatz.pdf
Download KSC Flutlicht - Lichtberechnung Kunstrasenplatz.pdf

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15. Zuschussantrag TC 83 für neue Ballmaschine vertagt auf GR 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben vom 03.03.2020 bittet der Tennis-Club 83 Kirchheim um einen Zuschuss für eine neue Ballmaschine (Anschaffungswert rund 5.000 Euro).
Die Gemeinde Kirchheim unterstützt sämtliche Vereine neben den Vereinszuschüssen generell in vielen Bereichen, wie z.B. bei erforderlichen baulichen Investitionen, sehr großzügig.  
Allerdings lassen die Gemeindefinanzen leider nicht den nötigen Spielraum zur gewünschten Unterstützung bei sämtlichen sonstigen Anschaffungen.
Daher empfiehlt die Finanzverwaltung, den Zuschussantrag abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Zuschussantrag des TC 83 ab.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushalts plan 2020 sind hierfür keine finanziellen Mittel eingeplant.

Dokumente
Download Zuschussantrag TC 83.pdf

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16. Zuschussantrag KSC für Anschaffung von Hürden vertagt auf GR 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Mit beiliegendem Schreiben vom 11.03.2020 bittet der Kirchheimer Sport-Club e.V. um einen Zuschuss für die Anschaffung neuer Hürden (Anschaffungswert rund 2.400 Euro).
Die Gemeinde Kirchheim unterstützt sämtliche Vereine neben den Vereinszuschüssen generell in vielen Bereichen, wie z.B. bei erforderlichen baulichen Investitionen, sehr großzügig.  
Allerdings lassen die Gemeindefinanzen leider nicht den nötigen Spielraum zur gewünschten Unterstützung bei sämtlichen sonstigen Anschaffungen.
Daher empfiehlt die Finanzverwaltung, den Zuschussantrag abzulehnen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Zuschussantrag des Kirchheimer Sport-Clubs ab.

haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür keine finanziellen Mittel eingeplant.

Dokumente
Download Zuschussantrag KSC.pdf

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17. Antrag der LWK/Gemeinderatsmitglied Proffert vom 25.01.2020: Lasershow an Silvester 2020 vertagt auf GR 21.04.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Marcel Proffert hat mit Schreiben vom 25.01.2020 beantragt, dass die Gemeinde ab 2020 jährlich an Silvester eine Lasershow organisiert. Der Antrag liegt dem Sachvortrag als Anlage bei. Ebenfalls liegt dem Sachvortrag eine ergänzende Mail von Marcel Proffert vom 29.01.2020 bei, in dem auf einen Artikel über einen positiven Beschluss in Taufkirchen zu diesem Thema verwiesen wird.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag inhaltlich zu prüfen und für eine der nächsten Sitzungen eine Beschlussvorlage vorzulegen.

Dokumente
Download 2020-01-29 Ergänzung zum LWK Antrag Lasershow.pdf.pdf
Download Antrag LWK vom 25.01.2020 zum Thema Lasershow Silvester 2020.pdf.pdf

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18. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 18

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

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18.1. Berichtigung der Niederschrift GR vom 07.10.2019 - hier Top 1.3.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 18.1

Sachverhalt

Bei dem Beschluss des nachfolgenden Tagesordnungspunktes 1.3 aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019 wurde bei der Erstellung der Niederschrift versehentlich die Abstimmungsergebnisse fasch eingetragen. Da diese Niederschrift vom Gemeinderat bereits genehmigt wurde, muss über die Änderung der Niederschrift ein Beschluss gefasst werden.

Auszug aus der Niederschrift vom 07.10.2020:
Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „Kirchheim 2030“ mit Fassungsdatum 07.10.2019, bestehend aus Planentwurf mit Satzungstext, integriertem Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht wird gebilligt.
  2. Die Gesamtflächenbilanzierung des Büro Keller, Damm und Kollegen ist fortzuschreiben.
  3. Der resultierende Umweltbericht ist auf Grundlage des bereits gebilligten Umweltberichtes vom 12.03. bzw. 22.07.2019 sowie der vorliegenden Planung und der geänderten Gutachten anzupassen und nachzuführen
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte des Bebauungsplanes auf Grundlage der Planung Gymnasium anzupassen und nachzuführen.
  5. Die Höhenbezugspunkte sind nachträglich in die Planentwürfe einzuarbeiten.
  6. Das Lärmgutachten wird nach Fertigstellung der Planzeichnung überarbeitet. Mögliche sich daraus ergebende Änderungen sind in der Satzung einzuarbeiten.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  8. Der Satzungsbeschluss ist erst nach der notariellen Beurkundung des Städtebaulichen Vertrages mit den planungsbegünstigten Eigentümern sowie der Stellung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsleistungen durch die Beteiligten herbeizuführen.

Abstimmung:
Anwesende:
22
Ja:
2
Nein:
20

Anmerkung Protokollamt - Stimmen falsch in System eingetragen - richtig: 20 Ja Stimmen / 2 nein Stimmen
Berichtigung erstellt 11.03.2020 - Anette Edle von Riedl - Schriftführer

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat genehmigt die Berichtigung der Niederschrift vom 07.10.2019  – Top 1.3 hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses. Richtig ist: 20 ja Stimmen und 2 nein Stimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Berichtigung der Niederschrift vom 07.10.2019  – Top 1.3 hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses. Richtig ist: 20 ja Stimmen und 2 nein Stimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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18.2. 01. GR vom 27.01.2020 - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 18.2

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. GR vom 27.01.2020 - ö - I. Teil.pdf
Download 1. GR vom 27.01.2020 - ö - II. Teil.pdf
Download 1. GR vom 27.01.2020 - ö - III. Teil.pdf

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18.3. 01. GR vom 28.01.2020 - Fortsetzung - öffentlich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Kirchheim b. München) 02. Gemeinderatssitzung 30.03.2020 ö beschließend 18.3

Beschlussvorschlag

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Beschluss

Gegen diese Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO als genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1. GR vom 28.01.2020(Fortsetzung) - ö.pdf

Datenstand vom 22.09.2020 09:19 Uhr