Datum: 18.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Marktgemeinderat
Körperschaft: Markt Nandlstadt
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:44 Uhr bis 22:19 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2024
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2 |
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
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3 |
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 "Airischwand Ost"
- Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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3.1 |
Beteiligung der Öffentlichkeit
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3.1.1 |
Stellungnahme von Martin Kürzinger, Airischwand
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3.2 |
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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3.2.1 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (19.09.2023)
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3.2.2 |
Bayerischer Bauernverband (05.09.2023)
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3.2.3 |
Deutsche Telekom Technik GmbH (15.09.2023)
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3.2.4 |
Erzbischhöfliches Ordinariat München (08.08.2023)
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3.2.5 |
Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG (09.08.2023)
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3.2.6 |
Untere Immissionsschutzbehörde (18.09.2023)
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3.2.7 |
Landratsamt Freising - Wasserrecht (08.08.2023)
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3.2.8 |
Wasserwirtschaftsamt München (20.09.2023)
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3.2.9 |
Flughafen München GmbH (18.09.2023)
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3.2.10 |
Bayernwerk Netz GmbH (23.08.2023)
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3.2.11 |
Regierung von Oberbayern 26.07.2023)
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3.2.12 |
Bayernets GmbH (03.08.2023)
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4 |
4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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4.1 |
Stellungnahmen ohne Bedenken
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4.1.1 |
Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 15.01.2024
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4.1.2 |
Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, vom 14.02.2024
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4.1.3 |
TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 24.01.2024
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4.1.4 |
Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 15.01.2024
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4.1.5 |
Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 16.02.2024
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4.1.6 |
Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 17.01.2024
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4.2 |
Stellungnahmen mit Einwendung oder sonstigen fachlichen Hinweisen
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4.2.1 |
Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 18.01.2024
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4.2.2 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
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4.2.3 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
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4.2.4 |
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 20.02.2024
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4.2.5 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 05.02.2024
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4.2.6 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 08.02.2024
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4.2.7 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
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4.2.8 |
Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 12.02.2024
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4.2.9 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 10.01.2024
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4.2.10 |
Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.02.2024
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4.2.11 |
BUND – Naturschutz Bayern e.V. vom 20.02.2024
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4.2.12 |
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 02.02.2024
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4.2.13 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 24.01.2024
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4.3 |
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
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4.3.1 |
Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024
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5 |
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 "Kitzberger Feld II"
- Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
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5.1 |
Stellungnahmen ohne Einwendungen
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5.1.1 |
Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 04.01.2024
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5.1.2 |
Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 15.01.2024
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5.1.3 |
Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, vom 14.02.2024
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5.1.4 |
TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 24.01.2024
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5.1.5 |
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, vom 08.01.2024
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5.1.6 |
Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 15.01.2024
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5.1.7 |
Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 16.02.2024
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5.1.8 |
Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 17.01.2024
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5.2 |
Stellungnahmen mit Einwendung oder sonstigen fachlichen Hinweisen
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5.2.1 |
Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 18.01.2024
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5.2.2 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
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5.2.3 |
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
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5.2.4 |
Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 20.02.2024
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5.2.5 |
Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 30.01.2024
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5.2.6 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 05.02.2024
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5.2.7 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 08.02.2024
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5.2.8 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
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5.2.9 |
Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 12.02.2024
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5.2.10 |
Gemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 07.02.2024
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5.2.11 |
Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 10.01.2024
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5.2.12 |
Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.02.2024
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5.2.13 |
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Abteilung Landes- und Regionalplanung, Maximilian Straße 39, 80538 München, vom 19.01.2024
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5.2.14 |
Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München vom 14.02.2024
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5.2.15 |
BUND – Naturschutz Bayern e.V. vom 20.02.2024
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5.2.16 |
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 02.02.2024
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5.2.17 |
Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 24.01.2024
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6 |
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 "Hausmehring"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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7 |
Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes
- Beschlussfassung über die Beantragung eines vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns
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8 |
Errichtung von neuen Sanitäranlagen im Bürgerpark "Am Waldbad"
- Beschlussfassung über die Anzahl und Ausgestaltung
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9 |
Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baumgarten
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10 |
Bekanntgaben und Anfragen
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1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschlussempfehlung
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2024 wird genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.03.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem Bauausschuss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 29 "Airischwand Ost"
- Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Dokumente
Download BPL Begruendung Entwurf.pdf
Download BPL Entwurf 2023-071.pdf
zum Seitenanfang
3.1. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1 |
zum Seitenanfang
3.1.1. Stellungnahme von Martin Kürzinger, Airischwand
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.1.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Zu den angeblichen Zielen der Planung:
Der Markt Nandlstadt begründet die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Notwendigkeit, "die Struktur des Ortes zu sichern und Abwanderungen von einheimischen Bürgern zu verhindern". Das will man durch eine "verträgliche Innenraumverdichtung" erreichen.
Die Wirklichkeit sieht aber anders aus. Die Einwohnerzahl in unserem Ort hat sich in der Vergangenheit nicht wesentlich verändert, lag immer bei knapp 50. Derzeit sind es etwa 45.
Gleichzeitig ist viel neuer Wohnraum entstanden. Auf jeder Hofstelle ist in den vergangenen Jahrzehnten neu gebaut worden, meist ohne die alten Häuser abzureißen. Noch nie hatte die airischwander Bevölkerung so viel Wohnraum zur Verfügung wie heute. Wenn also Bürger aus dem Ort abwandern, dann nicht, weil sie keinen Platz haben, sondern ganz einfach deswegen, weil sie weg wollen - besonders die Jungen. Aus beruflichen Gründen, aus privaten Gründen.
Außerdem wird zwangsläufig immer wieder Wohnraum frei, weil die Leute halt nicht ewig leben. Dann muss die nächste Generation diesen freigewordenen Wohnraum weiter nutzen,
sonst stehen die alten Bauernhäuser irgendwann leer. Und wenn's denn wirklich mal eng werden würde, kann man sich immer noch Wohnraum auf der eigenen Hofstelle schaffen. Platz wäre genügend vorhanden. Und es wäre verträglich.
Es gibt keine Rechtfertigung für eine ganze Siedlung am Ortsrand!
Alleine die Anzahl der geplanten neuen Bauparzellen lässt darauf schließen: hier geht's nicht um das Verhindern von Abwanderung, hier geht's um Zuzug und Neuansiedlung. Hier geht's um den Verkauf von Bauland. Die versprochene Eigennutzung der geplanten Bauparzellen durch hiesige Leute ist deshalb stark anzuzweifeln.
Die vielzitierte "Nachverdichtung der Ortskerne" bezieht sich laut Gesetzgeber nicht auf die
Ortsteile einer Gemeinde, sondern auf den Hauptort selbst. Will heißen: Nandlstadt soll die Lücken schliessen, ohne groß Flächen am Ortsrand zu verbrauchen. Die dörflichen Bereiche,
wo intensiv Landwirtschaft und Gewerbe betrieben werden (in Airischwand: zwei aktive Landwirte, Tierhaltung, zwei brennholzverarbeitende Betriebe, zwei Gasthäuser mit Außenbewirtung, ein Getränkemarkt, zwei Verputzfirmen) soll man in Ruhe lassen. Die Arbeit bestimmt hier das Geschehen, nicht das Wohnen. Gerade hier sind freie Flächen sehr wichtig. Sonst ist der Dorffrieden gefährdet und – ganz wichtig - das Dorf verliert sein Gesicht und ändert seinen Charakter in Richtung Einheitsbrei.
Zum Bebauungsplan:
Auf Flurnummer 26, also direkt an der Ostseite meines Betriebs sollen vier Bauparzellen entstehen. Direkt im Abluftbereich unseres Tierstalles, wo Geflügel und Schweine gemästet
werden und wo sich auch der Misthaufen befindet. Direkt an unserer Hofstelle, wo jährlich an die 100 Ster Brennholz gespalten und zersägt werden und wo es deshalb richtig laut wird und wo manchmal wegen Saisonarbeiten die Ruhezeiten nicht eingehalten werden können. Direkt neben unserem Gasthaus mit Saal und Biergarten, wo Ruhestörungen nachts und an den Wochenenden zu erwarten sind. Ausgerechnet hier soll in großem Umfang gebaut werden?
In der Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplans wird kein Wort über die Anwesenheit unseres Betriebs verloren. Es heißt ganz lapidar, die Bewirtschaftung der angrenzenden Felder im Norden und Osten des Maßnahmengebiets muss weiterhin uneingeschränkt möglich sein. Und die gehören - (was für eine Überraschung!) – dem Antragsteller, der als Mitglied des Bauausschusses im Marktrat inhaltlich für den Bebauungsplan mitverantwortlich ist. Er sichert sich also gegen sein eigenes Baugebiet ab, damit ihn niemand bei der Arbeit stören kann! Die Interessen aller anderen Anrainer bleiben unerwähnt.
Und zu guter Letzt: Flurnummer 26 höchst selbst:
Auf der Fläche befand sich früher der eingetragene Löschweiher von Airischwand, und zwar
im südöstlichen Bereich. In den älteren Flurkarten ist der Weiher deutlich eingezeichnet. Nach Westen hin fiel das Gelände steil ab und ergab eine Sumpfwiese bis hin zur Grenze, wo sich heute der Graben befindet. Nach einem Streit mit der Gemeinde ließ der damalige Eigentümer Löschweiher und Sumpf ohne Genehmigung auffüllen. Es wurde in kürzester Zeit alles verfügbare Material aus der näheren Umgebung herangeschafft, um das Gelände auf das heutige Niveau anzuheben, vorwiegend Bauschutt unbekannter Herkunft und Zusammensetzung. Beton, Baustahl, Ziegel, Eternit... damals, in den 1970er Jahren hat man
es nicht so genau genommen mit der Beseitigung von solchen Sachen. Keiner weiß heute noch genau, was da alles vergraben ist. Aber es ist vieles vergraben, meterdick. (Einzelne Brocken sind bis heute noch an der Oberfläche sichtbar.) Dann wurde Erde darüber gekippt -
und fertig war die Wiese.
Das Ganze ist kein gewachsener Boden. Es ist auch keinesfalls - wie in der Begründung zur
Aufstellung des Bebauungsplanes behauptet - ein "gut bearbeitbarer Boden". Es ist eine Deponie. Tiefbau für Fundamente, Keller, Ver- oder Entsorgungsleitungen sind in diesem Bereich schwer vorstellbar. Flurnummer 26 wäre eher ein Fall für die Umweltbehörde oder
für das Wasserwirtschaftsamt. Nicht für die Baubehörde.
Ich verweise nochmals auf meine Stellungnahme vom 6.12.2016 gegen die Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes, die damals zur Herausnahme der strittigen Fläche aus dem Innenbereich geführt hat.
Und ich fordere die Rücknahme dieses unerträglichen und rücksichtslosen Planentwurfs,
sowie die Einstellung aller Versuche, auf Flurnummer 26 eine Wohnbebauung zu etablieren.
Beschlussempfehlung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Als Nachverdichtung bezeichnet man das Nutzen freistehender oder mindergenutzter Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Ein Vorteil der Nachverdichtung ist die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen und die Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung von Quartieren. Dementsprechend kann nicht nur Nandlstadt, sondern auch dessen Eingemeindungen nachverdichtet werden. Das Ziel der Gemeinde, die Abwanderung der Einwohner von Airischwand zu verhindern ist durchaus plausibel, ein gewachsener Ortsteil soll ja nicht aussterben. Ebenso kann die nächste Generation selbst entscheiden, wo und wie sie leben möchte.
Bei den Dorfgebieten handelt es sich um ein Nebeneinander von Wohn-, gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung. Richtig ist, dass landwirtschaftliche Nutzung Vorrang hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wohnen mehr und mehr aus den Dörfern verschwindet. Im Falle von Airischwand wird auf die bestehende Landwirtschaft geachtet. Es entstehen nicht vier Bauparzellen, sondern zwei. Ebenso wird von der Landwirtschaft in der Nachbarschaft örtlich abgerückt, was auch noch einmal eine Art Pufferzone schafft. Der Passus zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung wird weiter ausgeführt.
Bezüglich der Bebaubarkeit wird bei Antragstellung ein Bodengutachten erstellt, welches über diese entscheidet.
Beschluss
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Als Nachverdichtung bezeichnet man das Nutzen freistehender oder mindergenutzter Flächen innerhalb bereits bestehender Bebauung. Ein Vorteil der Nachverdichtung ist die Nutzung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen und die Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung von Quartieren. Dementsprechend kann nicht nur Nandlstadt, sondern auch dessen Eingemeindungen nachverdichtet werden. Das Ziel der Gemeinde, die Abwanderung der Einwohner von Airischwand zu verhindern ist durchaus plausibel, ein gewachsener Ortsteil soll ja nicht aussterben. Ebenso kann die nächste Generation selbst entscheiden, wo und wie sie leben möchte.
Bei den Dorfgebieten handelt es sich um ein Nebeneinander von Wohn-, gewerblicher und landwirtschaftlicher Nutzung. Richtig ist, dass landwirtschaftliche Nutzung Vorrang hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Wohnen mehr und mehr aus den Dörfern verschwindet. Im Falle von Airischwand wird auf die bestehende Landwirtschaft geachtet. Es entstehen nicht vier Bauparzellen, sondern zwei. Ebenso wird von der Landwirtschaft in der Nachbarschaft örtlich abgerückt, was auch noch einmal eine Art Pufferzone schafft. Der Passus zur uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung wird weiter ausgeführt.
Bezüglich der Bebaubarkeit wird bei Antragstellung ein Bodengutachten erstellt, welches über diese entscheidet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2 |
Sachverhalt
Die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 statt. Insgesamt wurden XX Fachstellen am Verfahren beteiligt, dessen Ergebnis sich wie folgt zusammenfassen lässt:
1. Folgende Fachstellen haben keine Stellungnahme abgegeben:
2. Keine Bedenken wurden von folgenden Fachstellen vorgebracht:
- Handwerkskammer München (20.09.2023)
- Regionaler Planungsverband München (20.09.2023)
- Landratsamt Freising – Tiefbauamt (27.07.2023)
- Landratsamt Freising – Straßenbaubehörde (28.08.2023)
- Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (19.09.2023)
- Staatliches Bauamt Freising (12.09.2023)
- Deutsche Flugsicherung (05.09.2023)
- Gemeinde Attenkirchen (07.09.2023)
- Gemeinde Zolling (28.08.2023)
- Markt Au i. d. Hallertau (28.08.2023)
- LBV Kreisgruppe Freising (16.08.2023)
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern (07.08.2023)
- Gemeinde Hörgetshausen (03.08.2023)
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (02.08.2023)
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Hörgetshausener Gruppe (07.08.2023)
- TenneT TSO GmbH (26.07.2023)
- Gemeinde Rudelzhausen (04.08.2023)
- Deutsche Transalpine Ölleitung (07.08.2023)
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (09.08.2023)
- IHK München (01.09.2023)
-
3. Nachfolgende Fachstellen haben Anregungen und teilweise Einwände formuliert:
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3.2.1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (19.09.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.1 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Für die Beteiligung am o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.
Landwirtschaft:
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Airischwand-Ost“ von Seiten des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, erhebliche Bedenken.
Mit der vorgelegten Planung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Airischwand-Ost“, in der Gemarkung Airischwand, soll eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche mit Wohnbebauung überplant, als auch mehrere Flächen mit vorhandener Wohnbebauung nachverdichtet werden. Mit der vorgelegten Planung wird eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 8,8 ha überplant, wovon 4,5 ha derzeit unbebaut sind und als Wiese genutzt werden. Die angedachte Planung des Marktes Nandlstadt bedeutet eine heranrückende Wohnbebauung an einen landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb mit Sonderkultur, Tierhaltung und Forst.
Der land- und forstwirtschaftliche Betrieb Kürzinger wurde vor Ort besichtigt. Herr Martin Kürzinger (Airischwand 12, 85405 Nandlstadt) bewirtschaftet als Agraringenieur einen Haupterwerbsbetrieb mit Enten- und Schweinehaltung und Haselnussanbau. Holz aus den eigenen Forstflächen wird aufbereitet und verkauft.
Auf die Belange des bestehenden landwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich seiner Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen. Der bestehende landwirtschaftliche Betrieb hat Bestandsschutz und darf in seiner betrieblichen Existenz und Entwicklung nicht beeinträchtigt werden. Die Tierhaltung soll nach Aussage des Betriebsleiters auch zukünftig an diesem Standort erfolgen. Die Hofnachfolge ist gesichert. Die Hofstelle grenzt im Norden und Osten direkt an das geplante Wohngebiet an.
Die gesamten betrieblichen Abläufe finden beim Betrieb Kürzinger im östlichen Teil der Hofstelle statt. Die Aufzuchtställe (Enten und Schweine) als auch die Maschinen und Geräte für die Tätigkeiten zur Holzaufbereitung, befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Planungsbereich. Durch den landwirtschaftlichen Betrieb und dessen Bewirtschaftung kommt
es zu unvermeidbaren ausgehenden Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub, Licht und Erschütterungen, welche auch über das übliche Maß hinausgehen können. Zeitweise kann es, z. B. durch Tiertransporte, Erntezeiten usw. vorkommen, dass landwirtschaftliche Arbeiten auch nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertragen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden müssen, u.a. auch wenn die Wetterlage während der Erntezeit solche Arbeiten erzwingt.
Der Abstand (zwischen Wohnbebauung und landw. Betrieb) wird hier nur unzureichend eingehalten. Dieser Sachverhalt kann so zu Einschränkungen des Betriebes und seiner Entwicklungsmöglichkeiten, als auch zu Konflikten führen.
Eine Betriebsentwicklung wird dem Betrieb, der eine hohe Schutzwürdigkeit genießt, aufgrund der Immissionsproblematik durch die Ausweisung des Baugebiets erschwert bzw. unmöglich gemacht. Dies aktuell umso mehr, da zur Einhaltung von Tierwohlauflagen bei gleichem Tierbestand größere Stallungen bzw. Tierausläufe oder Weidegang nötig werden. Wir äußern bezüglich der angedachten gemeindlichen Planungen immissionsschutzrechtliche Bedenken. Aus landwirtschaftlicher Sicht sollte durch eine Immissionsabschätzung geklärt werden, ob der landwirtschaftliche Betrieb und dessen Entwicklung zukünftig behindert wird. Für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung ist die untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Freising zuständig. Im Falle einer angrenzenden Wohngebietsausweisung ist
hier ein gewisses Konfliktpotenzial zu erwarten. Die Erfahrung zeigt, dass Bewohner von Wohnsiedlungen eine Beeinträchtigung ihrer Belange sehen und dies oft unüberwindbare Konflikte hervorruft. Im Interesse des ansässigen Betriebs sollte zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und einer geplanten Wohnbebauung größere Abstände angestrebt werden. Auch in dörflichen Gebieten nimmt die Akzeptanz an landwirtschaftlichen Emissionen in der Bevölkerung deutlich ab. Aufgrund dieser Umstände, der zu erwartenden Konflikte und der Beeinträchtigung der weiteren Betriebsentwicklung an der Hofstelle ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Airischwand-Ost“ abzulehnen.
Sollte es dennoch zu einer Überplanung kommen, sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
• Die o.g. Beeinträchtigungen sind zu dulden. Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen.
• Bepflanzungen entlang von landwirtschaftlichen Grundstücken sind so durchzuführen, dass bei der Nutzung keine Beeinträchtigungen, vor allem durch Schatteneinwirkung und Wurzelwerk entstehen.
• Außerdem sind die Grenzabstände zu landwirtschaftlichen Grundstücken nach Art. 48 AGBGB zu berücksichtigen.
• Die Erschließung (Befahrbarkeit angrenzender Wege mit landwirtschaftlichen Großmaschinen) und Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen gesichert bleiben. Es muss auch sichergestellt sein, dass die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe in ihrem Bestand und in ihrer weiteren betrieblichen Entwicklung durch die Ausweisung von weiteren Bauflächen nicht behindert werden.
• Durch die vorliegende Planung darf die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt werden.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange: Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände.
Als Ausgleichsmaßnahme ist unter anderen vorgesehen, auf Teilflächen der Fl-Nr. 87, Gemarkung Airschwand einen Waldmantel mit standortsgerechten Bäumen und Sträuchern angrenzend an einem Wald (Fl-Nr. 86, Gemarkung Airschwand) anzulegen. Mit dieser Ausgleichsmaßnahme besteht aus forstfachlicher Sicht Einverständnis. Wir weisen darauf hin, dass durch diese Maßnahmen Wald nach Art 2 BayWaldG entsteht. Eine solche Erstaufforstung bedarf der Erlaubnis (vgl. Art. 16 Abs. 1 BayWaldG), die bei Rodungsgenehmigungen i.V.m. Ersatzaufforstungen als Auflage aufgenommen wird. In diesem Fall ist keine Rodung i.S.d. Art. 9 BayWaldG geplant, weshalb die Erstaufforstung
von Teilflächen Fl-Nr. 87, Gemarkung Airschwand einer gesonderten Erstaufforstungserlaubnis bedarf. Hierzu bitten wir um entsprechende Antragsstellung. Bei der Pflanzung der Bäume für den Waldmantel ist entsprechend das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) zu beachten.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass bei der belassenen Baumhecke (Seite 17 / Seite 18 der Begründung zum Bebauungsplan), die Verkehrssicherungspflicht entsprechend zu beachten.
Wir bitten um Zusendung eines Auszuges aus dem Beschlussbuch zur Behandlung dieser Planung.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass erhebliche Bedenken bestehen. Jedoch wird aufgrund dieser die Bebauung von angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen abgerückt, um weiterhin eine uneingeschränkte Bewirtschaftung zu gewährleisten. Ebenso werden die aufgeführten Punkte vollumfänglich berücksichtigt. Ein Immissionsgutachten wurde erstellt und befindet sich im Anhang der Begründung.
Bezüglich der Belange des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass erhebliche Bedenken bestehen. Jedoch wird aufgrund dieser die Bebauung von angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen abgerückt, um weiterhin eine uneingeschränkte Bewirtschaftung zu gewährleisten. Ebenso werden die aufgeführten Punkte vollumfänglich berücksichtigt. Ein Immissionsgutachten wurde erstellt und befindet sich im Anhang der Begründung.
Bezüglich der Belange des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.2. Bayerischer Bauernverband (05.09.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.2 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen durch die geplante Wohnbebauung keine Beschränkungen erfahren.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten die Straßen immer problemlos befahren können. Die Verkehrswege dürfen von Anwohnern nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.
Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit landwirtschaftliche Flächen schont. Ausgleichsflächen müssen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass auf einige Punkte zu achten ist. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen ist zu keinem Zeitpunkt durch die geplante Bebauung beeinträchtigt. Die weiteren Hinweise werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass auf einige Punkte zu achten ist. Die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen ist zu keinem Zeitpunkt durch die geplante Bebauung beeinträchtigt. Die weiteren Hinweise werden beachtet.
Bezüglich der Belange des Bayerischen Bauernverbandes ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.3. Deutsche Telekom Technik GmbH (15.09.2023)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die Information. Das Schreiben ist am 26.07.2023 bei uns eingegangen. Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird die Telekom eine Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält sich die Telekom vor, bei Unwirtschaftlichkeit oder einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu verzichten.
Im Geltungsbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden (siehe Bestandsplan in der Anlage - dieser dient nur der Information und verliert nach 14 Tagen seine Gültigkeit). Wir bitten Sie, alle Beteiligten darauf hinzuweisen, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten, dass diese Linien nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen daher Folgendes sicherzustellen:
• dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege möglich ist,
• dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
• Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 6 Monaten benötigt.
• In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013 - siehe hier u. a. Abschnitt 6 - zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Geltungsbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Die damit verbundenen Auflagen werden vollumfänglich eingehalten. Es werden alle Beteiligten darauf hingewiesen.
Bezüglich der Belange der Deutschen Telekom Technik GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Geltungsbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, die durch die geplanten Baumaßnahmen möglicherweise berührt werden. Die damit verbundenen Auflagen werden vollumfänglich eingehalten. Es werden alle Beteiligten darauf hingewiesen.
Bezüglich der Belange der Deutschen Telekom Technik GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.4. Erzbischhöfliches Ordinariat München (08.08.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.4 |
Sachverhalt
Vielen Dank für die Beteiligung am Verfahren. Grundsätzlich bestehen aus pastoralplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung. Im Süden des Umgriff ist das kirchliche Flurstück Fl. -Nr. 6/0 (Gmkg. Airischwand) mit der denkmalgeschützten Filialkirche Airischwand-St. Sylvester lokalisiert. Daher regen wir an einen Hinweis aufzunehmen, dass von der Kirche Geräuschemissionen ausgehen, die von den neuen BewohnerInnen zu dulden sind.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass grundsätzlich aus pastoralplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen. Der Hinweis auf die Geräuschimmissionen der Kirche wird redaktionell ergänzt.
Bezüglich der Belange des erzbischöflichen Ordinariates ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass grundsätzlich aus pastoralplanerischer Sicht keine Einwände gegen die Planung bestehen. Der Hinweis auf die Geräuschimmissionen der Kirche wird redaktionell ergänzt.
Bezüglich der Belange des erzbischöflichen Ordinariates ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.5. Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG (09.08.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.5 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Vielen Dank für die frühzeitige Beteiligung an der geplanten Baumaßnahme.
Die Sammelfahrzeuge Wenden derzeit am Abzweig Höhe der Hausnummer 10. Das Anwesen
Hausnummer 12 wird nicht direkt angefahren, die Abfallgefäße entsprechend der Abfuhrroute
entgegengebracht.
Da sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, wird auch die Befahrung weiterhin so aufrecht erhalten.
Daraus ergibt sich eine Bereitstellungspflicht für die Anschlussteilnehmer im direkten Umfeld
der Fahrbahnabzweigung (anzuwenden auf die beiden Anwesen an der neu geplanten Stichstraße). Die weiteren Wohnbebauungen befinden sich an der Abfuhrroute und können hier direkt am öffentlichen Verkehrsweg geleert bzw. abgeholt werden.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, die Befahrung wird weiterhin so aufrecht erhalten. Die Bereitstellungspflicht wird eingehalten.
Bezüglich der Belange der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sich im Bereich der öffentlichen Straße keine wesentlichen Änderungen bei Umsetzung ergeben, die Befahrung wird weiterhin so aufrecht erhalten. Die Bereitstellungspflicht wird eingehalten.
Bezüglich der Belange der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.6. Untere Immissionsschutzbehörde (18.09.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.6 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Südlich bzw. westlich dos Plangebietes auf Flurnummer 7, Gemarkung Nandlstadt, Gemarkung Airischwand, befinden sich das bestehende Gasthaus mit Freischank und der bestehende Kfz-Betrieb, die durch die heranrückende Wohnbebauung nicht eingeschränkt werden dürfen. Von diesen Gewerbebetrieben gehen Lärmemissionen aus. die auf das Plangebiet einwirken und nach den Vorgaben der TA Lärm zu beurteilen sind. Als maßgeblicher Immissionsort ist die geplante Baugrenze anzusehen, da hier die bauplanungsrechtliche Möglichkeit geschaffen werden so, Gebäude mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zu errichten (vgl. A.1.3 TA Lärm). Die Freischankfläche der Gaststätte befindet sich ca. 18 m südlich der Baugrenze von Flurnummer 9 im Plangebiet. Das Tor zu der Kfz-Werkstatt befindet sich ca. 18 m westlich der Baugrenze von Flurnummer 26 unter einer Überdachung. Nach telefonischer Auskunft des Gewerbeamtes der Gemeinde Nandlstadt sind in der geweberechtlichen Erlaubnis des Kfz-Betriebs keine Betriebszeiten o.ä. festgesetzt. Eine Baugenehmigung mit eventuellen Einschränkungen des Betriebs ist der Unteren Immissionsschutzbehörde nicht bekennt. Daher muss davon ausgegangen werden, dass der bestehende Betrieb derzeit nicht eingeschränkt ist. Nach Angabe von des Betreibers werden in der Kfz-Werkstatt hauptsächlich Transporter und LKW ausgebaut bzw. in Wohnmobile umgebaut.
Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde wurde jeweils eine überschlägige Schallausbreitungsrechnung gemäß TA Lärm für die bestehende Freischankfläche und den
bestehenden Kfz-Betrieb durchgeführt. Da der Unteren Immissionsschutzbehörde keine Einschränkungen der Betriebe (z.B. Betriebszeiten) bekannt sind, wurde jeweils eine worst-case Abschätzung durchgeführt.
Im Sinne einer worst-case Betrachtung wurde für die Freischankfläche ein „lauter Biergarten" gemäß der Studie „Geräusche aus „Biergärten" - ein Vergleich verschiedener Prognoseansätze" (LfU Bayern, 1999) und eine tägliche Betriebszeit von ca. 12 Stunden (z.B. 10-22 Uhr) angenommen. Die Berechnung zeigt, dass der für ein Dorfgebiet zulässige Immissionsrichtwert von 60 dB(A) in der Tagzeit gemäß Nr. 6.1 TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort (Baugrenze) auf Flurnummer 9 gerade eingehalten wird. Jeglicher Betrieb der Freischankfläche nach 22 Uhr würde zu einer Überschreitung des zulässigen Immissionsrichtwerts von 45 dB(A) in der Nachtzeit und somit zu einer Einschränkung der bestehenden Gaststätte führen.
Für den Kfz-Betrieb wurde, aufgrund der im Vergleich zu einem typischen Kfz-Betrieb zu erwartenden, erhöhten Handwerksarbeiten (Bearbeiten von Holz und Metall, Betrieb eines Kompressors etc.), im Sinne einer worst-case Betrachtung ein Innenpegel von 83 dB(A) für einen Metallbaubetrieb bzw. eine Tischlerei gemäß der TÜV Studie „Handwerk und Wohnen - bessere Nachbarschaft durch technischen Wandel - Vergleichende Studie" (TÜV Rheinland, 2005) über eine tägliche Betriebszeit von ca. 10 Stunden (z.B. 08-18 Uhr) angesetzt. Außerdem wurde angenommen, dass das Tor auf der Ostseite der Werkstatt zum Lüften geöffnet ist. Die Berechnung zeigt, dass der für ein Dorfgebiet zulässige Immissionsrichtwert von 60 dB(A) in der Tagzeit gemäß Nr. 6.1 TA Lärm am maßgeblichen Immissionsort (Baugrenze) auf Flurnummer 26 in der Tagzeit überschritten wird. Das bestehende Gewerbe würde somit durch die heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt werden.
Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde wird daher dringend empfohlen, die Lärmeinwirkungen der beiden Gewerbebetriebe nach den Vorgaben der TA Lärm von einem
anerkannten Sachverständigen begutachten zu lassen. Sofern es vom Gutachter für erforderlich erachtet wird, sollten Maßnahmen vorgeschlagen und Festsetzungsvorschläge gemacht werden, die eine Wohnbebauung in dem Plangebiet ermöglichen, ohne die bestehenden Betriebe einzuschränken (z.B. Verschiebung der Baugrenze). Ergänzend kann von dem Gutachter ein Textvorschlag für die Begründung zum Bebauungsplan erarbeitet werden.
Entsprechende Gutachter sind in der ReSyMeSa-Datenbank aufgeführt:
https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/SucheErgebnis?modulTyp=lmmissionsschutzStelle
In den „Suchkriterien" oben auf der Homepage kann die Suche noch auf Schallschutzgutachter
(Gruppe V) eingegrenzt werden.
Die auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbelärmimmissionen sollten in jedem Fall in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen und abgewogen werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB).
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass die Lärmeinwirkungen der beiden Gewerbebetriebe nach den Vorgaben der TA Lärm von einem anerkannten Sachverständigen begutachtet werden soll. Dies wurde für das weitere Verfahren auch durchgeführt und befindet sich im Anhang der Begründung.
Bezüglich der Belange der Unteren Immissionsschutzbehörde ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass die Lärmeinwirkungen der beiden Gewerbebetriebe nach den Vorgaben der TA Lärm von einem anerkannten Sachverständigen begutachtet werden soll. Dies wurde für das weitere Verfahren auch durchgeführt und befindet sich im Anhang der Begründung.
Bezüglich der Belange der Unteren Immissionsschutzbehörde ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.7. Landratsamt Freising - Wasserrecht (08.08.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.7 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Der Arbeitsbereich Gewässerausbau wendet ein: im Planungsgebiet soll ein Teil des Grabens, der zum Albaner Bach führt, freigelegt werden, und das gesammelte Niederschlagswasser dort eingeleitet werden. Um zu klären, ob es sich dabei um einen genehmigungspflichtigen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 WHG handelt, und eine Erlaubnis zur Niederschlagwasserbeseitigung erforderlich ist, wird gebeten, die Erschließungsplanung wie in der Begründung auf S. 10 beschrieben mit dem Landratsamt Freising, Wasserrecht, und dem Wasserwirtschaftsamt München abzusprechen. Es ist mit wild abfließendem Wasser zu rechnen, das bei Starkregen Gebäude überfluten kann (s. Textliche Hinweise). Zum Abfluss sind die Vorgaben des § 37 WHG zu beachten. Wild abfließendes Wasser aus Außeneinzugsgebieten ist zunächst kein Abwasser im Sinne von § 54 Abs. 1 Nr. 2 WHG. Es
sollte daher durch geeignete Maßnahmen möglichst verhindert werden, dass es in die Entwässerungsanlagen gelangt. Wird bisher wild abfließendes Wasser durch neu geschaffene
Strukturen umgeleitet und gelangt über befestigte und entwässerte Flächen in die Entwässerungsanlagen, unterliegt dieses Wasser dem Abwasserbegriff gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 WHG und ist bei der Niederschlagswasserbeseitigung zu berücksichtigen. Abflüsse aus
Außeneinzugsgebieten , die in das Entwässerungssystem gelangen, sollen daher nach den maßgeblichen technischen Regeln zumindest abgeschätzt und in ihren Auswirkungen abgewogen werden. Das sollte im Zuge der Erschließungsplanung geklärt werden.
Das Schmutzwasser soll über Kleinkläranlagen entsorgt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezeichneten Gebiete nach Art. 70 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayWG derzeit überarbeitet werden. Die technischen Voraussetzungen für eine Kleinkläranlage sind mit dem Wasserwirtschaftsamt München abzustimmen. Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde nach Art. 34 Abs. 2 S. 2 BayWG ist ggf. anzupassen.
Der Arbeitsbereich Hochwasserschutz teilt mit: die von der beabsichtigten Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 29 Airischwand-Ost betroffenen Grundstücke 9, 23/3, 26, 27 und 1184, Gde. Nandlstadt und Gmk. Airischwand befinden sich weder in einem vorläufig gesicherten noch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Außerdem ist mir dort auch kein ermitteltes Überschwemmungsgebiet bekannt.
Von Seiten des Fachbereichs Überschwemmungsgebiete bestehen daher grds. keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 Airischwand-Ost der Gemeinde Nandlstadt. Der Planungsbereich liegt allerdings teilweise innerhalb eines wassersensiblen Bereichs. Wassersensible Bereiche können ein erster Hinweis auf ein faktisches Überschwemmungsgebiet sein, eine hinreichend konkrete Aussage bzw. Abgrenzung eines faktischen Überschwemmungsgebiets ist hierdurch allein aber nicht ableitbar. Wir möchten vorsichtshalber auf folgendes hinweisen: Sollten der Gemeinde insbesondere durch fachliche Einwendungen Erkenntnisse zugehen, dass durch die Planung HQlOO-relevante Rückhalteflächen betroffen sein könnten (z.B. Kenntnis über historisches Hochwasserereignis) so verlangt der BayVGH (Urteil v. 16.12.2016, 15 N 15.1201), dass die Gemeinde vor der Schlussabwägung und dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan weitere Ermittlungen und Bewertungen unter Einbeziehung fachlichen Sachverstandes durchführen muss, um sicherzugehen, dass der für die Abwägung zugrunde zu legende Sachverhalt (keine Betroffenheit von HQlOO-relevanten Rückhalteflächen durch die Planung) richtig ist, um die abstimmenden Gemeinderatsmitglieder hierüber in einen entsprechenden Kenntnisstand zu versetzen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass von Seiten des Fachbereichs Überschwemmungsgebiete nicht betroffen sind und daher. keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 Airischwand-Ost der Gemeinde Nandlstadt bestehen. Alle weiteren Maßnahmen werden im Zuge der Erschließungsplanung zusammen mit dem Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht sowie dem Wasserwirtschaftsamt München abgeklärt.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising, Abteilung Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass von Seiten des Fachbereichs Überschwemmungsgebiete nicht betroffen sind und daher. keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 29 Airischwand-Ost der Gemeinde Nandlstadt bestehen. Alle weiteren Maßnahmen werden im Zuge der Erschließungsplanung zusammen mit dem Landratsamt Freising, Abteilung Wasserrecht sowie dem Wasserwirtschaftsamt München abgeklärt.
Bezüglich der Belange des Landratsamtes Freising, Abteilung Wasserrecht ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.8. Wasserwirtschaftsamt München (20.09.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.8 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Lage am Gewässer:
Das Planungsgebiet befindet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs. Ein namenloses, verrohrtes Gewässer 3. Ordnung quert das Planungsgebiet. Es ist geplant, das verrohrte Gewässer zu öffnen. Dies entspricht den wasserwirtschaftlichen Grundsätzen gemäß § 6 WHG und wird von Seiten des WWA München stark begrüßt . Das geöffnete Gerinne sollte als Doppeltrapezprofil mit einem Niedrigwasserverlauf und einer etwas erhöhten, beidseitig des Gewässers verlaufenden Hochwasserablaufmulde gestaltet werden. Beidseitig des Gewässers sollte mindestens ein
Abstand von 5m von jeglicher Bebauung im Bereich der Hochwassermulde freigehalten werden .
Wir schlagen vor, auch den weiter südlichen Bereich des verrohrten Gewässers durch geringfügige Verlegung an den Rand der Fl. -Nr. 26 Gmk. Airischwand, zu öffnen. Sollte die Öffnung des Gewässers nicht als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme dienen, so könnte der ökologische Ausbau des Gewässers bis zu einem Prozentsatz von 90% vom
Wasserwirtschaftsamt München gefördert werden. Bitte nehmen Sie dazu möglichst frühzeitig Kontakt mit dem WWA München auf.
Wir bitten um Korrektur der Aussage unter Ziffer A.4.6 der Begründung, dass das Plangebiet sich außerhalb eines Überschwemmungsgebietes befindet. Es existiert zwar kein rechtlich verbindliches Überschwemmungsgebiet (kein vorläufig gesichertes oder festgesetztes Überschwemmungsgebiet) mit Sicherheit aber ein faktisches Überschwemmungsgebiet . Dies wird in den textlichen Hinweisen des Bebauungsplans unter dem Stichwort Hochwasser auch zutreffend beschrieben.
Niederschlaqswasser:
Unter Ziffer 9 der textlichen Festsetzungen wird festgesetzt, dass das anfallende Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal aus dem Baugebiet zu entwässern ist.
Aufgrund der Lage im tertiären Hügelland ist eine Versickerung vermutlich nicht möglich und deshalb die Einleitung über einen Regenwasserkanal die beste Alternative. Es sind dann die Vorgaben der TRENOG sowie des DWA M153 zu beachten und ggf. eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen. Vor Einleitung in das Oberflächengewässer ist vermutlich ein Regenrückhaltebecken erforderlich. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken sollte bereits durch Planzeichen im Bebauungsplan festgesetzt werden, damit die Erschließung als gesichert betrachtet werden kann. Wir bitten darum, bis zur nächsten Beteiligung im Verfahrensschritt gern. § 4 Abs. 2 BauGB, das Regenrückhaltebecken, falls erforderlich, im Plan darzustellen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass das Planungsgebiet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs befindet. Die damit verbundenen Maßnahmen werden seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich durchgeführt. Bezüglich des verrohrten Bereichs im Süden wird der Markt Nandlstadt nochmal gesondert auf das Wasserwirtschaftsamt zukommen.
Bezüglich der Belange des Wasserwirtschaftsamtes München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass das Planungsgebiet sich wie in der Begründung unter Ziffer A.4.6 zutreffend genannt, innerhalb des wassersensiblen Bereichs befindet. Die damit verbundenen Maßnahmen werden seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich durchgeführt. Bezüglich des verrohrten Bereichs im Süden wird der Markt Nandlstadt nochmal gesondert auf das Wasserwirtschaftsamt zukommen.
Bezüglich der Belange des Wasserwirtschaftsamtes München ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
3.2.9. Flughafen München GmbH (18.09.2023)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.9 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
In vorbezeichnetem Bauleitplanverfahren wird seitens der FMG - als Trägerin öffentlicher Belange - i.R.d. Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB zu den derzeit ausgelegten Planunterlagen Stellung genommen wie folgt:
Das verfahrensgegenständliche Gebiet liegt sowohl außerhalb des Bauschutzbereichs des Flughafens München als auch außerhalb der Zonen der für den Flughafen München festgelegten Lärmschutzbereiche. Bedenken [insbesondere] hinsichtlich des Schutzes vor Fluglärm bestehen daher seitens der FMG nicht.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bedenken hinsichtlich des Schutzes vor Fluglärm seitens der FMG nicht bestehen.
Bezüglich der Belange der Flughafen München GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass Bedenken hinsichtlich des Schutzes vor Fluglärm seitens der FMG nicht bestehen.
Bezüglich der Belange der Flughafen München GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.10. Bayernwerk Netz GmbH (23.08.2023)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
|
3.2.10 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich von uns betriebene Versorgungseinrichtungen.
Kabel
Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links zur Trassenachse.
Wir weisen darauf hin, dass die Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen von Bepflanzung freizuhalten sind, da sonst die Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt werden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind im Einvernehmen mit uns geeignete Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Beachten Sie bitte die Hinweise im "Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle", Ausgabe 2013 vom FGSVVerlagwww.fgsv-verlag.de (FGSV-Nr. 939), bzw. die DVGW-Richtlinie GW125.
Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung machen wir darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art uns rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeit- und Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen.
Kabelplanung(en)
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes sind Niederspannungskabel erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.
Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der Bayernwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und anderer Versorgungsträger ist es notwendig, dass der Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich frühzeitig (mindestens 3 Monate) vor Baubeginn der Bayernwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen Trasse verlegt werden können.
Ausführung von Leitungsbauarbeiten sowie Ausstecken von Grenzen und Höhen:
• Vor Beginn der Verlegung von Versorgungsleitungen sind die Verlegezonen mit endgültigen Höhenangaben der Erschließungsstraßen bzw. Gehwegen und den erforderlichen Grundstücksgrenzen vor Ort bei Bedarf durch den Erschließungsträger (Gemeinde) abzustecken. Für die Ausführung der Leitungsbauarbeiten ist uns ein angemessenes Zeitfenster zur Verfügung zu stellen, in dem die Arbeiten ohne Behinderungen und Beeinträchtigungen durchgeführt werden können.
Für Kabelhausanschlüsse dürfen nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden. Ein Prüfungsnachweis der Einführung ist nach Aufforderung vorzulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in der Begründung aufzunehmen.
Das beiliegende "Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen" ist zu beachten.
Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungsanlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal einholen. Das Portal erreichen Sie unter: https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-service/kundenservice/planauskunftsportaLhtml
Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das o. g. Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Dies wird seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich gewährleistet.
Bezüglich der Belange der Bayernwerk Netz GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass gegen das o. g. Planungsvorhaben keine grundsätzlichen Einwendungen bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Dies wird seitens des Marktes Nandlstadt vollumfänglich gewährleistet.
Bezüglich der Belange der Bayernwerk Netz GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.11. Regierung von Oberbayern 26.07.2023)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.11 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme zur o.g. Bauleitplanung ab.
Sachverhalt
Der Markt Nandlstadt beabsichtigt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbebauung zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Airischwand und umfasst ca. 1 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als gemischte Baufläche (Dorfgebiet) dargestellt. Ziel der Planung ist die Errichtung von sechs Einfamilienhäusern.
Bewertung
Das Plangebiet füllt im wesentlichen bestehende Lücken im Osten des Ortsteils Airischwand auf und rundet diesen sinnvoll ab. Aus landesplanerischer Sicht sind gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass sich nach Informationen des Rauminformationssystems Bayern (RIS) unmittelbar nordöstlich des Plangebiets eine Fläche für einen Bentonit-Tagebau „Airischwand-Ost“ der Fa. Clariant befindet. Eine Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird empfohlen.
Ergebnis
Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass aus landesplanerischer Sicht gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben sind. Der Hinweis auf den Bentonit-Tagebau wird beachtet.
Bezüglich der Belange der Regierung der Oberpfalz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass aus landesplanerischer Sicht gegen die Planung grundsätzlich keine Einwände zu erheben sind. Der Hinweis auf den Bentonit-Tagebau wird beachtet.
Bezüglich der Belange der Regierung der Oberpfalz ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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3.2.12. Bayernets GmbH (03.08.2023)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
3.2.12 |
Sachverhalt
Stellungnahme:
Im Geltungsbereich Ihres o. g. Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen (FL-Nr. 87 und 168 der Gemarkung Airischwand) - wie in den von Ihnen übersandten Planunterlagen dargestellt - liegen keine Anlagen der bayernets GmbH. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden hier ebenfalls nicht berührt.
Wir haben keine Einwände gegen das Verfahren.
Beschlussempfehlung
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass im Geltungsbereich des Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen keine Anlagen der bayernets GmbH liegen. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden ebenfalls nicht berührt.
Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Beschluss
Von den Ausführungen wird Kenntnis genommen.
Zur Stellungnahme der Fachstelle wird von dem Markt Nandlstadt wie folgt Stellung genommen:
Die Fachstelle bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass im Geltungsbereich des Verfahrens sowie den externen Ausgleichsflächen keine Anlagen der bayernets GmbH liegen. Aktuelle Planungen der bayernets GmbH werden ebenfalls nicht berührt.
Bezüglich der Belange der bayernets GmbH ist somit nichts Weiteres durch den Markt Nandlstadt zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Marktrat Selmayer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
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4. 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Markt Nandlstadt
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Abwägungsvorschläge zur 4. Flächennutzungsplanänderung
- Keine Äußerung
- Verwaltungsgemeinschaft Mauern Mitgliedsgemeinde Hörgertshausen, Mauern, Wang, Schloßplatz 2, 85419 Mauern, vom 08.01.2024
- Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Johannisstraße 8, 85354 Freising, vom 16.02.2024
Dokumente
Download 0_BBP FNP_Gemeinde Rudelzhausen.pdf
Download 0_BBP FNP_Markt Au.pdf
Download 0_BBP FNP_regionaler Planungsverband.pdf
Download 0_BBP FNP_staatliches Baumamt Freising.pdf
Download 0_BBP_Bayernets_keine Einwände.pdf
Download 0_BBP_Heinz Entsorgung.pdf
Download 0_BBP_LRA Gesundheitsamt.pdf
Download 0_BBP_tennet.pdf
Download 0_BBP_Transalpine Pipeline.pdf
Download 0_BBP_VG Mauern.pdf
Download 0_BBP_VG Zolling.pdf
Download 0_BBP_WZV Baumgartner Gruppe.pdf
Download 1_BBP FNP_BUND.pdf
Download 1_BBP FNP_Erzbischöfliches Ordinariat.pdf
Download 1_BBP FNP_Gemeinde Attenkirchen.pdf
Download 1_BBP FNP_Handwerkskammer.pdf
Download 1_BBP_LRA Immissionsschutz.pdf
Download 1_BBP_LRA Wasserrecht.pdf
Download 1_BBP_Öffentlichkeit.pdf
Download 2_BBP FNP_AELF.pdf
Download 2_BBP FNP_Bayernwerk Netz GmbH.pdf
Download 2_BBP_Bay Bauernverband.pdf
Download 2_BBP_IHK.pdf
Download 2_BBP_LRA Altlasten.pdf
Download 2_BBP_LRA Bauleitplanung.pdf
Download 2_BBP_LRA Tiefbauamt.pdf
Download 2_BBP_Reg v obb.pdf
Download 2_BBP_Telekom.pdf
Download 2_BBP_WWA.pdf
Download 240418_01_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Deckblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Plan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_4.FNP-Änderung_Schallschutzgutachten.pdf
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4.1. Stellungnahmen ohne Bedenken
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
zum Seitenanfang
4.1.1. Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 15.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden, da die Belange des Marktes Au durch die Planungen nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden, da die Belange des Marktes Au durch die Planungen nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.1.2. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, vom 14.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung bestehen und bedankt sich für die Stellungnahme.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung bestehen und bedankt sich für die Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.1.3. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 24.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen der TenneT TSO GmbH in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen der TenneT TSO GmbH in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.1.4. Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 15.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen vom 15.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen vom 15.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.1.5. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 16.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 16.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 16.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.1.6. Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 17.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG vom 17.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG Einverständnis besteht, da mit den Planungen sich keinerlei Einschränkungen bei den Abfallsammlungen ergeben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG vom 17.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG Einverständnis besteht, da mit den Planungen sich keinerlei Einschränkungen bei den Abfallsammlungen ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2. Stellungnahmen mit Einwendung oder sonstigen fachlichen Hinweisen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
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beschließend
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4.2 |
zum Seitenanfang
4.2.1. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 18.01.2024
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
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4.2.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können, und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung, den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung, den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Forstfachliche und waldrechtliche Belange:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen sind und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass die Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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4.2.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen ist und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass sich auf der Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen ist und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass sich auf der Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.2.4. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 20.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden wurden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für Ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf
Peter Wacker jun. erläutert auf Nachfrage, dass Einzelhandelsagglomerationen stets ein schwieriges Thema für die Entwicklung von Ortsinnenbereichen darstellen würden. Die Handwerkskammer vermische allerdings Begriffe und stelle dies falsch dar. Wenn zusätzlich auf weiteren Gewerbegebiets-Flächen Einzelhandel zugelassen werden sollte, wäre dies rechtswidrig.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden wurden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für Ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktrat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
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4.2.5. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 05.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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4.2.6. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 08.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage erläutert Peter Wacker jun.:
- Die Zufahrt zum Sondergebiet ist nur über die Straße nach Figlsdorf möglich.
Zur Entwässerung wird ein Regenrückhaltebecken gebaut, aus welchem das Niederschlagswasser gedrosselt unter der Kreisstraße in den Kühbach geleitet wird.
Die Bushaltestelle sowie eine Fußgängerampel werden definitiv umgesetzt, zudem wird das derzeitige 70 km/h-Schild weiter Richtung Gründl versetzt und wohl sogar gegen ein 60 km/h-Schild getauscht.
Marktrat Mayer befürchtet einen Knotenpunkt und damit verbundene Verkehrsproblematik. Marktrat Schranner schlägt einen Kreisverkehr vor, der laut Peter Wacker jun. zwar grundsätzlich möglich wäre, kostentechnisch jedoch nicht darstellbar.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zu Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
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4.2.7. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht.
Der Empfehlung der Abteilung Wasserrecht, die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser als Festsetzung im Bebauungsplan als Festsetzung vorzuschreiben und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern, wird nicht gefolgt. Die Entscheidung über die Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser soll den Grundstückseigentümern freigestellt sein.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden nun ausreichend dimensionierte Flächen für Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bauleitplanung ausschließlich zur Aufgabe hat, grundsätzliche Fragen der Erschließung zu klären und dies im Rahmen der vorliegenden Planung bereits erfolgt. Daher können wasserrechtliche Anträge außerhalb des Bauleitplanverfahrens behandelt werden, was im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.
Dies wird auch insofern als sinnvoll erachtet, da die tatsächlich zu entwässernden Flächen erst im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren feststehen und damit ein dezidiertes und zielführendes wasserrechtliches Verfahren erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht.
Der Empfehlung der Abteilung Wasserrecht, die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser als Festsetzung im Bebauungsplan als Festsetzung vorzuschreiben und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern, wird nicht gefolgt. Die Entscheidung über die Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser soll den Grundstückseigentümern freigestellt sein.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden nun ausreichend dimensionierte Flächen für Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bauleitplanung ausschließlich zur Aufgabe hat, grundsätzliche Fragen der Erschließung zu klären und dies im Rahmen der vorliegenden Planung bereits erfolgt. Daher können wasserrechtliche Anträge außerhalb des Bauleitplanverfahrens behandelt werden, was im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.
Dies wird auch insofern als sinnvoll erachtet, da die tatsächlich zu entwässernden Flächen erst im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren feststehen und damit ein dezidiertes und zielführendes wasserrechtliches Verfahren erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.2.8. Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 12.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.8 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen.
Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997 nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere, dass die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt, den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997 ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen.
Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997 nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere, dass die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt, den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997 ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.2.9. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 10.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.9 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamtimmissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamtimmissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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4.2.10. Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.10 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit, unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit, unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.2.11. BUND – Naturschutz Bayern e.V. vom 20.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.2.11 |
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8
zum Seitenanfang
4.2.12. IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 02.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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4.2.12 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der IHK vom 02.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der IHK Einverständnis gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplans „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung besteht.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die IHK generell das Bauvorhaben begrüßt. Der Hinweis, dass eine fußläufige Erreichbarkeit aufgrund der dezentralen Lage nicht gegeben ist, trifft nicht zu.
Die fußläufige Erreichbarkeit ist zum Beispiel über den Fußweg entlang der Nandl für die im südlichen Teil von Nandlstadt lebenden oder arbeitenden Einwohner möglich. Um für alle Einwohner von Nandlstadt eine Erreichbarkeit zu schaffen, plant der Marktgemeinderat, eine Bushaltestelle direkt am Gewerbegebiet zu realisieren.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der IHK vom 02.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der IHK Einverständnis gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplans „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung besteht.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die IHK generell das Bauvorhaben begrüßt. Der Hinweis, dass eine fußläufige Erreichbarkeit aufgrund der dezentralen Lage nicht gegeben ist, trifft nicht zu.
Die fußläufige Erreichbarkeit ist zum Beispiel über den Fußweg entlang der Nandl für die im südlichen Teil von Nandlstadt lebenden oder arbeitenden Einwohner möglich. Um für alle Einwohner von Nandlstadt eine Erreichbarkeit zu schaffen, plant der Marktgemeinderat, eine Bushaltestelle direkt am Gewerbegebiet zu realisieren.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4.2.13. Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 24.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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4.2.13 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 24.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Er nimmt zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 24.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Er nimmt zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4.3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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4.3 |
zum Seitenanfang
4.3.1. Ortschaft Gründl und Kollersdorf, mit Schreiben vom 18.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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4.3.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der BürgerInnen des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung. Dazu ist es auch erforderlich, die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren MitarbeiterInnen bzw. keine Möglichkeiten, diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituation ist nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderungen moderner Einzelhandelsbetriebe mit den freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal ist und die fraglichen Betriebe außerhalb der Saison komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. Um dem Rechnung zu tragen, werden im Bebauungsplan Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung aufgenommen. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von mindestens 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ rund 2,07 ha (= 0,6% der Einzugsfläche) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Fläche dar.
Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden sehr ernst genommen, jedoch ist die Forderung nach Hochwasserschutzmaßnahmen nicht an dieser Bauleitplanung festzumachen, da diese Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Situation hat. Insbesondere, da durch die Regenrückhaltung die Situation für die Ortschaften Gründl und Kollersdorf nicht verschlechtert wird. Im Gegenteil hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sehr trockene Böden im Rahmen von Starkregenereignissen gerade nicht in der Lage sind die plötzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Durch die Anlage der Regenrückhaltebecken ist jedoch gerade für diese Extremereignisse ein neues Puffervolumen vorhanden.
Weiterhin sei angemerkt, dass Niederschläge mit ≥ 50 l/m² in einer Stunde gemäß KOSTRA-DWD-2020, Rasterfeld 194170, im Durchschnitt nur alle 100 Jahre wiederkehren.
Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen.
Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar und stellt außerdem nur im Bedarfsfall einen Eingriff in den Verkehrsfluss dar. Des Weiteren sei angemerkt, dass jede Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.
Vorhalteflächen für Regenrückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf
Der Vorsitzende verliest das vorliegende Schreiben. Markträtin Schillinger ergänzt, dass die Bürger große Bedenken hätten. Bei starkem Regen seien massive Schäden an Flächen und Gebäuden zu erwarten. Problematisch sei, dass das Oberflächenwasser nicht auf dem Sondergebiet zurückgehalten, sondern lediglich gedrosselt eingeleitet werde. An den Markt seien von einigen Grundstückseigentümern in der Vergangenheit Flächen veräußert worden unter Versprechungen des Marktes, diese für Hochwasserschutzmaßnahmen zu nutzen. Dies sei bislang nicht bzw. nur unzureichend geschehen. Sie bittet daher nochmals darum, sämtliche Maßnahmen und Möglichkeiten zum Hochwasserschutz der bachabwärts liegenden Ortsteile und der anderen Gemeinden auszunutzen.
Peter Wacker jun. erläutert, dass eine Einleitung ursprünglich nicht geplant gewesen sei. Der Boden sei aber definitiv nicht sickerfähig, zudem bestehe die Problematik bereits jetzt durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes. Auf Einwand erläutert er, dass er sich lediglich auf das Bodengutachten und nicht auf die Verpflichtungen anderer Grundstückseigentümer im bestehenden Gewerbegebiet stützen könne.
Allgemein ist sich das Gremium einig, dass die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine zufriedenstellende Behandlung des anfallenden Niederschlagswassers zu erreichen.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Bewohner der Ortschaften Gründl und Kollersdorf und teilt dazu Folgendes mit:
Die wirtschaftliche Entwicklung und die Versorgung der BürgerInnen des Marktes Nandlstadt ist ein vorrangiges Ziel der Marktverwaltung. Dazu ist es auch erforderlich, die notwendigen Flächen zur Entwicklung von Gewerbe- und Handelsbetrieben bereitzustellen. Die Marktverwaltung hat jedoch keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen von einzelnen Betrieben und deren MitarbeiterInnen bzw. keine Möglichkeiten, diese spezifischen Entscheidungen unmittelbar zu beeinflussen. Die Einschätzung über die Möglichkeiten der Arbeitsmarktsituation ist nur durch die Betriebe und Unternehmen eigenverantwortlich zu überprüfen.
Grundsätzlich ist der Markt Nandlstadt auch bestrebt leerstehende Geschäftsräume im Ortsbereich mit neuen Angeboten zu füllen. Allerdings sind die Flächenanforderungen moderner Einzelhandelsbetriebe mit den freien Gewerbeflächen im Ortszentrum nicht in Einklang zu bringen. Weiterhin wird mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt keine typische „Urlaubsregion“ ist und es sei darauf verwiesen, dass in den typischen Urlaubsregionen Geschäftsbetrieb zumeist saisonal ist und die fraglichen Betriebe außerhalb der Saison komplett geschlossen sind. Dies erscheint nicht als erstrebenswertes Ziel für das Ortsbild des Marktes.
Der Hinweis auf die Bodenqualitäten im betreffenden Bereich wird zur Kenntnis genommen. Dazu sei auf die Hinweise zum Bebauungsplan verwiesen, in denen der richtige und sinnvolle Umgang mit dem Schutzgut Boden erläutert wird.
Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. Um dem Rechnung zu tragen, werden im Bebauungsplan Vorhalteflächen für die Regenrückhaltung aufgenommen. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von mindestens 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ rund 2,07 ha (= 0,6% der Einzugsfläche) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Fläche dar.
Die tatsächlichen Erfahrungen und Bedenken werden sehr ernst genommen, jedoch ist die Forderung nach Hochwasserschutzmaßnahmen nicht an dieser Bauleitplanung festzumachen, da diese Bauleitplanung keine negativen Auswirkungen auf die bestehende Situation hat. Insbesondere, da durch die Regenrückhaltung die Situation für die Ortschaften Gründl und Kollersdorf nicht verschlechtert wird. Im Gegenteil hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sehr trockene Böden im Rahmen von Starkregenereignissen gerade nicht in der Lage sind die plötzlich anfallenden Wassermengen aufzunehmen. Durch die Anlage der Regenrückhaltebecken ist jedoch gerade für diese Extremereignisse ein neues Puffervolumen vorhanden.
Weiterhin sei angemerkt, dass Niederschläge mit ≥ 50 l/m² in einer Stunde gemäß KOSTRA-DWD-2020, Rasterfeld 194170, im Durchschnitt nur alle 100 Jahre wiederkehren.
Der Ausgleich für den Eingriff entspricht den gesetzlichen Vorgaben und Verfahrensabläufen.
Während der Planungsphase wurden mehrere mögliche Arten von Querungshilfen auf Ihre Anwendbarkeit und Umsetzbarkeit an der betreffenden Stelle geprüft und mit den entsprechenden Stellen im LRA Freising beraten. Die Einrichtung einer Bedarfsampelanlage stellte dabei die am besten umsetzbare und für den Fußgängerschutz wirksamste Lösung dar und stellt außerdem nur im Bedarfsfall einen Eingriff in den Verkehrsfluss dar. Des Weiteren sei angemerkt, dass jede Form einer Querungshilfe Unterhalts- bzw. Pflegekosten auslöst, die entsprechend zu tragen sind.
Vorhalteflächen für Regenrückhaltebecken werden im Bebauungsplan aufgenommen, eine weitere Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18
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5. Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 30 "Kitzberger Feld II"
- Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Dokumente
Download 240418_01_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Titelblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Lageplan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Bestands-und Bewertungsplan.pdf
Download 240418_05_Nandlstadt_BBP_Kitzberger Feld II_Ausgleichsflächenplan.pdf
Download 240418_06_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Ortsränder.pdf
Download 240418_07_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Fußgängerüberquerung.pdf
Download 240418_08_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Bodengutachten.pdf
Download 240418_09_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage_saP.pdf
Download 240418_10_Nandlstadt_BBP_ Kitzberger Feld II_Anlage Schallschutzgutachten.pdf
zum Seitenanfang
5.1. Stellungnahmen ohne Einwendungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
|
5.1 |
zum Seitenanfang
5.1.1. Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernets GmbH vom 04.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernets GmbH keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernets GmbH vom 04.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernets GmbH keine Einwände zur vorliegenden Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1.2. Markt Au i. d. Hallertau, Untere Hauptstraße 2, 84072 Au i. d. Hallertau, vom 15.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden, da die Belange des Marktes Au durch die Planungen nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Marktgemeinde Au i. d. Hallertau und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwendungen zur vorliegenden Planung vorgebracht werden, da die Belange des Marktes Au durch die Planungen nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1.3. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 3. OG, Arnulfstraße 60, vom 14.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
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5.1.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung bestehen und bedankt sich für die Stellungnahme.
Beschluss
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten des regionalen Planungsverbandes München keine regionalplanerischen Bedenken gegenüber der vorliegenden Planung bestehen und bedankt sich für die Stellungnahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.4. TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, vom 24.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.1.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen der TenneT TSO GmbH in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der TenneT TSO GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass keine Anlagen der TenneT TSO GmbH in dem Bereich vorhanden sind und die Belange des Unternehmens nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1.5. Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH, vom 08.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
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5.1.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass die Anlagen der Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1.6. Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, vom 15.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
|
beschließend
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5.1.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen vom 15.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Rudelzhausen vom 15.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass keine Einwände gegen die Planung bestehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.1.7. Staatliches Bauamt Freising, Servicestelle München, Winzererstraße 43, 80797 München, vom 16.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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5.1.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 16.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising vom 16.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht des Staatlichen Bauamts Freising Einverständnis besteht, da die Belange des Staatlichen Bauamts Freising, Fachbereich Straßenbau, nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.1.8. Heinz Entsorgung GmbH & Co KG, Neue Industriestr. 1, 85368 Moosburg, vom 17.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
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5.1.8 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG vom 17.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG Einverständnis besteht, da mit den Planungen sich keinerlei Einschränkungen bei den Abfallsammlungen ergeben.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG vom 17.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Heinz Entsorgung GmbH & Co KG Einverständnis besteht, da mit den Planungen sich keinerlei Einschränkungen bei den Abfallsammlungen ergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2. Stellungnahmen mit Einwendung oder sonstigen fachlichen Hinweisen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
|
ö
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beschließend
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5.2 |
zum Seitenanfang
5.2.1. Bayernwerk Netz GmbH, Draht 7, 85276 Pfaffenhofen, vom 18.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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5.2.1 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH und nimmt zur Kenntnis, dass von Seiten der Bayernwerk Netz GmbH keine grundsätzlichen Einwendungen zur vorliegenden Planung bestehen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb der Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass sich in dem überplanten Bereich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH befinden.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Schutzzonenbereiches für Kabel zur Trassenachse auf. Er achtet darauf, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art der Bayernwerk Netz GmbH rechtzeitig zur Stellungnahme vorgelegt werden und dass Bäume und tiefwurzelnde Sträucher aus Gründen des Baumschutzes nur bis zu einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.
Die weiteren Hinweise zu den Themen Kabel und Kabelplanungen, werden vom Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis genommen.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Des Weiteren wird der Hinweis, dass für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche und zugelassene Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und wasserdicht sind, verwendet werden, redaktionell in der Begründung aufgenommen.
Die Marktgemeinde nimmt zur Kenntnis, dass zur elektronischen Erschließung der kommenden Bebauung die Errichtung einer neuen Transformatorenstation erforderlich ist und die entsprechende Fläche von 35m² (min. 7m x 5m) der Bayernwerk Netz GmbH für den Bau und Betrieb einer Transformatorenstation in Form einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung zu stellen ist. Ein Standort im westlichen Bereich des Bebauungsplanes an der Gemeindeverbindungsstraße Nandlstadt – Figlsdorf wird eingeplant.
Die Hinweise, dass bereits bei Baubeginn der ersten Gebäude verbindlich gewährleistet sein muss, dass die Bayernwerk Netz GmbH über die Stationsgrundstücke verfügen können und dass zu dem Zeitpunkt befestigte Verkehrsflächen vorhanden sein müssen, die von LKW mit Tieflader befahren werden können, nimmt der Marktgemeinderat ebenfalls zur Kenntnis.
Zudem teilt die Marktgemeinde mit, dass die Merkblätter „Merkblatt zum Schutz der Verteilungsanlagen“ beachtet werden.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2.2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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5.2.2 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung, den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass auf den angrenzenden Flächen für Landwirtschaft des Geltungsbereiches die landwirtschaftlichen Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass der Hinweis bezüglich der Grenzabstände von mindestens 4 Metern zum Nachbargrundstück bereits im BBP unter „Textliche Hinweise Punkt D“ aufgeführt ist.
Zusätzlich werden folgende Hinweise zum Schutz der Landwirte redaktionell in die Begründung mit aufgenommen:
- Unvermeidbare Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch landwirtschaftliche Betriebe und von landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Nachtarbeit zur Erntezeit) sind zu dulden.
Die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen dürfen von den Maßnahmen der Ausgleichsflächen nicht beeinflusst werden.
Der Marktgemeinderat unterstützt die Empfehlung, den qualitativ hochwertigen Boden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen und fügt diesen Punkt als Hinweis redaktionell in die Begründung mit ein.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine weiteren Einwände bestehen.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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5.2.3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten, Dr.-Ulrich-Weg 4, 85435 Erding, vom 07.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.3 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen ist und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass sich auf der Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten und nimmt zur Kenntnis, dass das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding, Bereich Forsten von dem Bebauungsplan und der Flächennutzungsplanänderung nicht direkt betroffen ist und forstliche Belange daher nicht direkt berührt werden.
Der Marktgemeinderat bedankt sich für den Hinweis, dass sich auf der Fl.Nr. 261/0 und 262/0, Gemarkung Figlsdorf Wald i.S.d. § 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) befindet. Der Marktgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis. Da sich die Flurnummern außerhalb des Geltungsbereiches befinden, ist eine Anpassung der aufgeführten Flurnummern nicht Bestandteil dieses Bauleitverfahrens und wird nicht innerhalb der 4. Flächennutzungsplanänderung angepasst.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
5.2.4. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 4, 80333 München, vom 20.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.4 |
Beschlussempfehlung
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden werden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und, sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktgemeinderat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktrat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern.
Die Aussage der Handwerkskammer München und Oberbayern bzgl. der Lage und Situierung des Sondergebiets wird zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die in der Stellungnahme angeführten Punkte bereits im Vorfeld der Bauleitplanung mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern abgestimmt und überprüft wurden. Die Regierung hat die Angemessenheit und Richtigkeit der Planung mit ihrem Schreiben vom 20.07.2023 und ihrer Stellungnahme zum in Rede stehenden Bauleitplanverfahren mehrfach bestätigt. Im Rahmen der Voruntersuchung wurde das gesamte Ortsgebiet auf alternative Standorte untersucht. Ein geeigneter und verfügbarer Alternativstandort konnte nicht gefunden werden. Eine entsprechende Übersichtskarte ist Teil dieses Bebauungsplanes. Unter Abwägung dieser Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, die vorliegende Planung an der betreffenden Verortung auszuweisen.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Ausweisung von Bauflächen für ortsansässige Handwerksbetriebe auch durch die Handwerkskammer begrüßt wird. Die in der Stellungnahme angeregte Erhöhung der Immissionsgrenzwerte um 5 dB (A) tags/ nachts wird durch den Schallschutzgutachter überprüft und, sofern sinnvoll, in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Dem Wunsch der Handwerkskammer, Büronutzungen nur ausnahmsweise zuzulassen, wird vom Marktgemeinderat nicht gefolgt. Gemäß §8 Abs. 1 BauNVO dienen Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben. Unter §8 Abs 2 S2. werden Büro- und Verwaltungsnutzungen explizit zugelassen. Dieser Maßgabe und den Richtlinien des baulichen Schallschutzes folgend sollen Büro- und Verwaltungsnutzungen regulär zulässig bleiben.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
5.2.5. Bayerischer BauernVerband Geschäftsstelle Erding - Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding, vom 30.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.5 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, wird redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung keinen Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden.
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist, das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes.
Es wird mitgeteilt, dass durch die vorliegende Planung die Zugänglichkeit zu den anliegenden landwirtschaftlichen Flächen nicht eingeschränkt wird. Der vorgebrachte Hinweis bezüglich der ordentlichen Bewirtschaftung der anliegenden Flächen, insbesondere in Bezug auf die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Verkehrswege, wird redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Dem Marktgemeinderat Nandlstadt ist sich dem Verlust an landwirtschaftlicher Fläche bewusst und hat sich unter Abwägung aller wirtschaftlichen und ökologischen Punkte für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kitzberger Feld II“ entschieden. Eine Nachverdichtung in Bezug auf Gewerbeflächen scheint schwerlich realisierbar, ohne die bestehenden Betriebe in ihrem wirtschaftlichen Bestand und deren Möglichkeit zur wirtschaftlichen Entwicklung erheblich einzuschränken. Dies stünde im Widerspruch zu den Maßgaben des Landesentwicklungsprogrammes. Weiterhin sei mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt bereits über zu wenige realisierbare Gewerbeflächen verfügt und sich deshalb zur Neuausweisung der in Rede stehenden Flächen entschieden hat. Zudem stellt die Planung mit der gewerblichen Nutzung keinen Widerspruch gegenüber einer Wiedernutzbarkeit dar.
Der Marktgemeinderat teilt mit, dass zum Schutz der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe bereits im BBP „Textliche Hinweise Punkt D“ auf einen Hinweis bezüglich der Grenzabstände zur Nachbargrenze für Pflanzen verwiesen wird.
Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die ausgewiesenen Ausgleichsflächen durch den bayerischen Bauernverband begrüßt werden.
Es sind Pflegemaßnahmen (jährliche Mahd) auf der Ausgleichsfläche durchzuführen. Ein Samenflug von Wildpflanzen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dies ist jedoch zu akzeptieren. Biodiversität ist auch Ziel der Bayerischen Staatsregierung für die bäuerliche Landwirtschaft.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis entgegen, dass auf einen ausreichenden Hochwasserschutz zu achten ist.
Geplant ist, das Niederschlagswasser gedrosselt in den Kühbach abzuleiten. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt und der Abteilung Wasserrecht befürwortet. Es wird mit Abstimmung dieser Behörden ein Entwässerungskonzept erstellt. Der Kühbach ist weder als vorläufiges noch als festgesetztes Überschwemmungsgebiet erfasst. Durch das gepufferte Sammeln und die gedrosselte Einleitung im gesamten Gewerbegebiet wird die Menge an Niederschlag besser gesteuert und gelangt nur verzögert in den Kühbach. In Anbetracht der großräumigen Einzugsfläche des Kühbachs von rund 3,3 km² zwischen Nandlstadt und Gründl stellt der betreffende Planausschnitt der 4. Flächennutzungsplanänderung mit rund 5 Hektar (= 0,05 km²) für die gesamte Einzugsfläche eine nachgeordnete Rolle. Hochwasserschutzmaßnahmen einzig aufgrund der in Rede stehenden Bauleitplanungen scheinen daher nicht zwingend geboten.
Eine Änderung der Planung ist dadurch nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
5.2.6. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, vom 05.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.6 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 05.02.2024.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenverunreinigungen vorliegen.
Der Marktgemeinderat setzt sich für den schonenden Umgang mit dem Schutzgut Boden ein. Entsprechende Hinweise sind in der Begründung unter Punkt 9.5. aufgeführt. Zusätzlich werden ein Hinweis bezüglich des Umganges mit belasteten Böden und Ergänzungen in Bezug auf Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen mit dem Schutzgut Boden redaktionell in die Begründung mit aufgenommen.
Zum Thema Flächenverbrauch teilt der Marktgemeinderat mit, dass sich auch der Markt Nandlstadt zum sorgsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt. Unter sorgfältiger Abwägung der zugrunde gelegten Schutzgüter sowie der öffentlichen und privater Belange hat sich der Markt Nandlstadt zur vorliegenden Bauleitplanung entschlossen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
5.2.7. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, Tiefbauamt, vom 08.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.7 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zum Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Tiefbauamt vom 08.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktrat zur Kenntnis genommen. Der Markt Nandlstadt wird Vereinbarungen für die Querung der Fußgänger auf der Kreisstraße FS32 mit Ampelschaltung und der geplanten Bushaltestelle mit dem Kreis Freising abschließen. Die entsprechende Aufstellfläche der Ampel und die voraussichtliche Platzierung der Bushaltestelle wird konzeptionell in die Planung mit aufgenommen. Die Verkehrssicherheit der Fußgänger ist für den Markt Nandlstadt unabdingbar, deshalb werden die Sichtfelder der Querenden freigehalten und notwendige Fußwege realisiert.
Es entspricht dem planerischen Willen des Marktgemeinderates, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich der Bushaltestelle einzurichten, s. Zusatzblatt „Fußgängerüberquerung“. An dieser Stelle kann sich der Marktgemeinderat sogar eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h vorstellen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit wird mit dem Sachgebiet 33 – Straßenverkehrsbehörde abgestimmt.
Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis und die Bitte zur Kenntnis, dass eine direkte Erschließung des Gewerbegebietes mit Pkws an der FS 32 nicht gestattet ist und dass die Erschließung über die Gemeindestraße mit dem größtmöglichen Abstand zum Kreuzungsbereich auszubilden ist. Entsprechende Festsetzungen wurden bereits im Bebauungsplan getroffen.
Bezüglich der kreuzenden Leitung unter der Kreisstraße, die ggf. für die Oberflächenwasserentsorgung notwendig sein wird, wird sich der Markt Nandlstadt mit dem Tiefbauamt in Verbindung setzen.
Es wird der Hinweis zur Kenntnis genommen, dass die geplante Werbeanlage entlang der Kreisstraße FS 32 die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet darf. Das Tiefbauamt wird im Baugenehmigungsverfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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5.2.8. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG 41 Wasserrecht, vom 04.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.8 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht.
Der Empfehlung der Abteilung Wasserrecht, die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser als Festsetzung im Bebauungsplan als Festsetzung vorzuschreiben und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern, wird nicht gefolgt. Die Entscheidung über die Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser soll den Grundstückseigentümern freigestellt sein.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden nun ausreichend dimensionierte Flächen für Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bauleitplanung ausschließlich zur Aufgabe hat, grundsätzliche Fragen der Erschließung zu klären und dies im Rahmen der vorliegenden Planung bereits erfolgt. Daher können wasserrechtliche Anträge außerhalb des Bauleitplanverfahrens behandelt werden, was im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.
Dies wird auch insofern als sinnvoll erachtet, da die tatsächlich zu entwässernden Flächen erst im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren feststehen und damit ein dezidiertes und zielführendes wasserrechtliches Verfahren erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Abteilung Wasserrecht.
Der Empfehlung der Abteilung Wasserrecht, die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser als Festsetzung im Bebauungsplan als Festsetzung vorzuschreiben und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern, wird nicht gefolgt. Die Entscheidung über die Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser soll den Grundstückseigentümern freigestellt sein.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden nun ausreichend dimensionierte Flächen für Regenrückhaltebecken vorgesehen.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Bauleitplanung ausschließlich zur Aufgabe hat, grundsätzliche Fragen der Erschließung zu klären und dies im Rahmen der vorliegenden Planung bereits erfolgt. Daher können wasserrechtliche Anträge außerhalb des Bauleitplanverfahrens behandelt werden, was im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht.
Dies wird auch insofern als sinnvoll erachtet, da die tatsächlich zu entwässernden Flächen erst im Rahmen der einzelnen Baugenehmigungsverfahren feststehen und damit ein dezidiertes und zielführendes wasserrechtliches Verfahren erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2.9. Erzbischöfliches Ordinariat München R1, FB Pastoralraumanalyse Kapellenstraße 4, 80333 München, vom 12.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.9 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997, nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere das die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997, ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München und nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.30 „Kitzberger Feld II“ keine Einwände bestehen.
Die Stellungnahme des erzb. Ordinariats zur 4. Flächennutzungsplanänderung wird durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass die Interessen der Pfarrpfründestiftung gehört werden, diese Interessen jedoch in den vergangenen 27 Jahren seit der erstmaligen Schaffung des Gewerbegebiets „Kitzberger Feld“ im Jahre 1997, nicht mit den Interessen des Marktes Nandlstadt in Einklang gebracht werden konnten. Eine weitere Realisierung des Bebauungsplanes auf der bisher vorgesehenen Fläche war folglich nicht möglich. Daher kann die Grundlage der unterschiedlichen Eigentümerinteressen als erfüllt betrachtet werden, insbesondere das die Pfarrpfründestiftung seit dieser Zeit keine ernsthaften Absichten einer Bebauung, beispielsweise durch Stellung eines Bauantrages oder einer Bauvoranfrage zu erkennen gegeben hat. Rechtliche Ansprüche der Pfarrpfründestiftung sind durch diesen Zeitraum nicht mehr gegeben. Unabhängig davon liegt eine Schlechterstellung der Pfarrpfründestiftung nicht im Interesse des Marktes Nandlstadt. Unter Abwägung der jeweiligen Interessen wird daher beschlossen, die betroffenen Flächen der Pfarrpfründestiftung nicht der geplanten Umplanung zu unterziehen und für die Flurnummer 366/0, Gemarkung Nandlstadt den derzeitigen Status zu erhalten. Der zugrundeliegende Interessenkonflikt zwischen Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde besteht jedoch weiterhin fort und in Anbetracht der bereits verstrichenen Zeit seit Satzung des Bebauungsplanes im Jahre 1997, ist eine Konfliktlösung nicht auf absehbare Zeit zu erwarten. Der Markt Nandlstadt ist dennoch weiterhin bestrebt, Flächen in gleicher Größe nutzbar zu machen und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde dadurch voranzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5.2.10. Gemeinde Attenkirchen, Rathausplatz 1, 85406 Zolling, vom 07.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.10 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und antwortet dazu wie folgt.
Zu 1.
Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen historischen Marktkern zu stärken und zu entwickeln. Ebenso hat im Markt Nandlstadt die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Deshalb wurde während der Planungsphase bereits eine Untersuchung zu dem möglichen Standort des geplanten Sondergebiets durchgeführt. Diese Untersuchung ist Teil des Bebauungsplanes. Bei der Untersuchung konnten keine geeigneten Flächen, weder innerhalb des Ortsgebiets noch am Ortsrand identifiziert werden, die zur Ausweisung der geplanten Bauflächen in gleichem Maße geeignet wären. Aus diesem Grund hat sich der Markt Nandlstadt nach Abwägung aller Faktoren dazu entschlossen, die vorliegende Bauleitplanung durchzuführen.
Zu 2:
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, beträgt der Verflechtungsbereich von Nandlstadt derzeit 7.307 Einwohner und der von Zolling beträgt 7.474. Dies entspricht einem Unterschied von lediglich 169 Einwohnern. Dazu sei angemerkt, dass der Verflechtungsbereich des Marktes Nandlstadt aus den Orten Nandlstadt und Rudelzhausen besteht, wohingegen sich der Bereich Zollings aus Zolling, Attenkirchen, Wolfersdorf und Haag a.d. Amper zusammensetzt. Der zentrale Ort Zolling hat rund 650 Einwohner weniger als der zentrale Ort Nandlstadt (Stand September 2023) und verfügt dennoch über insgesamt deutlich mehr Quadratmeter an VK-Flächen. Entsprechend verfügt der Verflechtungsbereich Zolling somit über deutlich mehr m²/VK-Fläche pro Kopf als der Verflechtungsbereich Nandlstadt. Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen.
Zu 3:
Die Erwartung der Gemeinde wird zur Kenntnis genommen. Es ist dazu mitzuteilen, dass die zum Ausdruck gebrachte „Erwartung“ eher einer Vermutung entspricht. Eine Verlagerung von Fahrbewegungen ist derzeit nicht zu erwarten. Insofern wird das Schutzgut Mensch auch nicht negativ beeinflusst. Es bleibt weiterhin anzumerken, dass in der Stellungnahme unter 4. angeführt wird, dass die Bevölkerung von Attenkirchen einen Supermarkt überwiegend ablehnt. Entsprechend ist hier nicht mit einer Zunahme der Fahrbewegungen zu rechnen. Weiterhin wird wohl niemand aus Zolling nach Nandlstadt zum Einkaufen fahren, wenn das Oberzentrum Freising mit seinen Einkaufsmöglichkeiten deutlich näher liegt. Das Schutzgut Mensch wird also nicht durch zusätzliche Fahrbewegungen nachteilig belastet.
Der Markt Nandlstadt ist nicht für die Fahrplangestaltung des MVV verantwortlich, teilt jedoch das Bedauern der Gemeinde Attenkirchen über den zukünftig eingeschränkten ÖPNV zwischen den beiden Gemeinden.
Zu 4:
Die These der Gemeinde Attenkirchen, sie sei in Ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und ihrer Planungshoheit beeinträchtigt, wird vom Marktgemeinderat zurückgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung nimmt keinen mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Verwaltungsentscheidungen oder Planungsabsichten im Bereich der Gemeinde Attenkirchen. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie die regionalen Anbieter in der Gemeinde Attenkirchen benachteiligt werden, wenn in der angeführten Bürgerbefragung eine Mehrheit der Bürger Supermärkte sogar im eigenen Gemeindegebiet von Attenkirchen ablehnt.
Der Marktrat weist nachdrücklich zurück, dass die Gemeinde Attenkirchen in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht bzw. ihrer kommunalen Planungshoheit durch die Bauleitplanung im Gemeindegebiet des Marktes Nandlstadt eingeschränkt wird.
Der Marktrat hinterfragt außerdem die in der Stellungnahme vorgebrachte Einschätzung, dass ein Imbiss auf einem Supermarktparkplatz in Konkurrenz zu den in der Stellungnahme aufgeführten, qualitätvollen Gastronomien in der Gemeinde Attenkirchen und im Markt Nandlstadt treten kann. Der Marktgemeinderat schätzt die gebotene Qualität in den bestehenden Restaurants als deutlich höherwertig ein.
Zu 5:
Der Markt Nandlstadt teilt dazu mit, dass die in der gesamten Stellungnahme angeführten regionalplanerischen Belange der Prüfung und Abwägung bereits im Vorfeld zur Erstellung der Bauleitplanung untersucht und der Regierung von Oberbayern zu deren Einschätzung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 20.07.2023 und in der abgegebenen Stellungnahme bestätigt die Regierung von Oberbayern die regionalplanerische Richtigkeit und somit auch die Angemessenheit der in Rede stehenden Bauleitplanung. Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Attenkirchen ist somit nicht nachteilig betroffen.
Eine Abstimmung bzgl. weiterer zukünftiger Entwicklungen kann zwischen dem Markt Nandlstadt und der Gemeinde Attenkirchen im Zuge der laufenden Landkreisentwicklungsplanung erfolgen und wird von Seiten des Marktes Nandlstadt begrüßt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Gemeinde Attenkirchen und antwortet dazu wie folgt.
Zu 1.
Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen historischen Marktkern zu stärken und zu entwickeln. Ebenso hat im Markt Nandlstadt die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung. Deshalb wurde während der Planungsphase bereits eine Untersuchung zu dem möglichen Standort des geplanten Sondergebiets durchgeführt. Diese Untersuchung ist Teil des Bebauungsplanes. Bei der Untersuchung konnten keine geeigneten Flächen, weder innerhalb des Ortsgebiets noch am Ortsrand identifiziert werden, die zur Ausweisung der geplanten Bauflächen in gleichem Maße geeignet wären. Aus diesem Grund hat sich der Markt Nandlstadt nach Abwägung aller Faktoren dazu entschlossen, die vorliegende Bauleitplanung durchzuführen.
Zu 2:
Wie in der Stellungnahme richtig angemerkt wird, beträgt der Verflechtungsbereich von Nandlstadt derzeit 7.307 Einwohner und der von Zolling beträgt 7.474. Dies entspricht einem Unterschied von lediglich 169 Einwohnern. Dazu sei angemerkt, dass der Verflechtungsbereich des Marktes Nandlstadt aus den Orten Nandlstadt und Rudelzhausen besteht, wohingegen sich der Bereich Zollings aus Zolling, Attenkirchen, Wolfersdorf und Haag a.d. Amper zusammensetzt. Der zentrale Ort Zolling hat rund 650 Einwohner weniger als der zentrale Ort Nandlstadt (Stand September 2023) und verfügt dennoch über insgesamt deutlich mehr Quadratmeter an VK-Flächen. Entsprechend verfügt der Verflechtungsbereich Zolling somit über deutlich mehr m²/VK-Fläche pro Kopf als der Verflechtungsbereich Nandlstadt. Der Markt Nandlstadt ist bestrebt, seinen Bürgerinnen und Bürgern ein vergleichbares Angebot zu ermöglichen.
Zu 3:
Die Erwartung der Gemeinde wird zur Kenntnis genommen. Es ist dazu mitzuteilen, dass die zum Ausdruck gebrachte „Erwartung“ eher einer Vermutung entspricht. Eine Verlagerung von Fahrbewegungen ist derzeit nicht zu erwarten. Insofern wird das Schutzgut Mensch auch nicht negativ beeinflusst. Es bleibt weiterhin anzumerken, dass in der Stellungnahme unter 4. angeführt wird, dass die Bevölkerung von Attenkirchen einen Supermarkt überwiegend ablehnt. Entsprechend ist hier nicht mit einer Zunahme der Fahrbewegungen zu rechnen. Weiterhin wird wohl niemand aus Zolling nach Nandlstadt zum Einkaufen fahren, wenn das Oberzentrum Freising mit seinen Einkaufsmöglichkeiten deutlich näher liegt. Das Schutzgut Mensch wird also nicht durch zusätzliche Fahrbewegungen nachteilig belastet.
Der Markt Nandlstadt ist nicht für die Fahrplangestaltung des MVV verantwortlich, teilt jedoch das Bedauern der Gemeinde Attenkirchen über den zukünftig eingeschränkten ÖPNV zwischen den beiden Gemeinden.
Zu 4:
Die These der Gemeinde Attenkirchen, sie sei in Ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht und ihrer Planungshoheit beeinträchtigt, wird vom Marktgemeinderat zurückgewiesen. Die vorliegende Bauleitplanung nimmt keinen mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Verwaltungsentscheidungen oder Planungsabsichten im Bereich der Gemeinde Attenkirchen. Es kann nicht nachvollzogen werden, wie die regionalen Anbieter in der Gemeinde Attenkirchen benachteiligt werden, wenn in der angeführten Bürgerbefragung eine Mehrheit der Bürger Supermärkte sogar im eigenen Gemeindegebiet von Attenkirchen ablehnt.
Der Marktrat weist nachdrücklich zurück, dass die Gemeinde Attenkirchen in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht bzw. ihrer kommunalen Planungshoheit durch die Bauleitplanung im Gemeindegebiet des Marktes Nandlstadt eingeschränkt wird.
Der Marktrat hinterfragt außerdem die in der Stellungnahme vorgebrachte Einschätzung, dass ein Imbiss auf einem Supermarktparkplatz in Konkurrenz zu den in der Stellungnahme aufgeführten, qualitätvollen Gastronomien in der Gemeinde Attenkirchen und im Markt Nandlstadt treten kann. Der Marktgemeinderat schätzt die gebotene Qualität in den bestehenden Restaurants als deutlich höherwertig ein.
Zu 5:
Der Markt Nandlstadt teilt dazu mit, dass die in der gesamten Stellungnahme angeführten regionalplanerischen Belange der Prüfung und Abwägung bereits im Vorfeld zur Erstellung der Bauleitplanung untersucht und der Regierung von Oberbayern zu deren Einschätzung vorgelegt wurde. Mit Schreiben vom 20.07.2023 und in der abgegebenen Stellungnahme bestätigt die Regierung von Oberbayern die regionalplanerische Richtigkeit und somit auch die Angemessenheit der in Rede stehenden Bauleitplanung. Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Attenkirchen ist somit nicht nachteilig betroffen.
Eine Abstimmung bzgl. weiterer zukünftiger Entwicklungen kann zwischen dem Markt Nandlstadt und der Gemeinde Attenkirchen im Zuge der laufenden Landkreisentwicklungsplanung erfolgen und wird von Seiten des Marktes Nandlstadt begrüßt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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5.2.11. Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Immissionsschutz, vom 10.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.11 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamt-Immissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass die als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des SG41 Immissionsschutz.
Der Marktrat teilt zu weiteren vorgebrachten Punkten mit, dass dem Vorschlag der UIB, eine Betriebsleiterwohnung auf Fl.-Nr. 447/1 als weiteren Immissionsort zur Bemessung bzw. Beurteilung der Gesamt-Immissionen aus allen Gewerbegebietsteilen zu berücksichtigen, nicht gefolgt wird, weil dies innerhalb des Beurteilungsverfahrens der DIN 45691 unpraktikabel ist. An Immissionsorten innerhalb der Gewerbegebiete sind (ohnehin) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm einzuhalten. Zur Sicherheit wird dazu ein Satz für die "Begründung" vorgeschlagen.
Weiterhin wird mitgeteilt, dass die als Kontingentflächen für den Ansatz der Emissionskontingente die Grundstücksflächen (Gesamtflächen) der SO und GE beibehalten werden, wie sie sich aus dem Rechenprogramm ergaben, das für die schalltechnische Untersuchung vom 30.10.2023 genutzt wurde: SO: 13.314 m²; GE: 7.992 m²."
Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der der UIB, die vorgeschlagenen Texte für die Hinweise und die Begründung bzgl. der Gesamt-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von Büroräumen übernommen zu übernehmen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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5.2.12. Landratsamt Freising, SG 43, Bauleitplanung, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, vom 16.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.12 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, Bauleitplanung, vom 16.02.2024.
Die in der Stellungnahme vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen werden vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Es liegt im Interesse des Marktes Nandlstadt, die bestmögliche Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Sichtweite und notwendigen Sichtbeziehungen für seine Bürger zu gewährleisten und die bestmögliche sichere Fußgängerführung zum Gewerbegebiet zu schaffen. Die notwendigen Gehwege werden entsprechend der gültigen technischen Richtlinien geplant und hergestellt.
Der genaue Aufstellort der Haltstelle und ggf. die Entscheidung zur Geschwindigkeitsreduzierung, die der Markt Nandlstadt für sinnvoll erachtet, werden unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der Verkehrsbehörde des Landkreises und der Polizei festgelegt. Die verkehrsrechtliche Anordnung erlässt die Straßenbehörde des Landkreises Freising.
Der Marktgemeinderat nimmt die Empfehlung der Abteilung Bauleitplanung auf, bei der Planung der Haltestelle ausreichend Aufstellflächen für wartende Personen zu errichten und wird dieser nachkommen.
Der Marktgemeinderat nimmt die Hinweise bezüglich des Werbepylon zur Kenntnis. Insbesondere den Hinweis, dass dieser die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährden darf. Entsprechende Hinweise werden redaktionell in den hinweisen zum Bebauungsplan ergänzt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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5.2.13. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Abteilung Landes- und Regionalplanung, Maximilian Straße 39, 80538 München, vom 19.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.13 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Der Hinweis auf die Lage der der Fläche am äußersten Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets wird ebenfalls vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein Verweis auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet findet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange der Natur- und Landschaft werden mit besonderem Gewicht in der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt werden.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.
Der Hinweis auf die Lage der der Fläche am äußersten Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets wird ebenfalls vom Marktgemeinderat zur Kenntnis genommen. Ein Verweis auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet findet sich bereits in der Begründung zum Bebauungsplan. Die Belange der Natur- und Landschaft werden mit besonderem Gewicht in der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt werden.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5.2.14. Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München vom 14.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.14 |
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des WWA München.
Es wird dazu folgendes mitgeteilt:
Zu 1)
Der Markt nimmt die Empfehlung des WWA München zur Kenntnis. Unter Abwägung der in der Stellungnahme angeführten Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, auf die Festsetzung einer Dachbegrünung zu verzichten. Nichtsdestotrotz steht es den zukünftigen Bauherrn frei, sich für eine Dachbegrünung zu entscheiden. Der Hinweis auf den „Leitfaden Wassersensible Siedlungsentwicklung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird zur Kenntnis genommen.
Zu 2)
Der Marktgemeinderat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass mit der gedrosselten Ableitung des Niederschlagswasser grundsätzliches Einverständnis herrscht. Die vom WWA gewünschte Darstellung der Rückhalteflächen wird in der Planung berücksichtigt und als Vorhaltefläche dargestellt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des WWA München.
Es wird dazu folgendes mitgeteilt:
Zu 1)
Der Markt nimmt die Empfehlung des WWA München zur Kenntnis. Unter Abwägung der in der Stellungnahme angeführten Punkte hat sich der Markt Nandlstadt dazu entschieden, auf die Festsetzung einer Dachbegrünung zu verzichten. Nichtsdestotrotz steht es den zukünftigen Bauherrn frei, sich für eine Dachbegrünung zu entscheiden. Der Hinweis auf den „Leitfaden Wassersensible Siedlungsentwicklung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird zur Kenntnis genommen.
Zu 2)
Der Marktgemeinderat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass mit der gedrosselten Ableitung des Niederschlagswasser grundsätzliches Einverständnis herrscht. Die vom WWA gewünschte Darstellung der Rückhalteflächen wird in der Planung berücksichtigt und als Vorhaltefläche dargestellt.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15
zum Seitenanfang
5.2.15. BUND – Naturschutz Bayern e.V. vom 20.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.15 |
Beschlussempfehlung
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Markt Nandlstadt bedankt sich für die Stellungnahme des BUND – Naturschutz Bayern e.V..
Es wird mitgeteilt, dass die artenschutzrechtliche Prüfung den einschlägigen Vorgaben entspricht. In der saP wird das Vorgehen und die angewandten Vorschriften in ausreichendem Maß erläutert.
Alle erforderlichen Bewertungen wurden fachgerecht vorgenommen, ein weiterer Ergänzungsbedarf besteht nicht.
Bezüglich der Kompensationsmaßnahme wird mitgeteilt, dass die angeführte Ausgleichsfläche den einschlägigen Vorgaben an den Ausgleich von Eingriffen entspricht.
Bezüglich der angeführten Punkte zu Stadt- und Landschaftsplanung teilt der Marktgemeinderat mit, dass die geplante Entwicklung von Gewerbeflächen für den Markt Nandlstadt ein wichtiges und legitimes Ziel seiner städtebaulichen Entwicklung darstellt. Durch die beiden bereits bestehenden Fuß- und Radwege können die geplanten Märkte auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreicht werden.
Eine Beschränkung des Sortiments ist aus Sicht des Marktrates nicht erforderlich. Die in den Märkten angebotenen Sortimente stellen keine unmittelbare Konkurrenz zu den vorhandenen Sortimenten der im Innenbereich des Marktes ansässigen Unternehmen dar.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
5.2.16. IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München vom 02.02.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.16 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der IHK vom 02.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der IHK Einverständnis gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplans „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung besteht.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die IHK generell das Bauvorhaben begrüßt. Der Hinweis, dass eine fußläufige Erreichbarkeit aufgrund der dezentralen Lage nicht gegeben ist, trifft nicht zu.
Die fußläufige Erreichbarkeit ist zum Beispiel über den Fußweg entlang der Nandl für die im südlichen Teil von Nandlstadt lebenden oder arbeitenden Einwohner möglich. Um für alle Einwohner von Nandlstadt eine Erreichbarkeit zu schaffen, plant der Marktgemeinderat Nandlstadt eine Bushaltestelle direkt am Gewerbegebiet zu realisieren.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der IHK vom 02.02.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der IHK Einverständnis gegenüber der Aufstellung des Bebauungsplans „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung besteht.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die IHK generell das Bauvorhaben begrüßt. Der Hinweis, dass eine fußläufige Erreichbarkeit aufgrund der dezentralen Lage nicht gegeben ist, trifft nicht zu.
Die fußläufige Erreichbarkeit ist zum Beispiel über den Fußweg entlang der Nandl für die im südlichen Teil von Nandlstadt lebenden oder arbeitenden Einwohner möglich. Um für alle Einwohner von Nandlstadt eine Erreichbarkeit zu schaffen, plant der Marktgemeinderat Nandlstadt eine Bushaltestelle direkt am Gewerbegebiet zu realisieren.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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5.2.17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Siemensstr. 20, 84030 Landshut vom 24.01.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
5.2.17 |
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 24.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Sie nimmt zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Beschluss
Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 24.01.2024 und nimmt zur Kenntnis, dass zur genannten Planung „Kitzberger Feld II“ und der 4. Flächennutzungsplanänderung keine Einwände bestehen.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die Telekom derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung eigener TK-Linien im Baugebiet prüft. Sie nimmt zur Kenntnis, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes durch die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Die Punkte, die dafür sichergestellt werden müssen, nimmt der Marktgemeinderat ebenso zur Kenntnis.
Es wird mitgeteilt, dass der vorgebrachte Verweis zum „Merkblatt über Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ in der vorliegenden Planung redaktionell in der Begründung ergänzt wird.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 "Hausmehring"
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „Hausmehring“ in der Fassung vom xx.xx.xxxx, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluss
Der vorliegende Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „Hausmehring“ in der Fassung vom 18.04.2024, wird gebilligt. Der Marktgemeinderat beschließt die Durchführung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download 240418_01_Nandlstadt_Hausmehring_Titelblatt.pdf
Download 240418_02_Nandlstadt_Hausmehring_Begründung.pdf
Download 240418_03_Nandlstadt_Hausmehring_Lageplan.pdf
Download 240418_04_Nandlstadt_Hausmehring_Bodengutachten.pdf
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7. Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes
- Beschlussfassung über die Beantragung eines vorzeitigen Bau- bzw. Maßnahmenbeginns
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Seitens der Regierung von Oberbayern wurde der Marktverwaltung mitgeteilt, dass der Markt Nandlstadt nicht im Topf für die Förderung im Jahr 2024 berücksichtigt worden sei. Im Jahr 2025 könne man allerdings mit einer Förderung rechnen.
Aufgrund der Wichtigkeit des Konzeptes, auch als Voraussetzung für die Förderfähigkeit evtl. zukünftiger notwendiger Maßnahmen, plädiert die Verwaltung dafür, trotzdem bereits mit der Erstellung zu beginnen und hierfür einen entsprechenden Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern zu stellen – auch wenn natürlich keine 100%ige Förderzusage für das Jahr 2025 vorliegt.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, baldmöglichst mit der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes zu beginnen. Die Verwaltung wird beantragt, hierfür einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Beschluss
Der Marktgemeinderat spricht sich dafür aus, baldmöglichst mit der Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzeptes zu beginnen. Die Verwaltung wird beantragt, hierfür einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Regierung von Oberbayern einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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8. Errichtung von neuen Sanitäranlagen im Bürgerpark "Am Waldbad"
- Beschlussfassung über die Anzahl und Ausgestaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
18.04.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Bereits im Jahr 2022 war man sich im Gremium einig, im Rahmen des Umbaus des Waldbads auch die Sanitäranlagen in Angriff zu nehmen und möglichst barrierefrei zu gestalten.
Mit Beschluss des Bauausschusses vom 24.11.2022 wurde das Einvernehmen für eine Entwurfsplanung der Planungsgesellschaft Wacker in Zusammenarbeit mit Bauamtsleiter Johann Pichlmaier für die Neuerrichtung von zwei Sanitärgebäuden erteilt. Für diese Varianten liegen zwischenzeitlich auch die entsprechenden Baugenehmigungen des Landratsamtes Freising vor.
Seitens des Städteplaners Klaus J. Schulz wurde unabhängig davon nach Abstimmung mit Herrn Metzner von der Regierung von Oberbayern im November 2023 ein alternativer Entwurf für die Sanitärgebäude im Lenkungskreis präsentiert, welche gestalterisch platonischen Körpern nachempfunden sind.
Im Lenkungskreis wurde grundsätzlich Offenheit für diese Vorschläge gezeigt. Man war sich allerdings auch einig, dass eine Umsetzung nur bei nahezu identischen Gesamtkosten in Frage komme.
Laut Kostenschätzung von Herrn Schulz übersteigen die platonischen Körper die Kosten für den Entwurf des Planungsbüros Wacker – nach Einschätzung von Bauamt und Geschäftsleitung sogar deutlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Umsetzung anhand der bereits genehmigten Planung vorzunehmen.
Beschlussempfehlung
Der Marktgemeinderat beschließt die Schaffung neuer Sanitäranlagen anhand der am 22.11.2022 im Bauausschuss vorgestellten und vom Landratsamt Freising genehmigten Planung unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern.
Diskussionsverlauf
Das Gremium ist sich einig, auch kindgerechte Lösungen (z. B. niedrigere Toiletten / Pissoirs) bei der Umsetzung zu berücksichtigen.
Bemängelt wird seitens des Lenkungskreises, dass die Variante des Herrn Schulz nicht ausreichend präsentiert worden sei.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt die Schaffung neuer Sanitäranlagen anhand der am 22.11.2022 im Bauausschuss vorgestellten und vom Landratsamt Freising genehmigten Planung unter Vorbehalt der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download EINGABEPLAN 1 - Waldbad Nandlstadt Lageplan.pdf
Download EINGABEPLAN 2 - Waldbad Nandlstadt Grundriss Beh. WC-Anlage +Technik.pdf
Download EINGABEPLAN 3 - Waldbad Nandlstadt Schnitt Beh-WC-Anlage +Technik.pdf
Download EINGABEPLAN 4 - Waldbad Nandlstadt Ansicht Behinderten -WC- Anlage + Technik.pdf
Download EINGABEPLAN 5 - Waldbad Nandlstadt Ansicht Beh.-WC-Anlage + Technik.pdf
Download Präsentation Schulz.pdf
Download TEKTUR 1 - Waldbad Nandlstadt Lageplan 1.pdf
Download TEKTUR 2 - Waldbad Nandlstadt WC-Anlage Grundriss D+H.pdf
Download TEKTUR 3 - Waldbad Nandlstadt WC-Anlage Schnitt D+H.pdf
Download TEKTUR 4 - Waldbad Nandlstadt WC-Anlage Ansicht D+H.pdf
Download TEKTUR 5 - Waldbad Nandlstadt Wc-Anlage D+H Ansicht.pdf
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9. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Baumgarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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beschließend
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9 |
Beschlussempfehlung
Dem im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baumgarten am 05.04.2024 gewählten Kommandanten, Herrn Bernhard Wiesheu, und dessen in gleicher Versammlung gewähltem Stellvertreter, Herrn Markus Holzmann, wird die Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) erteilt.
Beschluss
Dem im Rahmen der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baumgarten am 05.04.2024 gewählten Kommandanten, Herrn Bernhard Wiesheu, und dessen in gleicher Versammlung gewähltem Stellvertreter, Herrn Markus Holzmann, wird die Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Bekanntgaben und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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18.04.2024
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ö
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informativ
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10 |
Diskussionsverlauf
Marktrat Schranner kommt nochmals zurück auf TOP 3 und bittet darum, explizit im Bebauungsplantext zu regeln, dass der landwirtschaftliche Betrieb des Herrn Kürzinger zu dulden ist.
Markträtin Thiermann-Mayrhofer bittet darum, künftig bei allen Abwägungen sowohl die Stellungnahmen wie auch den Beschlussvorschlag in die Sitzungsvorlagen einzuarbeiten. GL Reithmeier erläutert, dass er dies regelmäßig so handhabe, wenn die Stellungnahmen von den Planungsbüros auch entsprechend zur Verfügung gestellt würden. Andernfalls sei der Aufwand für die Einarbeitung der Stellungnahmen i.d.R. zu hoch.
Datenstand vom 14.05.2024 20:34 Uhr