Datum: 03.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: im Rathaus - großer Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 20:53 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Tagesordnung (öffentlicher Teil)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Vorgang
Der Erste Bürgermeister fragt, ob mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil Einverständnis besteht.
Beschluss
Mit der Tagesordnung für den öffentlichen Teil besteht Einverständnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Vorgang
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 05.11.2024 wurde den Ausschussmitgliedern zugestellt.
Beschluss
Die Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der Bauausschusssitzung vom 05.11.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download Niederschrift öffentlich 05.11.2024.pdf
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3. Bebauungspläne
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Hammerau B, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten, verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs.3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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3.1 |
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hammerau B“ mit Begründung, Satzung und schalltechnischer Untersuchung lag in der Zeit vom 23.10.2024 bis 08.11.2024 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich aus. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurde 1 Stellungnahme abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Bebauungsplan Hammerau B“).
Das beauftragte Planungsbüro Logo verde, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download 1917-3_3_241203_Begründung.pdf
Download 1917-3_3_241203_Umweltbericht.pdf
Download Hammerau B_Abwägungstabelle erneute Beteiligung.pdf
Download Plan 4a-Auslegung.pdf
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3.2. Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch und ggf. Abtrennung des Geltungsbereiches, Verfahrensumstellung auf § 13a BauGB sowie ggf. Beschluss zur Durchführung einer Vorprüfung im Einzelfall und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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3.2 |
Vorgang
Der Entwurf der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Ainring A“ mit integriertem Grünordnungsplan, Begründung, Satzung, Umweltbericht, spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung, schalltechnische Untersuchung, hydrotechnisches Gutachten, Gefährdungsanalyse Mühlstätter Graben und Verkehrsuntersuchung lag in der Zeit vom 06.12.2023 bis 19.01.2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 33 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit 121.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A“).
Das beauftragte Planungsbüro Logo verde, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt und Kollegen, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Hinweis zur beabsichtigten Abtrennung des Verfahrens in einen Bebauungsplan „Ainring A Süd“ und Verfahrensumstellung auf § 13a Baugesetzbuch (BauGB):
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A wurde zunächst für das gesamte Plangebiet gestartet, um eine ganzheitliche Betrachtung zu ermöglichen, beispielsweise für die verkehrlichen Auswirkungen. Wie in Kapitel 2.1 der Begründung zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes dargestellt, ist für Teile des Gesamtbebauungsplanes eine Ausgliederung von verschiedenen Plangebieten bereits ursprünglich vorgesehen gewesen.
In einem ersten Schritt wird nun der südliche Teil des Plangebiets abgetrennt und als eigenständiger Bebauungsplan „Ainring A Süd“ weitergeführt. Der neue Geltungsbereich reicht in etwa von der Südgrenze des Rupertiwegs bis zum „Altwirtsgrundstück“.
Das bedeutet, dass der nördliche Bereich des Bebauungsplans nun ausgegliedert wird. Der ausgegliederte Bereich und insbesondere der angedachte vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Hotelprojekt am „Neuwirtsgrundstück“ wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt in einem eigenständigen Verfahren weiter behandelt. Insofern entspricht die Vorgehensweise dem, was die Gemeinde bereits ursprünglich angekündigt hatte. Zu welchem Zeitpunkt die heute ausgegliederten Bereiche behandelt werden können, ist noch nicht absehbar.
Die ursprünglich beabsichtigte Ausgliederung des MDW 12 (Seniorenwohnen) und Fortführung als vorhabenbezogener Bebauungsplan kann entfallen, da die Gemeinde das Grundstück inzwischen selbst erworben hat.
Zunächst war die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A als einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB und somit ohne Festsetzungen zu Maß der baulichen Nutzung vorgesehen. Die Gemeinde hat diese Frage nochmals intensiv überprüft und der – abgetrennte - Bebauungsplan wird nun als qualifizierter Bebauungsplan mit den hierfür notwendigen Festsetzungen fortgeführt.
Das bringt für die künftigen Bauherren den Vorteil, dass künftige Bauvorhaben unter den in Art. 58 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) genannten Voraussetzungen das Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragen können, was wesentliche Verfahrens-erleichterungen beinhaltet.
Mit der Abtrennung des Plangebiets „Ainring A Süd“ soll nach Möglichkeit ein beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) durchgeführt werden. Der abgetrennte Geltungsbereich ermöglicht es grundsätzlich, dieses Verfahren zu wählen. Gemäß
§ 13a BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt oder der Bebauungsplan - bei einer zulässigen Grundfläche von 20.000 bis 70.000 m² - nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird.
Vorliegend wird der untere Schwellenwert überschritten. Der Bebauungsplan lässt eine überbaute Grundfläche von ca. 36.000 m² zu. Es bedarf deshalb einer Vorprüfung des Einzelfalls, ob der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.
Nachfolgende Träger öffentlicher Belange wurden zur Vorprüfung um eine Stellungnahme gebeten:
-WWA-TS
-Reg. V. Obb. als Landesplanungsbehörde
-LRA BGL, Fach- / Arbeitsbereiche FB 31, AB 322, FB 33, Untere Denkmalbehörde, FB 41, SO 30 Verkehrsmanagement, Klimaschutz
Beratung
GR Josef Ramstetter bedankt sich bei der Verwaltung für die Bearbeitung der Stellungnahmen sowie bei der Bürgerinitiative, die sich gegen den Hotelbau aussprachen, und hebt die Aussage einer Bürgerin hervor, die das Grundstück als Bauland für ein Einheimischenmodell ausgewiesen haben wollte. GR Ramstetter möchte die Nordostseite des Plangebiets A wieder für die Ainringer aufnehmen und den Hotelbau in dieser Größe einstellen, da ein normales Baurecht vorhanden ist. Er ist der Ansicht, dass die Gemeinde sich auf der gleichen Ebene wie die Bundesregierung befindet, sollte sie die Einwände der Ainringer nicht würdigen.
Beschluss
Es wird vor Vortrag der Stellungnahmen beschlossen, den Bebauungsplan Ainring A gemäß dem Vortrag der Verwaltung abzutrennen und in einem eigenständigen Verfahren „Ainring A Süd“ weiterzuführen.
Abstimmungsergebnis 7:0
Es wird beschlossen, die Abwägung der Stellungnahmen wie im Sachvortrag gemäß Abwägungstabelle „Neuaufstellung Bebauungsplan Ainring A“ vorgetragen vorzunehmen.
Die Abtrennung des Bebauungsplanes „Ainring A Süd“ vom restlichen Bebauungsplan „Ainring A“ und Fortführung der Planung als qualifizierter Bebauungsplan ist durch gesonderten Beschluss beschlossen.
Soweit zulässig, soll das Bebauungsplanverfahren „Ainring A Süd“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB weitergeführt werden. Dazu ist eine Vorprüfung im Einzelfall gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Nach Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls ist auf Basis des Ergebnisses der Vorprüfung die öffentliche Auslegung der Entwurfspläne und die Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB für den abgetrennten Bebauungsplan „Ainring A Süd“ durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1
Dokumente
Download 2150-2_1_241203_BBP Ainring A Süd.pdf
Download 2150-2_2_241203_Vorabzug Begründung.pdf
Download 2150-2_3.1_231127_saP.pdf
Download 2150-2_3.2_230907_Faun. Kartierungen.pdf
Download 2150-2_4_231116_SU.pdf
Download 2150-2_5.1_220707_VU.pdf
Download 2150-2_5.10_Anhang6-4_Leistungsfähigkeitsberechnungen_PrognosePlanfall.pdf
Download 2150-2_5.2_Anhang1_Fotodokumentation.pdf
Download 2150-2_5.3_Anhang2_Neuverkehre_P0.pdf
Download 2150-2_5.4_Anhang3_Neuverkehre_BPlan.pdf
Download 2150-2_5.5_Anhang4_Verkehrsmengengerüst.pdf
Download 2150-2_5.6_Anhang5_Übersicht_Mehrbelastungen_Neuverkehre_BPlan.pdf
Download 2150-2_5.7_Anhang6-1_Leistungsfähigkeitsberechnungen_Analyse.pdf
Download 2150-2_5.8_Anhang6-2_Leistungsfähigkeitsberechnungen_PrognoseNullfall.pdf
Download 2150-2_5.9_Anhang6-3_Leistungsfähigkeitsberechnungen_AnalysePlanfall.pdf
Download 2150-2_6.1_220929_Baugrundgutachten.pdf
Download 2150-2_6.2_Anlage 1.1 Lageplan Sondierungen.pdf
Download 2150-2_6.3_Anlage 1.2 Lageplan Schürfgruben.pdf
Download 2150-2_6.4_Anlage 2.1-3 geotechnische Baugrundprofile.pdf
Download 2150-2_6.5_Anlage 3.1 Fundamentdiagramm.pdf
Download 2150-2_7_241127_Hydrotechn. Gutachten.pdf
Download 2150-2_8_231116_Gutachten Starkregen.pdf
Download Finale Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung Stand 031224.pdf
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3.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Freilassing, 2. Änderung "Sägewerkstraße Vorhaben Lidl", Beteiligung der Gemeinde Ainring als Nachbarkommune gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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3.3 |
Vorgang
Die Stadt Freilassing beteiligt die Gemeinde Ainring als Nachbarkommune im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB am vorhabenbezogenen Bebauungsplan 2. Änderung „Sägewerkstraße Vorhaben Lidl“.
Aufstellungsgründe und Planungserfordernis:
Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG beabsichtigt auf dem Gelände des ehemaligen „Möbelhauses“ in der Sägewerkstraße die Errichtung einer zusätzlichen Filiale in Freilassing. Außer dem Lebensmittelmarkt sollen noch ein Drogeriemarkt sowie zwei kleinflächige Handwerks- oder Einzelhandelsbetriebe im geplanten Gebäude untergebracht werden. Das seit längerem leerstehende Gebäude auf Parzelle 1 (Fl.-Nr. 1499/7, Gemarkung Freilassing) soll abgebrochen und durch einen Neubau im Westen des Grundstückes ersetzt werden. Durch das Vorhaben soll eine innerörtliche, brachliegende, stark versiegelte Fläche wieder nutzbar gemacht werden und dadurch die Inanspruchnahme neuer Flächen vermieden werden. Zudem soll dem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Ferner wird dadurch die Nahversorgung im Gebiet weiter verbessert. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sägewerkstraße Vorhaben Lidl“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan/Grünordnungsplan sowie eines Vorhaben- und Erschließungsplanes beschlossen.
So sollen die Interessen der Stadt Freilassing gewahrt und eine zukunftsfähige, städtebaulich geordnete Entwicklung sowie zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden. Im Rahmen des Durchführungsvertrages wird die zulässige Nutzung sowie die Realisierung des konkreten Vorhabens innerhalb einer festgesetzten Frist geregelt. Entsprechend der angestrebten Nutzung wird daher das bisherige Sondergebiet „Möbelhaus“ nun als Sondergebiet „Einzelhandel“ festgesetzt. Es sind folgende Nutzungen zulässig:
- ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO mit
Waren des täglichen und periodischen Bedarfs und Randsortimenten mit einer
maximalen Verkaufsfläche von 1500 m²
- ein Drogeriemarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 750 m²
- zwei kleinflächige Handwerks- oder Einzelhandelsbetriebe mit einer maximalen
Verkaufsfläche von je 125 m²
- Lagerräume, Sozialräume und Räume für die Verwaltung,
- Stellplätze gemäß § 12 BauNVO,
- Nebenanlage für eine Packstation (z.B. DHL)
- untergeordnete Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO
Die Gemeinde Ainring wird zu dem VBB um Stellungnahme gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sollten sich benachbarte Gemeinden in ihrer Entwicklung gegenseitig nicht behindern, soweit deren jeweiligen Belange nicht in unzumutbarer Weise betroffen sind.
Die Zusammenarbeit der beiden Kommunen funktioniert in unterschiedlichen Bereichen wie z.B. Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung hervorragend und vorbildlich.
Die Gemeinde Ainring hat Entwicklungen in der Stadt Freilassing immer positiv begleitet. Beispielsweise wird hingewiesen auf die Unterstützung bei der Ansiedlung des Globus Großmarktes an der nördlichen Gemeindegrenze von Ainring. Hier hat die Gemeinde sogar einer Vereinbarung zugestimmt mit dem Inhalt, dass Teile des Gemeindegebietes Ainring für den notwendigen Kreisverkehr an der Bundesstraße 304/Traunsteiner Straße durch Bauleitplanung der Stadt Freilassing überplant werden dürfen. Dadurch wurde der Globus Großmarkt überhaupt erst ermöglicht.
Insoweit haben die -bereits vor der formellen Beteiligung- über die Presse kommunizierten negativen Äußerungen zu der von der Gemeinde Ainring geplanten Nahversorgung in Mitterfelden irritiert, zumal die landesplanerische Zustimmung für das Ainringer Vorhaben durch die Regierung von Oberbayern bereits vorliegt. Dies vor allem, da die Stadt Freilassing selbst über eine große Anzahl an Einzelhandelsmärkten verfügt und die Gemeinde Ainring -gutachterlich nachgewiesen- schon jetzt ihrer Funktion als Grundzentrum der Bedarfsdeckung der eigenen Bevölkerung in der Grundversorgung nicht nachkommen kann.
Für die von der Stadt Freilassing geplante Neuausweisung eines großflächigen Einzelhandels in der Sägewerkstraße fällt auf, dass -im Gegensatz zu den Planungen der Gemeinde Ainring- eine städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeitsanalyse nicht vorliegt, insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Ainring.
Auch das angefertigte Verkehrsgutachten endet an der Ampel Sägewerkstraße und untersucht somit nicht die verkehrlichen Auswirkungen z.B. auf die Hallerstraße auf Gemeindegebiet Ainring. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, dass die Gemeinde Ainring im Sinne einer weiterhin gut nachbarschaftlichen Zusammenarbeit keine Stellungnahme abgibt.
Beratung:
GR Ramstetter äußert sich dahingehend, dass er schon in der Vergangenheit gegen die Ansiedlung des Globus-Marktes war. Die Innenstadt von Freilassing sei ohnehin schon ausgeblutet. Er ist gegen eine weitere Ansiedlung, in Freilassing gäbe es ohnehin schon genug Märkte, er befürchtet, dass weitere Bäcker und Metzger kaputt gehen. Die Zechen am Ende zahlen die Bauern und Verbraucher.
GR Kluba betont, dass von der Stadt Freilassing die Aussage kam, dass zum bestehenden Lidl-Markt nun ein zusätzlicher kommt. Weiterhin äußert er seine Bedenken zu einer weiteren Verkehrsbelastung der ohnehin überlasteten Hallerstraße. Einen Auftrag für die Gemeinde sieht er in einer Entlastung der Bürger.
Bgm. Öttl merkt an, dass er das Verkehrsgutachten als für zu kurzgefasst hält. Nach seiner Auffassung muss die Auswirkung auf die Hallerstraße untersucht werden.
GR Reichenberger fordert, die Auswirkungen des Verkehrs vorher zu prüfen.
GR Wimmer hält es für wichtig eine Stellungnahme abzugeben.
Beschluss
Die Gemeinde Ainring gibt zum vorliegenden Bauleitplanverfahren folgende Stellungnahme ab: Die verkehrlichen Auswirkungen im Gemeindegebiet Ainring, insbesondere in der Hallerstraße in Perach sollen untersucht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2.AE-Sägewerkstrasse-26.09.2024.pdf
Download 240924_Bericht_Freilassing-VU-Saegewerkstrasse-13_1.1_final.pdf
Download A.01_Freilassing_Muenchener-Strasse-Saegewerkstrasse.pdf
Download Begründung-2.AE-Sägewerkstrasse-26.09.2024.pdf
Download Vorhaben-und-Erschliessungsplan_16.09.2024_.pdf
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4. Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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4 |
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4.1. Teilweiser Abbruch des bestehenden Stallgebäudes mit Garage und Neubau eines profilgleichen Ersatzbaus zum Einbau einer Wohneinheit, Ulrichshögl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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beschließend
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4.1 |
Vorgang
Mit vorliegender Bauvoranfrage soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden. Es soll ein teilweiser Abbruch des bestehenden Stallgebäudes mit Garage und Neubau eines profilgleichen Ersatzbaus zum Einbau einer Wohneinheit erfolgen.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl und muss nach § 35 Abs. 4 S.1 Nr. 1 BauGB beurteilt werden.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Unterschriften sind nicht vollzählig.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung der Verwaltung kann der Bauvoranfrage zum teilweisen Abbruch des bestehenden Stallgebäudes mit Garage und Neubau eines profilgleichen Ersatzbaus zum Einbau einer Wohneinheit zugestimmt werden.
Beschluss
Der vorliegenden Bauvoranfrage wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download Plan Bauvoranfrage.pdf
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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5 |
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5.1. Bauantrag, Ertüchtigung "Das Salzburgblick" am Ulrichshögl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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5.1 |
Vorgang
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2024 mit einem Bauantrag zur Nutzungsänderung einzelner Räume und Ertüchtigungsmaßnahmen am Gasthaus Ulrichshögl. Das gemeindliche Einvernehmen wurde seinerzeit verweigert, eine Baugenehmigung wurde nicht erteilt. Nunmehr liegt ein mit dem LRA abgestimmter Bauantrag vor, mit dem nachfolgende Änderungen umgesetzt werden sollen (gleiche Antragsgegenstände wie im Juli)
Detail Antragsgegenstände:
KG
1. Nutzungsänderungen:
Nutzungsänderung eines Gastraums mit Terrasse zu zwei Apartments mit Terrasse zur
gewerblichen Nutzung. Abbruch und Neuerrichtungen:
-Abbruch und Einbau von zwei neuen Eingangstüren zu den Apartments
- Abbruch und Umbau im Inneren des Gebäudes inkl. zumauern eines Fensters in der
Außenwand und Einbau einer Sauna
EG
Neuerrichtungen:
- Erker als Windfang im Osten
- Einhausung eines Speichers für die PV-Anlage im Osten
- Neuerrichtungen von Terrassenflächen im Westen
- Neuerrichtungen eines beh. WC im Inneren des Gebäudes
- Anpassungen (Abbruch und Schließungen) von Wanddurchlässen und Wänden an
den Betriebsablauf laut Plan
- Bestuhlung des Freisitzes / Terrasse
Nutzungsänderungen: Von Garderobe zu Büro und Eingangsbereich
OG
1. Neuerrichtungen:
Balkon mit Rettungsweg
Neubau eines Bades in ein Doppelzimmer
Anpassungen (Abbruch und Schließungen) von Wanddurchlässen und Wänden an
den Betriebsablauf
DG
Neuerrichtungen:
Von Trockenbauwänden, zur Unterteilung von Bädern und Zimmern zur gewerblichen
Nutzung. Errichtung (Verschiebung) einer Dachgaube an einer anderen Stelle als genehmigt
Nutzungsänderungen: Von einer Betriebsleiterwohnung in Zimmer mit Bädern zur gewerblichen Nutzung
Entgegen der Eingabeplanung vom Juli 2024 handelt es sich nicht mehr um ein Event-Location für Hochzeiten und Feiern, sondern nunmehr wieder um eine normale Gastwirtschaft mit Übernachtungsmöglichkeit. Dies sei nunmehr genehmigungsfähig.
Planungsrechtliche Situation:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Abs.4 Nr.1 BauGB beurteilt werden.
Das Grundstück befindet sich zudem im Landschaftsschutzgebiet Ulrichshögl.
Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Hinweise der Gemeindewerke:
Durch den geplanten Umbau des Gebäudes bzw. der Änderung der Gebäudenutzung ändert sich der Wasserbedarf der Nutzungseinheit.
Der Bauwerber muss in Absprache mit seinem Sanitär Fachplaner oder Installateur den Wasserbedarf gemäß dem gültigen technischen Regelwerk DIN 1988 prüfen und den Gemeindewerken Ainring diesen (Summendurchfluss und Spitzendurchfluss) ohne weitere Aufforderung mitteilen. Nach Prüfung der Daten wird festgelegt, ob ein neuer Trinkwasserhausanschluss erforderlich ist.
Hinweis zum Grundschutz Löschwasserversorgung:
Durch die öffentliche Wasserversorgung kann im Regelbetrieb am Hydranten eine max. Löschwassermenge von 48 m³/h als Grundschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Löschwassermenge kann dabei über einen Zeitraum von 2 Stunden entnommen werden.
Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften wurden nicht eingeholt.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Im Zuge der Bearbeitung wurde Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde gehalten. Das eingereichte Vorhaben wird als genehmigungsfähig erachtet.
Nach Auffassung der Verwaltung kann dem Bauantrag zugestimmt werden.
Beratung:
Für GR Wimmer ist es immer wieder dasselbe. Vorhaben die bereits gebaut sind, soll man hinterher zustimmen. Er glaubt auch nicht, dass sich der Bauherr an die Auflagen halten wird, auch bei Veranstaltungen. Weiter fehlt Ihm ein ganzheitliches Konzept, er kann dem nicht zustimmen. GR Ramstetter merkt an, dass er von Haus aus ablehnen wird.
Beschluss
Dem vorliegenden Bauantrag auf Nutzungsänderung und baulicher Veränderungen wird gem. § 36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
(Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Bauantrag abgelehnt)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 6
Dokumente
Download 7 Bilanzierung.pdf
Download 8 Grundrisse.pdf
Download 9 Ansichten.pdf
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6. Antrag aus der Bürgerversammlung auf Überprüfung der gemeindlichen Stellplatzsatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Vorgang
In der Bürgerversammlung am 23. Oktober 2024 beantragt Herr Herbert Meigel, die gemeindliche Stellplatzsatzung zu überprüfen. Seiner Meinung nach sollte der Stellplatzschlüssel auf 2,5 pro Wohneinheit erhöht werden.
Die aktuell geltende Stellplatzsatzung der Gemeinde Ainring ist im Mai 2014 in Kraft getreten. Grundsätzlich hat sich die Satzung bewährt.
Eine Erhöhung des Stellplatzschlüssels birgt die Gefahr, dass sinnvolle Nachverdichtungen am Stellplatznachweis scheitern. In diesem Zusammenhang darf an einen kürzlich im Bauausschuss diskutierten Fall in der Goethestraße erinnert werden. Hier konnte der Stallplatznachweis für eine dritte Wohneinheit nicht erbracht werden, obwohl die Baukörperkubatur an sich unproblematisch gewesen wäre. Das Vorhaben ist gescheitert.
Dabei ist der Bedarf an weiteren Wohnungen nach wie vor enorm hoch.
In jüngeren Nachverdichtungsbebauungsplänen hat der Bauausschuss daher schon zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, den Stellplatznachweis zu erbringen. Hierzu wurden Regelungen aufgenommen, um z.B. Grenzgaragen als Duplexgaragen ausführen zu können und die Stellplätze vor den Garagen werden rechtlich als Stellplatz anerkannt.
Die Verwaltung hat die Stellplatzsatzung der Gemeinde Ainring und der umliegenden Gemeinden analysiert. Tendenziell fordert die Gemeinde Ainring eher im oberen Bereich. Jedenfalls geht keine einzige der umliegenden Gemeinden (Freilassing, Bad Reichenhall, Piding, Anger, Teisendorf, Saaldorf-Surheim, Laufen) über einen Schlüssel von 2 Stellplätzen pro Wohneinheit.
Insoweit empfiehlt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung nicht zu ändern.
Es gibt noch einen weiteren Aspekt, warum gerade jetzt die Satzung nicht geändert werden sollte. Aufgrund von Mitteilungen unserer Verbände zur Anhörung geplanter Gesetzesänderungen zum Bürokratieabbau sind explizit auch die Stellplatzsatzungen betroffen. Ob diese Gesetzesentwürfe zum Bürokratieabbau letztlich in eine neue Rechtslage münden kann noch nicht sicher abschätzt werden. Allerdings ist folgendes vorgesehen, was komplett in eine andere Richtung geht als der vorliegende Antrag.
In der neuen Garagen- und Stellplatzverordnung wäre künftig nur noch 1 Stellplatz pro Wohneinheit gefordert.
Eine Stellplatzsatzung, wie derzeit in der Gemeinde Ainring vorhanden würde nur fortgelten, wenn sie die in der Garagen- und Stellplatzverordnung festgelegten Höchstzahlen nicht überschreitet. Im Übrigen würden diese Satzungen außer Kraft gesetzt.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, die gemeindliche Stellplatzsatzung nicht zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Dokumente
Download Analyse Stellplatzsatzungen Ainring und Nachbargemeinden.pdf
Download Gesetzentwurf - Auswahl betreffend Stellplätze.pdf
Download Gesetzesänderungen.pdf
Download Stellplatzsatzung Ainring und Nachbargemeinden.pdf
Download Zeitungsbericht Antrag Herbert Meigel.pdf
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7. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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beschließend
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7 |
Vorgang
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung folgende Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit durch den Ersten Bürgermeister behandelt und erledigt wurden:
Genehmigungsfreisteller Nutzungsänderung Werkstatt und Wohnung im EG in Büroräume,
energetische Sanierung des Bestandsgebäudes, Erneuerung Dachstuhl, Am Sonnwiesgraben
Mögliche Flüchtlingsunterkunft an der Reiter Alm
Erster Bürgermeister Martin Öttl gibt bekannt, dass auf Anfrage der Gemeinde Herr Regierungspräsident Dr. Konrad Schober mit Schreiben vom 15. November 2024 bestätigt hat, dass die Regierung hinsichtlich einer möglichen Flüchtlingsunterkunft an der Reiter Alm in regelmäßigem Austausch mit dem Eigentümer des Objektes steht. Das Objekt wurde auch bereits von der Regierung vor Ort besichtigt. Der Eigentümer wurde gebeten, weitere -insbesondere baurechtliche- Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Die Gemeinde hat daraufhin mit Schreiben vom 25.11.2024 gebeten, dass die Gemeinde über den weiteren Verfahrensstand auf dem Laufenden gehalten wird, da dies für die weiteren Überlegungen und Planungen der Gemeinde essentiell ist und die Ainringer Bürger durch die Gemeinde informiert werden sollen.
Insbesondere wurde zu folgenden Fragen um Auskunft gebeten:
- Mit welcher Anzahl an Flüchtlingen oder Asylsuchenden wird geplant?
Für welchen Zeitraum wird das Objekt evtl. angemietet?
Handelt es sich um eine Erstaufnahmestelle oder eine Flüchtlingsunterkunft?
Das Objekt ist sehr abgelegen und hat keine Verkehrsanbindung durch ÖPNV. Wie wird die Verpflegung der Personen sichergestellt und wer betreut die Personen vor Ort? Auch ist in diesem Ortsteil weder ein Kindergarten noch eine Schule erreichbar (wobei wir in unseren aktuellen Einrichtungen auch aktuell keine freien Kapazitäten haben). Auch die ärztliche Versorgung scheint nicht gesichert.
Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus. Die Gemeinde wird weiter informieren.
Dokumente
Download 01_Koch - E12a.01 Eingabeplan_12 (1).pdf
Download 02_Koch - E12b.01 Eingabeplan_12 (1).pdf
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Vorgang
GR Wimmer fragt nach weiterer Nutzung der Reiter Alm. Gibt es lokale Investoren, wie von den Initiatoren der BI behauptet, die möglicherweise die Reiter Alm weiterführen oder übernehmen wollen? Bgm. Öttl entgegnet, dass Ihm nichts bekannt ist. Auf die Gemeinde ist bisher niemand zugegangen. Weiter berichtet er von einem Kontakt zu einem Investor aus dem Süden des Landkreises, der allerdings leider kein Interesse hat.
GR Moderegger bittet darum sich erneut mit dem Verfahren zur Errichtung eines Drei-Spänners in Perach zu befassen.
Weitere Anfragen lagen nicht vor. Ende der öffentlichen Sitzung um 20.53 Uhr
Datenstand vom 12.02.2025 11:38 Uhr